Beiträge von lassel

    Meine Sprachwissenschaftsprofessorin meinte mal zu mir, als ich einstieg über die gendergerechte Sprache zu diskutieren: „Herr Lassel, dann bezeichnen wir sie jetzt halt als Herr Lehrerin Lassel.“
    Das sollte sich mal manche zu Gemüt führen. Daher versuche ich nun immer das generische Femininum zu benutzen und meine dann natürlich die Männer auch mit.

    Die Kur muss standardmäßig in den Ferien liegen. Der Arzt kann aber bestimmen, dass die Kur sofort begonnen werden muss, also auch außerhalb der Ferien.


    Kann mir jemand zur Abrechnung helfen?


    Meist gibt es ja einen Tagessatz, davon zahlt die Beihilfe entsprechend des Beihilfesatzes ja.


    Bei der Debeka gibt es dann 22 € pro Tag pauschal, aber halt auch bei 50 % noch 30 € zusätzlich für in Anspruch genommene Leistungen (also 3 Wochen mal 30 € = Es müssen mindestens 630 € konkret ausgewiesene Leistungen auf der Abschlussrechnung ausgewiesen werden). Oder für das Kind dann noch 25 € für Leistungen. Tarife sind bei der Debeka der Unisex-Tarif und der BC. Nun würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen.


    1) Zahlt die Debeka bei bspw. 630 € Kosten komplett oder erst bei 1260 €?
    2) Weisen alle Kliniken auf Nachfrage die Kosten auch konkret aus oder gibt es nur Tagessätze?
    3) Hat jemand eine Rechnung einer Kur, die ich mir mal anschauen könnte?

    Ich mache nichts in der Schule sauber. Ich habe auch nichts dreckig gemacht.
    Es gibt ja auch viele Kolleginnen, die demonstrativ eines der tausend Müllteile vom Boden aufheben, von wegen Vorbild und so. In Wahrheit lachen die Schülerinnen doch: noch eine, die sich für sie bückt.

    Dann verstehe ich nicht ganz, warum du es im Zusammenhang mit dem Unterschied Privatversichert zu nicht Privatversichert heranziehst.
    Aber Mutter-Kind-Parkplätze sind selbstverständlich auch Väter-Kind-Parkplätze. Es ist nur nicht gegendert. (Muss es auch nicht, da das klar ist.)


    Kl.gr.Frosch

    Es war als Vergleich gemeint.
    Pkv=Man lommt schneller dran
    Kind=Man bekommt einen besseren Parkplatz.
    1.Klasse Flug=Man kommt schneller ins Flugzeug.
    Wobei das noch der beste Vergleich ist. Alle fliegen mit, die einen dürfen halt früher einsteigen und sitzen gemütlicher.

    @lassel, chillies Aussage bzgl. Der Wertvorstellungen bezog sich auf ein Zitat von dir. Dort hast du davon geschrieben, dass du auch Mutter - Kind - Parkplätze nimmst. Also wahrscheinlich "Rücksicht" im speziellen auf die Mütter mit ihren Kindern, im Allgemeinen auf die anderen Patienten.


    Kl.gr.Frosch

    Ich nutze o. g. Parkplätze aber nur, wenn ich mit Kind unterwegs bin.


    @chilipaprika So ganz nachvollziehen kann ich das noch nicht. Wenn du 1. Klasse fliegst, nutzt du dann auch das „priority boarding“ nicht, da alle anderen auch warten mussten?
    2-Klassen-Gesellschaft? Sicherlich! Aber das äußert sich nicht nur in der Wartezeit beim Arzt.

    Alles nur ein Traum! Nein, zum Glück nur Fiktion. Es ist halt wie mit der ersten Hilfe, man sollte sich mit solchen Situationen in der Theorie schon mehrfach beschäftigt haben, um dann in einer realen Situation halbwegs adäquat reagieren zu können.

    Danke. Allerdings ist die SL ja auch Hausherrin und muss, soweit ich weiß, über alles informiert werden, was dort passiert.


    Kann die Schule als Institution denn überhaupt selber Anzeige erstatten?

    Moin,


    ich überlege schon lange, inwieweit meine Vorgesetzin informiert bzw. gefragt werden muss, ob ich die Polizei einschalte.


    Z. B. werde ich während der Pausenaufsicht von einer Schülerin geschlagen. Dann geht es natürlich direkt zur SL, aber was ist wenn diese z. B. nicht da ist. Darf ich dann am Nachmittag direkt bei der Polizei Anzeige erstatten?
    Oder wie im anderen Thread beschrieben, eine Mutter beleidigt mich per Mail. Darf ich sie anzeigen oder muss ich „fragen“? Reicht es nicht die SL einfach nur davon in Kenntnis zu setzen?

    Ärztinnen MÜSSEN den 3,5-fachen Satz individuell begründen. Über 3,5 dürfen sie ohne eure Einwilligung gar nicht.


    Sprecht einfach die Ärztin an, die muss sich an die GOÄ halten.

    @Krabappel: Mit diesem Totschlagargument kannst du auch jeden krankheitsbedingten Ausfall kritisieren.


    Zumindest hier wird jede Plusstunde verrechnet, somit kommt es evtl. zu einer kurzfristigen Mehrbelastung, aber dafür im nächsten Halbjahr zu einer Minderbelastung. Des Weiteren werden hier viele Vertretungen von Springkräften und Kolleginnen vertreten, die keine festen Lerngruppen haben und daher sowieso weniger belastet sind. Wie auch immer, diese Diskussion ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten, evtl. noch von den Kolleginnen, die meinen, dass Elternzeit auch Urlaubszeit sei.


    @chemikus08: Richtig, Urlaub ist Urlaub mit der ganzen Familie. Vater-Kind-Kur ist Zeit, um an sich und der eigenen Gesundheit zu arbeiten. Auch schrieb ich oben, dass es um eine Woche geht. Also eine Woche Ferien und eine Woche Kur außerhalb.


    Wie auch immer, ich hoffe, dass die Beihilfestelle mir da feste Aussagen zu machen kann.

    Richtig, mit dieser Bemerkung (anschließen an die Ferien) wollte ich überspitzt darstellen, dass es eben KEIN Urlaub ist. Es geht um eine Vater-Kind-Kur, bei der die Mutter nicht dabei ist. Es ist sicherlich nicht verwerflich an die Kur anschließend noch einen gemeinsamen Urlaub zu machen.


    Den o. g. Vordruck meinte ich, denn in diesem wird auf einen Erlass aus 1996 verwiesen, der aber laut schure.de nicht mehr gültig ist.


    Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich. Die Frage ist, ob es, wie in anderen Bundesländern üblich, dann noch einer amtsärztlichen Einschätzung benötigt.


    Neben der Zeiteinteilung geht es auch noch um die Kosten. Vielleicht meldet sich ja jemand aus Niedersachsen, der damit schon konkrete Erfahrungen hat, vielleicht auch per Pn, denn, wie man hier sieht, wird Kur offensichtlich auch mit Urlaub verwechselt.


    @Bear, lies bitte nochmal deinen Beitrag. Du hast mir nicht weitergeholfen, mir nur vorgeworfen, dass ich eine „Extrawurst“ möchte. Das ist weder hilfreich, noch sollte man sich mit moralischen Werturteilen zurückhalten, wenn man den Kontext nicht kennt.

    Okay, diese Antwort zeugt von Unwissenheit.


    Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden. Ich bin aber schon weiter, denn es gibt in Niedersachsen keine Pflicht die Kur in die Ferien zu legen, somit kann man die Kur auch komplett außerhalb der Ferien legen, vielleicht direkt im Anschluss an die Ferien?! ;)

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