Ich selbst hatte diese Anrufe bisher noch nicht. Meine Mutter allerdings hatte 2 Methoden:
entweder hat sie sich als Putzfrau ausgegeben, oder bei sehr resistenten Anrufern hat sie auch schonmal die Trillerpfeife neben dem Hörer liegen gehabt
Fies aber effektiv!
Beiträge von dzeneriffa
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An dieser Stelle einfach mal ein dickes Dankeschön an die Kollegen Förderschullehrer, die wirklich immer positiv denken und das Unmögliche möglich machen wollen. So erlebe ich es jedenfalls.
Und noch ein Gedanke: Wie empfinden eigentlich die Förderkinder ihre Situation? Sie bekommen (werden) täglich vorgeführt, in welchen Bereichen sie nicht 'normal' sind. Das muss eine wahnsinnige Anspannung bedeuten. Ich kenne privat ein Downie-Kind, das nie und nimmer eine Regelschule besuchen möchte. An der Förderschule ist es eines unter Vielen und hat echte Freunde.Danke für das Kompliment!
Ich bin auch im GL in der Sek I in NRW und kann von Seiten der Förderkollegen berichten.
Außer dem FSP Sehen haben wir alle FSP an unserer Hauptschule vertreten. Es läuft für die Kinder unterschiedlich, je nach Klassenleitung und sonst involviertem Kollegium.
(Hier stand eben noch ein langer Text mit vielen Einzelbeispielen, den kann ich aber niemandem zumuten ;))
Die kurze Quintessenz: Ich habe das Gefühl, dass ich einerseits manchen Kollegen meine Arbeit aufdrängen muss, wenn ich will, dass die GL-Kinder in ihrem Unterricht etwas lernen. Andererseits wälzen wiederum andere Kollegen ihre gesamte Arbeit/Verantwortung auf mich ab ("Gut, dass endlich mal einer da ist!"). Es muss doch möglich sein, gemeinsam einen Mittelweg zu finden, der auch den Kindern zumindest in Ansätzen gerecht wird. Ja, auch ich meine, dass einige Kinder besser auf einer Förderschule aufgehoben wären. Entscheiden sich die Eltern allerdings, trotz guter und professioneller Beratung dagegen, müssen wir gemeinsam mit diesen Kindern arbeiten. Die Regelkollegen tragen die Verantwortung für ihren Unterricht und für jedes Kind, das in diesem Unterricht sitzt. Bin ich als Sonderpädagogin fest in diesen Stunden mit eingeplant, teilen wir uns die Verantwortung, ganz klar. Das macht aber wenig Sinn, wenn ich nur 2 Stunden in der Woche dabei bin. Dann beschränke ich mich auf die Differenzierung der Lernziele, Arbeitsblätter, Tests und Klassenarbeiten und unterstütze im Unterricht nach Kräften alle Kinder.
Um differenzieren zu können, muss ich mich allerdings sinnvoll mit den Kollegen absprechen. Im Alltag fehlt allerdings die Zeit dazu. Soweit so schlecht. Wir haben aber sogar ein Zeitfenster, wenn keine Konferenzen oder Dienstbesprechungen stattfinden. Aber das nutzt niemand! Die Kollegen sind durch die Tür, bevor ich den Vorschlag machen kann, gemeinsam zu planen! Auch mit Ankündigung langfristig im Voraus stehe ich alleine da.
Ich denke, wenn wir wirklich zur Entlastung der Regelkollegen beitragen sollen, und darin sehe ich einen nicht unwesentlichen Teil meiner Aufgabe, dann müssen diese mir auch mindestens einen Schritt entgegen kommen. Mein Traum: ich weiß mindestens eine Woche (besser 2) im Voraus, was konkret im Unterricht laufen wird. Thema, Ziele, Material etc. Dann kann ich wirklich sinnvoll differenzieren und unterstützen. Das meine ich explizit nicht als Vorwurf! Für Unterricht, für den ich alleine verantwortlich bin, arbeite ich auch meist sehr kurzfristig.
Was ich sonst noch biete: Ich schreibe die Förderpläne, Gutachten, jährliche Überprüfungen, Textzeugnisse, bin mit KL gemeinsam Hauptansprechpartnerin für Eltern und kümmere mich um Kontakte zu externen Institutionen und betreue auch das Praktikum.
Und nach allem meckern: Ich habe auch sehr engagierte Kolleginnen und Kollegen, die ihrerseits alles tun, um auch für die Förderkinder eine sinnvolle Teilnahme an ihrem Unterricht zu ermöglichen. Danke dafür!
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Kurz zurück zum Thema:
1. Alle zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen nutzen.
2. Eventuell die Schulfähigkeit des Kindes beim Amtsarzt untersuchen lassen.
3. Wenn nichts mehr nützt, macht Druck beim Schulamt, klagt ggf.Ich weiß von einem ES-Kind in NRW, dass nicht besonders aus dem ES-Rahmen gefallen ist, und vor Kurzem in NRW per Gerichtsbeschluss an die Förderschule überwiesen wurde. Es geht also doch!
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Laut Schulleiter werde ich nach A13 besoldet, sonst wäre die Stelle auch direkt raus

Aktuell bin ich abgeordnet und hatte vor Kurzem Post vom PR, dass ich jetzt statt 27,5 28 Stunden zu unterrichten hätte, da HS und nicht mehr FöSch
Das schient tatsächlich so zu sein.An der neuen Schule ist bereits ein Sonderpädagoge, der ist allerdings abgeordnet. Aktuell bin ich auch alleine, und bin tatsächlich "Expertin" für alles mögliche. Ein weiterer Kollege ist da wirklich hilfreich. Erst recht, wenn SuS mit FSP kommen, von denen ich noch gar keine Ahnung habe.
Ich versuche heute nochmal den PR und die GEW zu erreichen.
Werde berichten!
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Ich habe es so verstanden, dass es einen "Lehrertopf" für jede Schulform gibt --> Kapitel
Ich würde als Sonderpädagogin eingestellt und auch als solche arbeiten, allerdings wäre ich insgesamt im Topf der Hauptschule und nicht mehr im Topf der Förderschulen.Macht das Sinn?

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Hallo zusammen,
in diesem Bewerbungsdurchgang haben mehrere Regelschulen (HS und RS) Planstelle für Sonderpädagogen ausgeschrieben. Ich google mir jetzt seit zwei Stunden die Finger wund und finde nix:
welche Konsequenzen hat es für mich als Sonderpädagogin, wenn ich im Kapitel der Regelschule statt im Förderschulkapitel geführt werde? Klar, ich muss die Stundenzahl meiner Regelschule unterrichten. Logisch, kein großes Ding. Aber was sonst noch?
Ich erinnere mich daran, dass Kolleginnen mal bei einer Indoveranstaltung vom PR waren und im Nachhinein meinten, dass eine Versetzung ins Regelschulkapitel im Zweifel schaden würde.Hat jemand Infos oder vielleicht sogar schriftliche Quellen für mich?
Falls die Schule mich möchte, wäre ich gerne über mögliche Konsequenzen informiert...
Vielen Dank im Voraus!
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Hallo Dejana,
die Idee mit dem Arbeitsplan ist genau das Richtige für Autisten. Sie brauchen in der Regel Struktur, Struktur, Struktur. Und die häufig in einem Ausmaß, das Nicht-Autisten kaum nachvollziehen können.
Der Plan sieht soweit gut aus. Abgesehen von der Gestaltung des Arbeitsplatzes, wie Roswitha111 schon vorgeschlagen hat, würde ich für meine bisherigen Autisten den Plan folgendermaßen anpassen:- ein Feld einfügen, auf dem der Schüler abhaken kann, was er schon erledigt hat --> das gibt noch mehr Struktur
- für die Zeitangaben eventuell eine eigene Uhr zur Verfügung stellen
- die Aufgaben noch kleinschnittiger gestalten (1. male das Trojanische Pferd 2. erzähle die Geschichte nach) Bedeutet Retell hier mündlich oder schriftlich nacherzählen? Eventuell ein Sprachproblem meinerseits
- noch etwas zur Arbeitsplatzgestaltung: je nach Schüler alle Aufgaben in eine Ablage links von ihm legen, was fertig ist, legt er in eine Ablage nach rechts.Viel Erfolg und Geduld!
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Mir war gar nicht klar, dass das möglich ist?!
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Etliche Tausender?
Ja, wenn ich den Zettel hier richtig lese, dann ist es sogar ein 5 stelliger Betrag
Ich würde mir weniger um die Kosten Sorgen machen, als darum, ob Du die Erlaubnis zur Fortbildung bekommst.
Bei uns, ebenfalls NRW, durften Vertretungslehrkräfte die DAZ Fortbildungen leider nicht besuchen.Es geht nicht um eine Fortbildung vom Land, Kreis etc., sondern um einen Kurs beim Goethe-Institut. Der liegt zeitlich in meiner Freizeit, verbieten kann er ihn mir also schonmal nicht
Entschuldigt bitte die Antworten im Zitat, ich hab sie kursiv gesetzt, damit man die Autoren unterscheiden kann.
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Weise den Schulleiter darauf hin, dass du dir nicht sicher bist, ob du tatsächlich einen Rechtsanspruch hast. Damit hast du deine Dienstpflicht erledig, du musst die Antwort auf die Frage nicht wissen oder herausfinden; wenn der SL dennoch entscheidet, deine Fortbildung zu finanzieren, ist das in seiner Verantwortung; du wirst nicht in Regress genommen werden. (Hierarchien haben ihre Vorteile.)
Du brauchst auch keine Angst haben, rechtlich etwas falsches zu tun. Du stellst ja nur einen Antrag auf Fortbildung. Es ist Aufgabe der Schulleitung nach Prüfung diesen Antrag positiv oder negativ zu bescheiden. Selbst in dem Fall, dass sich eine Bewilligung hinterher als fehlerhaft herausstellt, ist das dann eine Angelegenheit zwischen dem Kostenträger und der Schulleitung. Du hast damit nichts zu tun.Nele
Danke sehr, für die nette Antwort. "Großzügigerweise" hat mein SL mir diese Aufgabe aber übertragen

Und da ich ja Geld von ihm will...
im Zweifel macht er es sich leicht, und lehnt den Antrag ab.Im Übrigen habe ich durchaus Verständnis dafür, dass die Fortbildungsgelder auch der Schule selber zu Gute kommen. Das ist bei Vertretungskräften ja immer nur bedingt gegeben.
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In meinem Falle wäre es eine DAZ-Fortbildung. Ich werde den Kurs auf alle Fälle machen, auch wenn ich ihn privat voll zahlen muss. In erster Linie gilt er aber meiner persönlichen Weiterbildung. Wir werden in Zukunft so viele DAZ-SuS haben, da kann die Fortbildung nur sinnvoll sein. Natürlich ist es aber auch ein sehr schöner Nebeneffekt, dass ich diese Qualifizierung in etwaigen Bewerbungen angeben kann.
Meine Kollegen stehen voll hinter mir, der Fortbildungstopf ist voll, die Schule wird aller Voraussicht nach in Kürze aufgelöst. Dann würden etliche Tausender ungenutzt an die BezReg zurück gehen.Darf mir der SL also die Gelder freigeben?
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Wieso solltest du da kein Recht drauf haben?
Das schrieb mir die Personalrätin auf meine Anfrage. Allerdings bezog sie sich nur auf Fortbildungen des Landes, was ich als Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer weiteren Unterrichtserlaubnis aufgefasst habe.
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Hallo zusammen,
ich bin in NRW befristet als Vertretungskraft angestellt. Ich weiß, dass ich kein Recht auf eine Fortbildung habe. Darf mir mein Schulleiter trotzdem Gelder aus dem schulinternen Fortbildungsbudget zukommen lassen?
Die BASS ist da für mich nicht eindeutig, ich finde keinen Punkt, der Vertretungskräften die Fortbildung auf Kosten der Schule verbietet, aber auch keine explizite Erlaubnis dazu. Darf die Lehrerkonferenz das bestimmen?!Ich habe das Gefühl, dass mein SL mir die Fortbildung gerne finanzieren würde, will aber rechtlich auf keinen Fall etwas Falsches tun.
Kennt sich jemand aus?
LG und vielen Dank im Voraus!
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Also, theoretisch gibt es noch die Möglichkeit der Nachqualifizierung. Es ging aber bereits im November das Gerücht am ZfsL herum, dass es diese Möglichkeit nicht mehr lange geben wird.
Gerade im FSP GG sollten die Einstellungschancen allerdings gegen Null tendieren. Es gibt seit Jahren eine Menge Bewerber auf Stellen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt GG. Alle Sonderpädagogen, die sich auf diese Stellen bewerben, müssen dir, sofern du die Nachqualifizierung nicht hast, vorgezogen werden. Selbst wenn du dich mit 1,0 bewirbst und alle Sonderpädagogen bei 3,x liegen, hast du keine Chance.
Wie Sillaine bereits schrieb, ist es schwer, an diese Nachqualfizierungen heran zu kommen. Du musst dafür bereits als Nicht-Sonderpädagoge eine Stelle eines Sonderpädagogen besetzen.
Zum Abschluss noch Folgendes: deine Fächer werden an der Förderschule meiner Erfahrung nach so gut wie garnicht nachgefragt. Bisher habe ich noch keine Förderschule gesehen, an der auch nur eines deiner Fächer unterrichtet wurde. Ob die Fächer überhaupt im Curriculum für den Förderschwerpunkt GG zu finden sind, bezweifle ich auch.
Es tut mir leid, dass ich keine erfreulicheren Nachrichten für dich habe!
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Hallo Aktenklammer,
generell ist das Programm für Förderschüler ES geeignet. Aber ohne das Kind zu kennen, kann niemand beurteilen, ob es den Anforderungen gewachsen ist. Wir können dir hier also keine Hilfe sein.
Generell habe ich den Eindruck, dass du dir möglicherweise zu viele Gedanken um dieses eine Förderkind machst. Ich bin mir sicher, dass du dich gut auf sie (?) einstellen kannst, und ihr erfolgreich miteinander arbeiten könnt. Versuche doch, dir ein bisschen weniger Druck/Gedanken zu machen, das läuft schon!

Andererseits freue ich mich aber auch, dass du dir so viele Gedanken um ein Förderkind machst! Gerade die ES-Kinder haben es manchmal schwer, akzeptiert zu werden.
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Ich würde mich auf jeden Fall bei der abgebenden Schule melden!
Die Akten dürfen (zumindest ist das bei uns so) nicht mehr vollständig an die nächste Schule weiter gegeben werden. Es fehlen sämtliche Aktennotizen, die wir Sonderpädagogen schonmal gerne schreiben um den Überblick zu behalten. An der Regelschule ist mir das so noch nicht begegnet. Teilweise werden auch 2 Akten geführt. Interessant ist für mich allerdings immer besonders auch das, was im privaten Teil der Akte steht. Sämtliche Vorfälle, Gesprächsnotizen etc. sagen mit mehr, als die Zeugnisse. Allerdings sind die Zeugnisse der Grundschule ja noch sehr textlastig, sodass sich auch daraus einiges abzulesen sein sollte.
Versuch doch mal, dich mit der bisherigen Klassenleitung in Verbindung zu setzen, die wird dir viel mitteilen können, was wahrscheinlich in den Unterlagen nicht auftauchen wird
Herzliche Grüße!
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Hallo, da ich nichts Genaueres zu diesem Aspekt finde (außer §17, Abschnitt 6 und §21, Abschnitt 7 der AO-SF von NRW), wollte ich noch einmal nachfragen, ob jemand von euch evtl. eine genauere Angabe machen kann:
Steht irgendwo explizit, dass bei einem Kind, auf dessen Grundschulzeugnis Klasse 4 steht, dass es im Förderschwerpunkt X gefördert wurde, auch weiterhin sonderpädagogisch gefördert werden muss und infolgedessen auch Förderpläne geschrieben werden müssen?
Hätte die abgebende Grundschule diese Formulierung auf das Zeugnis schreiben müssen, damit weiterhin Förderbedarf ist?
Hallo Aktenklammer,
wenn ich mich recht erinnere, geht es um eine zukünftige Schülerin im FSP ES. Das Mädchen wird bei euch ankommen und muss dann zielgleich unterrichtet werden. Für den Unterrichtsalltag hat dieser FSP andere Konsequenzen als z.B. der FSP Lernen oder GG.
Schau dir mal genau den §17 der AOSF an. Dort wird zum einen festgelegt, dass der Förderbedarf jährlich überprüft werden muss. Da steht aber auch explizit etwas zum Übergang von der Grundschule zur Sek I:(5) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonder-pädagogisch gefördert, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, obsonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I weiterhin not-wendig ist. In diesem Fall schlägt sie den Eltern gemäß § 16 mindes-tens eine allgemeine Schule vor. Ein neues Gutachten im Sinne von§ 13 Absatz 1 ist nur dann einzuholen, wenn es erforderlich ist.
(6) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonder-pädagogisch gefördert, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den§§ 11 bis 15 durchgeführt worden ist, empfiehlt die Schule den Eltern,bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule den individuellenFörderplan (§ 21 Absatz 7 Satz 3) vorzulegen.Liegt euch der Bescheid der Schulaufsicht vor? Ansonsten habt ihr formal scheinbar keine Förderschülerin zu erwarten.
Für dich relevant ist allerdings der §21 der AOSF:
(7) Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, er-stellen nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligtenPersonen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regel-mäßig und schreiben ihn fort. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann,wenn eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogisch gefördertwird, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den §§ 11 bis 15durchgeführt worden ist.
Ihr müsst also einen Förderplan für die Schülerin schreiben. Der muss übrigens bei einigen Anträgen bei uns immer mit beigelegt werden.
Wie viel Arbeit ihr euch damit macht ist allerdings euch überlassen.
Herzliche Grüße!
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Ich muss viel fachfremd unterrichten. Gerade da bin ich sehr dankbar für die Schulbücher! Ansonsten mache ich das ebenso wie du, fühle mich hier gerade in meinem Vorgehen bestätigt
Ich habe das Gefühl, dass die Abwertung von Schulbüchern generell, also nicht von einem bestimmten Lehrwerk, von den Überkollegen kommt, die noch was erreichen wollen oder prinzipiell alles besser machen als alle anderen. Da ich aber vorhabe, meinen Job noch bis zum Ende der Dienstzeit zu erledigen und dabei gesund zu bleiben, nutze ich eben das, was in der Schule vorhanden ist und effizient und zielführend eingesetzt werden kann. -
Ernennung bedeutet, dass du nicht kündigen kannst. Zum Bestehen des 2. Stex musst du deine Dienstzeit schon absitzen.
Im Kölner Seminar Sonderpädagogik war die Regelung so, dass man nach Absprache formal die Ausbildungsschule wechseln konnte und dort dann mit 20 Stunden einsteigen durfte. Aber das muss mit der Seminarleitung abgesprochen werden und beide Schulen müssen zum selben Seminar gehören. Ansonsten sehe ich da schwarz.
Viel Erfolg für die UPP! -
Hallo zusammen!
Darf ich als Vertretungskraft auch streiken? Ich bin zwar angestellt, besetzte offiziell aber ja die Stelle einer Beamtin... Bevor ich eine feste Stelle habe, hätte ich ungern irgendwelche Einträge in meiner Personalakte.

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