Klassenfahrt mit Kajakfahrt auf dem Meer - ohne Sportlehrer die SuS partizipieren lassen?

  • Das ist die einzig richtige Entscheidung aus Leitungssicht.

    Deinen Frust kann ich absolut nachvollziehen. Denk aber immer dran, dass man nicht jeden Grund mit den Kollegen teilen will.

    Mich stört auch nicht so sehr der Grund (=er denkt, er würde seinen kleinen Sohn zu sehr vermissen; die andere Lehrerin neben mir hat so wie ich auch ein kleines Kind, da sitzen wir alle im selben Boot) sondern eher die Kurzfristigkeit der Absage. Noch zu Schulbeginn gab es einige Lehrer, die für einen bereits abgesprungenen Kollegen einspringen wollten, der Platz wurde gecancelt. Und diese Kollegen haben jetzt natürlich für nächste Woche schon Arbeiten, Tests, etc. geplant und können verständlicherweise nicht so kurzfristig einspringen (Montag fahren wir ja). Hätte ein Schüler sich so verhalten, wir hätten zu Recht den Kopf geschüttelt. Naja, ist jetzt so. Nur blöd ist eben, dass der jetzt ausfallende Kollege auch den Rettungsschwimmerschein hatte. Platzt das auch noch für seinen sportbegeisterten Kurs. Ich bin eher erleichtert. Ich versuche mir einfach eine schöne Woche zu machen und mich nicht zu sehr zu ärgern.

  • Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.
    Ehrlich gesagt verstehe ich die Absage nicht so recht, wo auch immer das höhere Risiko liegt.


    Dann müsste man vermutlich Schwimmunterricht eigentlich immer absagen, aber egal, wir wissen alle, das wir da eh immer mit einem Bein im Gefängnis stehen, da gewöhnt man sich dran.

  • Es hilft vielleicht nicht direkt, aber wir hatten an der Schule mal einen Badeunfall (vor x Jahren). Der Kollege der dabei war bekam eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe und ist demzufolge heute auch kein Lehrer mehr. Seither sind alle Fahrten die auch nur irgendwie ans Wasser gehen streng verboten.


    (Klar, wenn man es so sieht, könnte man keine einzige Fahrt mehr anbieten, da immer was passieren kann.)


    Mir persönlich wäre es zu heikel.

    Oh krass - weil generell am Meer sind wir ja sowieso. Was etwas Erleichterung bringt ist die Tatsache, dass alle Schüler volljährig sind inzwischen (ist die MSS 13).

  • Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.
    Ehrlich gesagt verstehe ich die Absage nicht so recht, wo auch immer das höhere Risiko liegt.


    Dann müsste man vermutlich Schwimmunterricht eigentlich immer absagen, aber egal, wir wissen alle, das wir da eh immer mit einem Bein im Gefängnis stehen, da gewöhnt man sich dran.

    Einem Schüler, der selbst Teilnehmer einer Schulveranstaltung ist soll dabei auch noch eine Aufsichts- und Rettungspflicht über seine Klassenkameradinnen und - kameraden zukommen, weil die anwesenden Lehrkräfte diese nicht leisten können? Bizarre Vorstellung. Löst ihr das so in Berlin? An deiner Schule ?


    Im Schwimmunterricht unserer Schule ist genauso wie an Schwimmtagen natürlich IMMER eine Lehrkraft anwesend, die den Rettungsschwimmer hat. Das trifft bei uns auf sämtliche Sportlehrkräfte zu, sowie einige weitere Lehrkräfte, die unsere AGs auf dem und am Fluss durchführen mit SuS. Ohne entsprechende Lehrkräfte darf weder der Schwimmunterricht stattfinden, noch diese AGs oder die Schwimmtage im Freibad.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Löst ihr das so in Berlin?

    Ja, das sieht die AV Aufsicht in Berlin so vor, dass dies auch von Schülern zu leisten ist, Brandenburg übrigens genauso.


    An deiner Schule ?

    An einer Grundschule hast du das eher selten, weil der erst ab 14 gemacht werden darf!

    Aber ja, wie gesagt, alle Berlin- und Brandenburger Schulen können dies so lösen.


    Im Schwimmunterricht unserer Schule ist genauso wie an Schwimmtagen natürlich IMMER eine Lehrkraft anwesend, die den Rettungsschwimmer hat.

    Siehst du, das sieht Berlin so nicht vor. Beim Ausflug ins Freibad reicht es, dass die Lehrkraft ein Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer) hat, sprich sich 200m bzw. 15 Minuten über Wasser halten kann.

    Und ja, es geht auch jede andere Person, die den Rettungsschwimmer hat, das kann genauso ein Erzieher, ein Schulhelfer, ein Student oder sonst was sein.

    Viele Lehrkräfte haben übrigens durch Corona keine nicht älter als 4 Jahre alten Rettungsschwimmer (und das ist schon nur eine Schulsache, für Vereinsaufsichten wäre schon nach zwei Jahren Schluss), trotzdem müssen die Schulen den Schwimmunterricht durchführen.

    • Offizieller Beitrag

    Einem Schüler, der selbst Teilnehmer einer Schulveranstaltung ist soll dabei auch noch eine Aufsichts- und Rettungspflicht über seine Klassenkameradinnen und - kameraden zukommen, weil die anwesenden Lehrkräfte diese nicht leisten können? Bizarre Vorstellung.

    Also: ich suche es gerade nicht genau raus, aber es gibt auch Auflagen für Schüler*innen.
    Ich weiß nicht mehr aus dem Kopf, ob ich das MUSSTE, oder es einfach gemacht habe, ich habe für eine (freiwillige Kleingruppen-) Exkursion, wo wir auch ins Meer gegangen sind gefordert, dass alle Teilnehmer*innen ein Schwimmabzeichen haben (ich glaube: Gold und am Ende hatten auch alle Gold).
    Eine Schülerin sowie ich hatten das Rettungsschwimmabzeichen Silber.
    Mit einer "normalen" Klasse würde ich es nicht machen (können/dürfen), aber wenn ich etwas anbiete, wo SuS sich freiwllig für die Fahrt mit Wasser und Kanufahrt oder so entscheiden, dann würde ich es erwarten (oder gehen nicht ins Wasser).

  • Achso, Berlin gibt nur explizit noch an, dass bei minderjährigen Schülern die Eltern der Übernahme der Aufsichtspflicht noch zustimmen müssen.


    Also scheint das ja keine so absurde Regelung zu sein und ich weiß überhaupt nicht, was daran verwirrend sein soll an der Frage.

  • Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.

    Die Angabe des Bundeslandes durch die TE bleibt hilfreich...


    chilipaprika hat die Passage aus der RISU für NRW ja schon kopiert. Vielleicht als kleine Anekdote: Ich war vor vielen Jahren mal mit einer Schülergruppe Volljähriger unterwegs, ich selbst ohne Rettungsschein, in der Gruppe war aber eine Schülerin, die nicht nur das Rettungsschwimmabzeichen hatte, sondern auch bei der DLRG die Prüfungen der Lehrkräfte für das DRSA abgenommen hat (weiß nicht mehr, wie die Qualifikation hieß). Meine SL hat bei der BR hier in NRW nachgefragt, ob das dann nicht Kompetenz genug sei. Antwort der BR: Nein. (Finde ich allerdings nachvollziehbar.)

  • Also scheint das ja keine so absurde Regelung zu sein und ich weiß überhaupt nicht, was daran verwirrend sein soll an der Frage.

    Vielleicht verwechselst du Rettungsschwimmer Bronze und Freischwimmer? Dass SuS Bronze (Kinderabzeichen) brauchen, um im offenen Gewässer schwimmen zu dürfen bedeutet nicht, dass es reicht, ein Kind mit Bronze (Rettungsschwimmabzeichen*) mitzunehmen.


    *200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in Bauchlage und 100 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit.100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden.3 verschiedenen Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z. B. Abrenner, Kopfsprung, Paketsprung, Startsprung, Fußsprung).15 m Streckentauchen.Zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopf- und einmal fußwärts, innerhalb 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchringes oder gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3 m).50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen.Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus:

    • Halsumklammerung von hinten.
    • Halswürgegriff von hinten.

    50 m Schleppen mit je einer Hälfte der Strecke Kopf- oder Achselgriff und dem Standard-Fesselschleppgriff.Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

    • 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2-3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen.
    • 20 m Schleppen eines Partners.
    • Demonstration des Anlandbringens.
    • 3 Minuten Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).


    Letzteres brauchen Lehrkräfte im Schwimmbad. Und im offenen Gewässer brauchen sie Silber, das dürfte wohl überall so sein?


    Davon abgesehen würde ich selbst nicht mit meinen SuS zum Paddeln ans Meer fahren, ohne selbst einen Rettungsschein zu haben. Aber Pflicht ist es wahrscheinlich nur für eine Lehrkraft.

  • Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.
    Ehrlich gesagt verstehe ich die Absage nicht so recht, wo auch immer das höhere Risiko liegt.


    Dann müsste man vermutlich Schwimmunterricht eigentlich immer absagen, aber egal, wir wissen alle, das wir da eh immer mit einem Bein im Gefängnis stehen, da gewöhnt man sich dran.

    Kann es sein, dass du den Unterschied zwischen "Schwimmunterricht im Hallenbad" und "Kajak fahren auf dem offenen Meer" übersehen hast?

    Anders erschließt es sich mir überhaupt nicht, da kein höheres Risiko zu sehen.

  • Vielleicht verwechselst du Rettungsschwimmer Bronze und Freischwimmer? Dass SuS Bronze (Kinderabzeichen) brauchen, um im offenen Gewässer schwimmen zu dürfen bedeutet nicht, dass es reicht, ein Kind mit Bronze (Rettungsschwimmabzeichen*) mitzunehmen.

    Entschuldige, diese Unterstellung ist unverschämt, da ich selber die Schwimmbefähigung usw. habe kann ich sehr gut unterscheiden, was ich meine.

    Seit 2022 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen dem Jugendschwimmschein (Kinder) und dem Schwimmschein (Erwachsene), die Aufgaben sind die selben. Auch dort kommen diese Schwimmscheine vor dem Rettungsschwimmer.


    Und nein, es reicht in bewachten Bädern (egal ob Frei- oder Hallenbad), wenn der beaufsichtigende Lehrer den Schwimmschein Bronze (und nicht den Rettungsschwimmer Bronze) besitzt. Genauso wie in unbewachten, unabgegrenzten Bädern die Kinder mindestens den Schwimmschein Bronze (der genau wie bei Erwachsenen eben mindestens 200m Schwimmen bzw. 15 Minuten DAuerschwimmen beeinhaltet).


    Der Rettungsschwimmer Bronze bringt dich in Berlin nirgends irgendwo bei weiter, der wird nirgends anerkannt. Entweder Rettungsschweimmer Silber (in Halle und Freibad und unbeaufsichtigt) oder aber Schwimmschein Bronze (beaufsichtigt).

    Im freien Gewässern ist das Baden inzwischen als Ausflug in Berlin verboten, es müssen markierte Badestellen sein.


    Letzteres brauchen Lehrkräfte im Schwimmbad. Und im offenen Gewässer brauchen sie Silber, das dürfte wohl überall so sein?

    Nein, da merkt man, wie wenig Ahnung du wirklich davon hast.
    Genaue Aufschlüsselung siehe oben.


    Davon abgesehen würde ich selbst nicht mit meinen SuS zum Paddeln ans Meer fahren, ohne selbst einen Rettungsschein zu haben. Aber Pflicht ist es wahrscheinlich nur für eine Lehrkraft.

    Ja, da reicht einer.

    Meine Kollegen fahren nächstes Jahr mit zwei Klassen ans Meer, unter anderem auch zum Baden, bisher hat niemand einen Rettungsschwimmer. Ist aber kein Problem, wenn der Strand bewacht ist.

  • Kann es sein, dass du den Unterschied zwischen "Schwimmunterricht im Hallenbad" und "Kajak fahren auf dem offenen Meer" übersehen hast?

    Anders erschließt es sich mir überhaupt nicht, da kein höheres Risiko zu sehen.

    Definitiv nein, ich bleibe dabei, ich sehe da kein höheres Risiko, denn die Schüler sind deutlich älter und sollten alle Schwimmen können.

    • Offizieller Beitrag

    BL-Unterschiede.


    Aber auch der von mir gepostete Link ist ‚interessant‘. Es gibt ja den Unterschied zwischen kleiner und grosser Rettungsfähigkeit (die man als Lehrer im Schwimmbad mindestens braucht) und der Unterschied zum Rettungsschwimmer ist schon ziemlich krass… aber irgendwie brauchte man etwas, um allen Grundschullehrkräften, die fachfremd/nebenbei Schwimmen haben, etwas Offizielles zu geben (ich sass mal zufällig in so einem Kurs und war erschrocken. Ich bin trotzdem froh, dass man es in meinem BL trotz Schwimmmeister in der Halle braucht)

  • Chili hat doch die Richtlinie für NRW verlinkt und bei uns ist es genauso. Deswegen vermute ich, dass das in den meisten Ländern so ist. Wenn in Berlin ein Lehrer mit Kindern ans Meer zum

    Paddeln fährt und es reicht, dass ein Kind den Freischwimmer hat, dann macht das halt so :sterne:

  • Ich finde es auch seltsam und würde bei eigenen Kindern niemals die Erlaubnis geben, dass diese die Verantwortung von der Schule übernehmen.

    Allerdings hat susannea klar geschrieben, dass das auch in Berlin nur geht, wenn der Jugendliche den Rettungsschwimmer in Silber hat und nicht den Freischwimmer. (Und wenn so ein Jugendlicher dann nicht nur den Schein ist, sondern noch bei der DRLG aktiv ist, dann sind die Chancen auf Rettung im Ernstfall vermutlich besser als wenn nur ein Lehrer den Schein hat aber keine Übung.)

  • Es gibt wirklich Unterschiede in den Bundesländern. Ich habe den Rettungschwimmer in Gold, war viele Jahre im DLRG aktiv, habe auch andere ausgebildet. Aber seit 4 Jahren weigere ich mich, die Scheine sind Jahre alt, ich bin nicht mehr so schnell. Ich dürfte, aber gerade weil ich in meiner aktiven Zeit einige aus dem Bodensee geholt habe, begleite ich Klassen nicht mehr alleine als Rettungsschwimmer (bei See oder gar Meer).



    Wer es genau wissen will:


    https://www.herole.de/blog/schwimmen-auf-klassenfahrt/ (die Aufstellung ist allerdings bereits älter, wer eine neuere findet, ich bin dankbar für einen Link).

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  • Wir befinden uns in RLP.

    Siehe in meinen Link? Rheinland-Pfalz kommt auch vor (Aufstellung aller Bundesländer). Aktuelles sollte es die SL wissen und die GUV (Gemeindeunfallversicherung).

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