Schwierige Frage.
Gelesen habe ich folgendes:
- Fahrtkosten und Übernachtungskosten der Lehrer auf die Eltern/Schüler umzulegen, ist ein absolutes "no-go" - weil als Vorteilsnahme gesetzlich untersagt. Das gilt bereits für die Kinokarte - selbst wenn man wegen Dompteuraufgaben selbst nicht zum Kucken kommt....
Für die Reisekosten der Lehrer gibt es die Reisekostenregelungen des Dienstherren - auch wenn wir als Lehrer vor der Genemigung der Dienstreise unterschreiben sollen, dass wir auf diese Reisekosten verzichten sollen - für mich ebenfalls ein absolutes "no-go"
(siehe auch Zitat)
Viele Reiseveranstalter locken mit Freiplätzen.
-Werden die Freiplätze für die gesamte Gruppe angeboten, dürfen diese wohl nicht für Lehrerplätze "missbraucht" werden, sondern sollen den sozial Schwachen zu Gute kommen.
-Werden Freiplätze explizit für Lehrkräfte angeboten, gibt es sogar Vorschriften der Landesämter, dass diese in Anspruch genommen werden müssen - um die Reisekosten der Lehrer zu senken.
-Freiplätze, die von Reiseveranstaltern explizit für Lehrkräfte angeboten werden sind jedoch in Wirklichkeit nichts anderes, als vom Veranstalter auf die Gruppe umgelegte Kosten
-Werden Kosten der Lehrkraft auf die Gruppe umgelegt, ist dies de facto eine Finanzierung durch die Gruppe unjd damit eine vom Gesetzgeber verbotene "Vorteilsnahme" - die zu dienstrechtlichen Verfahren führen kann. Falls Eltern klagen, verliert der Lehrer. Da gab's schon Urteile in der Richtung
Fazit: Als Lehrer bist du der....
Ein Personalrat schreibt:
ZitatFür einen ordentlichen Betrieb in der Wirtschaft wäre es zum Glück unvorstellbar, einen Mitarbeiter für zwei Wochen zu einer Tätigkeit mit sehr vielen Überstunden und zusätzlichem Bereitschaftsdienst rund um die Uhr an einen entfernten Ort zu schicken, dafür keine Überstunden und keinen Bereitschaftsdienst zu bezahlen und zusätzlich noch die Fahrtkosten und die Kosten für die auswärtige Unterkunft dem Arbeitnehmer selbst aufzubürden.
Zurückhaltung bei Freiplätzen: Freiplätze für Schülerinnen und Schüler
stehen selbstverständlich auch diesen zu. Aber auch wenn ein Freiplatz ohne personelle Zweckbindung zur Verfügung steht, ist zur Vorsicht geraten. Unter Umständen können wir durch die Inanspruchnahme eines solchen Freiplatzes sehr schnell völlig unnötig in die Kritik geraten. Deshalb sollten wir uns lieber an die Empfehlung des Schullandheimverbands halten, Freiplätze nicht für Lehrkräfte in Anspruch zu nehmen, sondern sozial schwächer gestellten Schülern zur Verfügung zu stellen.
http://download.zollernalbkreis.de/Amt43/Personal…ranstaltung.pdf
Links, die ich zum Thema gefunden habe:
http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-…umgelegt-werden
http://www.schulfuchs.de/forum1/cgi-bin…&num=1034142694
Das Kumi Niedersachsen geht von geringen Reisekosten aus und kürzt daher die Dienstreisekosten:
http://www.schule-entdeckt-niedersachsen.de/erlasse/erlasse.html
http://www.forumdeutschesrecht.de/phpbb/viewtopic.php?t=149649