Wie kommst du denn immer darauf, das haben dir doch nun schon mehrere Leute hier anders gesagt (warum willst du eigentlich dann immer nur von mir eine Begründung, wo die alle das selbe wie ich sagen?!?) und auch dabei bleibe ich, es bezieht sich auf beide Teile.
Ich glaube, dein Problem besteht darin, dass ein Gremium für dich nicht gewählt ist, wenn nur einer gewählt ist und ich denke, genau da liegt der Denkfehler.
Ja, tun sie bis neu gewählt wird!
Ich sehe genau einen Beitrag (Nr. 64 von Botzbold), der sich - neben den von dir verfassten - noch mit meinem Beitrag Nr. 56 beschäftigt.
Dort kann ich aber leicht die Argumentation nachvollziehen und entkräften.
Botzbold schreibt
"Ich denke, da liegt ein logischer Fehler vor.
Die Gremien bestehen bis zum Zusammentreten des neu gewählten Mitwirkungsgremiums weiter. "
Diese Argumentation funktioniert deshalb nicht, weil die Klassenpflegschaft kein gewähltes Gremium ist. Da Botzbold seine Überlegungen offen gelegt hat, muss ich da nicht weiter nachhaken.
Weiter von dir genannten "mehreren Leute" sehe ich nicht. Kannst du vielleicht die Nummer der entsprechenden Beiträge nennen? Abgesehen davon bin ich scharf auf Begründungen. "Die Mehrheit" hat nicht automatisch die richtige Interpretation.
Deine Interpretation "Der gewählte Vertreter eines nicht gewählten Gremiums bleibt länger als ein Schuljahr im Amt" halte ich mit §64 (2) für nicht verträglich.