Beiträge von primarballerina

    Die Diskussion beruht m. E. auf einer Begriffsverwirrung:...

    Nö, nur ein paar Diskussionsbeiträge beruhen auf der Begiffsstutzigkeit eines einzelnen Users. Alle anderen haben schon verstanden, um welche Schulen es geht.

    In NRW (über das Portal LEO) werden Lehrerstellenangebote für "Bekenntnisschulen" immer so ausgeschrieben, dass Lehrer mit anderer Konfession sich gar nicht bewerben dürfen. Da geht es eben nicht nur um Schulleiterstellen. Wenn Lehrer mit anderer oder ohne Konfession an "Bekenntnisschulen" arbeiten, dann sind sie über Versetzungen oder andere Wege zu ihrem Job gekommen. Bei Versetzungen ist die Konfession auf einmal egal - was auch schwer zu verstehen ist. Schulleitungen müssen aber immer die entsprechende Religionszugehörigkeit haben.

    L.G. Pia

    meiner erfahrung nach werden doppelbesetzungen sehr gerne in den vertretungsunterricht geschickt.
    also mal abwarten, wie oft ihr "doppelt" anwesend seit...

    Was aber meiner Meinung nach bei entsprechend guter Personallage ganz toll ist: Schafft man durch zusätzliche Lehrerstellen mehr Doppelbesetzungen, dann lässt sich auch der Vertretungsunterricht besser organisieren. Und wenn es in jeder Klasse zwei LehrerInnen gibt, fällt natürlich auch ganz wenig Unterricht aus. Eigentlich logisch. :)
    L.G. Pia

    Bekenntnisschulen - Hier gemeint und schon oft diskutiert: die staatlichen Schulen mit "katholisch" im Namen.
    Es ist amtlich:
    "Nach einem neuerlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW darf die Schulleitungeiner katholischen Grundschule die Schulaufnahme eines bekenntnisfremden Kindes von einer Einverständniserklärung seiner Eltern abhängig machen. Diese müssen ausdrücklich zustimmen, dass ihr nicht-katholisches Kind am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten teilnimmt."

    Wann macht NRW endlich Schluss mit diesem Unsinn.
    Fall
    Kommentar mit Link zu Urteil

    L.G. Pia

    ... oder nur halb, da die Vor- und Nachbereitung entfällt?

    Seltsame Frage... Stunden, in denen zwei Lehrer eine Klasse/Lerngruppe betreuen, werden bei euch also weder vor- noch nachbereitet? Bei einer Doppelbesetzung kommt vielleicht sogar noch Arbeit hinzu: Vorabsprachen, Nachbesprechungen, Kriterien zur Lernzielkontrolle abgleichen usw. Jedenfalls, wenn eine qualifizierte Doppelbesetzung auch etwas "bringen" soll. Also: Voll anrechnen, natürlich!
    L.G. Pia

    Bei dem hohen Aufwand an DIfferenzierung sind Schulbücher so wie früher fast nicht mehr einsetzbar - in der Grundschule. In Mathematik und Deutsch habe ich mich von Büchern fast ganz verabschiedet. Ich habe noch Lesebücher im Einsatz, aber kein Sprachbuch mehr. Auch in Mathe: Nur noch Verbrauchsmaterial (Arbeitshefte sind o.k.), denn ein gleichschrittiges Vorangehen im "Rechenbuch" ist nicht mehr möglich. In Sachkunde: Eine mittelgroße Bibliothek an Sachbüchern, Lexika, alte Sachkundebücher für ganz wenige Themen.
    Was ich immer noch gern mache ist ein Fibeleinsatz in Klasse 1, aber nach einem Vierteljahr dröselt sich das auch in ganz verschiedene Richtungen auf. Insofern bin ich gut vorbereitet für die Inklusion. :sterne:
    L.G. Pia

    Bei uns ist es selbstverständlich, auch zu Hause auf "Schulpapier" ausdrucken zu dürfen. Da macht sich keinen nen Kopp drum, wenn jemand mal ein Paket mitnimmt. Wenn es anders wäre, würde ich nur noch per USB-Stick meine ABs in die Schule mitbringen und dort drucken. Das mache ich auch, aber manchmal ist es zu Hause praktischer und gemütlicher :prost: . Natürlich ist unsere Schulleitung damit einverstanden. Einen Farbdrucker gibt es (leider) an unserer Schule nicht.
    L.G. Pia

    Ich habe gerade mal mitgemacht. Ok. Aber die letzte Frage: "Elternsprechtage machen Spaß" - ist doch hoffentlich ironisch gemeint. "Spaß" ist wirklich nicht der zutreffende Begriff, wenn man im 10-15-Minuten-Takt sinnvolle Gespräche führen will. Verdammt anstrengend ist das. Und ein emotionales Wechselbad. Aber kein "Spaß". ...
    Und: kann man anhand der Antworten wirklich STRATEGIEN erkennen? Ich bezweifle das.
    L.G. Pia

    Du stehst mit deiner Meinung sicher nicht allein. Hinzu kommt bei mir - vielleicht auch bei vielen andern Kolleginnen hier -, dass ich mich während meiner Ausbildung ganz bewusst gegen den Beruf "Sonderpädagoge" entschieden habe. Ich habe in Praktika ganz vielfältige Erfahrungen gemacht und wusste danach, dass ich eine "ganz normale" Grundschullehrerin werden wollte.
    Natürlich ändert sich ein Berufsbild auch im Laufe der Jahre (Jahrzehnte...), aber ich fühle mich wie Finchen auch hauptsächlich für die Regelschulkinder verantwortlich, die - auch wie bei meiner Vorschreiberin - alle aus dem sozialen Brennpunkt kommen und schon reichlich Zuwendung einfordern.
    L.G. Pia

    Das sehe ich auch so, Nele. Aber zur Anfrage (s.u.) wollte ich nicht unbedingt öffentlich antworten. :rotwerd:

    Leider ist der Ordner so teuer, dass ich ihn mir nicht leisten kann. Vielleicht hat ja jemand von euch den Ordner zu Hause und kann mir die entsprechenden Seiten mailen...

    Hi Leute,

    jetzt habe ich gerade "Hänschen" eine Email geschickt :sterne:
    Der wundert sich jetzt... Wäre nett, alte Threads ruhen zu lassen oder wenigstens vor Zombies zu warnen, vor allem Freitagabends nach einer harten Woche...

    :zahnluecke: L.G. Pia

    Sehr interessant ist der letzte Satz:

    Zitat

    Schließlich könne eine Schulleitung sogar selbst darüber entscheiden, welche Qualifikationen ein Sportlehrer benötigt, erklärte das Ministerium.

    Schön, dass es dazu auch die passenden Kommentare einiger Leser schon gibt:

    Zitat

    Das ist mal wieder ein typisches Beispiel für verfehlten Bürokratieabbau. Wenn die Schulleiter doch selbt festlegen dürfen, wer Sportunterricht anbieten darf, dann ist der Erlaß doch überflüssig. Denn man muss diese Äußerung ja so verstehen, dass sich die Schulleiter über den Erlaß hinwegsetzen dürfen. Da dies vom Ministerium hier ja so klargestellt wird, muss bei Schulunfällen im Sportunterricht durch angeblich nicht qualifizierte Lehrer die vom Schulleiter dazu bestimmt wurde, weiterhin das Land haften. Also ist der ganze Erlaß für die Mülltonne, er braucht nicht klar gestellt werden er gehört zurück genommen!

    Zitat

    Vorsicht!
    Setzt sich ein Schulleiter über die Anweisung hinweg und setzt nichtder Vorgabe entsprechende Lehrer ein und es passiert etwas, wird ihm
    das Land was husten und NICHT zahlen. Dann bleibt im schlimmsten Fall der Schüler mit seinem Schaden sitzen, oder er oder sie muss privat gegen den Schulleiter klagen, weil der einen nicht qualifizierten Lehrer für den Sportunterricht eingesetzt hat.

    Hi Strubbelsuse,

    klar rege ich mich auf, denn ich würde meinen Sport bei den Kleinen gern wie bisher weiter machen. Wenn du meinen Tonfall aber als pampig empfindest, dann nimm es bitte nicht persönlich. Ich werde gern mal pampig, wenn ich mich über etwas aufrege. Aber du bist ja nicht für diesen Erlass verantwortlich. Danke für deine ausführliche Antwort - zu so früher Stunde - da kann ich noch nicht einmal sprechen, geschweige denn tippen! Mich würde trotzdem noch interessieren, wie die rechtliche Absicherung bei euch aussieht. *liebguck*
    Pia

    Wir sind 7-8zügig und konnten uns eben nicht auf ein Lehrwerk einigen.
    So kommt es immer wieder vor, dass selbst im gleichen Jahrgang verschiedene Fibeln eingesetzt werden.

    7-8 Klassen in jedem Jahrgang? WOW! Wie viele Schüler habt ihr denn an eurer Grundschule? So eine große Grundschule ist mir bisher nicht untergekommen.
    L.G. Pia

    Wenn Du den Eindruck hast, dass Deine Schulleitung Dich nicht hinreichend informiert, dann spiegel ihr das doch freundlich und frage nach.

    Na, was glaubst du, worüber wir (Kollegium und Schulleitung) uns schon vor Tagen aufgeregt ausgetauscht haben. Die haarsträubende Info ist einfach nicht rechtzeitig bei jedem Schulleiter angekommen. Der Punkt ist ja nicht, dass "unsere" Rektorin uns etwas verheimlichen will. Sondern dass die Schulleitungen per Erlass relativ plötzlich etwas erfahren und umgehend umsetzen sollen, aber damit völlig allein gelassen wird. (Naja, vielleicht ist ja auch nicht jede Schulleitung so fleißig, jeden Pups Erlass zu lesen, wenn die Druckertinte noch nicht getrocknet ist.)

    Hast du denn an deiner Schule den Sportunterricht der nicht fachlich ausgebildeten Lehrer umgehend (so, wie es der Erlass verlangt) gestoppt? Hast du eine andere Regelung getroffen, die rechtlich sicher ist? Was passiert an deiner Schule?

    Du sagst: ". HIER "machen" die Schulen sehr wohl etwas und reagieren selbstverständlich auf den neuen Erlass.Gespräche mit der Schulaufsicht und vor allem dem Schulträger und Träger der OGS laufen, da der Erlass ja auch maßgebliche Auswirkungen auf Sport AGs im OGS Bereich hat."

    "Gespräche" - gut und schön. Aber hast du es schriftlich, dass euer Sportunterricht noch weiter laufen darf wie gehabt? Oder riskierst du es einfach? Oder hast du genug Sport-Fachlehrer, die jetzt den gesamten Sportunterricht stemmen?

    Fragen über Fragen. :teufel: L.G. Pia

    Hallo Strubbelsuse,

    ich bin hier im Rheinland und habe recht viele gesprächsfreudige (hihi) Kolleginnen auch an anderen Schulen. Natürlich kenne ich nicht alle Schulen in NRW, sollte doch wohl klar sein, aber hier in der Umgebung wusste niemend etwas davon. In der BASS online steht noch ein uralter Erlass, gedruckt habe ich noch keinen Einblick gehabt.

    Und bitteschön: Wenn die Schulleitungen in dieser Situation schon etwas tun, muss doch ein Kollegium davon was mitbekommen: Der Sportunterricht von nicht ausgebildeten Lehrern müsste sofort gestoppt werden. Schon allein, um abgesichert zu sein, falls ein Unfall passiert. Auf Grund des neuen Erlasses kann doch sofort geklagt werden, wenn ein Kind in meinem Sportunterricht verletzt wird. Denn ich darf laut Erlass auch nach 15 Jahren (ohne größeren Unfall) keinen Sport mehr unterrichten.

    Nur mal zur Verdeutlichung: Beim Trampolin und beim Schwimmen muss schon seit längerer Zeit auf die nachweisbare Qualifikation geachtet werden. Das gilt jetzt auch fürs Laufen, Werfen, Fangenspielen, Völkerball................

    L.G. Pia

    Ich muss mir nämlich leider eingestehen, dass ich doch zu karriere- und leistungsorientiert denke, als dass ich dauerhaft bis zur Verbeamtung die klassische Lehrertätigkeit ausüben könnte.

    Hi!
    Pfui rufe ich da natürlich nicht. Aber wenn jemand noch nicht einmal "bis zur Verbeamtung die klassische Lehrertätigkeit ausüben" will, also schon vorher Karrieregelüste in den Vordergrund stellt, dann finde ich das befremdlich. Wie will man denn Seminartätigkeit, Schulleitung oder Schulaufsicht ausüben, wenn man gar keine Lust aufs Unterrichten hat und den Umgang mit SchülerInnen eher nebensächlich findet?

    L.G. Pia

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