Beiträge von Heli0S

    wobei ich eher bescheuert finde, dass es 1) eine GKV und PKV gibt, 2) Beamte automatisch PKV-berechtigt sind.
    Nicht, dass man nicht zurück kann.


    Chili


    Da stimme ich dir zu. Ich wäre auch eher für eine Gesamtkasse für alle. Es ist ja nicht nur so, dass Beamte PKV-berechtigt sind, sondern da gibt es doch diesen Kontrahierungszwang.

    Die Quelle ist veraltet.
    Wer in der PKV ist, kommt nur noch über Familienversicherung (Heirat) oder versicherungspflichtige Beschäftigung raus.


    und so leid es mir für die Einzelperson auch tut (wirklich!, denn es ist ja das System, das ich bescheuert finde), finde ich diese Neuerung gut und notwendig. Jetzt nur noch die Änderung, dass der Staat mir die Hälfte meiner GKV als Ref'in übernimmt, und alles ist konsequent.


    Chili

    Ja, das System ist bescheuert und man kann mir vorwerfen, dass ich zu naiv an die Sache gegangen bin. Aber im Seminar wurden wir in der Einführungswoche als verschiedene Info-Veranstaltungen stattfanden, mitnichten darüber informiert, dass es keinen direkten Weg zurück in die GKV gibt. Auch der Debeka-Vertreter sagte mir, dass das alles kein Problem sei (heute bin ich schlauer, klar, der hat an seine Provision gedacht). Aber dann muss das rechtlich vorgegeben werden, dass die Referendare darüber korrekt informiert werden. Wozu findet sonst eine Info-Veranstaltung statt?

    Ehrlich gesagt, war es mir neu, dass es einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos gibt. Hatte bislang halt Gott-sei-Dank nicht so viel damit zu tun. Habe aber gerade recherchiert.
    Arbeitssuchend heißt also, dass ich eine Arbeit suche, unabhängig davon, ob ich gerade tatsächlich arbeitslos bin oder irgendeinen Beruf ausübe. Arbeitslos bin ich dann,
    wenn ich keiner Tätigkeit für meinen Lebensunterhalt nachgehe und daher kein Einkommen habe. Richtig? Oder ist man nur arbeitslos, wenn man ALG I erhält? Wenn ja, was sind
    dann die ganzen Hartz IV Empfänger in Deutschland? Nur arbeitssuchende Menschen? Kleiner politischer Kunstgriff - dann hat man ja kaum Arbeitslose :)
    Dementsprechend melde ich mich jetzt für den 1.2. arbeitssuchend, weil ich momentan ja noch im Referendariat bin. Angenommen, ich finde bis zum 1.2. tatsächlich überhaupt
    nichts, bin ich dann nicht auch gleichzeitig arbeitslos? Denn letztlich habe ich keine Arbeit und muss Hartz IV beziehen. Wenn mir dann Hartz IV bewilligt würde, wäre ich dann nicht
    arbeitslos und müsste in die GKV.


    Ob die Seite veraltet ist, vermag ich nicht zu sagen. Auf jeden Fall wird bei referendar.de nicht gesagt, dass sie veraltet sei. Auch bezieht sich die Copyright-Angabe am Fuße der Seite
    auf das Jahr 2012, weshalb ich davon ausgehe, dass noch regelmäßig daran gearbeitet und veraltete Informationen aktualisiert werden. Ich kann ja morgen mal da anrufen.

    Kompliziert finde ich das, weil überall etwas anderes gesagt wird. Hier im Thread wurde ja auch mehrfach erwähnt, dass man, selbst wenn man nach dem Ref arbeitslos ist, auf jeden Fall in der PKV bleiben muss. Im obigen Zitat hingegen heißt es, dass man, sobald man sich arbeitssuchend meldet (und darunter verstehe ich, wenn man ALG I oder II beantragt (in meinem Falle ja ALG II)) automatisch in die GKV kommt, was ich persönlich begrüßen würde.


    Wie verlässlich die Quelle ist, kann ich nicht sagen. Sie wird auf jeden Fall im Forum von referendar.de besprochen und da gab es keinerlei negative Äußerungen. Und das Impressum erscheint korrekt.

    Also, dann werde ich diese Woche mal einen Hartz IV Antrag ausfüllen und abgeben.


    Nochmal kurz zur PKV: Auf dieser Seite (http://krankenversicherung-beamter.de/referendare/) steht folgendes:

    Demnach müsste ich also bei arbeitslosigkeit nicht in der PKV bleiben, sondern komme wieder in die GKV, auch ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!? Mensch, sehr kompliziert das ganze.

    Nun, die Frage ist, wie man zu dem Haus gekommen ist. Ich selbst habe es weder gekauft noch erbaut. Aber es wurde mir vermacht und damit auch die restliche Hypothek (nicht mehr viel), die darauf liegt. Soweit ich weiß, so sagte es mir ein Bekannter, der in einer ähnlichen Situation war, übernimmt das Job Center die Rate für das Haus schon, nur die Tilgungsrate muss man selbst aufbringen oder aber mit der Bank zu einem entsprechenden Agreement kommen. Miete sei für das Job Center in vielen Fällen teurer, insbesondere hier in der Nähe der Großstädte.


    Rücklagen habe ich leider keine - denn von meinem geringen Referendarsgehalt ging das meiste für die Grundbesitzabgaben, Umlagen etc. drauf. Und während der Uni konnte ich auch nur soviel arbeiten, um meinen Lebensunterhalt zu decken. Aber das war bei drei Fächern auch gar nicht anders zeitlich möglich, vor allem bei solch "hausarbeitslastigen" Studienfächern. Acht Hausarbeiten pro Semester war eher die Regel als die Ausnahme. Aber ich möchte mich nicht beschweren, immerhin habe ich es mir ja ausgesucht. Das sind auf jeden Fall die Gründe, weshalb ich während der Studien- und Referendarszeit keine großartigen Rücklagen bilden konnte. Drei Monate könnte ich aber bestimmt überbrücken, danach würde es eng...

    Hmm, das ist natürlich unschön. Es war übrigens nicht SGB X, sondern SGB V und dort §9. Wie ist das dann zu verstehen (§9, 1 S1):


    Das gilt aber nicht für Referendare? Ich meine, ich war seit meiner Geburt familienversichert in der GKV und nur jetzt für das Referendariat in der PKV. Da kann man ja nur hoffen, dass ich arbeitslos bleibe und eine Vertretungsstelle finde, um dann in die GKV zurückzukommen.

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich bin nach dem Abi direkt in die Uni und von der Uni direkt ins Referendariat. Habe also leider keinen Anspruch auf ALG I.


    Obwohl ich evtl. in Hartz IV falle und die Beihilfe verliere, muss ich trotzdem in der PKV bleiben? Was soll das denn und, vor allem, wie soll ich das finanzieren? Ich meine im SGB X irgendwo gelesen zu haben, dass man in die GKV zurück kann, wenn man vor Eintritt in die PKV mindestens 12 Monate am Stück oder innerhalb der vorherigen 5 Jahre 24 Monate in der GKV war. Das wäre bei mir der Fall - ich bin erst zum Referendariat in die PKV.


    Ein Bundeslandwechsel ist sehr schwierig; schon innerhalb von Hessen würde ich lieber in meinem Schulamtsbezirk bleiben, weil wir hier halt ein Haus haben. Ich möchte eigentlich nur ungern mein eigenes Haus verlassen, um irgendwo anders Miete zu bezahlen. Abgesehen davon ist meine Lebensgefährtin hier im Kreis beschäftigt und kann sich nicht versetzen lassen. Ich weiß, diese Unflexibilität erschwert die Stellensuche, aber ich sehe mehr Nach- als Vorteile durch den Wechsel des Bundeslands.

    Liebes Forum,


    ich habe das Referendariat (Gym) nun abgeschlossen und mich hier schon bei ganz vielen Schulen "beworben", d.h., ich habe telefonisch erfragt, ob es Bedarf gibt. Alle Schulen, wirklich jede einzelne Schule, hat abgelehnt. Das ist ein bißchen schade. Immerhin habe ich drei Hauptfächer (zumindest hier in Hessen) und einen Schnitt von 1,2 im zweiten Staatsexamen und 1,1 im ersten. Aber, offenbar reicht das nicht.


    Was mache ich denn jetzt am klügsten? Ich habe bereits den Hartz IV Antrag ausgefüllt. Muss ich noch etwas machen, wenn ich mich arbeitslos melde? Was ist mit der PKV? Komme ich dann in die GKV zurück oder muss ich die PKV beibehalten?


    Vielen Dank!

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