Seh ich genauso, geht doch niemanden was an, was ich aufm Weg zur Schule mache.
Diese Behauptung ist falsch. Mikael hat insofern Recht, dass er die Einschränkung zieht "so lange ich mich im Rahmen der Gesetze bewege".
Sobald man als Beamter jedoch gegen Gesetze verstößt, kommt die "doppelte Keule":
Wenn der Metallfacharbeiter Huber auf dem Weg zur Arbeit Zoff mit einem Passanten bekommt und diesen verprügelt, bekommt er eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Wenn der Studienrat Huber Zoff mit einem Passanten bekommt und diesen verprügelt, bekommt er eine Anzeige UND ein Dienstverfahren - das eventuell die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hat.
Hat Studienrat Huber Zoff mit seiner Frau und verprügelt diese, wird er fürsorglich vom Dienst suspendiert und in Therapie geschickt.
Wenn der Metallfacharbeiter dem Rotzlöffel von nebenan eine scheuert, bekommt er eine Anzeige - der Beamte wird strafversetzt, erhält eine Gehaltskürzung oder ist seinen Job los.
Wenn Metallfacharbeiter Huber der Freikörperkultur huldigt und nackig durch den Wald spurtet, zahlt er 50 Euro wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - der Lehrer wird seines Amtes enthoben und kann schauen, wo er bleibt.
Wenn der Metallfacharbeiter sein Geld verdaddelt, geht er in Privatinsolvenz, behält seinen Job, ein Teil seines Gehalts wird gepfändet.
Wird dem Beamten das Gehalt gepfändet, bekommt er dienstrechtlich noch zusätzlich eins auf die Mütze - das kann bis zur Suspendierung gehen.
Wer die beamtenrechtliche Fürsorge will, muss auch mit dieser Seite der Fürsorge leben, die in "private" Bereiche hineinreicht.