Krankenschein in den Ferien

  • Offenbar denkt da irgendein Schlaufuchst, wenn ich mich heute einen Tag vom Arzt krank schreiben lasse, dass dies gilt bis in alle Ewigkeit.

    :D stimmt, das ist auch sehr logisch. Der Arzt druckt zwar auf den Schein extra das Datum, um die Ewigkeit etwas einzugrenzen, aber ein Lehrer könnte ja gesund in der Schule erscheinen und keiner merkt's. Oder so.


    Edit: zurück zum Ernst der Lage, du hast natürlich Recht. Eigentlich sollte ein Gesetz diese Regelung hergeben, bevor eine Handreichung das regeln kann. Vielleicht kann der/die TE einfach mal nachfragen, wo das denn stünde mit der Gesundmeldung, schließlich sei die Krankmeldung genau terminiert gewesen und in der unterrichtsfreien Zeit habe man gearbeitet, zu Hause, wie gehabt.

    2 Mal editiert, zuletzt von UrlaubVomUrlaub ()

  • Für RLP gibt's zum Thema "Gesundmeldung" etwas in der "Orga Hand" (Organisatorische und personalrechtliche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte)


    Dort Seite 9, unten:


    "Die Wiederaufnahme des Dienstes ist – soweit irgend möglich – spätestens am Tage zuvor der Schule mitzuteilen, damit entsprechend disponiert werden kann. Im Falle einer Wiederaufnahme des Dienstes vor Ablauf der ärztlich verordneten Krankschreibung ist eine ärztliche Bescheinigung über die vorzeitige Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit vorzulegen. Gesundmeldungen müssen auch für unterrichtsfreie Tage erfolgen."

  • Sehr interessant.. mir war nicht bewusst, dass ich Anspruch auf Urlaub habe . Hat das schon mal jemand in Anspruch genommen?

    Jop, kenne einen Fall. Der Urlaub außerhalb der Ferien diente eben der Erholungszeit, die es wegen Krankheit in den Ferien nicht gab.

    Die Schulleitung darf dich in den Ferien ja auch nicht 6 Wochen lang mit Aufgaben beschäftigen.
    Osterferien würde ich da nun noch nicht zählen, denn es gibt ja noch genug Zeit im Jahr für den Erholungsurlaub.

  • mir war nicht bewusst, dass ich Anspruch auf Urlaub habe . Hat das schon mal jemand in Anspruch genommen?

    Ja, ich habe mir den Mal auszahlen lassen, das scheint aber so selten vorzukommen, dass man mir den Urlaubsanspruch auf 3/5 (weil ich nur 3 Tage die Woche gearbeitet habe) gekürzt hat, aber für jede Ferienwoche davon 5 Tage abgezogen hat. Da war der Personalabteilung auch mit Anwalt usw. nicht beizukommen, ich hätte klagen müssen und das war mir für die 2 Tage dann zu blöd.

  • "Die Wiederaufnahme des Dienstes ist – soweit irgend möglich – spätestens am Tage zuvor der Schule mitzuteilen, damit entsprechend disponiert werden kann. Im Falle einer Wiederaufnahme des Dienstes vor Ablauf der ärztlich verordneten Krankschreibung ist eine ärztliche Bescheinigung über die vorzeitige Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit vorzulegen. Gesundmeldungen müssen auch für unterrichtsfreie Tage erfolgen."

    Das ist ja geil - mal davon abgesehen dass nirgendwo auf die Rechtsgrundlage verwiesen wird, muss ich also, wenn ich früher als auf dem Krankenschein wieder arbeiten gehen will, eine Mitteilung des Arztes besorgen, dass ich wieder arbeiten kann. Mensch, da hätte ich echt richtig Motivation, früher wieder zu kommen, wenn ich dafür nochmal im Wartezimmer sitzen muss und nochmal die üblichen 37,50 € (oder so) bezahlen müsste.

  • @Kalle29


    Das ist Fürsorge des Dienstherren.

    Nehmen wir eine übertragbare Infektionskrankheit. Der Beamte wird krank geschrieben. Er selbst "fühlt" sich wieder gesund, ist aber noch ansteckend. Da soll ich nicht selbst entscheiden "Ich gehe nach Gefühl zum Dienst."

    Oder: Eine Lehrkraft ist krank geschrieben und wird von der SL bedrängt, doch eine wichtige Prüfung abzunehmen.

  • Das Hauptproblem mit der "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" wird sein, dass es die nicht gibt, so dass der Arzt sich da was zusammenschustern muss, um es abrechnen zu können und das werden weder Beihilfe noch PKV übernehmen. Wenn der Arbeitgeber das fordert, dann muss er auch dafür bezahlen. Das mit der Fürsorgepflicht zu begründen ist auch weit hergeholt, dein erstes Beispiel (Infektionskrankheit) ist ein Fall für ärztliche Aufklärung und dein zweites Beispiel (drängende Schulleitung) ein Fall für disziplinarrechtliche Schritte gegen die Schulleitung.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • ... Im Falle einer Wiederaufnahme des Dienstes vor Ablauf der ärztlich verordneten Krankschreibung ist eine ärztliche Bescheinigung über die vorzeitige Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit vorzulegen.

    Das wiederum gilt in SN nicht. Man kommt in dem Fall einfach wieder.


    Kennt denn jemand eine Gesetzesgrundlage für den Fall der "Dienstantrittsmeldung" nach Ende der Krankheit? Und ist das nur bei Schulen ein Problem, weil die laufend Ferien haben?

    • Offizieller Beitrag

    Das wiederum gilt in SN nicht. Man kommt in dem Fall einfach wieder.

    Bist du ganz sicher? Also steht es irgendwo geschrieben oder haben die Beteiligten an deiner Schule einfach keine Ahnung und haben das nicht umgesetzt?
    Die Arbeitgeberin hat von dir eine Meldung, dass du bis XY.YY krank bist. Wenn du vorher arbeitest, lässt er wissentlich eine*n kranke*n Mitarbeiter*in arbeiten. Ohne Gesundmeldung nimmt er also ein Risiko auf sich. Wenn du an dem Tag fiebrig umkippst: wer haftet?

    Mich wies vor Jahren der Sekretär darauf, dass es nicht geht und eigentlich leuchtet es mir ein. In der Welt außerhalb der Schule müsse man "auf eigenes Risiko" kommen und etwas unterschreiben, wobei für den/die Arbeitgeber*in immer noch das Risiko besteht, dass im Falle der Fälle ein Arbeitsgericht unterstellt, die "auf eigenes Risiko"-Unterschrift als erzwungen ansieht.

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch ja, praktisch dürfte es aber nicht allzu häufig vorkommen, dass eine Schulleitung am ersten Tag eine DU-Bescheinigung verlangt. Den Verdacht des Missbrauchs müsste sie ja begründen - und ich könnte mir vorstellen, dass der Personalrat da auch intervenieren würde.

  • @Kalle29


    Das ist Fürsorge des Dienstherren.

    Nehmen wir eine übertragbare Infektionskrankheit. Der Beamte wird krank geschrieben. Er selbst "fühlt" sich wieder gesund, ist aber noch ansteckend. Da soll ich nicht selbst entscheiden "Ich gehe nach Gefühl zum Dienst."

    Oder: Eine Lehrkraft ist krank geschrieben und wird von der SL bedrängt, doch eine wichtige Prüfung abzunehmen.

    Ganz ehrlich: Ich bezweifel, dass ein Fall besonders häufig vorkommt (Tendenz gegen Null, denke ich). Ich glaube eher, dass dies eine Maßnahme des Dienstherren sein soll, um zu verhindern, dass Personen ihre freien Tage nach Krankheiten ohne Krankenschein nutzen können oder das - wie hier im ersten Post beschrieben - Ferien ohne Krankenschein genutzt werden können, damit "das faule Lehrerpack nicht noch mehr frei hat" (Übersetzung frei nach Kalle29)


    Ist dir in deiner gesamten Laufbahn schon mal vorgekommen, dass eine Lehrkraft mit Schnupfen (landläufig eine übertragbare Infektionskrankheit) nach Hause geschickt wurde durch Anweisung des Vorgesetzten (nicht durch "Ach, geh mal besser nach Hause" durch KuK). Der zweite Fall von dir ist absolut irrelevant für jeden mit 2 cm Rückgrat - unter Lehrkräften gibt es aber welche mit weniger, das stimmt schon.


    Es bleibt aber dabei: Wo ist da eine Rechtsgrundlage für? Alles, was ich hier immer lese sind irgendwelche Schreiben von Ämtern oder so, die sich weder auf ein Gesetz noch auf eine Verwaltungsvorschrift berufen.

  • Wenn du an dem Tag fiebrig umkippst: wer haftet?

    Soweit ich das erkenne, ist das überall gleich: Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber nur, wenn er Kenntnis davon hat, das du nicht arbeitsfähig bist. Er hat aber augenscheinlich keine Verpflichtung, das aktiv zu prüfen. Sprich: Du kommst mit glasigen Augen und verschwitzer Stirn ins Büro deiner Chefin: Kenntnis erhalten. Du gehst in deinen Klassenraum und unterrichtest da: Keine Kenntnis erhalten. Du selbst hast übrigens weiterhin vollen Unfall- und Krankenversicherungsschutz. Eine AU ist kein Beschäftigungsverbot!


    Übrigens: Aus meiner Sicht gibt es diesen Fall, dass ich früher komme und der Arbeitgeber das nicht als Meldung mitbekommt, gar nicht. Wenn ich mich krank gemeldet habe, wird der Vertretungsplan für meine Stunden was umbauen. Komme ich früher wieder, muss das ja rückgängig gemacht werden.


    Es kann bei uns also nur um die in den meisten Fällen irrelevanten Krankmeldungen in den Ferien gehen. Hab mich da übrigens auch noch nie krank gemeldet.

    • Offizieller Beitrag

    Übrigens: Aus meiner Sicht gibt es diesen Fall, dass ich früher komme und der Arbeitgeber das nicht als Meldung mitbekommt, gar nicht. Wenn ich mich krank gemeldet habe, wird der Vertretungsplan für meine Stunden was umbauen. Komme ich früher wieder, muss das ja rückgängig gemacht werden.


    Es kann bei uns also nur um die in den meisten Fällen irrelevanten Krankmeldungen in den Ferien gehen. Hab mich da übrigens auch noch nie krank gemeldet.

    Das stimmt auch wieder.
    Diese Ausnahme von mir damals war tatsächlich nur eine Veranstaltung ohne Unterricht. Grundsätzlich habe ich gelernt: wenn der Arzt vermutet, dass ich 4 Tage zur Genesung brauche, dann ist es halt so. Den Stundenplan noch mal zu ändern, KuK rechtzeitig Bescheid sagen, usw.. alles für 4-6 Stunden Unterricht? Nee.
    Anders ist es natürlich bei einer 6-wöchigen Krankmeldung, die man um eine Woche verkürzen will. Aber wie oft so ein Fall in meinem Leben auftreten könnte .. *klopfklopf* ...

  • ... 6-wöchigen Krankmeldung, die man um eine Woche verkürzen will. Aber wie oft so ein Fall in meinem Leben auftreten könnte .. *klopfklopf* ...

    Wohl wahr... Ich hatte das nur für Kindkranktage. Arzt schreibt Kind krank, nach 2 Tagen bleibt Mann zu Hause o.ä., strebsame Beamtin dackelt wieder in die Schule. Datum auf Krankenschein wird geändert, Ärztin muss Kind nicht gesundschreiben.


    Und das Problem mit den Ferien halt.

  • Theoretisch ja, praktisch dürfte es aber nicht allzu häufig vorkommen, dass eine Schulleitung am ersten Tag eine DU-Bescheinigung verlangt. Den Verdacht des Missbrauchs müsste sie ja begründen - und ich könnte mir vorstellen, dass der Personalrat da auch intervenieren würde.

    Der SL reicht nicht, da diese Vorgesetztenaufgabe nicht an ihn delegiert wurde. Es ist in NRW jedoch gängige Praxis, dass die Dienststelle (je nach Schulform Schulamt oder Bezreg) die Attest Pflicht vom ersten Tag der Krankschreibung an anordnet. Dies geschieht bei KuKs mit häufigen Fehlzeiten. Das ist bestimmt eine reine Fürsorgemassnahme, da der Dienststelle ja bewusst ist, dass KuKs ohne Attest meist auf die dringend notwendigen Rekonvaleszenzzeiten in unserem Beruf verzichten. Durch die Attest Pflicht wird der erfahrene Hausarzt diesem Wunsch der Dienststelle sicherlich gerne nachkommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 ()

  • Tatsächlich ist ein "Gesundmelden" für nicht-verbeamtete Lehrkräfte viel relevanter als für die Beamten. Wenn du nämlich beispielsweise drei Wochen vor den Sommerferien arbeitsunfähig bist, in den Sommerferien nochmal drei und dich danach nicht gesund meldest wird das Entgelt eingestellt. Und das auch zurecht. Ferien sind wie hier schon mehrfach geschrieben wurde kein Erholungsurlaub.

Werbung