Schon nett, worüber Lehrer sich streiten können - sogar darüber, wer was wie gemeint haben könnte...
Schulrechtlich festzuhalten bleibt:
1.) Wer was wo und wie privat veranstaltet, kann das tun. Das hatte ich nie in Frage gestellt. Weil hier jedoch auch manche schulrechtlich "unbeleckte" Newbies mitlesen, war es mir wichtig festzustellen, dass die Privatheit dienstrechtlich ihre Grenzen hat - sobald man strafrechtlich eins übergebraten bekommt, folgt dienstrechtlich der zweite Hammerschlag. Falls man wegen einer Trunkenheitsfahrt den Führerschein entzogen bekommt, kann man als Lehrer durchaus den dienstrechtlichen Knüppel zu spüren bekommen und zu einer Entziehungskur verdonnert werden. Falls man zu einer Strafe von einem Jahr oder mehr verdonnert wird, ist man den Beamtenstatus in der Regel los - bei Unterschlagung (auch im Nebenjob) genügt dafür bereits die Verurteilung zu einem halben Jahr - selbst auf Bewährung.
2.) Die Fahrt zur Schule ist (glücklicherweise) keine Privatsache. Hier ist man als Beamter (und Angestellter) versicherungstechnisch privilegiert. Geschieht hier ein Unfall, ist man besser abgesichert als bei der Fahrradtour am Samstagnachmittag. Gleichzeitig kann die Versicherung jedoch gewisse "Obliegenheiten/Schadensvermeidungspflichten" für die Gewährung dieser zusätzlichen Leistungen festlegen. Das hat mit obrigkeitsstaatlichem Denken nix zu tun. Das ist Pragmatismus - und war als hilfreicher Hinweis gedacht, sich eventuell zustehende Leistungen nicht durch "Helmmuffelei" zu verscherzen.
edit: Davon abgesehen habe ich vermutlich schon mehr Hirnverletzte gesehen als manch Anderer hier im Forum - und das ist nicht rhetorisch gemeint.