Krankenschein in den Ferien

  • Ich hoffe Ihr könnt mir zu dem Thema weiterhelfen.

    Ich war vor den Ferien 2 Wochen krank (mit Krankenhausaufenthalt) und bin jetzt nochmal eine Woche nach den Ferien krankgeschrieben.

    Jetzt schreibt mir mein Chef und möchte einen Krankenschein für die Ferien .

    Muss ich für die Ferien einen Krankenschein bringen ? 🤔

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hast du dich denn in den Ferien gesundgemeldet? Ich meine, man müsste sofort Bescheid sagen, wenn man wieder "zur Verfügung" steht. Trotzdem ist das Vorgehen deiner Schulleitung mäßig fair, da du das ja nun schlecht nachweisen kannst.

  • Danke für deine Nachricht Samu. Ich habe mich nicht wieder gesund gemeldet , das war mir nicht bewusst. Ich bin mir nicht sicher ob ich rückwirkend noch eine Krankmeldung bekomme :traenen:

  • Muss ich für die Ferien einen Krankenschein bringen ? 🤔

    Ferien sind ja kein Urlaub, sondern nur unterrichtsfreie Zeit.

    So gesehen, müsstest du dich krank melden oder hättest alternativ in der Zeit ja als Arbeitskraft zur Verfügung gestanden.


    Bist du zum Beispiel in den großen Ferien nachweislich (nahezu) komplett krank hättest du Anspruch auf Urlaub außerhalb der Ferien, auch diesbezüglich ist eine Krankschreibung innerhalb von Ferien sinnvoll.

  • Tatsächlich ist es scheinbar so, dass man sich auch in den Ferien krankmelden (wie auch gesundmelden) muss. Ich wüsste allerdings nicht, dass das an meiner Schule oder den Schulen, an denen Bekannte von mir tätig sind, schon mal eine Schulleitung verlangt hat.


    In welchem Bundesland bist du denn tätig?


    Für NDS findet sich dazu ein Schreiben "Verfahren bei Krankmeldungen" (unterer Link in der angegebenen Tabelle) auf der Seite der Landesschulbehörde: https://www.rlsb.de/themen/leh…e/gesundheit/erkrankungen

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ist es denn immer noch dieselbe Erkrankung? Also warst du in der Zwischenzeit durchgehend krank? Oder hast du jetzt etwas anderes?

    Sonst muss man sich glaube ich schon durchgehend krank melden.

  • Ich habe mich nicht wieder gesund gemeldet , das war mir nicht bewusst. Ich bin mir nicht sicher ob ich rückwirkend noch eine Krankmeldung bekomme :traenen:

    Ich bin mir sicher, dass das kein Problem sein dürfte, wenn du weiterhin dieselbe Erkrankung hast. Dann wäre es dem Arzt doch auch klar, dass du in der Zwischenzeit nicht zwei Wochen gesund warst, sondern durchgehend krank.

  • Ich bin verwirrt. Es gibt den Status des "Gesundmeldens"? Ich war bis jetzt der Überzeugung, dass man nach Ende der Krankschreibung automatisch gesund ist. Im Fall der Schule in den Ferien würde ich jetzt sagen, dass man als Person dann in die Schule kommen muss, wenn dies für alle oder für mich angeordnet wird. Ansonsten bin ich auch als gesunder Mensch in den Ferien eher nicht in der Schule.


    Kurze Suche bei Google:


    Zitat

    Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer, wenn er keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht bzw. bei Ablauf der alten Bescheinigung, dass der Arbeitnehmer dann wieder arbeitsfähig ist.


    In diesem Fall kann die Schulleitung davon ausgehen, dass man wieder einsatzbereit ist. Wenn in den Ferien - wie gesagt- allgemiene Anwesenheitspflicht ist, muss man dann auch erscheinen. Ansonsten macht man das, was die meisten in den Ferien machen - zuhause bleiben (und arbeiten)

  • In Berlin gibt es das tatsächlich, eine sogenannte Dienstantrittsmeldung, die muss bei Neueinstellungen, nach Krankheit usw. ausgefüllt und zur Personalstelle geschickt werden, aber die macht bei uns in der Regel das Sekretariat und wir unterschreiben nur.


    Aber rechtlich fraglich bleibt es trotzdem.


    Ist wie die Mitteilung, die die Personalstelle haben will, wenn die Elternzeit zu Ende ist und man wieder Vollzeit arbeiten will oder nach Stundenreduzierung, das Gesetz sagt klar, ist kein neuer Antrag gestellt ist alles wie vor dem Antrag.

  • Ich bin verwirrt. Es gibt den Status des "Gesundmeldens"?

    Gibt es nicht. Ist eine Urban Legend unter Schulleitern. Meiner denkt auch, dass es das gäbe.

    Na ja, so steht es auch in dem oben von mir erwähnten Schreiben der nds. "Regionalen Landesämter für Schule und Bildung": Zitat "Krank-und Gesundmeldungen von in Schule Tätigen haben auch in der unterrichtsfreien Zeit, insbesondere auch in den Ferien zu erfolgen."

    Das heißt ja nicht, dass es dafür ein Formular wie in Berlin gibt, sondern, dass man in der Schule Bescheid geben soll, wenn man wieder gesund ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir müssen uns in Sachsen beim Vorgesetzten gesundmelden. Steht zumindest in irgendeiner Handreichung vom Ministerium.

  • Von Interesse wäre auch hier mal wieder zu erfahren, in welchem Bundesland der/die TE denn überhaupt tätig ist!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Viel spannender als das Bundesland fände ich die gesetzliche Grundlage, auf der eine solche "Gesundmeldung" basiert. Für Beamte mag es da vielleicht eine Regelung geben (wo?), für Angestellte erscheint mir das fragwürdig. Die einschlägigen Juraseiten sagen lediglich, dass dies in einem Tarifvertrag geregelt werden darf. Ansonsten gibt es sowas wohl nicht.


    Ministerien und Bezirksregierungen erfinden häufig Dinge, die kein Hand und kein Fuß haben. Ein Schulamt irgendwo in der Republik hat sogar davon geschwafelt, dass die Gesundmeldung erforderlich ist, damit man nicht länger als krank gezählt wird (und die Entgeltfortzahlung eingestellt nach sechs Wochen eingestellt wird). Offenbar denkt da irgendein Schlaufuchst, wenn ich mich heute einen Tag vom Arzt krank schreiben lasse, dass dies gilt bis in alle Ewigkeit.


    Google spuckt übrigens fast nur Treffer im öffentlichen Dienst aus. Im Tarifvertrag (hab nur im TV-L geguckt) finde ich aber keinen Satz zu dieser Meldung.

  • Von Interesse wäre auch hier mal wieder zu erfahren, in welchem Bundesland der/die TE denn überhaupt tätig ist!

    In einem Bundesland mit Pfingstferien, das jetzt erst Ferienende hat (also Baden-Württemberg, Bayern, evtl. Rheinland-Pfalz), wenn ich den 1. Beitrag richtig deute.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bei uns meldet man sich wieder gesund, indem man am ersten Tag, an dem man wieder in der Schule erscheint, einen Zettel abzeichnet. Ich denke, das hat auch mit BEM zu tun, dass der Arbeitgeber einleiten muss, wenn man länger wegen einer Sache krankgeschrieben ist.

    Daher macht eine Krankschreibung in den Ferien Sinn.


    Aber das handhabt jede Schule/BR wohl anders: Ich hatte auch mal eine OP kurz vor Weihnachten und war bis Weihnachten krankgeschrieben. Nach Den Ferien bin ich wieder zum Arzt und habe eine weitere Krankschreibung bekommen. Für die Ferien wollte da keiner was sehen. :gruebel:

  • Bei uns meldet man sich wieder gesund, indem man am ersten Tag, an dem man wieder in der Schule erscheint,

    Bei uns meldet man sich nur mit diesem Teil des Satzes wieder gesund :)


    Für BEM und ähnliches macht es natürlich Sinn, in den Ferien eine Krankmeldung zu haben. Sonst würde die Zeit ja nicht zählen.

  • Danke für die vielen Antworten !

    Ich bin in Rheinland-Pfalz tätig.

    Die Krankheit ist die Gleiche.


    Sehr interessant.. mir war nicht bewusst, dass ich Anspruch auf Urlaub habe . Hat das schon mal jemand in Anspruch genommen?

    • Offizieller Beitrag

    Der Anspruch auf Urlaub ist durch die Schulferien abgedeckt. Wenn du allerdings aufgrund von vielen Krankzeiten in den Schulferien nicht mehr auf deine 30 Tage Erholung im Jahr kommst, dürftest du deinen Weg finden, den Urlaub während der Schulzeit zu nehmen. Es handelt sich allerdings eher um ein theoretisches Konstrukt, als ein regelmäßiges, erprobtes Mittel.

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