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Armer Admin -- hast mein Mitgefühl ... und meinen Dank für die Mühe!
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Armer Admin -- hast mein Mitgefühl ... und meinen Dank für die Mühe!
... Nachdem Eigeninitiative nicht so üblich ist, steht das Opfer dann schnell als die "Petze" im Raum, ob und wie die Täter darauf reagieren lässt sich dann schwer einschätzen. Und spätestens auf dem Schulweg passt keiner mehr auf, was so passiert.
a) Man kann nicht petzen, was offensichtlich ist.
b) Den Schülern muss - wohl auch durch eine Ansprache der Schulleitung (!!!) im Klassenzimmer verdeutlicht werden, dass der Schulweg schulrechtlich in den Einflussbereich der Schule wirkt und daher auch Verstöße dort schulrechtlich zu Konsequenzen bis zum Schulausschluss führen können - von Strafanzeigen der Eltern wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung zu schweigen.
Infos zu Maßnahmen gegen Mobbing und zum "No-Blame_Approach" findest du hier:
http://www.schulsozialarbeit.li/uploads/media/…bbing-Fibel.pdf
Daraus:
Der Betreiber genießt meistens hohes Ansehen in der Gruppe. Er setzt die Standards für das Mobbing und ist Vorbild.
Die Helfer ahmen das Verhalten des Betreibers nach und sonnen sich in seiner Ausstrahlung und seinem Einfluss. Je mehr Personen
sich am Mobbing beteiligen, desto mehr reduziert sich das Schuldgefühl der Einzelnen.
Die Möglichmacher beobachten das Treiben hilflos und manchmal mit Abscheu, oft aber mit Gleichgültigkeit und Genugtuung.
Meistens sind sie einfach nur froh, nicht selbst Opfer zu sein.
Im Moment agiert das Kollegium in der Rolle der "Möglichmacher". Wollt ihr wirklich diese Rolle einnehmen?
Unter "Forum" findest du jetzt den Unterpunkt "Themen der letzten 24 Stunden"
Super! Funktioniert einwandfrei - und ist endlich oben... ![]()
Die Speicherzeit meines Beitrags war unterirdisch - deshalb habe ich nochmals versucht, abzuspeichern - wodurch der Beitrag 2mal erschien.. hab das jetzt durch diese Zeilen überschrieben.
Ich hab's bereits als PM geschrieben - mir fehlt die Übersicht "Aktive Themen der letzten 24 Stunden". Ich habe keine Zeit und Lust, mich durch alle Forenthemen nach etwas durchzuklicken, das mich interessiert.
Vielleicht lässt sich der Bereich "Ungelesene Themen" erweitern. Den darunter stehenden Bereich "Letzte Aktivitäten" empfinde ich als unübersichtlich und nutzlos - den könnte man dafür opfern.
Falls sich die blauen Avatar- und Mitgliederinfo-Fenster verkleinern lassen, könne der Textbereich dadurch größer und übersichtlicher - und mit einer 1-2 pt größeren Schrift versehen werden.
Danke für die Links. Daraus ergibt sich dass man selbst nicht aktiv werden muss, da dies ggf. von Amts wegen erfolgt:
ZitatAlles anzeigen2. Abschnitt
Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-,
Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen15
Strafsachen gegen Personen in einem Beamten- oder
Richterverhältnis§ 125c BRRG, § 46 Abs. 1, § 71 Abs. 3 DRiG
(1) In Strafsachen gegen Personen, die in einem Beamten- oder Richterverhältnis stehen, sind mitzuteilen
1.
der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls,2.
die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift,3.
der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und4.
die einen Rechtszug abschließende Entscheidung mit Begründung sowie ggf. mit dem Hinweis, dass ein Rechtsmittel eingelegt worden ist.(2) Absatz 1 gilt in Verfahren wegen Privatklagedelikten nur, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht hat; Nummer 29 bleibt unberührt. In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten sind Mitteilungen nach Absatz 1 Ziff. 2 bis 4 nur zu machen, wenn
1.
es sich um schwere Verstöße, namentlich Vergehen der Trunkenheit im Straßenverkehr oder der fahrlässigen Tötung, handelt oder2.
in sonstigen Fällen die Kenntnis der Daten auf Grund der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, um zu prüfen, ob dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind.(3) Entscheidungen über Verfahrenseinstellungen, die nicht bereits nach Absatz 1 oder 2 zu übermitteln sind, sollen übermittelt werden, wenn die in Absatz 2 Ziff. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Übermittelt werden sollen insbesondere Einstellungsentscheidungen gem. § 170 Abs. 2 StPO, die Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthalten. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an.
(4) Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind auch zulässig, soweit sie Daten betreffen, die dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterliegen.
(5) Die Mitteilungen sind an die zuständigen Dienstvorgesetzten oder deren Vertretung im Amt zu richten und als "Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen.
Anmerkung zu Nummer 15
16
Strafsachen gegen Personen in einem Arbeitnehmer- oder
sonstigen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst§ 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 EGGVG
(1) In Strafsachen gegen Personen, die in einem privatrechtlichen Arbeitnehmer- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund, einem Land, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts stehen, sind, soweit es um den Vorwurf eines Verbrechens geht, mitzuteilen
1.
der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls,2.
die Erhebung der öffentlichen Klage,3.
die Urteile,4.
der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 bis 3 zu machen war.(2) Entsprechend ist in Strafsachen wegen eines Vergehens zu verfahren, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Dienstes bzw. des Berufes zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen.
(3) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung.
(4) In Strafsachen gegen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, das nicht unter Nummer 15 fällt, ist diese Bestimmung dann anzuwenden, wenn für das Rechtsverhältnis im Gesetz auf die Regelungen des Beamtenrechts verwiesen wird. Ist dies nicht der Fall, ist nach den Absätzen 1 bis 3 zu verfahren.
(5) Die Mitteilungen sind an die Leitung der Behörde oder Beschäftigungsstelle oder die Vertretung im Amt zu richten und als "Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen.
Daraus ergibt sich auch, dass bei "Trunkenheit im Straßenverkehr" als schweres Vergehen eine Meldung an den Dienstherrn erfolgt. Falls dies dein "privates Vergehen" war, hast du ein Problem.
So lange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, besteht für dich die Unschuldsvermutung.
Nur falls die Strafanzeige wegen einer Tätlichkeit gegen ein Mitglied der Schulgemeinde, wegen Zerstörung öffentlichen Eigentums oder einer Tat erfolgt ist, die den Ruf des Berufsbeamtentums oder des Staates schädigen könnte, sieht das anders aus.
Also mach' dich locker...
Unsinn. Kuschelpädagogen-Taktik, die bei echten Problemfällen nicht wirkt. Dem Schüler muss VOR der Klasse klargemacht werden, wer im Klassenraum das Alpha-Tier ist. Und das sollte vorne am Pult stehen. Ein Lehrer, der sich mit so einem Problemfall vor die Klassentür schleicht, zeigt dem Rest der Klasse nur eins: Schwäche. Und wird daher nicht für voll genommen. Das sind dann die Klassen, in denen es drunter und drüber geht.Man sieht ja, wohin die Alt-68er-Weichspülpädagogik das deutsche Schulsystem gebracht hat...
Gruß !
Humbug. Wenn du im Klassenverband Alphamännchen-Spiele veranstaltest, bietest du dem Kerl die Bühne, die er will. Dann hast du schon verloren. Denn ein großer Teil der Klasse wird nicht das Genick einziehen, sondern dem Kerlchen anschließend auf die Schulter klopfen. Ich gehe mit dem vor die Tür, mache ihm klar, dass keine Diskussion stattfindet und ihm eine Klassenkonferenz mit anschließendem Schulausschluss droht, falls die Unterrichtsstörungen weitergehen.
Eine "Redeschlacht" mit Zwischenrufen von anderen Schülern ist unwirksam, schädlich und kontraproduktiv.
Und wenn der anschließend mit hängendem Kopf in die Klasse zurückschleicht, weiß jeder, was die Stunde geschlagen hat.
Das hat nichts mit "[lexicon='Kuschelpädagogik',''][/lexicon]" zu tun, sondern mit pädagogischem Wissen, dass in der Sek I/Sek II-Ausbildung leider zu kurz kommt.
Wichtig:
Rede mit dem betrefenden Schüler nicht vor dem Klassenverband. Geh' mit ihm kurz vor die Tür. Innerhalb der Klasse geht es um Gesichtsverlust und Rangordnung. Draußen, im 4-Augen-Gespräch,sind die Kids meist einsichtiger.
Ein Zitat zum Thema "Religion":
"Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott."
Karl Kraus, Schriftsteller
Ich kann ja nicht alle 2 Minuten den Unterricht unterbrechen. Die, die ganz genau wissen, wie sie stören, geben sich bei entsprechenden Konsequenzen fassungslos und beginnen aus Respektlosigkeit lauthals zu protestieren und schon geht das Geschrei los. Ich kann nicht soviel Zeit für Diskussionen verschwenden, die sowieso jeder Logik entbehren. Aber das lässt sich nicht vermeiden, wenn ich klar machen will, dass ich das nicht tolerieren kann, oder?
Doch. Da hilft ein einziger Satz:
ZitatIch diskutiere das jetzt im Unterricht nicht mit dir. Wir können das morgen um 16 Uhr im Beisein deiner Eltern diskutieren.
Falls dir das nicht passt, rufe ich nachher bei deinen Eltern an, dass sie dich wegen ständiger Unterrichtsstörung abholen sollen. Und nun machen wir, wozu wir hier sind: Jetzt wird gearbeitet und gelernt. Und du hast Funkstille.
Ok. Das waren jetzt 4 Sätze.
Du darfst deinen Unmut ruhig und sachlich zeigen - gerne auch etwas lauter. Du wirst sehen - es wirkt Wunder. ![]()
Eins muss euch doch langsam mal klar werden: wenn es immer nur Worte sind, die einem drohen, machen sich die ständigen Mahner nur selbst unglaubwürdig.
Wie der Volksmund sagt: "Hunde, die nur bellen, beißen nicht" Das wissen auch die Schüler.
Oder die Eltern könnten ihr Kind von der Schule nehmen. Dann wäre es von den Mobbern und von unprofessionellem Personal zugleich befreit.
Wer mobbt, geht. Nicht der, der gemobbt wird. Sonst öffnet man die Büchse der Pandora - und die Mobber sehen sich auf der Erfolgsspur.
Hier sollten passende Maßnahmenpakete, Infos und Handreichungen zu finden sein:
http://www.autenrieths.de/links/mobbing.htm
Falls eine schulinterne Regelung nicht möglich ist:
Wende dich an den zuständigen Schulrat, der für Sonderschulbedürftigkeit und für die Feststellung einer Beschulung in der Schule für Erziehungshilfe zuständig ist.
Hier wird der Unterricht massiv gestört. Eventuell kennt der Schulrat eine Möglichkeit - oder schickt einen Sonderschullehrer oder Schulpsychologen, der den Unterricht beobachtet und ein Gutachten verfasst. Die Schulbehörde ist nicht nur Aufsichtsorgan, sondern bietet auch Unterstützung und Hilfe an.
Es müssen auf jeden Fall alle Vorkommnisse und beleidigenden/herabsetzenden Bemerkungen im Tagebuch dokumentiert werden.
Erst dadurch werden diese Vorkommnisse "amtlich" und schulrechtlich relevant.
In Ba-Wü hättest du wohl schlechte Karten - falls es sich nicht um eine Privatschule handelt.
Auf jeden Fall bekommst du dann kein Studienratsgehalt, sondern Grundschullehrer-A12. Ohne Beförderungsstufen - es sei denn, dass du an einer Gemeinschaftsschule unterrichtest. Dort wirst du als Studienrat jedoch wohl nicht auf Dauer nur in Klasse 5+6 eingesetzt.
Hast du überhaupt genug Wissen um Grundschulpädagogik? Das ist eine völlig andere Hausnummer ... da muss man sich auskennen. Deshalb studiert man das (nicht nur) in Ba-Wü als Schwerpunkt mit speziell abgestimmten Seminaren.
Was soll denn "entschuldigtes Schulschwänzen" sein? Schulschwänzen ist unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Das liegt hier nicht vor, das Kind ist immer entschuldigt und sogar ärztlich bescheinigt aus gesundheitlichen Gründen dem Unterricht ferngeblieben. Die Eltern verhalten sich also völlig ordnungsgemäß und korrekt.
Das ist nicht korrekt.
Es besteht in Deutschland allgemeine Schulpflicht. Über die Einhaltung dieser Schulpflicht wachen nicht die Eltern, sondern die Schulbehörde.
Wenn Eltern jede Unpässlichkeit entschuldigen, handelt es sich um unentschuldigten Schulabsentismus. Hier muss - und darf - der Staat (und als dessen Vertreter die Beamten der Schule und Schulbehörde) zum Wohl des Kindes eingreifen.
Hier findest du Handreichungen verschiedener Bundesländer zum Thema.
http://www.autenrieths.de/links/verhalten.htm#schuldistanz
Lies!
z.B.
ZitatAlles anzeigenGravierende Formen von Schuldistanz entstehen nicht von heute auf Morgen, sondern entwickeln sich in den meisten Fällen im Rahmen eines längeren Prozesses. Erste Anzeichen von Schuldistanz sind bereits zu erkennen, lange bevor Schüler/innen beginnen, nicht mehr regelmäßig zur Schule zu kommen. Diese Form von Schuldistanz innerhalb von Schule wurde deshalb bei der Darstellung der Erscheinungsformen von Schuldistanz
mit Stufe 1 bezeichnet (vgl. Seite 7) und es ist im Rahmen der Prävention von entscheidender Bedeutung, Merkmalen von Schuldistanz innerhalb von Schule besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Rechtzeitiges angemessenes Handeln kann der Entstehung von Schuldistanz zuvorkommen.Folgende Verhaltensweisen bzw. Merkmale können auf potentiell gefährdete Schüler/innen hinweisen:
Sich unauffällig vom Unterricht abwenden:
sich nicht mehr beteiligen,
sich mit anderen Dingen beschäftigen,
Zeit absitzen,
häufiger Toilettenbesuch während der UnterrichtszeitSich auffällig vom Unterricht abwenden:
„Quatsch“ machen,
dazwischen rufen,
stören,
Normen verletzen,
zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen werden.
zu spät kommen,
gelegentliches Versäumen von einzelnen Unterrichtsstunden,
häufiger Arztbesuch während der Unterrichtszeit,
häufiges, längeres entschuldigtes Fehlen bei leichteren Erkrankungen,
Außenseiterrolle in der Klasse,
gemobbt werden,
Mitgliedschaft in einer Clique Schuldistanzierter
http://www.berlin.de/imperia/md/con…chuldistanz.pdf , Seite 21
Claudius
Die Fehlzeiten sind sicher nicht durch Attest entschuldigt - das käme den Eltern auf Dauer wohl zu teuer. Denn Atteste müssen beim Arzt privat bezahlt werden. Der Schüler weist eine Bescheinigung vor, dass er beim Arzt war - oder dass der Arzt ihn für eine bestimmte Zeit "schulunfähig" geschrieben hat. Wir haben einen Arzt, der sich über Hypochonder freut und dem Vernehmen nach sein Geschäftsmodell darauf gründet.
Ich hatte auch mal ein Kind, dessen Mutter depressiv war und die nicht alleine zu Hause bleiben wollte. Der Elfjährige musste den ganzen Haushalt managen. Hier das Jugendamt einzuschalten ist nicht anmaßend, sondern entspricht der gebotenen Fürsorge.
Links zu Schulabsentismus und Kindeswohlgefährdung findest du hier:
http://www.autenrieths.de/links/verhalten.htm#schuldistanz
Wichtig ist, dass du alle Absenzen und auch deine Interventionsmaßnahmen dokumentierst. Es könnte sonst passieren, dass dir am Ende der "Schwarze Peter" zugeschoben wird: "Warum haben Sie denn nichts gesagt? Weshalb haben Sie nicht..."
Notiere alles - mit Datum und Gesprächsteilnehmern. Mach' Gedächtnisprotokolle.
Nun wollte ich euch fragen, ob vielleicht schon jemand Erfahrung damit gemacht hat
Mit so neumodischem Zeugs hat sich hier noch niemand befasst... ![]()
Ernsthaft: Wochenplanarbeit ist Grund-Handwerkszeug für Lehrer an Grund- und Hauptschulen. Guggst du google. Oder Amazon. Oder Buchhandel. Oder Bibo.
Oder guggst du hier:
https://www.lehrerforen.de/index.php?form…ight=wochenplan
oder hier:
http://www.autenrieths.de/links/unterrichtsmethoden.htm
Wenn es bei dem Schüler sowieso in Richtung Klassenwiederholung geht - sei's drum. Die Schulleitung könnte bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Jugendamt informieren.
Ich hatte bei einem ähnlich gearteten Fall der Mutter mitgeteilt, dass ich bei mehr als 40 Fehltagen - was bei ca. 200 Schultagen ca. 20% entspricht - durch die Klassenkonferenz das "Nichtbestehen" des Schuljahres feststellen lasse. Ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, hatte ich nicht überprüft. War letztlich auch egal. Es fand eine Wunderheilung statt - und ich warte seitdem auf Seligsprechung. ![]()
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