Beiträge von tep

    Vielen Dank schon mal für alle Antworten, ich werde mich dann mal bei der Bezirksregierung erkundigen.


    SwinginPhone
    Oh weia! Macht mir nicht große Hoffnungen ...


    Ist es denn immer so, dass man für die OBAS schon zum beginnenden Halbjahr eingestellt wird, also im Februar um im Mai zu beginnen und im September um im November zu beginnen? Wird man für die paar Monate als Vertretungslehrer eingestellt oder auf welcher Grundlage läuft das?

    Hallo zusammen!


    Ich möchte gerne mit der OBAS in den Seiteneinstieg starten. Nun interessiert mich, wie genau es mit der zweijährigen Berufstätigkeit genommen wird. Wäre es evtl. auch möglich, nach 22 Monaten nach Studienabschluss einzusteigen? Gearbeitet habe ich davon dann 20 Monate lang.


    Man sagt ja, dass es bei dieser zweijährigen Wartefrist gar nicht so sehr darum geht, dass man schon gearbeitet hat. (Es werden ja auch Erziehungszeiten angerechnet.) Es soll doch damit eher unterbunden werden, dass man statt normal auf Lehramt zu studieren, geplant den Umweg über die OBAS nimmt und damit das Ref mit weniger Verdienst umgeht ... Hab ich so gehört, aber man hört ja vieles ...


    Jedenfalls hätte ich dann eine Wartezeit von 22 Monaten gehabt und frage mich jetzt, ob die zwei fehlenden Monate eine sehr große Rolle spielen. Kann mir jemand von den OBAS'lern oder sonst jemand etwas (aus Erfahrung) dazu sagen? Gibt es vielleicht sogar jemanden, der etwas früher zugelassen wurde?

    OK, danke für die Rückmeldungen. Klingt einleuchtend.


    Friesin:


    "Unfair" habe ich geschrieben, weil ich im Nachhinein denke, dass ich die Schüler auf diese Teilaufgaben nicht genügend bzw. nicht in der richtigen Weise vorbereitet habe. Mir ist nicht immer bewusst, welcher Abstand zwischen dem Denken der Schüler und meinem Denken besteht, da unser Hintergrundwissen ja völlig unterschiedlich ist. Und das möchte ich ungern die Schüler ausbaden lassen.

    Danke für deine Antwort, Pausenclown! Es geht um die Fachoberschule. Ich werde mir das also noch mal genau anschauen und dann entscheiden, ob und wenn ja, was ich mit Zusatzpunkten bewerte.


    Noch mal zu den durchgestrichenen Lösungen - gibt's dazu irgendwelche Vorgaben? Wie handhabt ihr das?

    Hallo zusammen,


    seit kurzem arbeite ich als Vertretungslehrer an einem Berufskolleg. Jetzt habe ich eine Matheklausur schreiben lassen und bei der Korrektur merke ich, dass ich die Klausur wohl etwas zu anspruchsvoll gestellt habe. Das liegt vermutlich daran, dass ich manchmal noch Schwierigkeiten habe, mein Denken auf Schülerniveau herunterzuschrauben. Tatsache ist jedenfalls, dass ich jetzt im Nachhinein denke, dass einige Aufgaben etwas „unfair“ den Schülern gegenüber waren.


    Ich überlege nun, ob ich für zwei, drei Teilaufgaben, die kaum jemand auch nur probiert hat, Zusatzpunkte gebe (also so, dass man auch ohne diese Punkte die volle Punktzahl erreichen kann). Meine Frage an euch: Wäre das zulässig, die Aufgaben im Nachhinein zu Zusatzaufgaben zu machen?


    Und wo ich schon mal beim Fragen bin: Darf Durchgestrichenes gewertet werden, wenn sonst keine andere Lösung angegeben wird? Klar, wenn eine richtige Lösung durchgestrichen ist und eine falsche Lösung daneben steht, werte ich die falsche. Aber wenn einfach die richtige Lösung durchgestrichen und sonst nichts hingeschrieben wurde, wie sieht’s dann aus?


    Wäre sehr dankbar für einige hilfreiche Infos!


    PS: Ich habe nach älteren Threads zu dieser Frage gesucht, aber nichts Hilfreiches gefunden. Womöglich fehlten mir die richtigen Suchbegriffe ...

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