Entlastungsstunden vs. Mehrarbeit

  • In meiner Schule gibt es eigentlich ein Modell zur Entlastung von Kollegen mit Klassenleitung, Korrekturen usw. Diese Entlastungsstunden werden nach einem bestimmten Schlüssel ausgerechnet. Da ich immer eine Klassenleitung und nur Korrekturfächer habe, sollte ich eigentlich in diesem Jahr endlich eine spürbare Entlastung bekommen. Im vergangenen Jahr bin ich zweimal über einen längeren Zeitraum zur Vertretung von Kollegen in Elternzeit herangezogen worden (durch die Entlastung habe ich natürlich so herrlich praktische Lücken im Stundenplan ...), sodass ich schon im letzten Jahr von der Entlastung nicht richtig profitieren konnte, sondern noch weitere Korrekturen oben drauf bekommen habe. Das ist im vergangenen Jahr schon als Mehrarbeit behandelt worden, sprich ich habe dafür Geld bekommen.


    Nun ist mir meine eigentliche Entlastung auch in diesem Jahr nun schon wieder flöten gegangen, weil ich mit 3 Stunden pro Woche eine schwangere Kollegin vertreten soll, bis mindestens Ende des Halbjahres wohl (so ganz genau weiß das aber noch keiner). Im Moment soll das wieder als Mehrarbeit laufen.
    Nun habe ich ein Dokument von der GEW gefunden, in dem Folgendes steht: "Eine weitere Lösung ist auch die schulinterne Vertretungsregelung: Laut ADO § 11 (2) kanneine Lehrkraft mehr arbeiten, um Vertretungsbedarf abzudecken. Wie geschildert, bedarf esder Zustimmung der betroffenen Person, wenn mehr als zwei Wochenstunden über 2 Wochenhinaus zu arbeiten sind. Auf diese Weise wird die Lehrkraft verbindlich in einen Stunden-plan eingebaut. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden innerhalb des Schuljahres,ausnahmsweise im folgenden Schuljahr ausgeglichen. Hier greift also eine Flexibilisierungmit anschließender Ausgleichsregelung, die einer vorangegangenen stärkeren eine vermin-der Belastung entgegensetzt und sogar Mehrarbeit verhindert. Deshalb soll diese Regelungnicht allgemein für die Saldierung von Ad-hoc-Ausfall- und Überstunden benutzen werden.Sie geht von über vierzehn Tage dauernder Vertretung mit mehr als zwei Wochenstundenaus, die mit einer länger anhaltenden Stundenplanänderung - im Unterschied zum Vertre-tungsplan - einhergeht."


    Ich weiß nicht, ob ich also nicht darauf drängen soll, dass das als Nichtgewährte-Entlastung gewertet wird (und also nicht bezahlt wird) oder ob ich sagen soll, ich lasse es lieber als Mehrarbeit laufen, weil ich ja mit den Entlastungen sowieso nie "erfolgreich" bleibe. Was ratet ihr mir?

  • Mir wäre ein Zeitausgleich lieber, deshalb würde ich den in Anspruch nehmen.
    Die Sache ist doch die: Wenn du für Mehrarbeit bezahlt wirst, fallen mindestens Steuern dareuf an. Auf einen Zeitausgleich zahlst du keine Steuern.


    Ob die Mehrarbeit für dich leistbar ist und ob dir das Geld lieber ist, musst du für dich entscheiden.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ich hätte lieber die Zeit - aber ich erlebe nun im 2. Jahr, dass ich die letztlich nicht bekomme. Weil ich immer wieder eingesetzt werde für die, die ausfallen. Insofern bin ich wahrscheinlich sogar mit dem Geld noch besser bedient, weil man mir das nicht wieder "wegnehmen" kann.

  • Hallo Aktenklammer,


    dein erster Satz ("In meiner Schule gibt es eigentlich ...") klingt nach einer vorhandenen Dienstvereinbarung zwischen Lehrerrat (hier in RLP: Personalrat) und Schulleitung.


    Wenn sich die Schulleitung sich an eine solche Vereinbarung nicht hält, so muss m.E. der Lehrerrat aktiv werden. Damit dieser erfolgreich Argumentieren kann braucht er von dir möglichst konkrete Zahlen, zu welchen Zeiten du in welchen Klassen zusätzlich eingesetzt worden bist.
    Die Anordnung von Mehrarbeit ist Mitbestimmungspflichtig. Wenn sich die Schulleitung Dienstvereinbarungen unterläuft kann ein Lehrerrat auch die Zustimmung verweigern. Er könnte auch fordern, dass ihm jeder Vertretungsplan zur Zustimmung vorgelegt wird, wenn die Mehrarbeitsanordnung über Vertretungspläne läuft. Bei "heranziehung" zu Vertretungen ist es an dir, Stunden zu zählen und ggf. mit den Formularen von http://www.brd.nrw.de/schule/service die Bezahlung zu beantragen. (Wenn die Schulleitung so eine Abrechnung auf den Tisch bekommt ist ihr das wesentlich unangenehmer, als wenn es sich um eine im Vorfeld abgesprochene Mehrarbeit handelt).


    Gruß
    Nitram

  • Wenn die Schulleitung mit Dienstanweisung droht, all diese Dienstanweisungen schriftlich geben lassen. Das alleine reicht oft schon, dass dann plötzlich doch nicht so viel angeordnet wird, wie vorher scheinbar "nicht vermeidbar".
    Dann mit den schriftlichen Dienstanweisungen regelmäßige Überlastungsanzeigen stellen, mit Kopie an Lehrerrat und Personalrat.
    Wenn dir die SL blöd kommt, kommst du ihr auch blöd. Als auf lebenszeit verbeamtete Lehrerin hast du da durchaus Möglichkeiten.

  • Du fragst hier die falschen Leute.


    Du benötigst - was die Verhältnisse an eurer Schule betrifft - dringend solidarische Unterstützung.
    Ich kapiers nicht, weshalb sich die Leute nicht gewerkschaftlich organisieren und auf die dort vorhandene Sachkompetenz verzichten.
    Mir ist mein Nervenkostüm die 2-3 Kinokarten pro Monat wert, die ich als Gewerkschaftsbeitrag abgebe.


    Wegen einer vor Jahren erfolgten Unterstützung und Beratung durch die GEWerkschaft kann ich mir diese - und mehr - sowieso bis zu Pension on top gönnen ;)


    Und wenn der Chefe weiß, dass man GEWler ist, praktiziert er eh' Stressvermeidung ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn du eine Chance siehst, dass du deine Entlastung auch nehmen kannst, würde ich auf Entlastung drängen. Entlastung der Marke Springstunde wären für mich zum Beispiel keine Entlastungen.
    Wenn du euer Entlastungskonzept stützen willst, dann würde ich auch auf Entlastung drängen.
    Falls die ersten beiden Punkte nicht gegeben sind, würde ich mir die Mehrarbeit bezahlen lassen.

  • Es ist halt immer so, dass ganz flott nach Jahresanfang auf einmal Schwangere ausfallen, die sich nicht direkt arbeitsunfähig haben schreiben lassen, sondern erst so "herumkleckern" und dann ganz ausfallen, sodass nie eine langfristige Vertretung da ist. Und dann komme (gefühlt) immer ich ins Spiel, weil die Stunden immer in meinen Stundenplan passen. Letztes Jahr und dieses Jahr. Bei einer Kollegin ist es noch schlimmer, die ist nun bei 8! Korrekturen. Ich muss mich mal schlau machen, was der Lehrerrat da machen kann.

  • Es ist halt immer so, dass ganz flott nach Jahresanfang auf einmal Schwangere ausfallen, die sich nicht direkt arbeitsunfähig haben schreiben lassen, sondern erst so "herumkleckern" und dann ganz ausfallen, sodass nie eine langfristige Vertretung da ist. Und dann komme (gefühlt) immer ich ins Spiel, weil die Stunden immer in meinen Stundenplan passen. Letztes Jahr und dieses Jahr. Bei einer Kollegin ist es noch schlimmer, die ist nun bei 8! Korrekturen. Ich muss mich mal schlau machen, was der Lehrerrat da machen kann.

    Kenne die Situation. Bei uns gibt es die Möglichkeit des Auszahlens nicht, weswegen sich so langsam bei einigen Kollegen die Plusstunden zu türmen beginnen. Wenn die dann abgebaut werden, entstehen Lücken im Stundenplan und dann rate mal, was passiert! Richtig: wieder Vertretung. Erst mal so kurzfristig und dann als mittelfristige Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung (inkl. Korrekturen usf.). Und dann baut man im nächsten Jahr wieder Stunden ab, hat wieder Lücken im Stundenplan, muss wieder vertreten und bleibt auf den Stunden sitzen. Und immer so weiter ...


    Man kann trotzdem einiges tun:
    - Gespräch mit der SL und dem Stundplanverantwortlichen suchen und Situation erläutern (manchmal wissen die es einfach nicht)
    - auf schriftliche Dienstanweisung pochen, die kann man dann mit einer Überlastungsanzeige kontern, zu der sich die SL dem Schulamt gegenüber erklären muss
    - dienstliche Gespräche (Kollegen, Eltern, Schüler, Ref-Betreuung ...) in die Freistunden legen und die Vertretungsplanmacher rechtzeitig informieren
    - "Verteilung der Vertretungen im Kollegium" dem Personalrat für das Gespräch mit der SL als Thema mit an die Hand geben


    Vielleicht schreibst du ja mal, wie es sich entwickelt.

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  • Je nachdem ob ihr eine Ganztagsschule seid, wäre natürlich eine Verhandlungsoption die 3 Stunden zu einem freien Tag zu bündeln, wenn ihr prinzipiell Luft habt, deine restlichen Stunden des freien Tags auf die anderen Tage zu schieben. Das geht sicher nicht immer, aber mit Verweis auf deine Situation in den Vorjahren, könntest du es ja fürs 2. Halbjahr mal anregen. Dann hättest du etwas von der Entlastung.

  • Je nachdem ob ihr eine Ganztagsschule seid, wäre natürlich eine Verhandlungsoption die 3 Stunden zu einem freien Tag zu bündeln, wenn ihr prinzipiell Luft habt, deine restlichen Stunden des freien Tags auf die anderen Tage zu schieben. Das geht sicher nicht immer, aber mit Verweis auf deine Situation in den Vorjahren, könntest du es ja fürs 2. Halbjahr mal anregen. Dann hättest du etwas von der Entlastung.

    Mach das mal. Vielleicht reichts schon, dass du überhaupt in Erscheinung trittst und ein bisschen auf deinem Recht beharrst. Ich vermute mal, dass es Kollegen gibt, die bessere Stundenpläne haben?


    Und dann komme (gefühlt) immer ich ins Spiel, weil die Stunden immer in meinen Stundenplan passen.

    Na so ein Zufall aber auch.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist kein Zufall sondern hat Methode, weil bei schwangeren und "anfälligen" KollegInnen gerne eine Art "Notfallplan" in den Stundenplan eingebaut wird. Gemäß ADO hast Du da wenig Chancen. Das Deputat darf ja über- oder unterschritten werden, wenngleich natürlich eine Art "Ausgleich" stattfinden soll. Mit mir hat man das auch schon öfters gemacht. Ich wurde dann im Abitur durch Ausbleiben einer Ko-Korrektur oder durch "Abfeiern" der Stunden, die durch den Wegfall der Q2 wegfielen, entlastet.

    • Offizieller Beitrag

    sich so langsam bei einigen Kollegen die Plusstunden zu türmen beginnen

    In welchem Rahmen ist das denn bei euch zulässig? Hier in Hessen gibt es nur einen engen +-2 Stunden-Korridor.

  • In welchem Rahmen ist das denn bei euch zulässig? Hier in Hessen gibt es nur einen engen +-2 Stunden-Korridor.

    Arbeite auch in Hessen. Was genau meinst du mit +-2-Stunden-Korridor? Sehr gerne auch mit Quelle.


    Mir als banalem A13-Fußsoldaten ohne irgendwelche Funktionsstellen oder Personalratstätigkeit sind folgende Regelungen/Traditionen geläufig:


    - Lehrer können unentgeltlich bis zu 3 U-Stunden Mehrarbeit pro Monat verpflichtet werden
    - ab der 4. U-Stunde muss Ausgleich für alle als Mehrarbeit geleisteten U-Stunden gewährt werden, entweder durch Auszahlung (sofern Mittel vorhanden, was bei uns selten der Fall ist) oder durch Gutschrift auf das Zeitkonto


    Kenne Kollegen, bei denen sich über die Jahre bis zum Beginn dieses Schuljahres +4 Stunden angesammelt haben. Diese müssten dann in diesem Schuljahr das Recht haben, z.B. 22 statt 26 Stunden zu arbeiten.


    Ich berufe mich hier nicht auf Gesetzestexte. Habe diese Regelungen vielmehr induktiv durch Beobachtungen und Erzählungen erschlossen. Bin aber wie gesagt für jede Quelle dankbar.

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    • Offizieller Beitrag

    Sehr gerne auch mit Quelle.

    Ich komme gerade nicht zum Suchen, es ist zumindest im Hessischen Beamtengesetz i.V.m. der Pflichtstundenverordnung. Ich gucke später mal genauer!

    • Offizieller Beitrag

    @Nastavnik Also, was die drei Vertretungsstunden angeht, das ist im §85 des Hessischen Beamtengesetzes geregelt. Allerdings nicht so, wie von dir beschrieben. Wenn ein Ausgleich nicht innerhalb von 3 Monaten erfolgt, ist eine Mehrarbeitsvergütung zu bezahlen. Ein irgendwie geartetes Zeitkonto wird wahrscheinlich bei euch schiúlintern geführt, aber da gibt es keine rechtliche Grundlage. Mit dem 2 Stunden-Korridor meine ich, dass die regelmäßigen Stunden gem. Stundenplan pro Woche die Soll-Stundenzahl gem. Pflichtstundenverordnung auf das Halbjahr gerechnet nicht um mehr als 2 Stunden nach oben oder unten abweichen darf. Da finde ich aber gerade die Quelle nicht und mein Chef (der es mir mal gezeigt hat) ist erst Freitag wieder im Haus.

  • @Nastavnik Also, was die drei Vertretungsstunden angeht, das ist im §85 des Hessischen Beamtengesetzes geregelt. Allerdings nicht so, wie von dir beschrieben. Wenn ein Ausgleich nicht innerhalb von 3 Monaten erfolgt, ist eine Mehrarbeitsvergütung zu bezahlen. Ein irgendwie geartetes Zeitkonto wird wahrscheinlich bei euch schiúlintern geführt, aber da gibt es keine rechtliche Grundlage. Mit dem 2 Stunden-Korridor meine ich, dass die regelmäßigen Stunden gem. Stundenplan pro Woche die Soll-Stundenzahl gem. Pflichtstundenverordnung auf das Halbjahr gerechnet nicht um mehr als 2 Stunden nach oben oder unten abweichen darf. Da finde ich aber gerade die Quelle nicht und mein Chef (der es mir mal gezeigt hat) ist erst Freitag wieder im Haus.

    Danke dir. Habe es gefunden, und zwar in der DO von 2011, §17:


    (4) Um eine sinnvolle Unterrichtsverteilung sicherzustellen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Festsetzung der wöchentlichen Unterrichtsstunden einer Lehrkraft nach deren Anhörung bis zu zwei Stunden von der Pflichtstundenzahl nach der Pflichtstundenverordnung abweichen. Diese Abweichung ist möglichst im zweiten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr auszugleichen.

    Das heißt doch im Klartext, dass Plusstunden spätestens im nächsten Jahr abgebaut werden MÜSSEN. Und dass alle Praktiken, bei denen sich mehr als 2 Stunden länger als 1 Schuljahr ansammeln, nicht im Sinne der Dienstverordnung sind. Sehr interessant.

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    • Offizieller Beitrag



    Hier werden 2 Sachen durcheinander geschmissen. Das obige bezieht sich auf das, was du auch schreibst - nämlich auf die NICHT regelmäßige Mehrarbeit (Vertretung bei Erkrankung, temporäre Engpässe, etc pipapo).
    Gerne wird das von SLen auch mal als regelmäßige Verpflichtung herangezogen "Sie müssen ja eh bis zu drei Stunden im Monat mehr, da können Sie ja gleich den Kurs in diesem Halbjahr übernehmen ...!" - und NEIN, so kann das nicht verwendet werden. Sollte das üblich sein - ganz fix die Rechtsstelle der Gewerkschaft anrufen, in der man hoffentlich ist.


    Die Stunden von denen Trantor spricht, sind die, die als reguläre regelmäßige Überstunden (also etwa als Eratz für einen dauererkrankten Kollegen, der ein halbes Jahr weg ist und dessen Kurs man übernimmt und für den das SSA keinen Ersatz findet) - nach Anhörung - angeordnet werden können und die im nächsten Schuljahr ausgeglichen werden müssen!


    Personalräte und auch Kollegen sollten tunlichst darauf achten, dass das nicht synonym vewerdet wird und vor allem die Mehrarbeitsstunden aus dem HBG nicht als Erhöhung der Pflichtsundenwochenzahl benutzt werden! Übrigens gilt auch bei diesen:

    .

  • Wie ist das im öffentlichen Dienst geregelt, weiß das jemand? Was ich finde ist weder aktuell noch konkret.





    Das ist kein Zufall sondern hat Methode,

    das ist klar, die Frage ist, obs "zufällig" immer dieselben KollegInnen trifft, nämlich die, die immer ja sagen.

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