Beiträge von Sawe

    Moin Ihr Lieben,

    nun möchte ich mal berichten.

    Unserer Schulleiter hat uns nun den Erlass von 2015 vorgelegt, wo klar steht, dass der Schulvorstand entscheidet.

    Hier schrieb jemand, dass dieser Erlass nicht mehr gilt. Nur finde ich keinen Ersatzerlass, oder irgendetwas wo das steht.

    Wo finde ich die Mitteilung, oder den Erlass, dass der Erlass von 2015 nicht mehr gilt, und der Passus im Schulgesetz bindend ist?

    Zitat von §34 Absatz 2 Satz 5 NSchG

    (2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über (....)

    5.Grundsätze für

    1. a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
    2. b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

    Seph

    Die Gesamtkonferenz ist aber doch nicht die FK.
    Da bin ich gerade ein wenig verwirrt? Woher nimmst Du die Sicherheit, dass die FK entscheidet?

    Moin,

    kann ich irgendwo nachlesen, wie viele Klausuren mindestens in Klasse 10 geschrieben werden müssen?

    Stehe gerade auf dem Schlauch, da bis zum Halbjahresende aufgrund von Unterrichtsausfall 1 Klausur nicht mehr geschrieben werden kann.

    Meine mal vom Schulleiter die Info bekommen zu haben, dass zur rechtlichen Absicherung mindestens 3 im Schuljahr geschrieben werden müssen.

    Es geht um die zweite Fremdsprache.

    Moin,

    erstmal vielen Dank für Eure tollen und informativen Antworten.

    Gilt die Regel bezüglich der 5 auf dem letzten Zeugnis auch während Corona?

    Eine 5 hat er immer gehabt in dem Fach der Nachprüfung.

    Gibt es irgendwo Infos zum formellen Ablauf der Nachprüfung?

    Ich würde jetzt einfach die Prüfung erstellen mit Inhalten aus dem ganzen Schuljahr.

    Bedarf es einen Erwartungshorizont, wie auch bei einer mündlichen Abiturprüfung?

    Moinsen,

    bei uns soll ein Schüler die Chance zur Versetzung durch eine Nachprüfung bekommen.

    Dies wurde aber auf der Konferenz nicht abgestimmt. Es wurde die Nichtversetzung abgestimmt.

    Unser Schulleiter setzt jetzt aber einfach eine Nachprüfung fest, ohne Rücksprache mit den Kollegen.

    Des Weiteren setzt er nur eine mündlich Nachprüfung fest, obwohl in dem Fach der Nachprüfung auch schriftliche Arbeiten geschrieben wurden.

    Was haltet ihr davon? Rechtlich ist diese Vorgehensweise doch sehr fragwürdig, oder?

    Moinsen,

    wir haben heute die Nachricht bekommen, dass es keine Tablets für Lehrer in Niedersachsen geben wird.

    Frag mich langsam, was unsere Regierung noch alles unter den Tisch fallen lassen will, nachdem es groß angekündigt wurde.

    Bildung ist das wichtigste Gut..................genau mein Humor!^^

    Moin,

    ich habe da mal 2 Fragen:

    1. Wieviele Vertretungsstunden pro Woche sind erlaubt? In unseren schulinternen Hinweisen steht folgendes:

    • Generell ist von jeder/jedem KollegIn Vertretungsunterricht zu leisten (bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Woche zusätzlich).

    2. Wieviel Stunden sind die Woche zusätzlich erlaubt um eventuelle Minusstunden abzubauen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!:thumbup:

    Guten Morgen,

    uns wurde mitgeteilt, dass bei jeder Fachdienstbesprechung jemand aus der Schulleitung dabei sein muss.

    Das lief bei uns dann so, dass das Mitglied aus der Schulleitung uns hat gar nicht unter einander reden lassen.

    Wir wurden 60 Minuten regelrecht tyrannisiert. Wir müssten mehr Projekte machen, Austausch wäre Pflicht, und man kann ruhig mehr in den Ferien mit den Schülern machen.

    Ferien wären ja unterrichtsfreie Zeit, und wer nicht auch mal in der Freizeit was organisiert hätte auf gut Deutsch Schule nicht verstanden.

    Ich war da ganz entspannt, und habe natürlich ein paar Takte dazu gesagt.:victory: Nur interessiert mich, ob das so in Ordnung ist, dass wir nicht mehr alleine sind?

    Sinn der Fachdienstbesprechung ist ja nicht, dass wir von einem Mitglied der Schulleitung 60-90 Minuten drangsaliert werden.:sterne:

    Gibt es dazu wirklich einen Erlass, oder kann die Schulleitung das einfach so bestimmen?

    Moin,

    ich hatte vor ca. 2 Jahren mal ein Schriftstück in der Hand, wo stand, dass pro Woche nicht mehr als 4 Negativstunden berechnet werden dürfen.

    Unsere Schule hat das auch immer so gehandhabt. Hatte ich 6 Ausfallstunden, musste ich 2 Stunden vertreten.

    Damit sollte gewährleistet sein, dass ich nicht mehr als 4 Negativstunden in der Woche habe.

    Um noch mal auf das Thema zurückzukommen, jetzt werden bei uns auch Jahrgänge gemischt.
    Es gibt jetzt nicht nur Mischkurse mit völlig unterschiedlichen Lerninhalten, sonder auch Jahrgang 12/13 in einem Kurs gemischt.

    In den offiziellen Unterlagen stehen alle Kurse aber weiterhin als Einzelkurse. Warum wohl, Nachtigall ich hör dir trapsen!

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