Vielleicht hilft dies Informationsschreiben des BPR Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen zur Seite 12 ff. (Abgrenzung von GLK und Dienstbesprechung) weiter.
(Bei "uns" (RLP) steht in der Konferenzordnung: "Dienstbesprechungen bleiben von dieser Ordnung unberührt. Beschlüsse zu wichtigen Fragen der Unterrichts- und
Erziehungsarbeit der Schule können nur in Konferenzen gefasst werden." und in der Dienstordnung "Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt Dienstbesprechungen mit den Lehrkräften der Schule durch. Es dürfen keine Entscheidungen getroffen werden, die den Konferenzen vorbehalten sind.". Das "scheint" mir in BW ähnlich zu sein. (Dazu müsste geklärt werden, inwiefern der Begriff "GLK" aus dem oben verlinkten schreiben auch auf die in der Konferenzordnung (BW) genannten Teilkonferenzen übertragbar ist.)
s3g4: Weil es DIR nicht bekannt ist, kann jede/r eine DB einberufen? Meinst du dies wirklich so, wie du es geschrieben hast?
Das ist weder hilfreich noch ist es richtig.