Beiträge von Nitram

    Bonzo21:
    Bist Du sicher, dass die A15er an deiner Schule für die Tätigkeiten "Praktikantenbetreuung" und "Organisation der HA-Betreuung" auch Anrechnungsstunden bekommen?
    Oder haben die beiden A15er vielleicht auch noch andere Funktionen, und - alle Funktionen zusammen betrachtend - hat der SL hiefür eine Anrechnungsstunde für angemessen gehalten?

    Hier in RLP entscheidet - wie bei euch in BW auch - der SL über die Verteilung der Anrechnungsstunden. Die Gesamtkonferenz beschließt die Grundsätze der Verteilung (ob dies in BW auch so ist, weiß ich nicht).
    Bei mir z.B. die Praktikantenbetreuerin auch noch Sicherheits- und Strahlenschutzbeauftragte und noch ein paar Ding mehr und erhält auch eine Anrechnungsstunde.
    Andereseite gibt es auch einen Funktionsstelleninhaber, der keine Anrechnungsstunde erhält.

    Gruß
    Nitram

    In "II. Abschnitt Bildung und Aufgaben der Lehrerkonferenzen" ist neben der Gesamtlehrerkonferenz in §3 als Teilkonferenz auch die Fachkonferenz aufgeführt.
    Damit ist die Fachkonferenz eine Lehrerkonferenz und §16 ist anzuwenden.

    Gruß
    Nitram

    Hallo,

    die Konferenzordnung deines Bundeslandes sagt eindeutig: Ja.

    "§ 16 Ausführung der Beschlüsse
    (1) Beschlüsse, mit denen eine Lehrerkonferenz im Rahmen ihrer Zuständigkeit Entscheidungen trifft, sind bindend für den Schulleiter, die Lehrer und alle anderen zur Teilnahme an der Lehrerkonferenz Verpflichteten ..."

    Gruß
    Nitram

    Hallo.

    Wenn ich diese für Berlin gefundenen Informationen richtig deute (und die Regelungen Bundesweit einheitlich sind, was beim schulrechtlichen Teil eher unwahrscheinlich ist) musst Du dich nicht entscheiden.

    Demnach hat der/die Schulleiter/in die Arbeitsplatzbedingungen zu beurteilen. Weder der BAD (nur fachkundige Beratung) noch du selbst.
    Die Schulleitung kann diese Beurteilung nicht an dich delegieren.

    Dies würde ich als Versuch werten, die Verantwortung abzuwälzen ("Ich hab Ihnen ja gesagt, Sie dürften zuhause bleiben.")
    Meiner Meinung nach muss die Schulleitung entscheiden und stet dann - auch juristisch - im Falle einer falschen Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen in der Verantwortung.

    Gruß
    Nitram

    Edit: Ein paar Tippfehler vernichtet...

    Ich glaub ich hab hier im Forum schon mal irgendwo das Beamtenstatusgesetz zitiert:

    Beamtenstatusgesetz § 42
    (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
    (2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.

    Aufgrund dessen würde ich keine Freikarten annehmen.
    Bei uns stellt die Stadt (für die Abiturienten kostenfrei) einen Saal.
    Es gibt meist einen "offiziellen" Teil, dann Buffet, und dann einen "inoffiziellen" Teil.
    Wenn ich am Buffet und am inoffiziellen Teil Teilnehme, zahle ich.

    Gruß
    Nitram

    Hallo Johnny2000,

    das "Merkblatt" bezieht sich wohl auf das Landesbeamtengesetz §19 (Baden-Württemberg).
    Dort heißt es:
    "(4) Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder Zeiten, die in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt wurden, können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn sie nach ihrer Art und Bedeutung Tätigkeiten in der betreffenden Laufbahn entsprochen haben."

    Da die Tätigkeit "kaufmännische Lehre" kaum deiner jetztzigen Tätigkeit "unterrichten angehender Kaufleute" entsprechen dürfte würde ich deine Frage "könnte man das nun anrechnen lassen?" mit "Nein" beantworten.

    Gruß
    Nitram

    Hallo alias,

    kommt halt drauf an, was du machen willst...
    Für hab mehrere Duemilanove, einen R3 und einen Nano verbastelt - allerdings schwinge ich nebenher den Lötkolben und bastle mir die 'Umgebung' selbst zusammen. Lediglich ein LCD-Shield hab ich als 'Fertigmodul' verbaut. Der Nano ist halb zum Probieren auf dem Steckbrett ganz praktisch, dafür ist nix mit Shields.

    Scratch4Arduino: Keine Ahnung.

    Ich weiß aber nicht, ob die Frage im Lehrerform so gut aufgehoben ist.

    Gruß
    Nitram

    Hallo Moebius,

    Dem "Ein Verstoß gegen das Beamtengesetz ist keine Straftat." stimme ich zu.
    Aber es gibt auch noch den Paragraphen hier:

    § 331 StGB Vorteilsannahme
    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das ist nun Strafgesetzbuch. Der Wikipedia-Artikel zur "Straftat" beginnt so:
    "Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist."

    Gruß
    Nitram

    (Jetzt ist noch zu prüfen, was "kriminiell" bezeichnet, um die Frage von alias "Bin ich jetzt kriminell?" in Bezug auf Lehrerprüfexemplare zu beantworten.)

    Hallo alias,

    möglicherweise ja.
    Für Beamte gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). (Für Angestellte gibt es entsprechendes.)

    BeamtStG§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
    (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
    (2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.

    Ein Preisnachlass ist wohl als Vorteil zu sehen.
    Eine solchen darfst du nicht annehmen.
    Von einer möglichen Gegenleistung steht da nichts.

    Gruß
    Nitram.

    Edit: Sowas hatten wir schon mal im Oktoberl:Prüfangebote von Verlasgen! - Darf ich sie nicht nutzen?.

    Hallo Melosine,

    Ich zitiere mal aus einem Artikel von Michael Felten aus der Zeit:

    Zitat

    Auch das Anrücken der Abteilung für die Qualitätsanalyse ist nicht wirklich gefährlich – trotzdem verhalten sich ganze Kollegien plötzlich wie eine ängstliche Kinderschar angesichts des autoritären Vaters. Warum werden plötzlich Vorführstunden vorbereitet, die weder vom Arbeitsaufwand noch vom Materialeinsatz, noch von der Unterrichtsform her zielführend und alltagstauglich sind? Ist das jetzt eigentlich Abgeklärtheit (schließlich folgt der nächsten Wahl wahrscheinlich die nächste Pädagogik) – oder auch eine Portion Duckmäuserei? Warum zeigen erfahrene Lehrpersonen nicht den Unterricht, der sich an ihrer Schule, in ihrem Fach, mit ihrer Schülerschaft bewährt hat? Zumal die Qualitätsanalyse ja nicht einzelne Lehrer beurteilt, sondern nur die gemittelte Arbeitsweise des gesamten Kollegiums dokumentiert, und das nicht mal öffentlich.

    Wenn deine SuS in Mathe was lernen, dann mach brauchst du auch keine aufgeblasene *hüstel* äh, didaktisch-methodisch wertvolle Vorzeigestunde.
    Du brauchst nur den Mut, einfach Unterricht zu machen.

    Gruß
    Nitram

    Hallo buran,

    ohne Nennung des Bundeslandes keine qualifizierte Antwort...

    Für Rheinland-Pfalz: Ja.
    Geregelt ist dies in der "Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz" einen Link dazu hab ich grad nicht zur Hand.

    Gruß
    Nitram

    Hallo Sylvana,

    in der Oberstufe gibt's da bei mir kein rumgeplänkel mehr. Ich berufe mich (in Rheinland-Pfalz) auf §97 Absatz 1 Punkt 1: Untersagung der Teilnahme am Unterricht der laufenden Unterrichtstunde durch die unterrichtende Lehrkraft. Ich ermahne meist nur ein mal vorher.

    Das kommt nicht oft vor (2-3 mal im Jahr, wobei ich fast nur Oberstufe unterrichte), aber gerade zu beginn der 11 haben einige noch nicht kapiert, was Sache ist.
    Ein mal (in 10 Jahren) war ein Schüler nicht bereit, den Raum zu verlassen. Ich hab (per Handy) im Sekretariat angerufen und gebeten, den Schulleiter zu mir rüber zu schicken. Daraufhin ging der Schüler dann doch (bevor der Schulleiter kam). Mit meinem Schulleiter gab es deshalb keine Probleme.

    Gruß
    Nitram

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