Beiträge von alias

    In einer Untersuchung des BfS von 2006 finde ich zwar meine Annahme bestätigt, dass die Strahlenbelastung durch elektromagnetische Wellen in teilabgeschirmten Räumen (=Klassenzimmern) stark ansteigt, die Werte bleiben nach dieser Untersuchung trotzdem noch unter den festgelegten Grenzwerten. Ebenfalls wird dort meine Annahme bestätigt, dass sich die Feldstärke durch Signalüberlagerungen stark erhöhen kann.
    http://www.emf-forschungsprogramm.de/forschung/dosi…s/dosi_035.html

    Über lehrer-online wurde ich auf ein kleines, kostengünstiges Messgerätchen aufmerksam, dass zwar keine exakte Feldstärkenmessung erlaubt, aber über LED anzeigt:
    http://www.lehrer-online.de/775866.php
    (Die angegebene Bezugsquelle stimmt nicht mehr, mit Google sind Anbieter jedoch schnell gefunden)

    Hier wird beschrieben, wie es im Unterricht eingesetzt werden kann
    http://www.lehrer-online.de/775811.php

    Zahlreiche Links findet man/frau bei Lehrer-Online:
    http://www.lehrer-online.de/keyword_suche.php?keyword=Handy

    Konkrete Handreichungen im Fall des Monats:
    http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-04-06.php

    Zitat

    Empfehlung: Klare Regelung in der Hausordnung
    Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass das heimliche Fotografieren beziehungsweise Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt darstellt, sondern sogar die Verwirklichung von Straftatbeständen im Raum steht. Aus diesem Grund ist es auch mehr als sinnvoll, die Verwendung von Handys und digitalen Abspiel- und Aufzeichnungsgeräten in der Schule und insbesondere im Unterricht zu regeln. Am besten geschieht dies in der schulischen Hausordnung.

    Inhalt der Hausordnung
    In der Hausordnung sollten zum einen Vorgaben gemacht werden, ob und in welchem Umfang Handys und digitale Abspiel- und Aufzeichnungsgeräte in die Schule mitgebracht sowie dort verwendet werden dürfen. Hier sehen die meisten heute an Schulen existierenden Hausordnungen für Handys vor, dass diese zumindest im Unterricht vollständig ausgeschaltet zu sein haben (Stummschalten reicht also nicht). Dies ist rechtlich unproblematisch. Es gibt aber auch Schulen, deren Hausordnungen generell verlangen, dass solche Geräte während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben (was rechtlich wohl ebenfalls noch zulässig ist). Ob im Übrigen schon das bloße Mitbringen solcher Geräte (im ausgeschalteten Zustand) untersagt werden kann, erscheint fraglich.

    Weiterhin empfiehlt sich die Festlegung, welche Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen. Dabei muss beachtet werden, dass zunächst Erziehungsmaßnahmen (auch pädagogische Maßnahmen oder erzieherische Einwirkungen genannt) in Betracht zu ziehen sind. Dies gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vergleiche zum Beispiel § 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW). Zu den Erziehungsmaßnahmen gehört die Ermahnung, aber auch die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht stören (vergleiche zum Beispiel § 53 Absatz 2 Satz 1 Schulgesetz NRW). In der Hausordnung kann also problemlos vorgesehen werden, dass etwa ein Handy der betreffenden Schülerin oder dem Schüler durch eine Lehrkraft wegzunehmen ist, wenn es entgegen den Regelungen der Hausordnung verwendet wird.

    Längerfristiges Einziehen von Geräten problematisch
    Da von den Schülerinnen und Schüler mitgebrachte Handys oder Aufnahme- beziehungsweise Abspielgeräte aber weiterhin in deren Eigentum beziehungsweise im Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten stehen, dürfen diese nicht dauerhaft eingezogen werden, sondern sind zurückzugeben, sobald durch sie keine Störung mehr zu befürchten ist. Letzteres dürfte in der Regel bei den hier genannten Geräten zumindest mit Ablauf des Schultages der Fall sein. Entsprechendes sollte die Hausordnung vorsehen. Darüber hinausgehende pauschale Regelungen in der Hausordnung (etwa Einziehung für mehrere Wochen oder sogar bis zum Ende eines Schuljahrs) sind dagegen in der Regel wohl nur schwer mit dem stets zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vergleiche zum Beispiel § 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) zu vereinbaren. Aus dem gleichen Grund erscheinen auch Regelungen in der Hausordnung problematisch, die von vornherein die Rückgabe von bestimmten formalen Anforderungen, wie einem schriftlichen Antrag, abhängig machen. Insoweit ist aber im Detail mangels ergangener Rechtsprechung noch vieles rechtlich ungeklärt.

    Ordnungsmaßnahmen bei schwerwiegenden Verstößen
    Im Übrigen können in der Hausordnung neben den Erziehungsmaßnahmen auch Ordnungsmaßnahmen vorgesehen werden. Ordnungsmaßnahmen sind aber nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen und wenn Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, anzuwenden. Dies gilt etwa für wiederholte Verstöße, die massiv den Unterricht stören oder bei gravierenden Rechtsverstößen. Insoweit ist dann etwa an einen schriftlichen Verweis zu denken. Auch diesbezüglich muss aber stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

    Setze eine Frist bis Mittwoch nächste Woche, 12 Uhr. Dann muss die Klasse das geklärt haben.
    Kündige an, dass - falls bis dahin keine Regelung erfolgt ist - du ALLE Zimmer nach dem Zufallsprinzip neu verteilen wirst. Das bedeutet, dass du ALLE Namen auf Papierkärtchen ausdruckst, zusammengerollst und in je eine Lostrommel für Jungs und eine für Mädchen werfen wirst. Dann werden die Zimmer in Form von Marmeladegläschen davor gestellt und die Namensröllchen darin nach dem Zufallsprinzip verteilt.
    Die Ziehung ist dann spannend.

    Für das Kennenlernen in der Klasse ist dieses Prinzip besser - denn dabei werden Grüppchen auseinander gerissen und es kommen Schüler miteinander in Kontakt, die sonst nebeneinander her laufen.
    Die bisherigen Gruppen können sich ja tagsüber zusammentun. Gruppendynamisch kann das sehr spannend werden... 8)

    Aber vielleicht regelt sich das ja vorher...

    Ich krame den alten Thread anlässlich des Schuljahresbeginns nochmal hoch.

    90 Seiten PDF zum Thema "Schulschwänzen" vom Kumi Ba-Wü mit Hinweisen zu Günden und Maßnahmen gibt es hier:
    http://www.polizei-bw.de/praevention/Do…w%C3%A4nzen.pdf
    "Aktiv gegen Schulschwänzen"

    Von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung.. gibt es folgende Handreichung
    http://www.berlin.de/imperia/md/con…chuldistanz.pdf
    "Schuldistanz - Eine Handreichung für Schule und Jugendhilfe" (77 Seiten PDF)

    Thüringen gibt folgendes Papier aus:
    http://www.ljrt-online.de/wDeutsch/downl…chuldistanz.pdf
    "Fachliche Empfehlungen zum Umgang mit Schuldistanz"

    Noch ein Thread zum Thema:
    Schulschwänzer Oberstufe

    Im Handy-Verbot-Thread haben einige von euch gepostet, dass sie (vornehmlich in SekII) Handys bzw. Tablets im Unterricht einsetzen.

    Eine Liste mit möglichen Apps für das IPad habe ich hier entdeckt:
    https://docs.google.com/spreadsheet/cc…pRZzFWcFE#gid=0
    Dieses Google-Docs-Dokument kann von euch auch ergänzt werden.

    Jetzt müssen die Schulträger nur noch jedem Schüler ein iPad zur Verfügung stellen und die Apps finanzieren :teufel:

    Kennt jemand Listen für Android/Windows-Tablets?

    http://www.zeit.de/digital/datens…t-windows-8-nsa
    siehe auch
    http://de.wikipedia.org/wiki/Trusted_C…usted_Computing

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    Kostenlose Alternative (nicht nur) im Bildungsbereich:
    http://wiki.ubuntuusers.de/Edubuntu

    Download am besten über
    http://www.chip.de/downloads/Edubuntu-32-Bit_54573856.html (32Bit-Version)
    http://www.chip.de/downloads/Edubuntu-64-Bit_54571444.html (64-Bit-Version)

    Das lässt sich übrigens prächtig parallel zu Windows installieren - solange dort noch kein Trusted Computing und TPM installiert ist.
    Läuft zum Anschauen und Ausprobieren auch von DVD. Sehenswert.
    Großer Vorteil: Updates und Aktualisierungen werden nicht nur für das Betriebssystem automatisch vorgenommen, sondern auch für alle installierten Programme.
    In der Grundausstattung von Edubuntu sind mehrere hundert Anwendungen und Lernprogramme bereits installiert.

    Schöne Ergänzung dazu:
    cairo-dock
    [Blockierte Grafik: http://daslebeneinesnils.files.wordpress.com/2010/10/cairo-dock.png]
    Dann sieht Linux (fast) noch besser aus als ein MAC

    Fast alle Windows-Programme laufen problemlos mit Wine oder in einer virtuellen Maschine

    Schau mal in den alten threads:
    https://www.lehrerforen.de/index.php?form…=bauanleitungen
    https://www.lehrerforen.de/index.php?form…stelanleitungen
    https://www.lehrerforen.de/index.php?form…=werkunterricht
    https://www.lehrerforen.de/index.php?form…ighlight=werken

    edit: Die Verlinkung von Suchanfragen ist leider nicht möglich.
    Da bleibt nur, die Begriffe "Bauanleitungen", "Bastelanleitungen","Werkunterricht" und "Werken"
    nacheinander in das Suchformular einzugeben:
    https://www.lehrerforen.de/index.php?form=Search

    Wenn das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bayrische Staatsregierung zur Vorsicht im Umgang mit Handys im schulischen Umfeld mahnen, befinden die sich sicher nicht in der esoterischen Ecke.
    Die Bilanz kann man wohl in 20 Jahren ziehen.

    Ich mache mir (im Interesse der uns anvertrauten Kinder) Gedanken darüber, ob im Klassenzimmer ständig 30 Handys Kontakt mit dem Masten aufnehmen müssen oder ob man die (weil sie sowieso nicht benutzt werden sollen) auch abschalten kann - wenn die schädliche Wirkung noch umstritten ist. Und zwar nicht nur bei den Esoterikern (die gehen mir irgendwo vorbei), sondern in der Wissenschaft.

    Ich sehe in meinem Unterricht an der Hauptschule keinen Nutzen in der Verwendung von Handys - im Gegenteil. Daher können die Kids da prima den Akku schonen.

    Die "Pflege und Erziehung" ist nicht gleichzusetzen mit der Bildung


    Sag ich ja auch nicht.
    Mir wäre es lieb, wenn sich die Eltern mehr um die Pflege und Erziehung kümmern würden - die Tafel sollte deshalb eine Mahnung und Erinnerung für die Eltern darstellen und nicht für uns :teufel:
    Unsere Hauptaufgabe ist Bildung.

    Zur konkurrierenden Gesetzgebung: Höheres Recht sticht niedrigeres.
    Letzlich müssen die Eltern die Konsequenzen aus einer zu frühen Einschulung tragen: Nachhilfekosten, Jugendpsychiater, Ergotherapie usw...

    Wer entscheidet denn letztendlich darüber, ob ein Kind früher eingeschult wird? Das kann doch eigentlich nicht ausschließlich Sache der Eltern sein, oder?

    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 6 Abs.2

    Zitat

    Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht

    Eigentlich sollte man diesen Paragrafen auf einer Metalltafel am Eingang der Schule anbringen.

    Ab heute am Kiosk:
    Spiegel 33/2013 mit dem Ttel: "Achtung!Eltern! Sie tun alles für ihr Kind - und schaden ihm"
    Untertitel: "Kampfauftrag Kind" :pfeifen:

    Zitat:

    Zitat

    "Kinder sind nicht mehr wichtig für die Altersvorsorge", sagt Seiffge-Krenke. "Man bekommt sie freiwillig, und sie sind wichtig für den Selbstwert der Eltern geworden." Das habe eine narzisstische komponente angenommen. Die Eltern schmückten sich mit ihren Kindern, sie seien zum Faktor der Repräsentation der Familie nach außen geworden."

    Da hast du wohl mit 'Helikopter-Ego-Eltern' zu tun. Für diese Eltern ist es überaus wichtig, dass das Kind als SEHR intelligent gilt. Denn damit wäre bewiesen, dass es prächtige Gene besäße - die man selbst vererbt hat. Und somit ist man auch selbst - 'q.e.d' - prächtigst ausgestattet.

    Ob es dem Kind gut tut, ist nebensächlich.

    BTW: Ich habe mehrere Bekannte, die ihre Kinder früher eingeschult hatten. Bei ALLEN war spätestens in Klasse 5 Schicht im Schacht.
    Ich habe auch Bekannte, die ihr Kind bewusst später (=regelhaft) eingeschult haben. Diese Kinder waren durchweg die "Überflieger". Ist auch logisch. Sie waren den anderen voraus....
    Piaget lag nicht falsch.

    @ Moebius:
    Ich habe den Vorfall nicht dazu hier gepostet, damit du darüber richten kannst, sondern damit die Kollegen EINE mögliche Handlungsoption sehen, die bei mißbräuchlicher Handynutzung ergriffen werden kann.
    Dass du jedes meiner Worte auf die Goldwaage legst, wird langsam drollig.
    Zur Klärung: Wir haben gegenüber den VERDÄCHTIGTEN (es waren mehrere) Stillschweigen bewahrt um zu vermeiden, dass Beweismittel vernichtet werden. Ist doch wohl logisch.
    Weil der Beamte zunächst die Sach- und Rechtslage erläutert hatte und danach mehrere Handys untersuchte, hat das 45 Minuten gedauert. Dabei kann es durchaus passiert sein, dass er die entsprechende Datei auf DEM EINEN Handy übersehen hat. Glück für den Täter - aber kein Beweis dafür, dass wir falsch lagen.

    Falls wir nochmals einen ähnlichen "Fall" haben sollten, werden wir sicher wieder genauso verfahren.

    edit: 'Ach' in @ geändert

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