Beiträge von alias

    @ loco

    Häng den Hammer mal tiefer. Ich bin derselben Meinung wie Bolzbold. Das ist pubertierendes Austesten, das man am Besten ignoriert oder witzig umbiegt.
    Sich im Nachhinein eine witzige oder schlagfertige Entgegnung zu überlegen, mit der man sowas abbügeln könnte, ist müßig. Sowas muss einem spontan als Antwort einfallen - ist dann situationsabhängig und muss auf die Zielperson/-gruppe abgestimmt sein.

    Plan A:
    1.)Bau ein Gerüst aus Holzlatten (nunja - sind bei der Größe wohl Lättchen...) und umwickle das mit Stoffresten und Draht
    2.) Reiß Zeitungspapier in Streifen, zieh' diese durch Kleister und umwickle das Ganze so mit Pappmaché
    4.) Setz' die Feinheiten mit Pappmaché drauf.

    Plan B:
    1.) Bau ein Gerüst aus Papprollen und Holzstäben
    2.) Mische 2 Teile Sägemehl mit 1 Teil (trockenem) Kleisterpulver für schwere Tapeten
    3.) Knete das Ganze unter Zugabe von Wasser und 0,5 Teilen Holzleim zu einem festen Teig.
    4.) Bau daraus die Stierform über dem Pappgerüst auf
    5.) Lass das Ganze gut trocknen - und schleife die Feinheiten mit der Feile und Schleifpapier heraus.

    Satz 1 kann dabei ausgetauscht werden.

    Plan C
    Nimm Hasendraht und Gipsbinden

    Plan D
    Nimm Fimo-Masse

    ein Haupt- und Realschullehrer hat mir gestern die Bezeichnung Bastelschlampe für Grundschullehrerin "beigebracht". Er meinte, das sei ein scherzhaft gemeinter Begriff, der von Haupt- und Realschullehrern für Grundschullehrerinnen verwendet wird. Also, ich kannte das vorher nicht, aber für meine Ohren hört sich das trotzdem ziemlich abfällig an :huh: . Ich kannte bisher nur Primimaus. Was haltet Ihr von diesen Begriffen?

    Nix.

    Der "Begriff" entspringt wohl der Phantasie oder einem Sprach-Hörfehler des Kollegen. "Basteltanten" kenne ich - allerdings auch nicht für Kolleginnen der Grundschule, sondern eher im Vorschulbereich. "Primimaus" muss wohl ein chauvinistischer Studentenausdruck sein.

    Wie werden Gymnasiallehrer von den Grundschullehrer/innen genannt?

    Studienräte oder Gymnasialkollegen.

    Als ich letzhin in Italien weilte :) machte ich in der Pizzeria am Nebentisch Bekanntschaft mit zwei Kollegen. Sie waren auf Vorbereitungsfahrt für die Klassenreise nach Florenz und versicherten mir, dass es nicht das erste Mal sei, dass die Kosten vom deutschen Staat in Form einer Steuerrückerstattung gesponsort worden seien.

    Du bist als Lehrer verpflichtet, dich gewissenhaft auf Unterricht und besonders für Klassenreisen vorzubereiten. Dazu gehört, sich ein Bild möglicher Gefahrenstellen sowie der Möglichkeiten für vertiefendes Lernen :thumbup: vor Ort zu verschaffen.

    alias: Diese Dinge zum vroher Anschauen hat mir das Finazamt letzte Jahr gestrichen, da sie ja auch zur privaten Lebensführung gehören. Ja, ist klar, oder?

    Dann hättest du Widerspruch einlegen sollen.
    Nachdem ich im dritten jahr in Folge wegen verschiedener Punkte jeweils Widerspruch eingereicht hatte, winkt mein Beamter die Erklärung mittlerweile durch. Er hat eingesehen, dass mich da auskenne - dank Konz etc..

    Wie sagte Jesus so treffend: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist."
    Dem muss man hinzufügen: "Aber keinen Cent mehr." :P

    aha, das heißt dann also, das fällt dann vermutlich mit in die pauschale von 920 Euro, müsste ich mal durchrechnen (mit anderen Rechnungen), der Laptop hat ja weniger als 487 EUro gekostet.
    danke für eure Antworten.

    In diesem Fall solltest du alle Belege zusammenkratzen, die du finden kannst. Die Hälfte der Pauschale hast du ja schon beisammen. Nun geht's drum, drüber zu kommen.
    Hast du beim Kreismedienzentrum Filme für den Unterricht abgeholt? Termine aufschreiben, pro gefahrenen Kilometer 30 ct ansetzen.
    Hast du dringend Papier für deinen Drucker gebraucht und bist deswegen extra ins Einkaufszentrum gefahren? Auch 30 ct pro gefahrenen! Kilometer.
    Auf dem Beleg sollte dann allerdings kein Kaugummi o.ä. auftauchen - sonst war das eine Privat- und keine Dienstfahrt.
    Hast du deine Belege für die Krankenversicherung selbst bei der Geschäftsstelle abgegeben? Steuerliche 'Diensreise'!
    Das läppert sich.

    Deine normalen Fahrten zur Dienststelle kommen ja hinzu. Übrigens auch, falls du mit dem Fahrrad gefahren bist.
    http://www.pendlerrechner.de/
    Falls du 3 Kilometer mit dem Rad gefahren bist, gibt das bei 210 Arbeitstagen immerhin auch 189 € zum Absetzen. Bei der Fahrt mit dem Auto bekommst du genau gleich viel ;)

    Von jedem Euro, den du über 920 € schaffst, bekommst du etwa 25 Cent erstattet. Falls du bereits verbeamtet und/oder mit einem berufstätigen Partner verheiratet bist, steigt der Erstattungs-Prozentsatz wegen der Steuerprogression an.
    Vom Bleistift, der 30 Cent gekostet hat, bekommst du 10 Cent zurück.
    Mit den Fachbüchern und Fachzeitschriften, Eintritten beim Schulausflug und Arbeitsmaterialien kommt da ein nettes Sümmchen zusammen.

    A propos Schulausflug: Ein guter Lehrer schaut sich vorher an, wohin er mit der Klasse fährt. Steuerrechtlich ist das wohl was? - Richtig. Dienstfahrt. Wieder 30 Cent pro gefahrenem Kilometer! Achtung - hier lohnt es sich, das Fahrrad stehen zu lassen. Bei der Fahrt mit dem Fahrrad gibt es bei Dienstreisen nur 5 cent pro gefahrenem Kilometer.

    Falls du nicht mit vollem Deputat (Teilzeit) arbeitest, solltest du auf dem Antrag für die MAU-Stunden die Kopfzeile "Antrag auf Mehrarbeitsvergütung" durchstreichen und statt dessen ""Antrag auf anteilige Besoldung für Mehrarbeit" darüber schreiben. Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes müssen die MAU-Stunden der Teilzeitkräfte bis zur Höhe des vollen Deputates anteilig vom Gehalt des Vollbeschäftigten berechnet werden. Dafür wurde jedoch kein Formular entwickelt - weil das Land mit MAU-Vergütung weniger bezahlen muss. Wer nur MAU-Vergütung beantragt, bekommt nur MAU-Vergütung und verzichtet freiwillig auf den Rest.

    Genaueres wurde bereits hier geschrieben:
    https://www.lehrerforen.de/thread.php?postid=218645

    Vielleicht kannst du deinen ANtrag ja nochmal zurückfordern - falls er noch auf dem Schreibtisch der Schulleiterin liegt, hast du Glück gehabt.

    Kommt darauf an, wie viel der Laptop gekostet hat. Falls das Gerät unter 487,90 € gekostet hat, kannst du den vollen Betrag als Werbungskosten angeben, sonst musst du den Rechnungsbetrag auf 3 Jahre "abschreiben"

    Zitat

    Sofort als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann man geringwertige
    Wirtschaftsgüter, die beruflich bedingt angeschafft werden müssen -
    dies sind jegliche Güter und Gegenstände, deren Einzelpreis unter 410
    Euro netto, also 487,90 Euro brutto liegen.

    http://www.steuerncheck.net/werbungskosten-abschreibung/

    ......
    Ich fahre nicht so, dass ich einen Helm benötige und wenn ich ihn benötigen würde, weil andere so fahren, dann müsste ich ihn als Fußgänger ja auch tragen!

    ...
    Nur mal zum Nachdenken:
    zitiert aus http://www.radforum.de/unfallstatistik-34382.html:

    Zitat

    Ich zitiere aus der heute veröffentlichten polizeilichen Unfallstatistik des Polizeipräsidiums München zum Thema Radlerunfälle:

    "Im letzten Jahr kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München zu 2.857 Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern. 61 % dieser Verkehrsunfälle (1.741) wurden dabei von Radfahrern verursacht.
    .....
    Bezogen auf die Radfahrerunfälle bedeutet das: Rund 5,8% der Unfälle sind solche mit Radfahrerbeteiligung. Aber alleine die verletzten Radfahrer stellen über 1/3 der Gesamtzahl der Verletzten (2.544 von 7.271).

    Bei mehr als jedem dritten Unfall war nicht der Fahrradfahrer der Verursacher. Falls du Pech hast, gehörtst du zu diesem Drittel - und dann?
    .......

    Nee, das passt eben nicht zusammen, denn die ersten beiden Dinge sind laut StVO Pflicht, das Dritte nicht, also kann mich niemand dazu zwingen da ich mich ja gesetzeskonform verhalte, wenn ich es lasse.

    Du verhältst dich auch gesetzeskonform, wenn du Zyankali schluckst oder von einer 100 Meter hohen Brücke springst.
    Die Rehabilitationskosten zahlt - falls du überlebst - die Allgemeinheit. Bei Risikosportarten beginnt hier bereits ein Umdenken und man bürdet den Leuten, die ein hohes Risiko eingehen, hohe Zusatzkosten bzw. Selbstbeteiligungen auf. Ich denke, dass das erste diesbezügliche Urteil zu Fahrradunfällen nicht mehr lange auf sich warten lässt.

    und ein Zitat aus dem oben angegebenen Forum:

    Zitat

    Ich fände es übrigens auch besser, wenn beim Thema Helm nicht ständig irgendwelche Statistiken für oder gegen den Helm angeführt würden, sondern wenn der Eine oder Andere seinen (hoffentlich vorhandenen) gesunden Menschenverstand bemühen würde.

    Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

    edit: Absätze aus Zitaten entfernt

    Hast du bemerkt, dass sich in diesem Thread zwei verschiedene Diskussionsstränge entwickelt hatten?
    a) die versicherungstechnische Frage des Helmtragens bei einer "Dienstreise" z.B. auf dem Weg zur Schule (von einer 'Pflicht' habe ich nie geschrieben)
    b) das (nicht gegebene) Recht des Beamten, in seiner Freizeit tun und lassen zu können, was ihm beliebt - ohne dienstrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen

    Diese beiden Stränge miteinander zu verknüpfen ist Unsinn

    Seh ich genauso, geht doch niemanden was an, was ich aufm Weg zur Schule mache.

    Diese Behauptung ist falsch. Mikael hat insofern Recht, dass er die Einschränkung zieht "so lange ich mich im Rahmen der Gesetze bewege".
    Sobald man als Beamter jedoch gegen Gesetze verstößt, kommt die "doppelte Keule":

    Wenn der Metallfacharbeiter Huber auf dem Weg zur Arbeit Zoff mit einem Passanten bekommt und diesen verprügelt, bekommt er eine Anzeige wegen Körperverletzung.
    Wenn der Studienrat Huber Zoff mit einem Passanten bekommt und diesen verprügelt, bekommt er eine Anzeige UND ein Dienstverfahren - das eventuell die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hat.
    Hat Studienrat Huber Zoff mit seiner Frau und verprügelt diese, wird er fürsorglich vom Dienst suspendiert und in Therapie geschickt.
    Wenn der Metallfacharbeiter dem Rotzlöffel von nebenan eine scheuert, bekommt er eine Anzeige - der Beamte wird strafversetzt, erhält eine Gehaltskürzung oder ist seinen Job los.
    Wenn Metallfacharbeiter Huber der Freikörperkultur huldigt und nackig durch den Wald spurtet, zahlt er 50 Euro wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - der Lehrer wird seines Amtes enthoben und kann schauen, wo er bleibt.
    Wenn der Metallfacharbeiter sein Geld verdaddelt, geht er in Privatinsolvenz, behält seinen Job, ein Teil seines Gehalts wird gepfändet.
    Wird dem Beamten das Gehalt gepfändet, bekommt er dienstrechtlich noch zusätzlich eins auf die Mütze - das kann bis zur Suspendierung gehen.

    Wer die beamtenrechtliche Fürsorge will, muss auch mit dieser Seite der Fürsorge leben, die in "private" Bereiche hineinreicht.

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