Beiträge von alias

    Schon nett, worüber Lehrer sich streiten können - sogar darüber, wer was wie gemeint haben könnte...

    Schulrechtlich festzuhalten bleibt:
    1.) Wer was wo und wie privat veranstaltet, kann das tun. Das hatte ich nie in Frage gestellt. Weil hier jedoch auch manche schulrechtlich "unbeleckte" Newbies mitlesen, war es mir wichtig festzustellen, dass die Privatheit dienstrechtlich ihre Grenzen hat - sobald man strafrechtlich eins übergebraten bekommt, folgt dienstrechtlich der zweite Hammerschlag. Falls man wegen einer Trunkenheitsfahrt den Führerschein entzogen bekommt, kann man als Lehrer durchaus den dienstrechtlichen Knüppel zu spüren bekommen und zu einer Entziehungskur verdonnert werden. Falls man zu einer Strafe von einem Jahr oder mehr verdonnert wird, ist man den Beamtenstatus in der Regel los - bei Unterschlagung (auch im Nebenjob) genügt dafür bereits die Verurteilung zu einem halben Jahr - selbst auf Bewährung.
    2.) Die Fahrt zur Schule ist (glücklicherweise) keine Privatsache. Hier ist man als Beamter (und Angestellter) versicherungstechnisch privilegiert. Geschieht hier ein Unfall, ist man besser abgesichert als bei der Fahrradtour am Samstagnachmittag. Gleichzeitig kann die Versicherung jedoch gewisse "Obliegenheiten/Schadensvermeidungspflichten" für die Gewährung dieser zusätzlichen Leistungen festlegen. Das hat mit obrigkeitsstaatlichem Denken nix zu tun. Das ist Pragmatismus - und war als hilfreicher Hinweis gedacht, sich eventuell zustehende Leistungen nicht durch "Helmmuffelei" zu verscherzen.

    edit: Davon abgesehen habe ich vermutlich schon mehr Hirnverletzte gesehen als manch Anderer hier im Forum - und das ist nicht rhetorisch gemeint.

    Wurden bei dir alle Belege anerkannt?
    Haben die Kosten deiner Belege und deine Fahrtkosten zusammen den Werbungskostenfreibetrag von 920 € überstiegen?
    Falls nicht, kannst du dir die Belegabgabe schenken - denn dann wirken die sich gar nicht aus... und interessieren somit auch keinen Finanzbeamten.

    Ich klebe meine Belege mit einem Klebestift auf die Rückseiten alter Arbeitsblätter oder Probedrucke und ordne sie dann in einen Leitz-Ordner.
    Dann wird durchnummeriert und in einer Excel-Tabelle aufsummiert. Die Tabellen sind meine Auflistungen für das Finanzamt.
    Mein Finanzbeamter freut sich, wenn ich ihm den geordnete Stapel übergebe, hakt die Belege ab und weil ich die Erklärung mit Elster mache, bekomme ich in der Regel bereits nach 4-8 Wochen eine nette Rückzahlung.
    Wenn ich mit einer Schuhschachtel im Finanzamt aufkreuzen würde, bekäme ich sicher nicht DIE Rückerstattung - denn der Beamte findet bei mir in der Regel nichts, was er streichen könnte - und auch nichts, worüber er sich ärgern müsste ;)
    Gut - ich müsste eigentlich keine Belege vorzeigen. Aber was soll's - mit 1000-4000 € Rückerstattung in den letzten Jahren wurde das Kleben durch einen satten Stundenlohn honoriert ...

    Dass ich in die von dir erwähnte Kategorie nicht passe, solltest du wohl gemerkt haben ;) - davon abgesehen empfinde ich einige Bemerkungen und Vergleiche von dir und Moebius aber sowas von off topic - bzw. daneben

    Was und wie ich etwas in meiner Freizeit mache, geht keinen etwas an, und schon gar nicht die Schulleitung.

    Lies das Beamtengesetz.

    Du hast insoweit Recht, dass keine Versicherung geklagt hat. Die Versicherung hat den Versicherungsnehmer dazu gezwungen, sich auf dem Rechtsweg gegen die Kürzung der Ansprüche zu wehren, was letztlich auf dasselbe rauskommt - weil das Klagerisiko dem Fahrradfahrer aufgebürdet wurde.
    Haupttenor der Urteile war, dass das Tragen eines Fahrradhelmes (noch) nicht "allgemeiner Brauch" sei. Die Urteile sind jedoch schon ein paar Jahre alt - und ich sehe immer mehr Leute mit Helm.
    Soweit ich es übersehen kann, gibt es momentan kein Grundsatzurteil, das einem Lehrer wegen eines Dienstunfalls auf dem Weg zur Schule die Ansprüche heruntergefahren hat. Dass die Gemeindeunfallversicherung als zuständiger Versicherungsträger die Kosten minimieren will, ist sehr wahrscheinlich. Da wir als Lehrer als informierte Bürger mit Vorbildfunktion eingestuft werden, sehe ich eine hohe Wahrscheinlichkeit vor Gericht im Schadenfall eine Teilschuld und damit eine Anspruchsminderung zu erhalten.
    Ich will hier nicht den Rechthaber geben - wer ohne Helm fahren will, soll das tun.
    Wenn du "helm radfahrer versicherung teilschuld" bei Google eingibst, erhältst du 58.000 Treffer. Das Thema wird wohl kontrovers diskutiert und es gibt für sportliche Fahrer und für Kinder bereits einschlägige, rechtsgültige Urteile. Wer das Fahren ohne Helm mit dem Zwang zum Kauf von Biofleisch gleichsetzt, könnte sich später eventuell kein Biofleisch leisten können, weil die Rente wegen Mitschuld gekürzt wurde. Auf diese Gefahr wollte ich hinweisen.

    Vielleicht kann Prusseliese ihre Schulleiterin fragen, welche Veranlassung diese hatte, das Thema anzusprechen. Evtl. stehen in einem neuen Erlass oder Rundschreiben der GUV ihres Bundeslandes dazu entsprechende Sätze.

    Für Fahrten von zu Hause in die Schule hat ein Schulleiter für die Wahl und Ausgestaltung des Verkehrsweges keine Weisungsbefugnis, solange ich pünktlich zum Dienst erscheine.

    Das wurde nie behauptet. Es ging wohl darum, dass sich der/die Schulleiter/in auf versicherungstechnische Fragen bezogen hatte und die Vorbildfunktion der Lehrer eingefordert hat.

    http://onlinefragen.net/fa24/fa40728/

    So viel zum Unsinn.

    Es gibt in Deutschland eine GurtPFLICHT aber keine Fahrradhelmpflicht. Ich bezweifle daher, dass man jemandem, der sich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Parameter am Straßenverkehr beteiligt, eine "Schadenminderungspflicht" herbeikonstruieren kann. Wo sollte das enden? Das Fahhrad stehen lassen? Nur wer überhaupt nicht mit dem Fahrrad fährt, verwirklicht seine "Pflicht zur Schadensminderung" im vollen Umfang?

    Hast du für deine Meinung ein Musterurteil? Würde mich wirklich interessieren!

    Ein Musterurteil dazu kenne ich nicht. Ich würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen, bei einem derartigen Urteil auf der Verliererseite zu stehen.
    Es besteht die allgemeine Pflicht, Schäden so weit möglich zu vermeiden oder zu begrenzen - dies bedeutet nicht, dass man nicht mehr Farrad fahren darf. Aber ein Helm ist kein exotischer Ausrüstungsgegenstand beim Fahrradfahren.
    Besuche mal eine Reha-Einrichtung für Hirnverletzte und Querschnittsgelähmte und frage nach den Ursachen.
    Die häufigsten sind Unfälle mit Motorrad, Pferden und Fahrädern.

    Es ist durchaus möglich, dass dir bei einem Unfall ohne Helm und daraus resultierenden Kopfverletzungen eine Mitschuld zugesprochen wird. Damit erhältst du aus der Unfallversicherung dann weniger - oder sogar keine Leistungen. Dasselbe gilt auf jeden Fall bei einem Autounfall, falls du nicht angegurtet bist. Dann erhältst du - selbst wenn du am Unfall nicht schuld warst - kein Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers.
    Analog gilt dies sicher auch für Fahrradfahrer.

    Auf dem Weg zur Arbeit bist du über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert - z.B. gegen Invalidität.
    http://www.safety1st.de/webcom/show_le…7/_nr-99/i.html

    Ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit zählt als "Dienstunfall"
    http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/du13.htm

    Daraus:

    Zitat

    Der Dienstunfall muss sich in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes ereignet haben.

    Dieses Merkmal wird vom Gesetz umschrieben.

    Danach gehören zum Dienst u.a. auch
    - Dienstreisen,
    - die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen,

    - der direkte Weg von zu Hause zum Dienst, Umwege nur im Zusammenhang
    mit Kinderbetreuung oder im Hinblick auf Fahrgemeinschaften.

    Problematisch sind (sonstige) Umwege, auch kürzere Abweichungen vom Heimweg,
    und auch Unfälle unter Alkoholeinfluss.

    Da du verpflichtet bist, mögliche Unfallrisiken zu vermeiden, könnte dein Anspruch bei einem Fahrradunfall im Schadensfall gekürzt oder sogar auf Null gesetzt werden.
    Im Fall einer Invalidität könnte dies existenzielle Folgen haben.

    Mir fällt dazu nur ein:
    "Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Fresse halten!" (Zitat Ende)

    Bei allem Streit um Religiosität ... derartige Sätze sind nicht Stil dieses Forums und zudem eines Religionslehrers unwürdig.

    In der Quintessenz hat Nele zudem nicht Unrecht. Es gibt andere Lieder und Möglichkeiten.
    Die Erde wurde uns nicht geschenkt. Sie wurde uns nur geliehen.

    Mal ein paar rechtliche Fragen, da ich mit Schülern eine Schülerfirma gründen möchte:
    - Darf eine Schülerfirma ihre Waren über das Internet anbieten oder dürfen die Aktivitäten nur innerhalb eines begrenzten Rahmens stattfinden?
    - Welche Voraussetzungen muss man bei der Gründung einer Schülerfirma beachten?
    - Muss die Firma beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden (im Fall der Übungsfirma Holz wohl zwingend, da diese Mehrwertsteuer erhebt)
    - Schließt man die Firma sinnvollerweise an den Schulförderverein an? - Die Schule an sich darf ja kein (Schwarz-) Firmenkonto nebenher führen.

    Falls jemand von der Firma mitliest:
    - Im Auftritt dieser Schülerfirma fehlen Ansprechpartner (Geschäftsführer), Steuernummer und Angabe der Geschäftsform (müsste wohl eine gemGmbH sein). Hier besteht meiner Meinung nach höchste Abmahngefahr.
    - In den AGB wird auf das Urheberrecht für die dargestellten Produkte verwiesen und mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Einige der dargestellten Produkte sind altbekannt. Dafür kann kein Urheberrecht beansprucht werden. Falls die Übungsfirma auf bestimmte Produkte ein Urheberrecht beansprucht, müsste sie wohl einen Gebrauchsmusterschutz beim Patentamt eintragen lassen. Das kostet 40 €. Solange dieser nicht besteht, besteht imho auch kein Nachweis für die Urheberschaft.

    Am beeindruckendsten fand ich das Ethnologische Museum
    musée du quai Branly
    37, quai Branly
    75007 – Paris
    Tél : 01 56 61 70 00
    mardi, mercredi et dimanche : de 11h à 19h
    jeudi, vendredi et samedi : de 11h à 21h

    Einen Steinwurf vom Eifelturm entfernt an der Seine, besteht erst seit 2006, beeindruckt durch seine Architektur und die Schätze aus aller Welt, die in den langjährigen Kolonial-Raubzügen zusammengesammelt wurden.

    Imho ein Muss.

    Ich würde auch die Gelegenheit nutzen und die Polizei mit einbinden.
    Auf keinen Fall würde ich es mir antun, hier selbst Detektiv zu spielen. Dies ist eine Gelegenheit, exemplarisch zu vermitteln, was bei einem Diebstahl passiert - oder passieren kann.

    Auf JEDEN Fall muss die Schulleitung informiert werden, falls Schulfremde (in diesem Fall die Polizei) in schulische Belange verwickelt werden sollen. Ohne Rücksprache mit der Schulleitung darfst du die Strafverfolgungsbehörden nur als Privatperson kontaktieren - nie als Vertreter der Schule.

    Falls du als Privatperson bei der Polizei anrufst, solltest du dir auch sicher sein, ob dein Anrif nicht ein Einschreiten der Polizei "von Amts wegen" auslöst - also ein Offizialdelikt vorliegt. Ein Handydiebstahl dürfte nicht darunter fallen - solange keine Erpressung damit verbunden ist. (was hier ja wohl nicht zutrifft)

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