Beiträge von Sawe

    Moin,

    kann Deine Argumentation gut verstehen, aber mit "bockig" sein, hat das rein gar nichts zu tun.
    Es geht einfach darum, dass sich die Schulleitungen an Gesetze und Vorschriften zu halten haben.
    Ich kann doch auch nicht machen was ich will.
    Und wenn alle wie Du die Auseinandersetzung scheuen, nur weil sie neu sind, na denn "Prost Mahlzeit".
    Wie das nun beim neuen Kollegium ankommt, ist erstmal zweitrangig. Das Kollegium besteht aus 150 Lehrern, und da werden einige bei sein, die sich auch nicht alles gefallen lassen.
    Desweiteren ist mein oberstes Gebot eh:" Arbeit ist Arbeit, und Schnaps ist Schnaps!"
    Ich bin keiner der Lehrer, die außer Ihrer Schule keinen Lebensinhalt haben :=)

    Natürlich werde ich beim ersten Gespräch nicht mit einem Panzer auffahren, sondern das sachliche und respektvolle Gespräch suchen.
    So habe ich es bis jetzt immer gehandhabt:=)

    Moin,

    das kann sein, und ist sicherlich auch so:=)
    Bin ein gebranntes Kind, und habe keine Lust mehr mich zum Deppen machen zu lassen.
    Bin halt hellhörig geworden, als mir die Abordnung mitgeteilt wurde mit den Worten:" Sie können eh nicht dagegen machen, ich kann Sie so oder so dazu verdonnern!"
    Und als ich die Frage auf ein Fahrrad verneint habe, kam die läppische Reaktion:" Sie brauchen hier aber ein Fahrrad!" Hallo, wer sagt das ich ein Fahrrad brauche?
    Ob das die richtige Art und Weise ist für eine erste telefonische Kontaktaufnahme?

    Dazu kommt ja noch, dass anscheinend in Niedersachsen die Schulleitung einen gar nicht abordnen darf.
    Da fängt es dann ja schon wieder an, dass die Vorschriften nicht so ernst genommen werden.
    Von mir verlangt man doch auch, dass ich meine Arbeit den Vorschriften entsprechend erledige, also erwarte ich selbiges im Umgang mit mir.

    Mal schauen was daraus wird, ich erwarte aber nicht viel, dann kann ich auch nicht enttäuscht werden:=)

    Moin,

    und erstmal vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.
    Wenn ich es also richtig verstanden habe;

    - werde ich der Schulleiterin mitteilen, dass kein privates Fahrzeug zur Umsetzung der Abordnung zur Verfügung steht.
    - werde ich Ihr anbieten mit Taxi zu fahren,natürlich nur bei Kostenübernahme durch die Schule.
    - werde ich nach dem Abordnungsbescheid fragen, da Sie mich als Gymnasiallehrerin nicht einfach abordnen kann.
    - werde ich fragen, ob der Personalrat informiert ist.

    Ich hoffe ich habe soweit alles richtig verstanden.
    Vielen Dank, für die tolle Hilfe!!!!!!!!!!!!!

    Moin,

    hätte nie gedacht, dass ich mal zum Paragraphenreiter werde.
    Aber was sich die Schulleitungen teilweise erlauben, geht echt auf keine Kuhhaut.
    Werde in Zukunft alles durch einen Anwalt prüfen lassen, anders scheint es ja leider nicht zu gehen.
    Wenn ich mir vorstelle wie oft ich schon veralbert wurde, da wird mir echt schlecht.
    Nur mal ein paar Beispiele:

    - Ich sollte Stunden nachholen, weil ich 14 Tage in einem Schuljahr krank war
    - Mir sollte eine Minusstunde eingetragen werden, weil in meinem Kurs nur 8 Schüler sind. Unterrichten sollte ich natürlich 4 Stunden
    - Mir wurden 1 Tag vorm Abi mitgeteilt, dass ich es korrigieren muss. Der Schulleitung war es schon seit 6 Monaten bekannt.
    - Als ich krank zu Hause war wurde mir mitgeteilt, dass ich eine mündlich Prüfung abnehmen müsste. Diese Prüfung viel in meinen Kranktage

    So könnte ich eigentlich Stundenlang weiter machen. Habe das Gefühl, dass man immer öfter für dumm verkauft wird. Keiner nimmt mehr Rücksicht auf einen, und die Schulleiter denken nur noch an sich.
    Und da wundert man sich, dass immer mehr Lehrer am Stock gehen, aber wir Lehrer habe ja nicht zu tun und eh nur Ferien :victory:

    Moin,

    und danke für die vielen Antworten.
    Ich bin seit 12 Jahren im Schuldienst, und habe mich an die Nordsee versetzen lassen:=)
    Mir wurde von der Schulleiterin telefonisch beim zweiten Gespräch mitgeteilt, dass ich 4 Stunden an einer anderen Schule unterrichten muss.
    Mit dieser hätte man eine Kooperation, und Sie könnte mich ja eh dazu verdonnern.
    Schriftlich habe ich bis heute nichts bekommen, und in 3 Wochen geht ja der Unterricht los.
    So lange ich schriftlich nichts bekommen habe, ist diese Abordnung doch eh hinfällig, oder?
    Ohne Schriftstück, habe ich ja auch keine Möglichkeit zu widersprechen.

    Bisschen suspekt das Ganze:=)

    Wie erfahre ich den wer der zuständige Personalrat für mich ist?
    Den Personalrat an meiner alten Schule konnte man in die Tonne kloppen.

    Moin,

    ich soll für 4 Stunden die Woche abgeordnet werden, an eine Schule innerhalb der Stadt.
    Nun habe ich ein paar Fragen dazu.

    1. Ich wurde gerade erst an die neue Schule versetzt, kann man mich dann gleich abordnen?

    2. Muss ich schriftlich darüber informiert werden?

    3. Wie lange darf ich gegen meinen Willen in Niedersachsen abgeordnet werden?

    4. Ich habe kein Auto, bin ich verpflichtet mir ein Auto zu kaufen?

    5. Ich werde zu Fuß ca. 25 Minuten zur anderen Schule brauchen, was ist wenn ich nicht pünktlich zwischen den Pausen wechseln kann?

    6. Was ist mit meiner Pause? Auch ich muss doch essen und mich zwischendurch mal ausruhen.

    7. Bis wann muss ich die schriftliche Abordnung bekommen? In 3 Wochen beginnt ja das neue Schuljahr, und offiziell habe ich noch nichts in der Hand.

    8. Muss die Abordnung von der Landesschulbehörde kommen, oder kann mich meine Schulleiterin einfach so an eine andere Schule abordnen mit der wir inoffiziell eine Kooperation haben?

    LG Sawe

    Versetzungsanträge werden zentral entschieden. Die Bezirkspersonalräte können diese begleiten und die korrekte Abwicklung "überwachen". Sie haben aber erst einmal nur sehr wenige Informationen & bitten deshalb darum, bei evtl. "problematischen" Versetzungen hierauf im Vorfeld hingewisen zu werden, damit sie entsprechend tätig werden können. Hier findest du Informationen zu Erreichbarkeit etc. "deines" SBPR: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/search?Subject%3Alist=Personalrat .


    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort:=)

    Moin,

    hatte heute mein Gespräch an meiner eventuellen neuen Schule.
    Die Schulleiterin hat mir gesagt, dass Sie die Tage enscheidet ob Sie mich möchte.
    Nun meine Frage:

    - Ich lasse mich ja aus gesundheitlichen Gründen mit Attest versetzen.
    Ist es dann nicht so, dass ich eh an die Schule versetzt werden muss, da sie Bedarf hat?
    Ich meine gelesen zu haben, dass sie mich versetzen müssen, bevor sie an der Schule eine neue Lehrkraft einstellen, da ich ein Attest habe.
    Einziger Grund mich nicht einzustellen, wärte kein Bedarf, oder eine Lehrkraft die eine 100%ige Behinderung hat.

    Kennt sich da jemand von Euch aus?

    Mir stösst etwas auf, dass scheinbar die SL das Personalratsmitglied auswählt, das da anwesend sein soll. Wenn ihr mehr Leute als Personalräte habt, wäre es für mich logischer, dass Du die Auswahl triffst ... ich weiß nicht, ob es dazu Regelungen gibt, aber ich würde darauf bestehen, dass ein PR dabei ist, dem ich vertrauen kann.

    Gut zu wissen, ich schau mal nach ner anderen Person.

    Dieses Gespräch ist vorgeschrieben im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bzw. SEM (wenn jemand innerhalb der letzten 12 Monate sechs oder mehr Wochen kontinuierlich oder auch mit Abständen krankheitsbedingt nicht gearbeitet hat).
    Weitere Informationen hier: http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/themen/…_sem_links.html bzw. hier: http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/themen/…docs/DV_SEM.pdf

    Vielen Dank, jetzt bin ich schlauer :)

    Hallo Ihr Lieben,

    ich muss demnächst zu einem " Fürsorgegespräch " !
    Der Schulleiter und ein Ihm besonders gut gestelltes Mitglied des Personalrates werden anwesend sein.
    Ich war im letzten Schuljahr 6 Wochen krank und zu Schulbeginn noch mal 2 Wochen.
    Was muss ich bei so einem Gespräch beachten, bezw. was erwartet mich.
    Trau dem Braten nicht, vorallem, da unser Personalrat eigentlich ein Schulleiterrat ist.

    Gruß Sawe

    Hallo,

    ich habe noch mal eine Frage zur Versetzung.
    Ich habe die Freigabe von der LSB meines Bezirks.
    Desweiteren hat sich ein Gymnasium des Bezirkes gemeldet wohin ich versetzt werden möchte.
    Dieses Gymnasium hat Bedarf.
    Bekomme ich nun direkt einen Bescheid, dass ich an dieses Gymnasium versetzt werde,
    oder muss die Schulleitung des Gymnasiums erst die Bereitschaft erklären mich zu nehmen?
    Im Grunde entscheidet die Versetzung doch die LSB nach Bedarf,wenn ich nicht falsch liege,oder?
    Heißt, das Gymnasium hat Bedarf und somit wird mir vorgeschlagen an dieses Gymnasium versetzt zu werden,oder?

    Ich hoffe man versteht meine Frage :D

    LG Sawe


    Oder bin ich einfach nur zu empfindlich, u.a. nach dieser Theaterklamotte von neulich?

    Nein, bist Du Du nicht.
    Es ist Dein freier Tag!!!!!!!!!
    Ich verstehe Deinen Frust.
    Bei uns ist es auch Gang und Gäbe, einfach irgendwelche Termine zu machen ohne zu fragen.
    Das geht in meinen Augen garnicht.
    Auch als Lehrer, der eh nichts zu tun hat braucht man freie Tage :D

    Außerdem gehört es zum guten Ton die lehrkräfte vorher zu fragen. Gerade wenn es am WE ist!

    also sicherlich sind deine chancen nicht schlecht.

    1. hast du die freigabe des sl. das ist schon mal gold wert.
    2. du hast ein gesundheutliches attest

    aber um mehr zu wissen würd ich mich an den sachbearbeiter wenden.
    der kann dir sicherlich mehr sagen.
    ich hab damals bei meinem antrag schon früh gewusst, dass ich versetzt würde (also mündlich).
    ich würd nachfragen.

    Wie bekomme ich raus wer mein Sachbearbeiter ist?
    Im Antrag steht, dass man von Nachfragen absehen soll.
    Nach telefonischer Rücksprache mit einer Angestellten der Landesschulbehörde Osnabrück, wurde mir gesagt,
    dass Versetzungen zum Februar in der Regel abgelehnt werden und ich dann einen neuen Antrag für 08/13 stellen muss.
    Stimmt das? Verstehe den Sinn nicht.
    Man könnte mir doch bei Ablehnung für 02/13 das OK für 08/13 geben.
    Die Frage, ob Sie bei einem Attest überhaupt ablehnen dürfen, konnte man mir auch nicht beantworten.
    Wer mein Sachbearbeiter ist, konnte ich bei der LSB auch nicht in Erfahrung bringen. Man konnte mir noch nicht mal sagen, ob mein Antrag vorliegt :)

    naja.. eine krankheit die nur an einer schule besteht.. scheint wohl dann mobbing zu sein.. und daraus resultiernde psychische beschwerden...
    schon mit dem personalrat gesprochen? das hätte ich gemacht, da er sich bei versetzungen für dich einsetzen sollte.

    Nein, Mobbing ist es nicht :)
    Habe Probleme mit meiner Lunge, da die Luft hier nachweislich sehr schlecht ist.
    Es droht Asthma zu werden.
    Mir wird dringend angeraten an die See zu ziehen.
    Der Schulleiter hat meinem Antrag zugestimmt und unterstützt meine Versetzung.
    Mit Spanisch hat er mir gesagt, könnte ich mir die Schule aussuchen an die ich versetzt werden möchte :)
    Da ein Attest vom Arzt vorliegt ist seine Meinung rechtlich eh irrelevant.

    Mich interessiert nur, wie lange es dauert bis man versetzt wird wenn ein Attest vorliegt.
    Versetzen müssen Sie mich eh aufgrund des Attestes, oder das Attest in Frage stellen und mich zum Amtsarzt schicken.

    Guten Tag,

    ich haben einen Versetzungsantrag aufgrund gesundheitlicher Probleme gestellt.
    Beigelegt habe ich ein Attest von meinem Arzt, der dringend zu Versetzung rät.
    Weiß einer wie es in solchen Fällen abläuft?
    Habe ich realistische Chancen mit Attest schneller vesetzt zu werden?

    Meine mal im gelesen zu haben, dass der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Beamten hat, und mich deshalb versetzen muss :)
    Bliebe natürlich noch der Weg zum Amtsarzt, wenn die Behörde mein Attest anzweifelt.

    Gruß Steven

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