Beiträge von dzeneriffa

    Je nachdem wie groß der klein euer System ist: einfach Listen an die Schränke zu hängen ist keine Option?

    Ich bin mit sowas echt unfit, also eher ein unqualifizierter Vorschlag:

    (Ich gehe hier von meinem Ios-System aus, man kann das aber sicherlich ähnlich mit Office oder anderen freien Online-Kalendern machen)
    Man könnte doch einen gemeinsamen Online-Kalender anlegen. Für jeden Test eine eigene Terminfarbe vergeben und dann können die Kollegen sich online direkt eintragen. Alle haben jederzeit Überblick über alle Tests.
    Versteht man, was ich meine?

    Ich bekomme jetzt zum ersten Mal überhaupt einen Stundenplan vorgegeben. Selber machen fand ich immer super.
    Zu beachten war bisher:
    - in welche Klassen soll ich (das war vorgegeben)
    - welche Fächer betreue ich? (Absprache mit SL und KL)
    - kann/will/ darf ich SuS zu Lerngruppen zusammenfassen? Welchen Unterricht haben die SuS zu dem Zeitpunkt?
    - Sind die Stunden auf die Stufen/Klassen fair verteilt?
    -welche SuS, aber auch welche KuK brauchen meine Unterstützung am nötigsten?
    - kann ich mit den entsprechenden KuK gut zusammen arbeiten, oder will ich den Vollidioten vielleicht vermeiden?

    Und zum Schluss: was passt für mich? Will ich immer zur 1. Stunde kommen? Brauche oder will ich eine Beratungsstunde? Wenn ich den Plan schon selbst machen darf und ich alles gut begründen kann, darf ich da meine Wünsche angemessen berücksichtigen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    auf Twitter ist mir ein, offenbar von Eltern verbreitetes Gerücht unter gekommen: aktuell würden an den inklusiven Schulen ihrer Förderkinder die Sonderpädagogen wieder abgezogen. Ich bin noch in Elternzeit und bekomme zu wenig mit.

    Wie sieht das bei euch gerade aus, werden die KuK an die Förderschulen zurück geholt und zum kommenden SJ neu verteilt? Versucht Frau Gebauer tatsächlich sooo platt, die schleppende Inklusion bei uns in NRW wieder kaputt zu machen? Seit ihr vielleicht selbst betroffen? Geht es ausschließlich um abgeordnete Sonderpädagogen oder sind irgendwo auch die an den SekI Schulen eingestellten KuK betroffen?

    Und was ist mit Option 4: Du gehst der extra Tätigkeit nicht nach und arbeitest bis zum Mutterschutz Vollzeit in der Schule? Die werden ja wohl noch 6 Stunden für dich finden (ich glaube sogar, sie müssen). Entspannt wäre ja ein Einsatz als Doppelbesetzung für dich.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses System mit Minusstunden, die nach über einem Jahr noch nich verfallen sein sollen, gültig ist.

    @dzeneriffa
    An einer Ganztagsschule kommt man in den allerseltensten Fällen um einen Nachmittag herum. Ärgerlich sind zwei Nachmittage definitiv, aber dann eben das notwendige Übel. In anderen berufen bedeutet TZ eben halbtags, und zwar jeden Tag und auch nicht zwingend immer vormittags! Wer einen freien Tag haben möchte, muss eben in diesen sauren Apfel beißen.

    Die Haltung der Planer kann ich auch nachvollziehen. Die Belastungen müssen gleichmäßig verteilt werden. Sie waren auch transparent darin, wie man einen zweiten Nachmittag loswürde. Man muss sich da bestimmt auch viel anhören.

    Meine nächste Schule wird die vierte Ganztagsschule meiner kurzen Laufbahn. An allen gilt: Vollzeit bedeutet zwei Nachmittage. Wer eine halbe Stelle hat, hat Anrecht auf nur einen Nachmittag und zusätzlich einen ganzen freien Tag.

    Nur darauf bezog sich mein, „ da würde ich mich auch ärgern“. Wie es an anderen Schulen oder in der freien Wirtschaft läuft ist egal, wenn es innerhalb meines Systems, meiner Schule ungerecht zugeht. Wenn das bei Bonn 83 der Fall ist, dann darf sie sich darüber ärgern.

    Ansonsten sind wir da einer Meinung, Belastungen müssen gleichmäßig verteilt werden und es gibt sicherlich Wünsche, aber eben auch Zwänge.

    Ich nehme an, dass die Dame die KuK der Förderschulen meinte. Sicherlich kannst du dich freiwillig melden, trotzdem wird dich deine SL dafür gehen lassen müssen. Wahrscheinlich seid ihr mit Sonderpädagogen nicht überversorgt, oder? Aus meiner kurzen Erfahrung heraus würde ich sagen, dass die Chancen eher schlecht stehen, zumal du neu dabei bist und Sonderpädagogen überall gesucht werden.

    Ich sehe folgende, weitere Möglichkeiten:

    1. Versetzungsantrag stellen und dich darauf gefasst machen, bis zu 5 Jahre warten zu müssen.
    2. Kündige und bewerbe dich im nächsten Durchlauf auf andere feste Stellen. Ich nehme an, dass dieser Weg noch eine Weile offen stehen wird. Du bist erst kurz dabei und hast entsprechend wenig zu verlieren.

    Falls deine Schule mehr als 30 km entfernt liegt, kann man auch eine Versetzung nach der Elternzeit ins Auge fassen, wenn das zur Lebensplanung passt.

    Ich will jetzt nicht sagen, dass das bei dir auch der Fall ist, aber ich finde jetzt bei 13 Stunden 2x Nachmittagsunterricht nicht schlimm.

    Es sollte bei euch an der Schule ein Teilzeitkonzept geben, welches das Kollegium zusammen mit dem LR ausarbeitet. Darauf hast du Anspruch. Mehr ist ein Bonus - aber darauf hast du keinen Anspruch.

    13 Stunden sind in etwa eine halbe Stelle. Bei uns hat man mit voller Stelle zwei Nachmittage. Da würde ich mich über 2 Nachmittage bei halber Stundenzahl auch ärgern.

    Ansonsten bin ich da voll bei Alterra. Ich erwarte von allen KuK Offenheit und Ehrlichkeit bezüglich der Betreuungssituation. Dann können die Stundenplaner mit Fakten wie Schließzeiten und Wünschen umgehen und müssen abwägen. Wenn bei mir Schließzeiten ignoriert werden sollten, dann würde ich auch schnell über eine Beurlaubung nachdenken müssen. Wir haben hier niemanden, der das Kind bringen oder abholen kann. Das alles weiß meine SL, dafür zeige ich mich in anderen Bereichen besonders kooperativ (fachfremder Unterricht, Betreuung, Zusatzaufgaben, bei denen ich die Zeit frei einteilen kann). Ich bin trotzdem auf den neuen Stundenplan gespannt :)

    Für die Elterngeldstelle ist nicht dein Stundenplan entscheidend, sondern deine Abrechnung. Entlastungsstunden bedeuten ja nicht, dass du Teilzeit arbeitest. Oder habe ich dich falsch verstanden?

    Du erhält das Elterngeld für das Gehalt, was auf deiner Abrechnung steht. Welche Entlastung dir die Schule für diverse Zusatzaufgaben zukommen lässt, das interessiert niemanden bei der Elterngeldstelle.

    Noch eine Frage: du möchtest im 2. HJ weiterhin die Beratertätigkeit ausüben, obwohl du in Elternzeit bist? Wie das rechtlich ist, kann ich nicht genau sagen. Aber: im Mutterschutz nach der Geburt (in der Regel 8 Wochen) darfst du garnicht arbeiten.

    Ansonsten alles Gute für die restliche Schwangerschaft und Geburt!

    Ich verstehe auch nicht, wie du nach der Elternzeit mit Minusstunden starten sollst?

    Ich hab schon an deiner Pinnwand geantwortet.

    Ich war letzte Woche bei der Fortbildung für Wiedereinsteiger der BezReg Köln. In den Unterlagen habe ich Papiere zum §64 des LBG NRW gefunden. Für die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines minderjährigen Kindes kannst du dich aus familiären Gründen beurlauben lassen. Die Beurlaubung darf insgesamt nicht länger als 15 Jahre dauern.

    Die Frage lautet, was ist tatsächliche Betreuung? Allerdings wird dort nirgend von Kitas gesprochen, ruf bei deiner BezReg an und frag am besten nach.

    Viel Erfolg!

    Auf jeden Fall den Antrag stellen, damit die 5-Jahres-Frist zu laufen beginnt. Selbst wenn du keine Freigabe der SL bekommen solltest, nach fünf Jahren ist die nicht mehr notwendig.

    Aus meiner Erfahrung heraus und auf Anraten der Personalrätin: egal wie, auf jeden Fall eine Kopie des Antrages an den Personalrat schicken, damit er sich der Sache annehmen kann. Tust du das nicht, dürfen sie nicht intervenieren.

    Viel Erfolg!


    GK-Lehrer leisten neben der Verbeamtung noch einen zusätzlichen Eid, da bei ihrem Unterrichtsstoff naheliegenderweise eine "besondere Verfassungstreue" vorgeschrieben ist. Deshalb kommt zu diesem Akt auch extra ein Mitarbeiter vom Verfassungsschutz ins RP. Die Lehrer sind auch angehalten dementsprechend zu agieren und ggfs. Vorfälle unter Schülern oder Kollegen direkt an das Landesamt zu melden, nicht über die Dienststellenleitung (gesonderter Dienstweg).

    Gilt das nur in BW? Für NRW hab ich davon noch nie gehört...

    Du kannst den Antrag verfallen lassen und dann später neu stellen. Aus der Erfahrung heraus: schicke unbedingt eine Kopie deines Antrages an den Personalrat. Ohne deren Einbindung deinerseits dürfen sie dich im Verfahren nicht unterstützen, selbst wenn sie wollten. Schäden tut es definitiv nicht!

    Viel Erfolg!

    Hallo,

    ich biete folgende Hefte der Zeitschrift Praxis Deutsch an:

    226 Verben in Sätzen

    248 Herausforderung Rechtschreiben


    Beide Hefte sind außen ein wenig am oberen und unteren Rand "angeditscht".

    Ansonsten: keine Knicke, Risse, fehlende Seiten oder Markierungen. Innen also wie neu.

    Einzeln jeweils 6€ plus Wunschversand, zusammen 10€.

    Ich bin Sonderpädagogin unter anderem für sogenannte Unbeschulbare. "Meine" Fachwissenschaft konzentriert ich da relativ wenig auf Schulfächer, sondern mehr in den psychologischen Bereich.

    Didaktik und Methodik schaue ich mir deshalb gern an, weil ich dazu im Studium viel zu wenig Input hatte. Außerdem suche ich immer nach Ideen, wie ich meinen Unterricht eventuell besser für meine SuS passend machen könnte. Ich habe aber das Gefühl, dass die Natur meiner SuS da teils enge Grenzen setzt, was überhaupt machbar ist.

    Aber vielleicht finde ich ja noch die eierlegende Wollmilchsau?! ;)

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