Beiträge von dzeneriffa

    Laut Schulleiter werde ich nach A13 besoldet, sonst wäre die Stelle auch direkt raus ;)

    Aktuell bin ich abgeordnet und hatte vor Kurzem Post vom PR, dass ich jetzt statt 27,5 28 Stunden zu unterrichten hätte, da HS und nicht mehr FöSch :daumenrunter: Das schient tatsächlich so zu sein.

    An der neuen Schule ist bereits ein Sonderpädagoge, der ist allerdings abgeordnet. Aktuell bin ich auch alleine, und bin tatsächlich "Expertin" für alles mögliche. Ein weiterer Kollege ist da wirklich hilfreich. Erst recht, wenn SuS mit FSP kommen, von denen ich noch gar keine Ahnung habe.

    Ich versuche heute nochmal den PR und die GEW zu erreichen.

    Werde berichten!

    Hallo zusammen,

    in diesem Bewerbungsdurchgang haben mehrere Regelschulen (HS und RS) Planstelle für Sonderpädagogen ausgeschrieben. Ich google mir jetzt seit zwei Stunden die Finger wund und finde nix:

    welche Konsequenzen hat es für mich als Sonderpädagogin, wenn ich im Kapitel der Regelschule statt im Förderschulkapitel geführt werde? Klar, ich muss die Stundenzahl meiner Regelschule unterrichten. Logisch, kein großes Ding. Aber was sonst noch?
    Ich erinnere mich daran, dass Kolleginnen mal bei einer Indoveranstaltung vom PR waren und im Nachhinein meinten, dass eine Versetzung ins Regelschulkapitel im Zweifel schaden würde.

    Hat jemand Infos oder vielleicht sogar schriftliche Quellen für mich?

    Falls die Schule mich möchte, wäre ich gerne über mögliche Konsequenzen informiert...

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo Dejana,

    die Idee mit dem Arbeitsplan ist genau das Richtige für Autisten. Sie brauchen in der Regel Struktur, Struktur, Struktur. Und die häufig in einem Ausmaß, das Nicht-Autisten kaum nachvollziehen können.
    Der Plan sieht soweit gut aus. Abgesehen von der Gestaltung des Arbeitsplatzes, wie Roswitha111 schon vorgeschlagen hat, würde ich für meine bisherigen Autisten den Plan folgendermaßen anpassen:

    - ein Feld einfügen, auf dem der Schüler abhaken kann, was er schon erledigt hat --> das gibt noch mehr Struktur
    - für die Zeitangaben eventuell eine eigene Uhr zur Verfügung stellen
    - die Aufgaben noch kleinschnittiger gestalten (1. male das Trojanische Pferd 2. erzähle die Geschichte nach) Bedeutet Retell hier mündlich oder schriftlich nacherzählen? Eventuell ein Sprachproblem meinerseits :)
    - noch etwas zur Arbeitsplatzgestaltung: je nach Schüler alle Aufgaben in eine Ablage links von ihm legen, was fertig ist, legt er in eine Ablage nach rechts.

    Viel Erfolg und Geduld!

    Entschuldigt bitte die Antworten im Zitat, ich hab sie kursiv gesetzt, damit man die Autoren unterscheiden kann.

    Weise den Schulleiter darauf hin, dass du dir nicht sicher bist, ob du tatsächlich einen Rechtsanspruch hast. Damit hast du deine Dienstpflicht erledig, du musst die Antwort auf die Frage nicht wissen oder herausfinden; wenn der SL dennoch entscheidet, deine Fortbildung zu finanzieren, ist das in seiner Verantwortung; du wirst nicht in Regress genommen werden. (Hierarchien haben ihre Vorteile.)
    Du brauchst auch keine Angst haben, rechtlich etwas falsches zu tun. Du stellst ja nur einen Antrag auf Fortbildung. Es ist Aufgabe der Schulleitung nach Prüfung diesen Antrag positiv oder negativ zu bescheiden. Selbst in dem Fall, dass sich eine Bewilligung hinterher als fehlerhaft herausstellt, ist das dann eine Angelegenheit zwischen dem Kostenträger und der Schulleitung. Du hast damit nichts zu tun.

    Nele

    Danke sehr, für die nette Antwort. "Großzügigerweise" hat mein SL mir diese Aufgabe aber übertragen :autsch:

    Und da ich ja Geld von ihm will... :rotwerd: im Zweifel macht er es sich leicht, und lehnt den Antrag ab.


    Im Übrigen habe ich durchaus Verständnis dafür, dass die Fortbildungsgelder auch der Schule selber zu Gute kommen. Das ist bei Vertretungskräften ja immer nur bedingt gegeben.

    In meinem Falle wäre es eine DAZ-Fortbildung. Ich werde den Kurs auf alle Fälle machen, auch wenn ich ihn privat voll zahlen muss. In erster Linie gilt er aber meiner persönlichen Weiterbildung. Wir werden in Zukunft so viele DAZ-SuS haben, da kann die Fortbildung nur sinnvoll sein. Natürlich ist es aber auch ein sehr schöner Nebeneffekt, dass ich diese Qualifizierung in etwaigen Bewerbungen angeben kann.
    Meine Kollegen stehen voll hinter mir, der Fortbildungstopf ist voll, die Schule wird aller Voraussicht nach in Kürze aufgelöst. Dann würden etliche Tausender ungenutzt an die BezReg zurück gehen.

    Darf mir der SL also die Gelder freigeben?

    Hallo zusammen,

    ich bin in NRW befristet als Vertretungskraft angestellt. Ich weiß, dass ich kein Recht auf eine Fortbildung habe. Darf mir mein Schulleiter trotzdem Gelder aus dem schulinternen Fortbildungsbudget zukommen lassen?
    Die BASS ist da für mich nicht eindeutig, ich finde keinen Punkt, der Vertretungskräften die Fortbildung auf Kosten der Schule verbietet, aber auch keine explizite Erlaubnis dazu. Darf die Lehrerkonferenz das bestimmen?!

    Ich habe das Gefühl, dass mein SL mir die Fortbildung gerne finanzieren würde, will aber rechtlich auf keinen Fall etwas Falsches tun.


    Kennt sich jemand aus?

    LG und vielen Dank im Voraus!

    Also, theoretisch gibt es noch die Möglichkeit der Nachqualifizierung. Es ging aber bereits im November das Gerücht am ZfsL herum, dass es diese Möglichkeit nicht mehr lange geben wird.

    Gerade im FSP GG sollten die Einstellungschancen allerdings gegen Null tendieren. Es gibt seit Jahren eine Menge Bewerber auf Stellen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt GG. Alle Sonderpädagogen, die sich auf diese Stellen bewerben, müssen dir, sofern du die Nachqualifizierung nicht hast, vorgezogen werden. Selbst wenn du dich mit 1,0 bewirbst und alle Sonderpädagogen bei 3,x liegen, hast du keine Chance.

    Wie Sillaine bereits schrieb, ist es schwer, an diese Nachqualfizierungen heran zu kommen. Du musst dafür bereits als Nicht-Sonderpädagoge eine Stelle eines Sonderpädagogen besetzen.

    Zum Abschluss noch Folgendes: deine Fächer werden an der Förderschule meiner Erfahrung nach so gut wie garnicht nachgefragt. Bisher habe ich noch keine Förderschule gesehen, an der auch nur eines deiner Fächer unterrichtet wurde. Ob die Fächer überhaupt im Curriculum für den Förderschwerpunkt GG zu finden sind, bezweifle ich auch.

    Es tut mir leid, dass ich keine erfreulicheren Nachrichten für dich habe!

    Hallo Aktenklammer,

    generell ist das Programm für Förderschüler ES geeignet. Aber ohne das Kind zu kennen, kann niemand beurteilen, ob es den Anforderungen gewachsen ist. Wir können dir hier also keine Hilfe sein.

    Generell habe ich den Eindruck, dass du dir möglicherweise zu viele Gedanken um dieses eine Förderkind machst. Ich bin mir sicher, dass du dich gut auf sie (?) einstellen kannst, und ihr erfolgreich miteinander arbeiten könnt. Versuche doch, dir ein bisschen weniger Druck/Gedanken zu machen, das läuft schon! ;)

    Andererseits freue ich mich aber auch, dass du dir so viele Gedanken um ein Förderkind machst! Gerade die ES-Kinder haben es manchmal schwer, akzeptiert zu werden.

    Ich würde mich auf jeden Fall bei der abgebenden Schule melden!
    Die Akten dürfen (zumindest ist das bei uns so) nicht mehr vollständig an die nächste Schule weiter gegeben werden. Es fehlen sämtliche Aktennotizen, die wir Sonderpädagogen schonmal gerne schreiben um den Überblick zu behalten. An der Regelschule ist mir das so noch nicht begegnet. Teilweise werden auch 2 Akten geführt. Interessant ist für mich allerdings immer besonders auch das, was im privaten Teil der Akte steht. Sämtliche Vorfälle, Gesprächsnotizen etc. sagen mit mehr, als die Zeugnisse. Allerdings sind die Zeugnisse der Grundschule ja noch sehr textlastig, sodass sich auch daraus einiges abzulesen sein sollte.
    Versuch doch mal, dich mit der bisherigen Klassenleitung in Verbindung zu setzen, die wird dir viel mitteilen können, was wahrscheinlich in den Unterlagen nicht auftauchen wird ;)

    Herzliche Grüße!

    Hallo, da ich nichts Genaueres zu diesem Aspekt finde (außer §17, Abschnitt 6 und §21, Abschnitt 7 der AO-SF von NRW), wollte ich noch einmal nachfragen, ob jemand von euch evtl. eine genauere Angabe machen kann:

    Steht irgendwo explizit, dass bei einem Kind, auf dessen Grundschulzeugnis Klasse 4 steht, dass es im Förderschwerpunkt X gefördert wurde, auch weiterhin sonderpädagogisch gefördert werden muss und infolgedessen auch Förderpläne geschrieben werden müssen?

    Hätte die abgebende Grundschule diese Formulierung auf das Zeugnis schreiben müssen, damit weiterhin Förderbedarf ist?

    Hallo Aktenklammer,

    wenn ich mich recht erinnere, geht es um eine zukünftige Schülerin im FSP ES. Das Mädchen wird bei euch ankommen und muss dann zielgleich unterrichtet werden. Für den Unterrichtsalltag hat dieser FSP andere Konsequenzen als z.B. der FSP Lernen oder GG.
    Schau dir mal genau den §17 der AOSF an. Dort wird zum einen festgelegt, dass der Förderbedarf jährlich überprüft werden muss. Da steht aber auch explizit etwas zum Übergang von der Grundschule zur Sek I:

    (5) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonder-pädagogisch gefördert, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, obsonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I weiterhin not-wendig ist. In diesem Fall schlägt sie den Eltern gemäß § 16 mindes-tens eine allgemeine Schule vor. Ein neues Gutachten im Sinne von§ 13 Absatz 1 ist nur dann einzuholen, wenn es erforderlich ist.
    (6) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonder-pädagogisch gefördert, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den§§ 11 bis 15 durchgeführt worden ist, empfiehlt die Schule den Eltern,bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule den individuellenFörderplan (§ 21 Absatz 7 Satz 3) vorzulegen.

    Liegt euch der Bescheid der Schulaufsicht vor? Ansonsten habt ihr formal scheinbar keine Förderschülerin zu erwarten.

    Für dich relevant ist allerdings der §21 der AOSF:

    (7) Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, er-stellen nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligtenPersonen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regel-mäßig und schreiben ihn fort. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann,wenn eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogisch gefördertwird, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den §§ 11 bis 15durchgeführt worden ist.

    Ihr müsst also einen Förderplan für die Schülerin schreiben. Der muss übrigens bei einigen Anträgen bei uns immer mit beigelegt werden.

    Wie viel Arbeit ihr euch damit macht ist allerdings euch überlassen.

    Herzliche Grüße!

    Ich muss viel fachfremd unterrichten. Gerade da bin ich sehr dankbar für die Schulbücher! Ansonsten mache ich das ebenso wie du, fühle mich hier gerade in meinem Vorgehen bestätigt :D
    Ich habe das Gefühl, dass die Abwertung von Schulbüchern generell, also nicht von einem bestimmten Lehrwerk, von den Überkollegen kommt, die noch was erreichen wollen oder prinzipiell alles besser machen als alle anderen. Da ich aber vorhabe, meinen Job noch bis zum Ende der Dienstzeit zu erledigen und dabei gesund zu bleiben, nutze ich eben das, was in der Schule vorhanden ist und effizient und zielführend eingesetzt werden kann.

    Ernennung bedeutet, dass du nicht kündigen kannst. Zum Bestehen des 2. Stex musst du deine Dienstzeit schon absitzen.
    Im Kölner Seminar Sonderpädagogik war die Regelung so, dass man nach Absprache formal die Ausbildungsschule wechseln konnte und dort dann mit 20 Stunden einsteigen durfte. Aber das muss mit der Seminarleitung abgesprochen werden und beide Schulen müssen zum selben Seminar gehören. Ansonsten sehe ich da schwarz.
    Viel Erfolg für die UPP!

    Wenn du dein 1. Statsexamen in Sonderpädagogik hast, dann machst du auch dein Ref in Sonderpädagogik.

    Man kann das Rief in Sonderpädagogik auch im GL machen, da hatte ich gerade eine Hand voll Kolleginnen im letzten Ref-Durchgang, die das so gemacht haben.

    Mit dem 2. Staatsexamen in Sonderpädagogik wirst du nach A13 besoldet, wenn du als Sonderpädagoge angestellt wirst. Wenn du dich an der Grundschule bewirbst und als Grundschulpädagoge angestellt wirst, wirst du nach A12 besoldet.

    Im Grunde ganz simpel ;)

    Leider erlebe ich ansonsten im realen inkludierenden Grundschulalltag überwiegend das Prinzip, dass die Förderschullehrer als HiWis durchs Klassenzimmer wuseln, keine Mühe mit Vorbereitungen und dem Erstellen von Materialien haben, nur Förderpläne für die Kinder mit anerkanntem sonderpäd. Förderbedarf schreiben (die für all die anderen, nicht anerkannten, aber individuelle zu unterrichtenden Kinder schreiben die Klassenlehrer, ebenso die Eintragungen in das Anmeldeportal zur Überprüfung auf Bedarf - da die Förderschullehrer eben nur wenige Stunden in der jeweiligen Klasse sind), weniger Stunden Unterrichtsverpflichtung haben und dafür A13 erhalten. Für die engagierten FöL ist dieses Inklusionsprinzip ein sehr frustrierender Zustand, für erschreckend viele andere aber offensichtlich ein sehr angenehmes Dasein :(

    So, mal ganz ketzerisch gefragt: Wie hättest du es denn gerne?
    Wer macht denn Förderschullehrer zu HiWis? Das gehört abgesprochen! "Das Thema liegt mir nicht so gut/besonders gut. Soll ich das vorbereiten? Möchtest du das tun? Vielleicht setzen wir uns mal zusammen..."
    Als Klassenlehrer ist man für bis zu 30 SuS verantwortlich. Das ist doof und arbeitsaufwendig, aber so ist es nun mal. Dazu gehört auch das Schreiben von Förderplänen. Warum sollte der Förderschullehrer deine Arbeit machen?
    Dieses Anmeldeportal zur Überprüfung auf Bedarf kenne ich nicht. Gibt es das in NRW? Falls ja, würde ich als Sonderpädagogin das als meine Aufgabe verstehen, dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. Allerdings erst nach detaillierter Rücksprache mit der Klassenleitung. Ihr kennt die SuS tatsächlich meist besser als wir.

    Ich bereite gerne auch meinen Unterricht vor. Nehme ich SuS aus der Klasse heraus, dann ist es selbstverständlich, dass ich meinen Unterricht vorbereite. Ich differenziere auch gerne Material für die Förderkinder der Klasse. Das brauche ich aber entsprechend früh im Vorfeld. Und falls ich nicht mit drin bin im Unterricht, dann differenziere ich so, dass die Kollegin ihren Unterricht macht und die Förderkinder daran mit arbeiten (im Lückentext schon die einzusetzenden Wörter vorgegeben sind z.B.) und nicht parallel an ganz anderen Dingen.


    Das aktuelle System ist für alle Beteiligten Käse. Aber dafür braucht auch niemand auf die "faulen Sonderpädagogen mit A13" zu schimpfen. Es steht jedem offen, die Zusatzquali zu machen und sich auf entsprechende Stellen zu bewerben.

    Nehmt das bitte nicht persönlich, aber das Schimpfen auf uns, das nervt tierisch!

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