Hallo,
ich habe eine (rechtliche?) Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir eure Vorgehensweise in solchen Fällen schildern könntet.
Bekanntermaßen muss eine Arbeit ja mind. eine Woche im Voraus angekündigt werden. Ich habe heute fristgemäß eine Arbeit für den 11.12. angekündigt. Leider haben heute einige SuS gefehlt, so dass sie frühestens am Donnerstag (also immer noch fristgemäß) von mir in Kenntnis gesetzt werden können.
Was aber passiert, wenn ein Schüler erst am Freitag oder Montag in die Schule zurückkehrt. Er ist dann ja nicht eine Woche vorher informiert gewesen. Kann mir ein gerissener Schüler daraus einen Strick drehen?
Liebe Grüße,
Carla-Emilia
PS: "Das dürfen Sie ja gar nicht" ist nämlich an unserer Schule ein von SuS oft benutzter Satz.