Beiträge von alias

    Deine Aussage war etwas missverständlich.
    Rein zahlenmäßig stammen die meisten Frauen nämlich nicht vom Balkan. Aus dem arabischen Raum ( http://www.bamf.de/SharedDocs/Anl…publicationFile , S.22) stellten 2014 knapp 21000 Frauen, vom Balkan ca.20.000 einen Asylantrag. Verlässliche Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor - was nicht an den Flüchtlingen liegt, sondern an der chaotischen Registrierungspraxis deutscher Behörden, die das nicht gebacken bekommen.

    Auch deine Alterszuweisung auf "junge Männer" ist aus der Statistik nicht in einer Signifikanz ablesbar, die auf eine Bedrohung des Abendlandes schließen ließe.

    Richtig ist, dass bei Flüchtlingen vom Balkan die Geschlechter mit 55%:45% fast ausgewogen sind, während die Flüchtlinge aus arabischen Ländern eine Geschlechterverteilung von ca. 70:30 aufweisen.

    Falsch ist die Zuordnung von Flüchtlingen zum "nordafrikanischen" Raum. Von dort stammen fast keine Asylsuchenden. Es handelt sich dabei um Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea und Somalia, die den Fluchtweg über die Meerenge zwischen Tunesien und Lampedusa versuchen.

    Natürlich sind aus dem nordafrikanischen Raum der Großteil junge Männer, meistens wird Geld für eine Person zusammengelegt und das ist dann nunmal der Sohn, weil man gerade diesen Leuten die z.B. Mittelmeerpassage am ehesten zutraut.

    Die meisten (!) Frauen und Kinder kommen vom Balkan, in der Regel Roma. Hier kommt dann meistens die ganze Familie, weil von da aus die Strapazen nicht ganz so schlimm sind.

    Kannst du das bitte mit verifizierbarem statistischen Faktenmaterial aus glaubwürdiger Quelle untermauern?

    Was bei der ganzen Vergleicherei gerne übersehen wird:

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und 13.Monatsgehalt wurden vor Jahren in das monatliche Gehalt eingearbeitet, sind bei Lehrern also nicht zusätzlich vorhanden.

    In der Industrie wird in bestimmten Bereichen auch ein 14.Gehalt sowie Gewinnbeteiligung ausgeschüttet. Der reine Vergleich des Monatsgehaltes ist nicht zielführend.


    I-3.1.13 Arbeitgeber

    Entsprechend den Zuständigkeitsregelungen im Schulwesen tragen die Arbeitgeberverantwortung

    -für Organisation, Inhalte und Durchführung des Unterrichts die Kultusverwaltung des Landes,

    -vor Ort der Schulleiter. Die Übertragung der Arbeitgeberverantwortung auf den Schulleiter erfolgt dabei nach Landesrecht.

    -für Bau, Ausstattung, Ver- und Entsorgung mit/von Verbrauchsmaterialien in der Regel der Sachkostenträger.

    Konsequenzen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__26.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__27.html
    Hier besonders:


    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer durch eine in Absatz 1 oder Absatz 1a oder eine in § 26 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 Buchstabe b, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 10 oder Nummer 11 bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
    1.In den Fällen des Absatzes 1 oder Absatzes 1a Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe,
    2.in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

    Zuständig ist zunächst der Schulleiter, der nach dem Gesetz wie der Arbeitgeber eines Betriebes handelt - und verantwortlich ist, sowie der Sachkostenträger, der für die Bereitstellung von Lagermöglichkeiten für eine korrekte Lagerung der Chemikalien zuständig ist.

    Weil der Schulleiter - und der Sachkostenträger rechtlich wie Arbeitgeber eines Gewerbebetriebes fungieren, sind in der Tat das Gewerbeaufsichtsamt und das Gesundheitsamt (bei akut drohender Gesundheitsgefährdung) zuständig. Als Beamter bist du jedoch zunächst zur Remonstration bei deinem direkten Vorgesetzten verpflichtet. Da kann schon ein kleiner Mehrzeiler Wunder wirken:

    Zitat von Alias


    Sehr geehrter Herr...

    pflichtgemäß weise ich darauf hin, dass die Lagerung von Chemikalien in Raum XYZ nicht vorschriftsmäßig sowie nicht fach- und sachgerecht erfolgt und meiner Einschätzung nach gesundheitliche Schädigungen von Schülern und Lehrkräften nicht ausgeschlossen werden können.
    Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist in DGUV-Regel 113-018 festgehalten.
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/sr-2003.pdf
    Bitte weisen Sie den Sachaufwandsträger auf diesen Umstand hin.

    Datum, Unterschrift

    Ist auch klar, dass jetzt jeder einzelne muslimische, gut gebaute Mann unter 30 Jahren, der einem deutschen Mädchen an die Brüste greift, zum Skandal erklärt wird während die restlichen 99 % der muslimischen, gut gebauten Männer unter 30 Jahren sich nicht oder nur bedingt für die Brüste deutscher Mädchen interessieren,

    Es ist viel wahrscheinlicher, dass es in Deutschland eine größere Anzahl gut gebauter deutscher Männer unter 30 Jahren gibt, die einem muslimischen Mädchen im Ausschnitt fummeln. Nur um das mal rein bevölkerungsbedingt mathematisch-statistisch festzuhalten.

    Um derartige Vorfälle zu verhindern bleibt nur, diese Männer auszuweisen.

    Remonstration ist das richtige Stichwort.
    Jeder Beamte ist verpflichtet, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften beim Vorgesetzten anzumahnen und anzuzeigen - sollte dieser nicht aktiv werden, muss die Remonstration beim nächsthöheren Vorgesetzten erfolgen.

    Gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen sind auf dieser Seite des Landes Ba-Wü zu finden - diese Gesetze, Vorschriften und verordnungen gelten jedoch bundesweit.
    http://www.gefahrstoffe-schule-bw.de/,Lde/3094227

    Hier sind die Aufgaben der Schulleiter festgehalten:
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/sr-2003.pdf

    Vielleicht weist du deinen Schulleiter darauf hin, dass es wohl bereits empfindliche Bußgelder für Schulleiter und Sicherheitsbeauftragte an Schulen gab, die sich nicht um diese Verordnungen gekümmert hatten und in deren Schulen daher Giftstoffe freigesetzt wurden. Nach meiner Erinnerung ging es um mehrere tausend Euronen und knapp an Verurteilungen mit Freiheitsstrafen vorbei...

    Zu den Gerüchten über Vergewaltigungen und über eine Zubahme der Kriminalität ist der "Faktencheck" der Tagesschau aufschlussreich:
    https://www.tagesschau.de/inland/fluecht…uechte-101.html
    Quintessenz: Gerüchte.

    Deutlich zugenommen, haben hingegen die Straftaten gegenüber Asylbewerbern oder Flüchtlingsunterkünften. Laut BKA gab es in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 461 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte - bereits jetzt eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2014.


    Die wichtigsten Fakten zur Flüchtlingssituation wurden hier von der Redaktion der Tagesschau zusammengefasst:
    https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-faq-101.html


    [Afd'er-Modus on] Lügenpresse!!! [Afd'er-Modus off] :sterne:

    Die Aufstellung ist ein komplexes Zitat wert:

    @Morale
    Nochmal zur Lesekompetenz:
    Ich hatte geschrieben, dass sich eine Bäckereiverkäuferin im Lebensverdienst nicht So viel schlechter stellt und nicht behauptet, dass sie dasselbe verdient ;) Nimm einen Metallfacharbeiter - dann dreht sich das Bild.

    Zur Rechnung: Wenn eine Hauptschülerin mit 15 in die Lehre geht, ist sie mit 18 Verkäuferin. Dann kommt sie - bei der heute geltenden Altersgrenze von 67 Jahren - auf 49 Arbeitsjahre.

    Lehrer haben in der Regel mit 30 das Referendariat beendet und werden im Durchschnitt mit 60 wegen Überlastung frühpensioniert oder begraben. Dass für höhere Verantwortung und Entscheidungskompetenz ein höherer Lohn bezahlt wird, ist im Kapitalismus üblich.

    Jetzt ist der Thread jedoch bereits sehr weit vom Ursprung abgedriftet...

    Sind wir mal wieder bei der schon so oft durchgekauten Gehaltsdiskussion angelangt...
    Wer Gehälter vergleicht, muss Äpfel mit Äpfeln vergleichen. Lehrer sind Akademiker. Also vergleicht man das Gehalt nicht mit der Bäckereifachverkäuferin - doch auch die kommt, wenn man das "Lebenszeit-Gehalt" betrachtet, nicht so viel schlechter weg.

    Akademikergehälter bewegen sich im Schnitt bei 58.000 € brutto pro Jahr, macht 4830/Monat
    http://www.abendblatt.de/politik/deutsc…tlich-mehr.html

    Kommt man bei deinem Alleinverdiener-Beispiel auf 3240 € plus Kindergeld netto. Da ist Krankenversicherung bereits bezahlt.

    Dein Lehrerlein mit 3500 € muss sich, die Frau und die Kinder jeweils separat krankenversichern. Da knapst er mehr als 500 € pro Monat von seinem "üppigen" Gehalt ab.

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