Verwendung von Speckstein ist verboten.
Link Rundverfügung NRW
und
Sichere Schule - Kunst Seite 84.
Gruß
Nitram
Verwendung von Speckstein ist verboten.
Link Rundverfügung NRW
und
Sichere Schule - Kunst Seite 84.
Gruß
Nitram
Hallo.
Wenn ich diese für Berlin gefundenen Informationen richtig deute (und die Regelungen Bundesweit einheitlich sind, was beim schulrechtlichen Teil eher unwahrscheinlich ist) musst Du dich nicht entscheiden.
Demnach hat der/die Schulleiter/in die Arbeitsplatzbedingungen zu beurteilen. Weder der BAD (nur fachkundige Beratung) noch du selbst.
Die Schulleitung kann diese Beurteilung nicht an dich delegieren.
Dies würde ich als Versuch werten, die Verantwortung abzuwälzen ("Ich hab Ihnen ja gesagt, Sie dürften zuhause bleiben.")
Meiner Meinung nach muss die Schulleitung entscheiden und stet dann - auch juristisch - im Falle einer falschen Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen in der Verantwortung.
Gruß
Nitram
Edit: Ein paar Tippfehler vernichtet...
So, trotzt Zusicherung des Senats in Hamburg, das Ergebnis übertragen zu wollen ist auch auf dem Gehaltszettel für den Juni nichts davon zu sehen. Entweder überlegt man noch, wo man die Kohle zusammen kratzen kann oder man lässt alles stillschweigend unter den Tisch fallen.
Ich glaub ich hab hier im Forum schon mal irgendwo das Beamtenstatusgesetz zitiert:
Beamtenstatusgesetz § 42
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.
Aufgrund dessen würde ich keine Freikarten annehmen.
Bei uns stellt die Stadt (für die Abiturienten kostenfrei) einen Saal.
Es gibt meist einen "offiziellen" Teil, dann Buffet, und dann einen "inoffiziellen" Teil.
Wenn ich am Buffet und am inoffiziellen Teil Teilnehme, zahle ich.
Gruß
Nitram
Hallo Johnny2000,
das "Merkblatt" bezieht sich wohl auf das Landesbeamtengesetz §19 (Baden-Württemberg).
Dort heißt es:
"(4) Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder Zeiten, die in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt wurden, können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn sie nach ihrer Art und Bedeutung Tätigkeiten in der betreffenden Laufbahn entsprochen haben."
Da die Tätigkeit "kaufmännische Lehre" kaum deiner jetztzigen Tätigkeit "unterrichten angehender Kaufleute" entsprechen dürfte würde ich deine Frage "könnte man das nun anrechnen lassen?" mit "Nein" beantworten.
Gruß
Nitram
Hallo Putzmunter,
ich versteh da was nicht...
Du schreibst, du hättest die Erklärung vor drei Wochen Fristgereich abgegeben.
Als Frist kenne ich den 31. Mai (wenn man die Steuererklärung selbst macht).
Wieso fordert das Finanzamt jetzt - weit vor dieser Friste - eine Abgabe der Steuererklärung?
Gruß
Nitram
Hallo alias,
kommt halt drauf an, was du machen willst...
Für hab mehrere Duemilanove, einen R3 und einen Nano verbastelt - allerdings schwinge ich nebenher den Lötkolben und bastle mir die 'Umgebung' selbst zusammen. Lediglich ein LCD-Shield hab ich als 'Fertigmodul' verbaut. Der Nano ist halb zum Probieren auf dem Steckbrett ganz praktisch, dafür ist nix mit Shields.
Scratch4Arduino: Keine Ahnung.
Ich weiß aber nicht, ob die Frage im Lehrerform so gut aufgehoben ist.
Gruß
Nitram
Hallo Moebius,
Dem "Ein Verstoß gegen das Beamtengesetz ist keine Straftat." stimme ich zu.
Aber es gibt auch noch den Paragraphen hier:
§ 331 StGB Vorteilsannahme
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist nun Strafgesetzbuch. Der Wikipedia-Artikel zur "Straftat" beginnt so:
"Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist."
Gruß
Nitram
(Jetzt ist noch zu prüfen, was "kriminiell" bezeichnet, um die Frage von alias "Bin ich jetzt kriminell?" in Bezug auf Lehrerprüfexemplare zu beantworten.)
Hallo alias,
möglicherweise ja.
Für Beamte gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). (Für Angestellte gibt es entsprechendes.)
BeamtStG§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.
Ein Preisnachlass ist wohl als Vorteil zu sehen.
Eine solchen darfst du nicht annehmen.
Von einer möglichen Gegenleistung steht da nichts.
Gruß
Nitram.
Edit: Sowas hatten wir schon mal im Oktoberl:Prüfangebote von Verlasgen! - Darf ich sie nicht nutzen?.
Phywe
Cornelsen Experimenta
Leybold didactic
Hallo Melosine,
Ich zitiere mal aus einem Artikel von Michael Felten aus der Zeit:
ZitatAuch das Anrücken der Abteilung für die Qualitätsanalyse ist nicht wirklich gefährlich – trotzdem verhalten sich ganze Kollegien plötzlich wie eine ängstliche Kinderschar angesichts des autoritären Vaters. Warum werden plötzlich Vorführstunden vorbereitet, die weder vom Arbeitsaufwand noch vom Materialeinsatz, noch von der Unterrichtsform her zielführend und alltagstauglich sind? Ist das jetzt eigentlich Abgeklärtheit (schließlich folgt der nächsten Wahl wahrscheinlich die nächste Pädagogik) – oder auch eine Portion Duckmäuserei? Warum zeigen erfahrene Lehrpersonen nicht den Unterricht, der sich an ihrer Schule, in ihrem Fach, mit ihrer Schülerschaft bewährt hat? Zumal die Qualitätsanalyse ja nicht einzelne Lehrer beurteilt, sondern nur die gemittelte Arbeitsweise des gesamten Kollegiums dokumentiert, und das nicht mal öffentlich.
Wenn deine SuS in Mathe was lernen, dann mach brauchst du auch keine aufgeblasene *hüstel* äh, didaktisch-methodisch wertvolle Vorzeigestunde.
Du brauchst nur den Mut, einfach Unterricht zu machen.
Gruß
Nitram
Hallo buran,
ohne Nennung des Bundeslandes keine qualifizierte Antwort...
Für Rheinland-Pfalz: Ja.
Geregelt ist dies in der "Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz" einen Link dazu hab ich grad nicht zur Hand.
Gruß
Nitram
Hallo Sylvana,
in der Oberstufe gibt's da bei mir kein rumgeplänkel mehr. Ich berufe mich (in Rheinland-Pfalz) auf §97 Absatz 1 Punkt 1: Untersagung der Teilnahme am Unterricht der laufenden Unterrichtstunde durch die unterrichtende Lehrkraft. Ich ermahne meist nur ein mal vorher.
Das kommt nicht oft vor (2-3 mal im Jahr, wobei ich fast nur Oberstufe unterrichte), aber gerade zu beginn der 11 haben einige noch nicht kapiert, was Sache ist.
Ein mal (in 10 Jahren) war ein Schüler nicht bereit, den Raum zu verlassen. Ich hab (per Handy) im Sekretariat angerufen und gebeten, den Schulleiter zu mir rüber zu schicken. Daraufhin ging der Schüler dann doch (bevor der Schulleiter kam). Mit meinem Schulleiter gab es deshalb keine Probleme.
Gruß
Nitram
Hallo Theo,
vielleicht hilft dir der Arbeitsbericht des Wissenschaftsrates zu den Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010. (Veröffentlicht am 9.11.2012, was aktuelleres gibt's wohl nicht).
Gruß
Nitram
Hallo immergut,
über den Zeitraum der Auskunftspflicht weiß ich nichts, aber vielleicht hilft dir dies Broschüre zur Öffnung der PKV für Beamtenanfänger weiter.
Ich zitiere mal von Seite 11:
Gehört der Antragsteller zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und werden die Fristen eingehalten, wird er zu folgenden erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme Krankheitsvollversicherung aufgenommen:
• Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
• Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
• Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt.
Gruß
Nitram
Hallo Ines,
ich habe im Sek I / II Bereich gelegentlich mit Eltern zu tun, die mir sagen, ihre Kinder hätten Dyskalkulie.
Nur in sehr wenigen Fällen waren die Eltern auch bereit, ihr Kind auf Dyskalkulie testen zu lassen.
Nur bei einem der Kinder (bisher 5 getestete in 10 Dienstjahren) wurde die Diagnose Dyskalkulie bisher bestätigt. (Der Test wurde hier http://www.fit4school.de durchgeführt).
Mich würde interessieren, wer / welche Institution den Test mit welchem / welchen Testverfahren durchgeführt hat.
'Übliche' Mathematik-Leistungstests der Schulpsychologen (DEMAT, Eggenberger Rechentest, Heidelberger Rechentest,...) sind fast ausschließlich auf Grundschulniveau abgestimmt und auch nur für diesen Normiert. (Soll heißen:Mit einem solchen Test kann ich nicht feststellen, ob eine 17jährige auf Drittklässler-Niveau rechnet).
Außerdem können diese Tests zwar Leistungsdefizite im Bereich Mathematik aufzeigen, die Diagnose "Dyskalkulie" ist damit aber nicht möglich.
Dyskalkulietest wie der OTZ (Osnabrücker Test zur Zahlbegriffsentwicklung), ZAREKI, BADYS (Bamberger Dyskalkuliediagnostik)... sind auch nur bis Klasse 6 einsetzbar.
(Mein Wissen dazu stammt überwiegende aus Landerl/Kaufmann, Dyskalkulie, UTB-Verlag, München 2008. Vielleicht hat sich da in den letzten Jahren was getan?)
Ich denke, die testende Institution sollte auch bezüglich einer Therapie und geeigneter Übungsmaterialien befragt werden.
Gruß
Trambolubi
Guten Tag,
leider hast du kein Bundesland angegeben.
Hier und Rheinland-Pfalz regelt das die Urlaubsverordnung. SL hat die Möglichkeit, Urlaub und Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen zu gewähren. Dazu gibt's alle paar Jahre mal ein Rundschreiben, welches Details erläutert. Wenn es eine Dienstbefreiung ist, muss man dafür auch keine 'Plusstunden' (Was ist das?) nehmen.
Vielleicht kann man aber auch mit der Ärztin verhandeln. Es kann sein, dass der Termin ohne Notwendigkeit auf einen Vormittag gelegt wurde.
(Ärzte sind Dienstleister, und ich suche mir die Dienstleister aus, deren Öffnungszeiten mir passen.)
Gruß
Nitram
Wenn ich mich richtig erinnere reicht die Existenz eines neutralen Elements bezüglich der Addition aus, aber es muss nicht genau eines geben.
Muss mal den Staub von den Vorlesungsordnern wischen...
Gruß
Nitram
Guten Abend,
Eine der Ziffern ist die 0. Nun haben einige Kinder die Null an den Anfang in den Hunderttausender gesetzt. Das ist nun doch eine fünfstellige Zahl, da die Hunderttausenderstelle leer ist, auch wenn 6 Ziffern da stehen!
Wenn die 0 eine Ziffer ist ("Eine der Ziffern ist die Null"), dann ist die Stelle, an der eine Null steht, nicht leer, sondern mit einer Ziffer gefüllt.
Wenn die Kinder die Aufgabe bekommen hätten, alle 1-stelligen Zahlen zu schreiben, würdest du dann 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 als richtig akzeptieren?
Ich denke es kommt darauf an, wie die von dir den Kindern vermittelte Definition von "Anzahl der Stellen einer Zahl" aussieht.
Wenn der Fall mit Null am Anfang nicht explizit thematisiert wurde, würde ich dies nicht als falsche Lösung betrachten.
Gruß
Nitram
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