Beiträge von alias

    ... Nachdem Eigeninitiative nicht so üblich ist, steht das Opfer dann schnell als die "Petze" im Raum, ob und wie die Täter darauf reagieren lässt sich dann schwer einschätzen. Und spätestens auf dem Schulweg passt keiner mehr auf, was so passiert.

    a) Man kann nicht petzen, was offensichtlich ist.
    b) Den Schülern muss - wohl auch durch eine Ansprache der Schulleitung (!!!) im Klassenzimmer verdeutlicht werden, dass der Schulweg schulrechtlich in den Einflussbereich der Schule wirkt und daher auch Verstöße dort schulrechtlich zu Konsequenzen bis zum Schulausschluss führen können - von Strafanzeigen der Eltern wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung zu schweigen.

    Infos zu Maßnahmen gegen Mobbing und zum "No-Blame_Approach" findest du hier:
    http://www.schulsozialarbeit.li/uploads/media/…bbing-Fibel.pdf

    Daraus:
    Der Betreiber genießt meistens hohes Ansehen in der Gruppe. Er setzt die Standards für das Mobbing und ist Vorbild.

    Die Helfer ahmen das Verhalten des Betreibers nach und sonnen sich in seiner Ausstrahlung und seinem Einfluss. Je mehr Personen
    sich am Mobbing beteiligen, desto mehr reduziert sich das Schuldgefühl der Einzelnen.

    Die Möglichmacher beobachten das Treiben hilflos und manchmal mit Abscheu, oft aber mit Gleichgültigkeit und Genugtuung.
    Meistens sind sie einfach nur froh, nicht selbst Opfer zu sein.

    Im Moment agiert das Kollegium in der Rolle der "Möglichmacher". Wollt ihr wirklich diese Rolle einnehmen?

    Ich hab's bereits als PM geschrieben - mir fehlt die Übersicht "Aktive Themen der letzten 24 Stunden". Ich habe keine Zeit und Lust, mich durch alle Forenthemen nach etwas durchzuklicken, das mich interessiert.

    Vielleicht lässt sich der Bereich "Ungelesene Themen" erweitern. Den darunter stehenden Bereich "Letzte Aktivitäten" empfinde ich als unübersichtlich und nutzlos - den könnte man dafür opfern.

    Falls sich die blauen Avatar- und Mitgliederinfo-Fenster verkleinern lassen, könne der Textbereich dadurch größer und übersichtlicher - und mit einer 1-2 pt größeren Schrift versehen werden.

    Danke für die Links. Daraus ergibt sich dass man selbst nicht aktiv werden muss, da dies ggf. von Amts wegen erfolgt:

    Daraus ergibt sich auch, dass bei "Trunkenheit im Straßenverkehr" als schweres Vergehen eine Meldung an den Dienstherrn erfolgt. Falls dies dein "privates Vergehen" war, hast du ein Problem.

    So lange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, besteht für dich die Unschuldsvermutung.
    Nur falls die Strafanzeige wegen einer Tätlichkeit gegen ein Mitglied der Schulgemeinde, wegen Zerstörung öffentlichen Eigentums oder einer Tat erfolgt ist, die den Ruf des Berufsbeamtentums oder des Staates schädigen könnte, sieht das anders aus.

    Also mach' dich locker...


    Unsinn. Kuschelpädagogen-Taktik, die bei echten Problemfällen nicht wirkt. Dem Schüler muss VOR der Klasse klargemacht werden, wer im Klassenraum das Alpha-Tier ist. Und das sollte vorne am Pult stehen. Ein Lehrer, der sich mit so einem Problemfall vor die Klassentür schleicht, zeigt dem Rest der Klasse nur eins: Schwäche. Und wird daher nicht für voll genommen. Das sind dann die Klassen, in denen es drunter und drüber geht.

    Man sieht ja, wohin die Alt-68er-Weichspülpädagogik das deutsche Schulsystem gebracht hat...

    Gruß !

    Humbug. Wenn du im Klassenverband Alphamännchen-Spiele veranstaltest, bietest du dem Kerl die Bühne, die er will. Dann hast du schon verloren. Denn ein großer Teil der Klasse wird nicht das Genick einziehen, sondern dem Kerlchen anschließend auf die Schulter klopfen. Ich gehe mit dem vor die Tür, mache ihm klar, dass keine Diskussion stattfindet und ihm eine Klassenkonferenz mit anschließendem Schulausschluss droht, falls die Unterrichtsstörungen weitergehen.
    Eine "Redeschlacht" mit Zwischenrufen von anderen Schülern ist unwirksam, schädlich und kontraproduktiv.
    Und wenn der anschließend mit hängendem Kopf in die Klasse zurückschleicht, weiß jeder, was die Stunde geschlagen hat.

    Das hat nichts mit "Kuschelpädagogik" zu tun, sondern mit pädagogischem Wissen, dass in der Sek I/Sek II-Ausbildung leider zu kurz kommt.

    Wichtig:
    Rede mit dem betrefenden Schüler nicht vor dem Klassenverband. Geh' mit ihm kurz vor die Tür. Innerhalb der Klasse geht es um Gesichtsverlust und Rangordnung. Draußen, im 4-Augen-Gespräch,sind die Kids meist einsichtiger.

    Ich kann ja nicht alle 2 Minuten den Unterricht unterbrechen. Die, die ganz genau wissen, wie sie stören, geben sich bei entsprechenden Konsequenzen fassungslos und beginnen aus Respektlosigkeit lauthals zu protestieren und schon geht das Geschrei los. Ich kann nicht soviel Zeit für Diskussionen verschwenden, die sowieso jeder Logik entbehren. Aber das lässt sich nicht vermeiden, wenn ich klar machen will, dass ich das nicht tolerieren kann, oder?

    Doch. Da hilft ein einziger Satz:

    Zitat

    Ich diskutiere das jetzt im Unterricht nicht mit dir. Wir können das morgen um 16 Uhr im Beisein deiner Eltern diskutieren.
    Falls dir das nicht passt, rufe ich nachher bei deinen Eltern an, dass sie dich wegen ständiger Unterrichtsstörung abholen sollen. Und nun machen wir, wozu wir hier sind: Jetzt wird gearbeitet und gelernt. Und du hast Funkstille.

    Ok. Das waren jetzt 4 Sätze.
    Du darfst deinen Unmut ruhig und sachlich zeigen - gerne auch etwas lauter. Du wirst sehen - es wirkt Wunder. 8)

    Eins muss euch doch langsam mal klar werden: wenn es immer nur Worte sind, die einem drohen, machen sich die ständigen Mahner nur selbst unglaubwürdig.

    Wie der Volksmund sagt: "Hunde, die nur bellen, beißen nicht" Das wissen auch die Schüler.

    Oder die Eltern könnten ihr Kind von der Schule nehmen. Dann wäre es von den Mobbern und von unprofessionellem Personal zugleich befreit.

    Wer mobbt, geht. Nicht der, der gemobbt wird. Sonst öffnet man die Büchse der Pandora - und die Mobber sehen sich auf der Erfolgsspur.

    Hier sollten passende Maßnahmenpakete, Infos und Handreichungen zu finden sein:
    http://www.autenrieths.de/links/mobbing.htm

    Falls eine schulinterne Regelung nicht möglich ist:

    Wende dich an den zuständigen Schulrat, der für Sonderschulbedürftigkeit und für die Feststellung einer Beschulung in der Schule für Erziehungshilfe zuständig ist.
    Hier wird der Unterricht massiv gestört. Eventuell kennt der Schulrat eine Möglichkeit - oder schickt einen Sonderschullehrer oder Schulpsychologen, der den Unterricht beobachtet und ein Gutachten verfasst. Die Schulbehörde ist nicht nur Aufsichtsorgan, sondern bietet auch Unterstützung und Hilfe an.

    Es müssen auf jeden Fall alle Vorkommnisse und beleidigenden/herabsetzenden Bemerkungen im Tagebuch dokumentiert werden.
    Erst dadurch werden diese Vorkommnisse "amtlich" und schulrechtlich relevant.

    In Ba-Wü hättest du wohl schlechte Karten - falls es sich nicht um eine Privatschule handelt.
    Auf jeden Fall bekommst du dann kein Studienratsgehalt, sondern Grundschullehrer-A12. Ohne Beförderungsstufen - es sei denn, dass du an einer Gemeinschaftsschule unterrichtest. Dort wirst du als Studienrat jedoch wohl nicht auf Dauer nur in Klasse 5+6 eingesetzt.

    Hast du überhaupt genug Wissen um Grundschulpädagogik? Das ist eine völlig andere Hausnummer ... da muss man sich auskennen. Deshalb studiert man das (nicht nur) in Ba-Wü als Schwerpunkt mit speziell abgestimmten Seminaren.

    Was soll denn "entschuldigtes Schulschwänzen" sein? Schulschwänzen ist unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Das liegt hier nicht vor, das Kind ist immer entschuldigt und sogar ärztlich bescheinigt aus gesundheitlichen Gründen dem Unterricht ferngeblieben. Die Eltern verhalten sich also völlig ordnungsgemäß und korrekt.

    Das ist nicht korrekt.
    Es besteht in Deutschland allgemeine Schulpflicht. Über die Einhaltung dieser Schulpflicht wachen nicht die Eltern, sondern die Schulbehörde.
    Wenn Eltern jede Unpässlichkeit entschuldigen, handelt es sich um unentschuldigten Schulabsentismus. Hier muss - und darf - der Staat (und als dessen Vertreter die Beamten der Schule und Schulbehörde) zum Wohl des Kindes eingreifen.
    Hier findest du Handreichungen verschiedener Bundesländer zum Thema.
    http://www.autenrieths.de/links/verhalten.htm#schuldistanz
    Lies!

    z.B.


    http://www.berlin.de/imperia/md/con…chuldistanz.pdf , Seite 21

    Claudius
    Die Fehlzeiten sind sicher nicht durch Attest entschuldigt - das käme den Eltern auf Dauer wohl zu teuer. Denn Atteste müssen beim Arzt privat bezahlt werden. Der Schüler weist eine Bescheinigung vor, dass er beim Arzt war - oder dass der Arzt ihn für eine bestimmte Zeit "schulunfähig" geschrieben hat. Wir haben einen Arzt, der sich über Hypochonder freut und dem Vernehmen nach sein Geschäftsmodell darauf gründet.

    Ich hatte auch mal ein Kind, dessen Mutter depressiv war und die nicht alleine zu Hause bleiben wollte. Der Elfjährige musste den ganzen Haushalt managen. Hier das Jugendamt einzuschalten ist nicht anmaßend, sondern entspricht der gebotenen Fürsorge.

    Links zu Schulabsentismus und Kindeswohlgefährdung findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/verhalten.htm#schuldistanz

    Wichtig ist, dass du alle Absenzen und auch deine Interventionsmaßnahmen dokumentierst. Es könnte sonst passieren, dass dir am Ende der "Schwarze Peter" zugeschoben wird: "Warum haben Sie denn nichts gesagt? Weshalb haben Sie nicht..."
    Notiere alles - mit Datum und Gesprächsteilnehmern. Mach' Gedächtnisprotokolle.

    Nun wollte ich euch fragen, ob vielleicht schon jemand Erfahrung damit gemacht hat

    Mit so neumodischem Zeugs hat sich hier noch niemand befasst... :rofl:

    Ernsthaft: Wochenplanarbeit ist Grund-Handwerkszeug für Lehrer an Grund- und Hauptschulen. Guggst du google. Oder Amazon. Oder Buchhandel. Oder Bibo.
    Oder guggst du hier:
    https://www.lehrerforen.de/index.php?form…ight=wochenplan
    oder hier:
    http://www.autenrieths.de/links/unterrichtsmethoden.htm

    Wenn es bei dem Schüler sowieso in Richtung Klassenwiederholung geht - sei's drum. Die Schulleitung könnte bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Jugendamt informieren.

    Ich hatte bei einem ähnlich gearteten Fall der Mutter mitgeteilt, dass ich bei mehr als 40 Fehltagen - was bei ca. 200 Schultagen ca. 20% entspricht - durch die Klassenkonferenz das "Nichtbestehen" des Schuljahres feststellen lasse. Ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, hatte ich nicht überprüft. War letztlich auch egal. Es fand eine Wunderheilung statt - und ich warte seitdem auf Seligsprechung. :D

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