Hallo Hermine,
ja, klar, die Schulleitung kann durchaus Ärger bekommen, wenn sie Aufsichten nicht ausreichend einteilt. Habe auch nicht das GEgenteil behauptet, sondern lediglich, dass du dir als Lehrerin, wenn die Schulleitung so etwas von dir verlangt, keine Sorgen machen brauchst, dass du deswegen verklagt wirst. Ich habe ja nur von dem Lehrer gesprochen, dem keine Schuld zugewiesen wurde.
Es erzählt hier übrigens auch keiner, dass er nicht aufpassen würde. Natürlich nehme ich meine Aufsicht wahr. Und ich bin sicher, auch robischon hat ein Auge auf seine Schüler. Es ging mir nur darum, deutlich zu machen, dass Lehrer unnötigerweise ständig um ihre Aufsichtspflicht besorgt sind, die sie in solch einem umfassenden Ausmaß gar nicht haben. Nicht mehr, nicht weniger. Und dabei habe ich auf deine konkrete Frage Bezug genommen.
Ich habe nicht von Lehrern geredet, die aus dem Klassenzimmer gehen, um Kreide zu holen. Dass sie in diesem Falle die Aufsichtspflicht verletzen, ist doch völlig klar.
Gruß,
Mia
