Beiträge von Nitram

    "Angemeldet" waren die Störer bei uns auch.

    Wir haben dann halt den Eltern mitgeteilt, dass ihre Kinder an dem (für die Schule freiwilligen) Angebot nicht mehr teilnehmen dürfen.

    (Schritt 1: Ausschluss auf Zeit. Schritt 2: Dauerhafter Ausschluss)

    Wie kommen die Schülerinnen und Schüler denn zu dem "Vergnügen", an der Nachhilfe teilzunehmen?

    Ist dies ein Angebot?

    Werden sie von den Erziehungsberechtigten angemeldet?


    Wir haben zum Teil Förderunterricht, der ein freiwilliges Angebot ist. (Kein Pflichtangebot im Rahmen der Stundentafel o.Ä.). Dort sind auch schon Kinder rausgeflogen (im Sinne von: Ihnen wurde dauerhaft die Teilnahme am Förderunterricht untersagt, weil sie die Förderung nicht angenommen haben).

    Die von mir genannten Städte sind Beispiel dafür, dass dies eben nicht so ist. Das ist open end und in Deutschland ist selbst in München noch längst nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.

    Was denn nun, open end (-> Es gibt kein Ende der Fahnenstange) oder "längst nicht das Ende der Fahnenstange erreicht" (-> Es gib ein Ende der Fahnenstange)?

    Woran erkennt man dann, ob das Ende der Fahnenstange nur noch nicht erreicht ist, oder ob es nicht existiert?

    Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.

    Wer überhaupt keine Ahnung davon hat, dass irgendetwas "relevantes" in der eigenen Patientenakte stehen könnten - einfach weil in der eigenen Krankengeschichte nichts vorgekommen ist - soll deines Erachtens nach von alle Ärztinnen und Ärzte, bei denen er jemals war, die Patientenakte anfordern?

    Falls du verbeamtet bist und Amtsärztlich untersucht/befragt worden bist: Hast du dies damals gemacht?


    Was verleitet dich zu "Es wäre m.E. hier vom ..."? Gibt es im Startbeitrag irgend einen Hinweis darauf, dass kasperklarname jemals irgendeine Erkrankung hatte? Vielleicht war kasperklarname nur wegen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei ihren Hausärzten - aber nie aufgrund einer Erkrankung.

    Da die Schulbegleitung etwas länger als 6 Stunden (sie fährt auch mit dem Kind mit dem Bus mit dem Kind mit) unterwegs ist, muss sie nach eigener Aussage aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Pause von einer halben Stunde machen.

    Wenn die Pause macht, wird sie für die Zeit auch nicht bezahlt. Weiß der Arbeitgeber der Schulbegleitung davon? Arbeitszeitgesetz §4 (darauf wird sich die 6-Stunden-Aussage stützen). Vielleicht kann der AG über ArbZG §7 Abs. 2 Punkt 4 (oder an anderer Stelle in Paragraphen gegossenes) auch eine andere Vereinbarung treffen.

    Wenn man die bereits genannte Schokoladensorte zusammen mit dem Wort "personalisierbar" in eine Suchmaschine steckt, gibt's gleich fertige Namensschilder. (In der XXL-Variante mit 4,5 kg halten sie vielleicht auch eine Weile)

    @pattyplus:


    Ich habe deinen Beitrag #10 ("...nicht mehr als 100k€ zu halten und das dann ggf. auch über mehrere Banken strecken, um im Falle einer Bankenpleite in die Einlagensicherung zu fallen.") so verstanden, als würdest du eine davon abraten mehr als 100k€ bei einem Kreditinstitut ins Depot zu legen.

    Mein "ja" in #14 bezog sich darauf, dass physische und synthetische ETFs Sondervermögen sind, und bei einer Pleite des depotführenden Instituts nicht betroffen sind.


    Die von dir in #15 zitierte mögliche "Pleite der Partnerbank" ist ja (in der Regel) nicht deine depotführende Bank, sondern eine (oder mehrere) von der Fondsgesellschaft ausgewählte.


    Der nächst Abschnitt ist hypothetisch, weil ich ziemlich sicher bin, dass die EInlagensicherung nicht greift, wenn der Fall "Pleite einer Partnerbank" bei einem synthetischen ETF eintritt:


    Annahme:

    - Du hast bei zwei verschiedenen Kreditinstituten ein Depot.

    - In beiden Depots liegt der gleiche (synthetische) ETF - oder auch verschiedene ETFs, die aber die gleiche Partnerbank haben.

    - Die Partnerbank geht Pleite

    -> Dann bist du (indirekt) _ein_ Kunde _einer_ Bank (der Pleite gegangenen Partnerbank) und die Entschädigungssumme ist gedeckelt. Die Aufteilung auf zwei Depots hilft also nicht.

    (Dabei kommt mir gerade der Gedanke, dass als Partnerbanken bei einem International gehandelten Fond möglicherweise auch Banken im Spiel sind, die weder der deutschen noch der europäischen Einlagensicherung unterliegen.)

    Ansonsten habe ich derweil auch wenige Einzelaktien, einen gemanagten Aktienfond und zwei ETFs (MSCI World thesaurierend und Vanguard FTSE All-World ETF thesaurierend) laufen. Derzeit ist es zwar noch lange nicht soweit, aber ich würde darauf achten in jeder Anlage nicht mehr als 100k€ zu halten und das dann ggf. auch über mehrere Banken strecken, um im Falle einer Bankenpleite in die Einlagensicherung zu fallen.

    Fonds und Aktien gehören zum Sondervermögen. Sie sind von einer Pleite des Kreditinstituts nicht betroffen. Insofern ist hier auch eine Begrenzung auf weniger als 100 k€ je Kreditinstitut nicht zu begründen. (Anders bei Spareinlagen, Tagesgeldern, Girokonten ...)

    Bei einer kurzen Tour mag das ja hinkommen - aber gestern wollte ich mal meine Grenze austesten. Laut Garmin habe ich ca. 11.000 Kalorien verbraucht, Auf 230 km.

    Ich habe exakt 12 Stunden im Sattel gesessen. Gesamtzeit mit Pausen aufgrund des Gewitters gestern etwa 15 Stunden. Wobei mich der 19er-Schnitt schon überrascht hat. Auf den 30 km zur Schule morgens bin ich immer langsamer.


    Ich tippe mal, dass 11.000 _Kilo_Kalorien gemeint sind.

    Das sind dann rund 46000 kJ (Umrechnungsfaktor 4,2).

    Bei 12 Stunden = 43200 Sekunden also rund 1000 Joule pro Sekunden - also eine Leistung von 1000 Watt.

    Bei Leifi-Physik, (Unten, "Dauerleistung") gibt's ein Diagramm, welches mich daran zweifeln lässt....


    In einem Rennradmagazin ist die Leistung des verstorbenen Radrennfahreres Marco Pantani über 37 Minuten mit 403 Watt angegeben. (Ebendort finden sich dort Anhaltspunkte für die Dauerleistung von "Normalmenschen").

    Danach würde ich auch an 5.000 kcal noch zweifeln.

    (Wobei man irgendwann anfangen muss, auch die Pausenzeit von 3 Stunden zu berücksichtigen. Vermutlich "zählt" das Gerät dann ja mit mit Grundumsatz weiter.)

    Ist jetzt RLP, aber in unserem Landesbeamtengesetz §11 steht:


    "Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts

    (1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte

    1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat

    oder

    2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie oder er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist (Dienstbeschädigung).

    ... "


    D.h. die 5-Jahres-Grenze gilt bei bei Beschädigungen "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes" nicht.

    Ich sehe da (für RLP) keine Besserstellung von Polizeibeamten. Wenn die sich außerhalb des Dienstes dienstunfähig werden, und noch keine 5 Jahre "dabei" sind, sieht es (wie für Lehrkräfte auch) mau aus.

    @Kalle29


    Das ist Fürsorge des Dienstherren.

    Nehmen wir eine übertragbare Infektionskrankheit. Der Beamte wird krank geschrieben. Er selbst "fühlt" sich wieder gesund, ist aber noch ansteckend. Da soll ich nicht selbst entscheiden "Ich gehe nach Gefühl zum Dienst."

    Oder: Eine Lehrkraft ist krank geschrieben und wird von der SL bedrängt, doch eine wichtige Prüfung abzunehmen.

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