Beiträge von Nitram

    Also DBV auf jeden Fall nicht mehr dazubuchen. Die von der Debeka sollte aber bestehen bleiben - oder sollte diese ebenfalls gekündigt werden?

    Das hängt sicher auch davon ab was du an Geld brauchst.

    In der von dir berechneten Versorgungslücke berechnest du ja die Differenz zum jetzigen Gehalt.

    Wenn die DU zahlt, wirst du aber keine Beiträge mehr für die DU zahlen müssen. Und jetzt denkst (oder: Dachtest) du darüber nach, jeden Monat nochmal 47 € an eine Versicherung zu zahlen - was nur geht, wenn du (mindestens) so viel Geld "übrig" hast.

    Wenn du meinst 3100 € im Monat zu "brauchen" kannst du nicht ernsthaft über den Kauf einer weiteren Police nachdenken.

    Wenn du nicht 3100 € brauchst ist deine Versorgungslücke kleiner.

    Nein. Nein! Nein !!!

    Der 1000er Wert ist in Bezug auf Corona unsinnig.

    2 Personen im Klassenraum, eine davon Infiziert

    -> Der 1000er Wert wird nach vielen Stunden erreich, wenn überhaupt.

    Eine gefährliche Virenkonzentration wird nach (fiktiv, ich hab keine Ahnung ...) 20 Minuten erreicht.

    20 Personen im Klassenraum, eine davon Infiziert

    -> der 1000er Wert wird nach 18 Minuten erreicht.

    Eine gefährliche Virenkonzentration gar nicht, weil nach 18 Minuten wg. des 1000er-Wertes gelüftet wird.

    Wann der vollständige Luftaustausch abgeschlossen ist hängt unter anderem vom Temperaturunterschied Innen/Außen ab.

    Die Luft im Raum muss sich "zwischendurch" erwärmen können. Die Fenster auf Kipp zu stellen ist da kontraproduktiv.

    Schneller Luftaustausch (_alle_ Fenster auf). Wenn die kalte Luft im Raum ist alle Fenster wieder zu. Ganz zu.

    Schneller Luftaustausch (_alle_ Fenster auf). Wenn die kalte Luft im Raum ist alle Fenster wieder zu. Ganz zu.

    Schneller Luftaustausch (_alle_ Fenster auf). Wenn die kalte Luft im Raum ist alle Fenster wieder zu. Ganz zu.

    ...

    Wenn das Gerät die Messwerte nicht speichert (in der Am... Beschreibung steht nichts davon) ist das der Tupperdosentest etwas aufwändig. 16 Stunden vor der Dose sitzen und Messwerte aufschreiben... Ich glaube dabei würde selbst ich (der sonst fast nie Kopfschmerzen hat) Kopfschmerzen bekommen - ganz unabhängig von der CO2-Konzentration.

    Meins hat alle 5 Sekunden einen Wert auf eine SD-Karte geschrieben.

    (Übrigens steigen bei meinem die Werte wenn ich es angucke. Es steht grad auf dem Schreibtisch. Wenn ich mich dem Gerät zuwende atme ich wohl auch in die Richtung. Sowas kann ich mir auch gut beim "Anstieg beim Drucken" vorstellen. Ich würd zu gern mal die räumliche Verteilung von CO2 im Klassenraum messen... Und sowas wie https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.111…id=nlm%3Apubmed will ich auch mal wieder lesen. Das CO2-in-Klassenräumen-Thema ist schön deutlich älter als "Corona".

    Ich will das hier nicht zu einem Messtechnick-Thread machen, aber ..

    Was ist das für ein Gerät?

    Das Gehäuse hat bei meinem auch viele "Lüftungsschlitze", die führen aber nicht in die Gasmesszelle.

    Dorstmann_CO2ntrol_autoscaled.jpg

    Die Öffnungen dieser Zelle dürfen auch nicht "groß" sein, es darf nämlich kein Licht hinein fallen (wenn es denn CO2 aus der Absorption im NIR bestimmt. Es gibt auch welche die ein "CO2 äquivalent" aus der Messung von VOC berechnen (Bosch BME680 und entsprechende China-Klone)

    Als ich mein Gerät gerade aus 1m Entfernung "angepustet" habe ist es Sekunden später auf 2550 ppm gesprungen - das sagt nichts über die CO2-Konzentration im gesamten Raum.

    Es gibt auch noch diverse Querempflindlichkeiten (Luftdruck, Temperatur, Feuchte, ...) Ob der Drucker wirklich CO2 rauspustet? Vielleicht ist es auch die warme Luft oder Feinstaub oder ....

    "Meinen" hab ich mal für ein paar (>16) Stunden in eine Tupperdose gesperrt, in die ich vorher hineingeatmet habe. Das sah dann so aus:

    CO2_Tupper.png

    "Grundlose" Schwankungen im Bereich +/- 50 ppm

    Hast du mal nachgerechnet ob der Anstieg "in 7 Minuten auf 1000 ppm" aufgrund von Raumgröße und Personenzahl überhaupt realistisch ist? (Natürlich "geht das", aber mit dem bereits verlinkten Rechner brauche ich dazu 55 Personen in einem 60 m² (180m³)-Raum.)

    CO2-Ampeln sind meiner Meinung nach als "Warninstrument" im Rahmen der Corona-Pandemie ziemlich sinnfrei und ihre Verwendung als Gerät zur Anzeige der Lüfungsnotwendigkeit gefährlich.

    Begründung:

    (Wer will, kann mit dem Modell https://www.co2-modell.nlga.niedersachsen.de/ nachrechnen. Bis auf die Personenzahl habe ich die "Starteinstellungen" unverändert gelassen.)

    Die "These" hinter der Verwendung einer CO2-Ampel ist ja: Wenn wir bei (beliebiger Grenzwert) Lüften, so bleib die Virenkonzentration in der Raumluft hinreichend klein.

    Wenn 20 Personen im Raum sind, steigt der CO2-Konzentration so an, dass nach 18 Minuten ein Wert von 1000 ppm überschritten wird.

    Wenn 10 Personen im Raum sind, ist dies unter ansonsten gleichen Bedingungen erst nach 40 Minuten der Fall.

    Aber: Wenn in den beiden Gruppen jeweils durch eine infizierte Person die Virenkonzentration in der Raumluft erhöht wird, so ist die nach 40 Minuten (Lüftungszeitpunkt nach "Ampel" bei 10 Personen) erreiche Virenkonzentration viel höher als die dach 18 Minuten (Lüftungszeitpunkt nach "Ampel" bei 20 Personen) erreichte.

    -> Die CO2-Messung vermittelt eine trügerische Sicherheit.

    Gerade bei wenigen Personen im Raum sollte häufiger gelüftet werden, als die CO2-Ampel dies angibt.

    (Je nach Modell sind sie auch noch sehr träge. Ich habe meinen CO2-Monitor (Dostmann Air CO2ntrol 5000) draußen mal die mit CO2 "übergossen" und mir dann angesehen, wann er wieder den Umgebungswert hatte - > Das hat über 20 Minuten gedauert. Mit "Lüfter", der die Umgebungsluft durch die Messzelle zieht, geht das schneller. Aber die Belüftungsöffnung hat weniger als 1mm Durchmesser und dann sind noch einige cm "Schlauchweg" bis zur Messzelle. Wenn der Gasaustausch in der Messzelle nur durch natürlicher Konvektion und Diffusion läuft dauert das halt.)


    Meine Folgerung daraus:

    Der von Jersey geäußerte Wunsch "Wenn wir dafür sorgen möchten, dass wir im "grünen" Bereich bleiben, ..." ist kein sinnvoller Wunsch.

    Denn: Weder ist "grün" ein sicheres Indiz für die aktuelle CO2-Konzentration in der Raumluft noch ist "grün" ein sicheres Indiz für eine geringe Virenkonzentration in der Raumluft.

    "Zeitgesteuert" (z.B. alle 20 Minuten vollständiger Luftaustausch) halt ich für viel sinnvoller.

    Folgende Frage: eine Schule berechnet Noten so:

    1. Leistungskontrolle 10 von 30 Punkten (Note 5)

    2. Leistungskontrolle 19 von 20 Punkten (Note 1)

    Gesamt: 29 von 50 Note 4 (statt 3 bei (5+1)/2, was nicht geht, aber oft üblich ist, wie wir wissen.)

    Ergibt das Sinn?

    Für RLP:

    Entspricht nicht der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus,Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien. Dort steht in §61 Absatz 2:

    ... Die Gesamtnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet sein. Die Gesamtnote muss nicht der rechnerische Durchschnitt der Einzelnoten sein. Einzelnoten können unterschiedlich gewichtet werden, wenn dies durch den Schwierigkeitsgrad oder den Umfang der überprüften Leistung begründet ist....

    Also: _Begründung_ mit Punktzahlen dürfte kassiert werden.

    3. Als die schulweiten Ergebnisse in einer stundenlangen Pflichtkonferenz vorgestellt wurden, kamen auch Schülerrückmeldungen zur Sprache. über 200 unserer Schüler fanden laut der eingeblendeten Statistik, dass das BVJ bei uns nichts taugt. Das wunderte uns wenig, denn...

    ...

    ...

    ...WIR HABEN KEIN BVJ!

    Wir hatten ähnliche Erlebnisse mit dem Verein.

    Bei uns fanden über 50% der SuS die Unterstützung durch die Schulsozialarbeiter gut - die wir nicht haben (und nicht hatten).

    Als ich das gelesen habe hab ich mal in ein paar Klassen gefragt, was die sich unter Schulsozialarbeitern vorstellen. Ergebnis: Wir hatten in der Zeit öfter mal "Hausmeisterhelfer" die bei uns antreten mussten, weil sie zu Ableistung von Sozialstunden verurteilt worden waren

    Das wäre mir zuviel Chaos. Dann lieber jeden Montag, Mittwoch und Freitag 3 Minuten opfern (mehr ist es wirklich nicht). Manche Kollegen verlieren am Anfang mehr Zeit ganz ohne Tests.

    3 Minuten? Das Testkonzept in Rheinland-Pfalz schreibt Händewaschen vorher und nachher vor. Selbst wenn ich nur zwei Teilgruppen machen muss und jede davon ihre Proben nach je 30 Sekunden aus der Nase "gezogen" hat.

    Auch im Testkonzept Baden-Württemberg (Seite 11, wenn das noch die aktuelle Version ist) steht was von Hände vorher und hinterher gründlich reinigen oder desinfizieren.

    Wenn du das ignorierst oder nur 2 SuS und 5 Waschbecken in der Klasse hast geht's vielleicht ...

    Hallo

    in Anlage 2 zur VwV Schuldatenschutz Sachsen (Anlage 2 ist ein Musterformular mit Titel "Einwilligung des Schülers in die Veröffentlichung personenbezogener Daten, Fotos, Videos und Filme" ist formuliert:

    "Die Einwilligungen gelten ab dem Datum der Unterschrift und auch über die Beendigung des Schulverhältnisses hinaus. ..."

    Zumindest passender Formulierung ist also keine jährliche Erneuerung erforderlich.

    Wenn ein eurem Formular keine zeitliche Beschränkung eingetragen ist, entscheide ggf. ein Gericht ...


    Edit: Nach Punkt 5 c der VwV ist das genannte Formular zu verwenden.

    Wie kommen die Schülerinnen und Schüler denn zu dem "Vergnügen", an der Nachhilfe teilzunehmen?

    Ist dies ein Angebot?

    Werden sie von den Erziehungsberechtigten angemeldet?

    Wir haben zum Teil Förderunterricht, der ein freiwilliges Angebot ist. (Kein Pflichtangebot im Rahmen der Stundentafel o.Ä.). Dort sind auch schon Kinder rausgeflogen (im Sinne von: Ihnen wurde dauerhaft die Teilnahme am Förderunterricht untersagt, weil sie die Förderung nicht angenommen haben).

    Die von mir genannten Städte sind Beispiel dafür, dass dies eben nicht so ist. Das ist open end und in Deutschland ist selbst in München noch längst nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.

    Was denn nun, open end (-> Es gibt kein Ende der Fahnenstange) oder "längst nicht das Ende der Fahnenstange erreicht" (-> Es gib ein Ende der Fahnenstange)?

    Woran erkennt man dann, ob das Ende der Fahnenstange nur noch nicht erreicht ist, oder ob es nicht existiert?

    Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.

    Wer überhaupt keine Ahnung davon hat, dass irgendetwas "relevantes" in der eigenen Patientenakte stehen könnten - einfach weil in der eigenen Krankengeschichte nichts vorgekommen ist - soll deines Erachtens nach von alle Ärztinnen und Ärzte, bei denen er jemals war, die Patientenakte anfordern?

    Falls du verbeamtet bist und Amtsärztlich untersucht/befragt worden bist: Hast du dies damals gemacht?

    Was verleitet dich zu "Es wäre m.E. hier vom ..."? Gibt es im Startbeitrag irgend einen Hinweis darauf, dass kasperklarname jemals irgendeine Erkrankung hatte? Vielleicht war kasperklarname nur wegen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei ihren Hausärzten - aber nie aufgrund einer Erkrankung.

    Da die Schulbegleitung etwas länger als 6 Stunden (sie fährt auch mit dem Kind mit dem Bus mit dem Kind mit) unterwegs ist, muss sie nach eigener Aussage aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Pause von einer halben Stunde machen.

    Wenn die Pause macht, wird sie für die Zeit auch nicht bezahlt. Weiß der Arbeitgeber der Schulbegleitung davon? Arbeitszeitgesetz §4 (darauf wird sich die 6-Stunden-Aussage stützen). Vielleicht kann der AG über ArbZG §7 Abs. 2 Punkt 4 (oder an anderer Stelle in Paragraphen gegossenes) auch eine andere Vereinbarung treffen.

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