Beiträge von Nitram

    Sprich mit deinem Vermieter.

    Ich als Vermieter habe schon folgende Varianten mal gemacht:

    • Komplettübernahme der Kosten
    • x Monate Miete aussetzen
    • Beteiligung an xx% der Gesamtkosten
    • Übernahme der Materialkosten
    • Einfrieren der Miethöhe

    Das kommt immer ein bischen auf die Vermietungsstrategie und die Baumaßnahme an.

    Warum sollte ein Vermieter das machen?

    Er hat doch nur etwas von der Renovierung, wenn er

    - hinterher eine höhere Miete bekommt, oder

    - eine (sonst nicht vermietbare) Wohnung nach einer Renovierung vermieten kann. Oder

    - er einen angenehmen Mieter behält, den er ohne Vermietung verlieren würde. Oder

    - er auf jeden Fall renovieren müsste, und er nun einen Teil der Kosten auf den Mieter übertragen kann.

    Mehr fällt mir gerade nicht ein aber

    "Er hat doch nur etwas von einer Renovierung, wenn er

    - die kompletten Kosten übernehmen darf

    - sich zu ...% an den Gesamtkosten (die ohne den Renovierungswillen des Mieters nicht anfallen würden ) beteiligen darf

    - die Materialkosten (die ohne den Renovierungswillen des Mieters nicht anfallen würden) übernehmen darf

    - die Miethöhe einfriert"

    wäre eine Argumentation, der ich nicht folgen kann.

    Steht denn in allen Klassen Informatik auf dem Stundenplan, oder nur in 5, oder nur in 5 und 6? Was sagt die Stundentafel dazu?

    Wenn du schreibst

    "Das Niveau des Lehrplans ist viel zu hoch. Nach Rücksprache mit Fachkollegen werden viele Themen wie z.B. Algorithmen gar nicht behandelt. Die Schüler haben allein mit Word und Powerpoint schon mehr als genug "zu tun"."

    dann folgere ich daraus: Es gibt Erfahrungen mit der Unterrichtung von Word und Powerpoint im Rahmen des neuen Lehrplans.

    Wenn jetzt in Klasse 9 "Präsentationen und Publikationen gestalten" für Kinder unterrichtet wird, die den Lehrplan der Klassen 5 bis 8 gar nicht durchlaufen haben (weil es für sie in Klasse 6 noch kein "Texte strukturieren" gab), dann ist "natürlich" zu erwarten, dass dies schief geht. Dann kann daraus aber noch nicht allgemein auf "Der Lehrplan ist nicht machbar" geschlossen werden, weil in folgenden Jahrgängen das Vorwissen ein anderes ist.

    Hallo,

    ist dieser Rahmenplan für die Sekundarstufe I, Regionale Schule, Gesamtschule, Informatik und Medienbildung, 2019 gemeint?

    Wenn ja: Seit wann gilt der denn? Bedeutet "2019", seit SJ 2019/2020? Oder ist er Ende 2019 erschienen, und erst SJ 2020/2021 "wirksam" geworden?

    Wird er "aufwachsend" eingeführt?


    Wenn ich "sinnvollen praktischen Themen wie Benutzung von Word, Powerpoint, Excel" lese, dann habe ich den Eindruck ihr wollt (zumindest in 5 und 6) viel mehr, als der Lehrplan fordert. Tabellenkalkulation sehe ich erst in Klasse 8. In 6 steht "Texte strukturieren" und "Das schreiben eigener Texte steht nicht im Vordergrund".

    Kann es sein, dass nicht (nur) das Lehrplan-Niveau zu hoch ist, sonderen auch eure Interpretation des Lehrplans?

    Im Klassenzimmer hatte es bei vorgeschriebenen regelmäßigen Stoßlüften und Lüften in den Pausen um 9 Uhr 10 Grad, um 12 Uhr 13 Grad. Und das bei einer sitzenden Tätigkeit.

    Auch das lüften in den Pausen sollte (bei niedrigen Außentemperaturen) nur "kurz" sein.

    Man kann nicht "auf Vorrat" lüften. "Wenn die verbrauchte Luft raus ist, wird's nur noch kalt."

    Darüber hinaus wird der Luftaustausch zwischen "drinnen" und "draußen" schlechter, wenn der Temperaturunterschied klein ist (d.h. wenn es erst drinnen erste mal "kalt" ist, muss man die Fenster in der Folge zum lüften länger offen lassen (Jedenfalls dann, wenn der Luftaustausch durch thermische Konvektion erfolgen soll - also dann, wenn gerade kein Wind weht)).

    Wenn Wände und Möbel durch zu langes lüften auf Außentemperatur (hier: 0°) abgekühlt sind, hab ich verloren. Das kriegt keine (vernünftig dimensionierte) Heizung in 20 Minuten wieder auf 20° hoch geheizt. Wenn in einem Klassenraum (typisch 200 m³) die Luft mit 20°C gegen Luft mit 0°C ausgetauscht wird, braucht's rund 5000 kJ, um sie auf 20°C zu erwärmen. Das ist in 20 Minuten "machbar", wobei es auch Heizungsanlegen geben mag, welche dies nicht können.

    -> Kein dauerlüften, insbesondere nicht vor Unterrichtbeginn alle Fenster aufstelle und erst bei Unterrichtbeginn schließen.

    -> Wer länger lüften will sollte dies nach Unterrichtsende tun, und die Fenster dann schließen. Am nächsten Tag ist schon die erste Lüftung eine 5-Minuten-Lüftung.

    -> Kein langen lüften in Pausen.

    -> "Zwei mal 5 Minuten ist besser als ein mal 10 Minuten"

    Nachdem ein Schüler seine Klausur fertiggeschrieben hat verlässt er selbstverständlich den Klausurraum und ist unbeaufsichtigt.

    Muss ja nicht so sein.

    Dürfen, SuS, die in der Sek I bei einer Klassenarbeit früher fertig sind, auch früher gehen?

    In meinen Kursen habe ich (immer, nicht nur in "Corona-Zeiten") die Regelung: Wer weniger als 15 Minuten vor dem "offiziellen" Ende fertig ist, bleibt bis zum Schluss. Grund: Wenn im 2-Minuten-Rythmus irgendjemand sein Zeug zusammenpackt, stört dies diejenigen, die die Zeit bis zum Schluss nutzten wollen.

    "Meine" Zahlen sind aus Rheinland-Pfalz.

    Bei uns kann es in der der MSS ("Oberstufe") aufgestockte Kurse geben

    Was das ist, ist hier geregelt: Durchführung der Landesverordnung über die Gymnasiale Oberstufe (Mainer Studienstufe):

    7.2.2 Bei Kursen mit geringer Teilnehmerzahl können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
    - ...
    - zweistündige Erweiterung eines Grundkurses zu einem Leistungskurs in demselben Fach („aufgestockter Kurs“); in den Fächern Bildende Kunst, Musik, Informatik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport ist dies nicht zulässig;
    - ...

    Hallo Ihr Lieben,

    leider gibt es immer mehr Huckepackkurse/Mischkurse.

    Belege?

    Ich hab mal durchgesehen.

    Bei uns waren es in den letzten 10 Jahren 0 bis 2. Einen "Trend" konnte ich nicht kann ich (auch aufgrund er wenigen Daten von nur einer Schule) nicht erkennen.

    In RLP sagt die Konferenzordnung:

    "8.1 [...] Die Einladungen mit der Tagesordnung sollen den Mitgliedern in der Regel mindestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Konferenztermin bekanntgegeben werden. Die Einladung mit der Tagesordnung wird in jedem Fall auch durch Aushang bekannt gemacht."

    Allerdings: Eine Dienstbesprechung ist keine Konferenz. Für die DB kenne ich keine Einladungsfrist. (In Konferenzen sind in der Regel ja auch Nicht-Lehrkräfte zu laden.)

    Hat die alte SL denn eine anderen Anschrift?

    In der Handakte (https://www.tresselt.de/personalakten , NRW) darf die wohl nicht stehen (jedenfalls sehe ich "Dienstanschrift" oder "Dienstanschrift nach Versetzung" nicht in der Aufzählung).

    Die Privatanschrift ist da aber drin.

    Wenn nun die Handakte nach Verlassen der Schule dort noch eine Weile weitergeführt werden darf, halte ich es für verständlich, diese Anschrift zu verwenden.

    Zur eigentlichen "Sache":

    Was würdest du denn machen, wenn du noch an der alten Schule wärst, die entsprechende dienstliche Aufgabe noch inne hättest, und dann eine Abrechnung auftaucht für fehlendes geliehenes Material von vor 2 Jahren?

    Ich würde mich in so einer Situation wohl so wohl so verhalten, wie ich es an der alten Schule auch getan hätte - wenn es nicht mit "riesigem" Aufwand verbunden wäre.

    Wenn ich das richtig im Kopf habe bist du bei einer Mitteilung an die SL erst mal "draußen", bis eine Gefährdungsbeurteilung (Impfstatus etc) erstellt ist.

    Wenn du die Mitteilung nach dem 8.6. (und vor den Sommerferien) machst, müssen die Kinder auch wieder ohne Klassenleitung auskommen.

    Wenn du bis zu den Sommerferien unterrichten willst, dann solltest du bis dahin der SL nichts sagen. (Wenn du "gefühlt" bis dahin ohne besonderen Schutz auskommst).

    Wenn du dich in besonderem Maße gefährdet fühlst, dann solltest (frühzeitig) mit Verweis auf die Schwangerschaft sagen, dass du nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden möchtest. Dem muss die SL dann folgen.

    Eine Meldung zwischen dem 8.6. und Beginn der Sommerferien bedeutet: Du setzt dich "dem Gefühl der Gefährdung" aus, und siehst die Kinder vermutlich nur die paar Tage vom 8.6. bis zum "Meldetermin" bei der SL. Das ist auch für die Kinder m.E. nicht "beruhigend".

    1) Herzlichen Glückwunsch!

    2) Die FAQ ist aktualisiert (in der Zwischenüberschrift "FAQs zum Hygieneplan Corona" ist der 22.5. genannt) - und dort steht immer noch

    "Welche Regelungen gelten für Schwangere?

    Schwangerschaft ist nicht mit einem erhöhten Risiko verbunden. Wenn sich aber gleichwohl schwangere Lehrerinnen aus Sorge um die eigene oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes außer Stande sehen, im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden, dann sollen Schulleitungen hierauf nicht bestehen. Für schwangere Schülerinnen gilt dies entsprechend."

    Im Hygieneplan Corona RLP Version 3 auf Seite 9 aber:

    "Vor diesem Hintergrund können Schwangere derzeit nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden."

    Gemeint ist hiermit vermutlich: Die Schulleitungen können darauf verzichten, Schwangere im Präsenzunterricht einzusetzen. Das Entspricht dann auch den Formulierungen in den beiden vorherigen Hygieneplan-Versionen.

    Die Formulierung ist denkbar ungünstig, weil nicht eindeutig.

    Klar ist: Wenn eine Schwangere dies wünscht, ist sie im Präsenzunterricht nicht einzusetzen.

    Unklar ist: Ist es zulässig, eine Schwangere mit ihrer Zustimmung im Präsenzunterricht einzusetzen?

    In der Schule komme ich viel besser mit einem Visier zurecht als mit einer Maske, habe aber Bedenken, weil das unten so weit offen ist. Mir kann da niemand genau sagen, ob ich noch zusätzlich eine Maske tragen muss(in der Schule - Lehrer haben MNS-Pflicht, Schüler auf den Gängen und im Pausenhof), weiß das hier jemand? Geht Visier alternativ zu MNS oder braucht man den zusätzlich?

    In RLP reicht ein Visier nicht.

    "Bei Gesichtsvisieren besteht keine Barriere gegen den Tröpfchenauswurf, weil diese Visiere unten und seitlich so weit geöffnet sind, dass die Tröpfchen und Aerosole durch das Visier nur abgelenkt, aber nicht zurückgehalten werden. Gesichtsvisiere werden daher nicht als geeignete Mund-Nasen-Bedeckung angesehen."

    Quelle: Corona-FAQ Schulen RLP ("Was ist mit alternativen bisher nicht benannten Schutzmöglichkeiten ...")

    In den letzten sieben Tagen gab es und Deutschland etwa 4500 Infektionsfälle.

    Rein statistisch dürften etwa 40 Personen darunter sein, die als Lehrer arbeiten und etwa 100-200 Schüler in der Altersgruppe einer weiterführenden Schule, wenn ich mal jüngere Kinder wegen des unklaren Infektionsrisikos außen vor lasse.

    Hoffentlich hast du das auch mit der Altersverteilung https://de.statista.com/statistik/date…h-altersgruppe/ gewichtet. Und dann noch korrigiert, das Lehrerkräfte aus den Risikogruppen mit einer geringer Wahrscheinlichkeit in der Schule anzutreffen sind. Und ...

    Rein statistisch passen 4 SuS und 2 LK an einer Schule vermutlich nicht ins Bild.

    Mich interessieren eher so fragen wie: Wie lange / bei welchen "Zahlen" lässt man den Schulbetrieb weiterlaufen? Werden Lerngruppen oder "ganze Schulen" in Quarantäne geschickte etc.

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