@pattyplus:
Ich habe deinen Beitrag #10 ("...nicht mehr als 100k€ zu halten und das dann ggf. auch über mehrere Banken strecken, um im Falle einer Bankenpleite in die Einlagensicherung zu fallen.") so verstanden, als würdest du eine davon abraten mehr als 100k€ bei einem Kreditinstitut ins Depot zu legen.
Mein "ja" in #14 bezog sich darauf, dass physische und synthetische ETFs Sondervermögen sind, und bei einer Pleite des depotführenden Instituts nicht betroffen sind.
Die von dir in #15 zitierte mögliche "Pleite der Partnerbank" ist ja (in der Regel) nicht deine depotführende Bank, sondern eine (oder mehrere) von der Fondsgesellschaft ausgewählte.
Der nächst Abschnitt ist hypothetisch, weil ich ziemlich sicher bin, dass die EInlagensicherung nicht greift, wenn der Fall "Pleite einer Partnerbank" bei einem synthetischen ETF eintritt:
Annahme:
- Du hast bei zwei verschiedenen Kreditinstituten ein Depot.
- In beiden Depots liegt der gleiche (synthetische) ETF - oder auch verschiedene ETFs, die aber die gleiche Partnerbank haben.
- Die Partnerbank geht Pleite
-> Dann bist du (indirekt) _ein_ Kunde _einer_ Bank (der Pleite gegangenen Partnerbank) und die Entschädigungssumme ist gedeckelt. Die Aufteilung auf zwei Depots hilft also nicht.
(Dabei kommt mir gerade der Gedanke, dass als Partnerbanken bei einem International gehandelten Fond möglicherweise auch Banken im Spiel sind, die weder der deutschen noch der europäischen Einlagensicherung unterliegen.)