Können (Zeugnis-)Konferenzbeschlüsse (zB zu Nachteilsausgleichen, Versetzungsausgleichungen, Nicht-Versetzung,...) im Nachhinein aufgehoben werden und wenn ja, wie ist das Prozedere?
1.Möglichkeit: Der Beschluss war offensichtlich rechtswidrig. Dann muss der Schulleiter die Durchführung aussetzen und eine neue Konferenz einberufen.
2.Möglichkeit: Jemand ist mit dem Beschluss nicht einverstanden. Dann kann er eine neue Beratung beantragen. Stimmt der Schulleiter zu, findet eine neue Konferenz statt. Wie oft man dieses Spiel treiben kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Stimmt der Schulleiter nicht zu, könnte eine höhere Instanz eine nochmalige Beratung anordnen, falls offensichtliche Verfahrensfehler vorkamen.
3.Möglichkeit: Jemand ficht den Beschluss an. Dann entscheidet die nächsthöhere Instanz oder ein Verwaltungsgericht.