Bereitschaftszeiten müssen angerechnet werden, völlig egal, wie man sie nennt.
Werden sie bei uns nicht.
Wir müssen 2 mal im Halbjahr für Bereitschaft 2 Stunden fest in der Schule sein.
Gibt es dafür einen Beleg, denn das versuchen wir schon seit Jahren klar zu machen, dass es angerechnet werden muss.
Das ändert aber nichts daran, dass man grundsätzlich immer für Vertretung eingeplant werden kann, so lange es im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für Beamte bleibt.
Wie viele Vertretungsstunden sind denn pro Woche erlaubt?
Wir haben teilweise 6 Vertretungsstunden die Woche, und das bei 160 Kollegen.
Bei ner vollen Stelle mit 2 Sprachen, ist das natürlich kaum zu schaffen. Diese werden aber natürlich angerechnet.
