Beiträge von alias

    Don't panic.

    Mit 20 Tagessätzen kommt das nicht ins Führungszeugnis, daher bist du in diesem Sinne nicht vorbetraft.

    Die ergiebigste Quelle für Bilder sind Google und commons.wikimedia.org.

    Bei Google erhältst du auf einfache Weise nur die Bilder angezeigt, die auch frei verwendbar sind:

    1.) Suche nach "Fuchs"
    2.) Klicke auf "Bilder"
    3.) Klicke in der oberen Zeile auf "Einstellungen"
    4.) kliche auf "Erweiterte Suche"
    5.) Scrolle nach unten - dort im Dropdownmenue "Nutzungsrechte" die Lizenz
    "frei zunutzen, weiterzugeben, zu verändern - auch für kommerzielle Zwecke" anwählen

    Nicht nur bei Wikimedia.commons musst du bei Nutzung eines Bildes die Quelle und die Lizenz, sowie den Urheber des Bildes angeben. Das ist normales wissenschaftliches Arbeiten mit Angabe der verwendeten Quelle. Den Umfang der anzugebenden Angaben kann man bei wikimedia mit einem Klick auf "More Details" erfahren.
    Beispiel "Fuchs" - hier benötigst du den wissenschaftlichen Namen für eine umfangreiche Bilder"strecke":
    1.) https://commons.wikimedia.org aufrufen
    2.) Suche nach "Vulpes vulpes"
    3.) nach unten scrollen zur Bildesrtrecke
    4.) Bild wählen
    5.) "More Details" anklicken
    6.) Nach unten scrollen und die Lizenz lesen. Falls dort "Public Domain" steht, ist eigentlich alles gut.
    Falls du ganz sicher gehen willst, mache einen Screenshot, als Beweis, dass du bei der Nutzung des Bildes auf die korrekte Angabe vertraut hast.

    Hast du überhaupt schon informellen Kontakt zum Personalrat aufgenommen?
    Das ist der erste Schritt, bevor du andere tust.

    Deiner Frage entnehme ich, dass du dies noch nicht getan hast - denn dort hätte man dich über dieses Procedere rechtssicher informiert.

    Für Realschulen in Baden-Württemberg:
    Geh' auf die Homepage des für euren Bereich zuständigen Staatlichen Schulamts, dort findest du Namen, Sprechzeiten und Telefonnummer der Personalvertretung.

    BTW:
    Elster ist ein Programm, mit dem man als "alter Steuerhase" ganz gut zurecht kommt.
    Bequemer und mit guten Tipps und Abfragen funktioniert jedoch das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Dort gibt es ein
    Programm zum Erstellen der Steuererklärung speziell für Lehrer [Anzeige]
    das über eine Elster-Schnittstelle die Daten ebenfalls konform ans Finanzamt übermittelt.
    Das Programm kann von der Steuer abgesetzt werden und es holt (viel) mehr raus, als es kostet.
    Vorteil: Vorlagen für Widersprüche etc. sind ebenfalls enthalten.


    [Blockierte Grafik: https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/51pXsLFNG4L._AC_UL160_SR160,160_.jpg]
    Steuersparerklärung für Lehrer [Anzeige]

    BTW2: Den Link habe ich mit der "Provisionsverknüpfung für's Lehrerforum" ausgestattet ;)

    Zunächst:
    Lies die Gesetze und Verordnungen. Schulgesetz, Konferenzordnung, Notenverordnung...
    Da stehen zum Teil Sachen drin ... ich sag's dir. Wenn sich das ganze Kollegium (oder wenigstens die Stimmenmehrheit) daran hält, steht die Leitung auf verlorenem Posten. In keiner anderen "Firma" hat die "Konferenz der Beschäftigten" so viel Macht und Entscheidungsbefugnisse.
    Gibt es an eurer Schule einen Geschäftsverteilungsplan? Welche Aufgaben sind der "Abteilungsleiterin" zugewiesen - und welche Rechte ergeben sich daraus für sie?
    Dringend: Tritt einer Gewrkschaft bei und lass dich beraten.
    Der Vorschlag, alle Vorkomnise zu dokumentieren ist SEHR gut und wichtig. Es könnte sein, dass die Abteilungsleitung in ihrem Wahn gegen dich agiert. Da ist es hilfreich, wenn man Mobbingstrukturen dokumentiert hat.

    Notengebung ist das "Königsrecht" des Lehrers. Solange du keine Formfehler begehst oder unterschiedliche Kriterien für die einzelnen Schüler ansetzt und gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt, gilt, was du niederschreibst. Eine Veränderung der Noten durch die Leitung gegen deinen Willen wäre andernfalls ein eklatanter Rechtsbruch, den du zwar zunächst wohl hinnehmen müsstest, aber dann das RP einschaltest und remonstrierst. Dann dürfte die Amtszeit der Leitung beendet sein.

    Das Programm 1Plus ist - wie alle Zeugnisprogramme - mit unzähligen Variationen und Eingabemöglichkeiten ausgestattet.
    Positiv finde ich, dass
    - die Schülernamen aus der Schulverwaltung per Excel-Datei übernommen werden können
    - die Funktion einzelner Noten der Klassenarbeiten, der mündlichen und schriftlichen sonstigen Noten in einer Tabelle des Programms eingetragen werden können und die Endnote auf Wunsch direkt errechnet und ins Zeugnis übernommen wird
    - der Floskelspeicher für Berichtszeugnisse sehr umfangreich ist
    - ein Umschalten auf Kompetenzberichte möglich ist
    - das Programm sämtliche Daten auf einem verschlüsselten Stick speichern kann, mit dem sich die Notenliste zuhause und in der Schule bearbeiten lässt.
    - das Programm mit einer automatischen Update-Funktion ausgestattet ist, die neue gesetzliche Regelungen und Programmergänzungen schnell einliest.
    Manche Abläufe sind zunächst etwas gewöhnungsbedürftig, aber das Programm ist gut handlebar.
    Wir haben 1plus und 5plus im Einsatz.

    Zur Bemerkung von hugoles_AL:
    Das Programm sollte zwar auf einem gemeinsamen Lehrerrechner installiert werden, damit man sich die etwas krude Lizenzschlüsseleingabe nicht jedes Mal antun muss. Die Daten der Schüler sollten jedoch (aus Datenschutzgründen eigentlich: dürfen!) nicht auf diesem Rechner gespeichert werden. Nimmst du die Portable Version, froscht da niemand außer dir.

    In Baden-Württemberg kannst du die 2.Prüfung einmal wiederholen.
    In meinem Lehrerdasein habe ich mehrere Referendare erlebt, die den ersten Durchgang nicht geschafft hatten (auch weil sie zu viel zeigen wollten) und beim zweiten Mal im Herbst das Examen dann absolvierten. Das ist zwar Stress - zum Trost jedoch 3 Vorteile:
    1.) Du bekommst über die Sommerferien weiterhin Gehalt ;)
    2.) Du wirst im November - wenn die Prüfungen vorbei sind - sofort als KV gekrallt und daraus haben sich bei bislang allen Kandidaten dann feste Anstellungen im Beamtenverhältnis ergeben.
    3.) Du wirst deinen Schülern gegenüber in Prüfungssituationen empathischer entgegentreten als die "Ellbogenfraktion".

    Kopf hoch - du schaffst das.

    Als Beamtin hast du ein Anrecht auf Schutz und Fürsorge. Der normale Weg besteht darin, dass dein Arzt die Arbeitsunfähigkeit oder Teildienstfähigkeit attestiert und dich in Kur schickt. Anschließend stellt der Amtsarzt fest, ob die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist oder ob du nur teildienstfähig bist, bzw. ob eine Tätigkeit in der Verwaltung für dich in Frage kommt. Dann muss das Schulamt dir Angebote unterbreiten.
    Das muss nicht in der Unterrichtsberatung liegen - diese wird von Fachberatern und Schulräten geleistet. Aber eine Beratungs- und Verwaltungstätigkeit in einem Teilbereich wie z.B. der Beratung bei Autismus, Inklusion o.ä. käme durchaus in Frage.

    Welche dienstrechtlichen Konsequenzen hättest du zu erwarten, wenn du das Zeugnis auf normalem, weißen Papier aus dem Skretariat druckst? Falls euch das nicht zur Verfügung gestelt wird, nimm das Papier vom Kopierer.

    Bei Beschwerden von Eltern, dass das Papier dieses Mal so schmuddelig sei, verweist ihr an die Schulleitung, die euch nur dieses Papier zur Verfügung stellt.

    Dann regelt sich das von selbst.

    Zu den Töpfen:
    Die Rechte der Lehrerkollegien sind in der Konferenzordnung und im Schulgesetz festgelegt. Lesen bildet:


    (9) Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt den jährlichen Schulhaushalt auf und
    bewirtschaftet die der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel. Die Entscheidung über
    den Schulhaushalt trifft die Schulkonferenz. Der Bericht über die Mittelverwendung
    ist der Schulkonferenz innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
    zuzuleiten.

    Das kannst du anhand welcher Erfahrung belegen?

    Als Gymnasialkollege weiß man sowas. Das hat man im Gefühl.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ein Studium, das über weite Strecken vergleichbar ist mit dem "normalen" Fachstudium findet sich am ehesten im Gymnasialbereich (das war jedenfalls zu meiner Zeit so), deswegen "landet" man da bei A13.

    Die Gehaltsgruppen hängen im öffentlichen Dienst an der Regelstudiendauer - nicht an der Vergleichbarkeit mit der Ausbildung für den industriellen Einsatz.

    Lehrer sind in erster Linie Pädagogen - oder sollten es zumindest sein. Als Lehrer ist dein Wissen im unterrichteten Fach zwar nicht unwichtig, psychologisches und pädagogisches Wissen, das in der Ausbildung der GHS-Kollegen eine viel größere Rolle spielt als die Definition von Restklassengruppen der Zahlentheorie, wäre für manchen Gymnasialkollegen wichtiger als das perfekte Wissen zur Geschichte der französischen Literatur. Im Vergleich zur "Fach"-ausbildung kommt das didaktisch-pädagogische Handwerkszeug imho an den Unis zu kurz.

    Zumindest rechtfertigt das Wissen um die Literaturgeschichte der späten Römerzeit keinen Gehaltsvorsprung von 500 € pro Monat - wenn das Tätigkeitsfeld sonst annähernd gleich ist: Wir begleiten Kinder bei ihrem Erkenntnisgewinn über die Welt und unsere Gesellschaft.

    Sich als Grundschul- oder Hauptschullehrer (A12) mit einem Ingenieur zu vergleichen ist zu weit hergeholt.

    Du hast Recht.

    Zu meiner Zeit lag die Reglsudienzeit für Dipl-Ings bei 7 Semestern - genauso wie für GHS-Kollegen.
    Während für ein Ing-Studium jedoch die Fachhochschulreife genügte, wurde für das GHS-Studium seit jeher die Allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt

    Wie man sieht, mussten GHS-Kollegen schon immer höheren Anforderungen genügen ;)

    Bei uns an der Schule wurde explizit gesagt, dass wir für Klassenkassen ein Konto bei der örtlichen Sparkasse mit dem Hinweis, dass es eine Klassenkasse sei, eröffnen sollten. Die genauen Bedingungen für das Konto kenne ich nicht,

    Für Abschlussfahrten und Schullandheimaufenthalte habe ich immer ein Girokonto bei der Bank angelegt. Die Volksbanken bieten - zumindest in unserer Region - für Klassenkassen eine kostenfreie Kontoführung an. Das konto läuft zwar unter meinem Namen, jedoch mit dem Zusatz "Klassenkasse XY-Schule, Klasse 9, 2017"
    Vorteil des Girokontos: Bei der Organisation von Abschlussfahrten sind schnell einige tausend Euro auf dem Konto. Solche Beträge bunkert man nicht in der Schule oder zuhause. Zudem hat man mit dem Kontoauszug einen "amtlichen" Beleg über die Zahlungsein- und -ausgänge. Wenn nach der Fahrt noch Geld auf dem Konto ist, wird damit ein gemeinsames Klassenfrühstück organisiert, bei dem man die Bilder der Reise anschaut. Dann ist das Konto wieder auf Null und wird aufgelöst.

    Ich versuche gar nicht erst weg zu fahren. "Erlebnispädagogik" können ruhig die anderen machen...

    Deinen Beiträgen entnehme ich, dass du als Fachlehrer unterrichtest und keine Klassenlehrerfunktion wahrnimmst.
    Dein Profil gibt leider keine Auskunft über deinen "Erfahrungshorizont"

Werbung