Beiträge von alias

    Back to topic - Regelungen und Infos zur Handynutzung / Handyverbot an Schulen sind hier zu finden:
    http://www.handysektor.de/fileadmin/user…f_Handy_lfm.pdf

    Hier ist auch folgender Satz zu finden:

    Zitat

    Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder selbst vorgegebene Nutzungsregelungen dürfen nicht toleriert werden

    Matula: Glaubst du, wir hätten die Polizei ohne vorherige Nachfragen und triftige Gründe gerufen? Wie bereits oben geschrieben - der Vorfall ist nun eineinhalb Jahre her und war der erste und einzige in dieser Art.

    Ansonsten rufen wir die Polizei nur bei nachgewiesenen Tatbeständen

    Wie macht ihr das? Ermittelt ihr selbst? Im Bereich der missbräuchlichen Verwendung von Handys dürft ihr das nicht - und so beißt sich die Katze in den Schwanz...
    Jens und Moebiust: Die Beurteilung des Vorfalles an unserer Schule über eure Glaskugel ist und bleibt nebulös. Das Vorgehen war von Schulleitung und Polizeidirektion abgesegnet.

    Es lag der Verdacht auf eine Straftat vor, Da MUSS die Polizei ermitteln, wenn eine Anzeige erfolgt - was in diesem Fall passiert war. Die Polizei hat in diesem Fall das Recht, Beweismittel (Handys) einzuziehen und zu untersuchen. Wenn der 'Täter' zustimmt, dass dies ohne richterliche Anordnung geschehen darf, sehe ich darin kein Problem. Der Hinweis auf den Widerstand gegen die Staatsgewalt bezog sich auf die Herausgabe, nicht auf die Untersuchung. Den Schülern wurde die Alternative gelassen, entweder zu kooperieren oder zwei Wochen auf das Handy zu verzichten, damit es nach richterlicher Anordnung von den Spezialisten untersucht werden kann. Nix mit Rechtsbruch.

    Im vorgenannt zitierten Urteil ging es zudem um einen anders gelagerten Fall. Dort wurde das Handy zur Untersuchung von Verbindungsdaten eingezogen - in unserem Fall war das Handy "Tatwerkzeug". Das darf sofort 'sichergestellt' werden.

    Wir waren von Schülerinnen informiert worden, dass entsprechende Filmchen aus der Umkleidekabine herumgezeigt würden und MUSSTEN handeln.
    Dein Rechtsbewusstsein in Ehren - aber mir sind die Opfer wichtiger als die Täter. An Hauptschulen geht es etwas geradliniger zu als in deinem SekII-Wolkenkukuksheim und unser Erziehungsauftrag beschränkt sich nicht auf das Vermitteln der Binomischen Formel.
    Zur Pornografie: Solange es sich nicht um Kinderpornografie oder die Darstellung strafbarer Handlungen geht, kannst du als Privatperson soviel davon horten, wie du magst. Strafbar ist das "Zugänglichmachen" an Kinder und Jugendliche. Und das findet auch statt, wenn ein Schüler zu einem Mitschüler unter 18 auf dem Pausenhof sagt: "Da, schau mal..."

    Ich bin nicht im Film "Handys sind böse" - und nur weil in dieser 45-Minuten-Aktion in den Tiefen der Verzeichnisse die entsprechenden Dateien nicht gefunden wurden, war das nicht grundlos.
    Rechtsmissbräuchlich wäre es gewesen, wenn wir selbst die Handys unserer Testosteronbomben untersucht hätten. So war es eine wirksame und nachhaltige pädagogische Maßnahme.

    edit: persönlichen Bezug entfernt

    Ein Hinweis zur Vorgehensweise bei missbräuchlicher Handynutzung:

    An unserer Schule besteht eine Kooperation mit der Kriminalpolizei und ein Beamter, der für Medienverwendung und Jugendkriminalität zuständig ist, betreitet jedes Jahr mehrere UEs zum Thema Internetnutzung, Copyright etc.

    Als bei uns der Verdacht aufkam, dass einige Schüler Videos aus der Sportkabine aufgenommen hatten, haben wir zunächst gegenüber den (edit: in Verdacht stehenden) Schülern nicht reagiert, sondern diesen Kommissar der Polizeidirektion informiert und eingeladen.

    Er kam dann (in Uniform - mit Waffe) in die Schule und die im Verdacht stehenden Schüler wurden in ein Klassenzimmer gebeten. Der Kommissar informierte über missbräuchliche Handynutzung und bat um Herausgabe der Handys. Er ließ sich von den Schülern erläuterrn, wie er den Datenspeicher abrufen kann. Schüler, die sich (edit: der Herausgabe des Handys ver-) weigern wollten, wurden knapp über die Konsequenzen bezügl. "Widerstand gegen die Staatsgewalt" aufgeklärt und das war's dann schon.

    Es wurden auf den Handys einige Pornos entdeckt, die Schüler darüber informiert, dass sie diese zwar zum Privatgebrauch besitzen dürften (was zu hochroten Köpfen führte), beim Zeigen gegenüber Mitschülern das Handy jedoch eingezogen und ein Strafverfahren eröffnet würde. Filme zu Aufnahmen im Sport wurden nicht gefunden.

    Aber seit eineinhalb Jahren ist Friede im Schulhaus und die Schüler wissen, wie's läuft :D


    edit: Nachdem einige Dinge falsch interpretiert wurden, entsprechende Passagen präzisiert

    Im Lehrerforum.nrw schreibt 'Marion' dazu

    Zitat


    „... Da haben wir eine Mutter, die es lautstark für eine Frechheit erklärt, dass ein Lehrer ihrer Tochter während des Unterrichts das Handy abgenommen und damit die Vereinbarung eines Abholtermins unmöglich gemacht hat. ...“

    Genau da sehe ich die größten Probleme, nämlich wo es Machtmittel auf dem Papier gibt, aber keine Chance, sie durchzusetzen. Z. B. habe ich es aufgegeben, Schülern das Handy abzunehmen. Sie stecken es schnell weg, ganz unten in die Tasche oder Kleidung, oder sie geben es schnell an andere Schüler weiter (und wehe, wenn die nicht mitspielen), diese stecken es dann weg; es gibt da mittlerweile viele Methoden, Handies schnell verschwinden zu lassen. Ich habe ein Gerät, mit dem ich die Handies nachweisen könnte, aber das interessiert niemanden. Das ist eine Massenerscheinung, dass sie im Unterricht Spaß mit den Handies haben, Lösungen bei Tests austauschen, Lehrer filmen, andere Sch. mobben. Das betrachten sie als Gewohnheitsrecht. Da habe ich doch keine Chance, Regeln durchzusetzen. Die treten ggf. zu mehreren auf und werden agressiv. Nur ungeübten Sch. wird mal das Handy abgenommen, nach der nächsten Pause können sie es dann erneut versuchen.

    Möglicherweise bedarf es in einigen Schulen einer Änderung bzgl. der Umsetzung der Schulregeln/Schulgesetzte. Da kann man allein möglicherweise nicht mehr viel ausrichten.

    Falls ein Verbot schriftlich fixiert wird, müssen auch ganz klare Regeln formuliert sein, was mit Schülern geschieht, die eine Herausgabe des Handys verweigern - und dies muss wiederum rechtlich wasserdicht sein - denn man bewegt sich da schnell in der Grauzone zu einer räuberischen Erpressung: "Wenn du mir das Gerät nicht gibst, dann...". Eventuell sollte es genügen, den Akku einzukassieren - damit nimmt man den Schülern auch die Angst, auf dem Handy "herumzuspionieren"

    Ach Moebius. Wenn ich darauf aufmerksam mache, dass man im Klassenzimmer zum Schutz der Kinder die Handys ausgeschaltet lassen sollte, weil das auch Empfehlung vom Bundesant für Strahlenschutz ist, muss ich doch nicht - um in deinen Augen glaubwürdig zu argumentieren - gleichzeitig die Welt vor allen anderen Gefahren retten.

    Denk mal darüber nach, wie du 'argumentierst'. Und sonst: Dein vorheriges Posting ist sowas von off-topic - inclusive Fleischlkäse-Vergleich (über den wir in 20 Jahren nochmal diskutieren, wenn die Auswirkungen der hochfrequenten Strahlung beurteilbar sind).

    Davon abgesehen. Ich hoffe ja, dass du Recht hast. Ich bin mir (wie die untersuchenden Wissenschaftler) leider nicht sicher und mahne daher - im Interesse der Kinder - zur Vorsicht.

    Ich denke, dass bei Klassenkassen differenziert werden muss und ein Verbot von Klassenkassen - falls dies ausgesprochen wurde - wohl die zweite Form betrifft:

    1.) Es wird Geld für einen definierten Zweck und Betrag eingesammelt und/oder angespart - wie Ausflugsfahrt, Lektüre, Abschlussfeier etc. Dem eingesammelten Betrag steht eine vorab konkret definierte Gegenleistung gegenüber - das kann auch das Grundmaterial für eine Werkarbeit oder der Beitrag für den Kochunterricht sein.

    2.) Es wird ein pauschalierter Betrag für eventuell während des Schuljahres anfallende Ausgaben für Verbrauchsmaterialien/Bastelmaterialien/Ideen des Lehrers eingesammelt. Der Lehrer/die Lehrerin entscheidet dann je nach Bedarf, wofür er/sie dieses Geld verwendet.

    Form 1) halte ich aus organisatorischen Gründen für unverzichtbar. Diese Kasse von Eltern verwalten zu lassen ist - ebenfalls aus organisatorischen Gründen - kaum realisierbar.

    Form 2) mag auf den ersten Blick zwar für den Lehrer praktisch sein, unterläuft jedoch unter Umständen das Prinzip der Lehrmittelfreiheit und stellt eine verdeckte Finanzierung von Schulausgaben dar. Oft genug werden die Papiere/Kartons/Farben (meist für den Kunst- oder Handarbeitsunterricht) anschließend zur Verschönerung des Schulhauses eingesetzt. Dadurch erhält der Schüler/die Eltern keine konkrete Gegenleistung. Solche Kassen sind IMHO unzulässig.

    Ich könnte mir ein Konstrukt vorstellen, das rechtlichen Vorgaben genügen könnte. Dabei wird vom Förderverein der Schule für jede Klasse ein Konto eingerichtet. Für dieses Konto haben Schulleitung/Förderverein und der jeweilige Klassenlehrer die Zeichnungsberechtigung. Eventuell am Ende des Schuljahres vorhandene Restbeträge werden entweder an die Eltern zurückbezahlt oder (eine entsprechende Klausel in der Schulordnung/Fördervereinsordnung vorausgesetzt) dem Vermögen des Fördervereins zugeführt.

    Ernsthaft:
    Bei der "sinnvollen" Nutzung von Smartphones im Unterricht und der Erläuterung der verschiedensten Funktionen von Handys muss wohl auch von einer gemeinsamen Grundlage ausgegangen werden.
    Dies bedeutet wohl, dass Handys unter die Lehrmittelfreiheit fallen müssen, damit Chancengleichheit besteht.

    Zudem sollten alle Schüler mit identischen Geräten ausgestattet sein. Ich denke mit Schaudern an eine Unterrichtsstunde in Mathematik zur Erläuterung der Taschenrechnerfunktionen zurück. Ich hatte den Fehler begangen, NICHT die Kiste mit den Schulrechnern, sondern die privaten Rechner der Schüler zu verwenden. Die Grundrechenfunktionen muss man den Schülern ja sowieso nicht erklären. Aber sobald es an Speicherfunktionen geht, wird es spannend... da hat jeder Hersteller sein eigenes Design. NICHT NACHMACHEN! :aufgepasst:

    Wenn ich den Verdacht habe, dass die Schüler Unsinn damit machen (Mobbing, Pornos verbreiten), habe ich keine Handhabe darüber. Ich erdulde alles, was möglich ist und stimme dem Tun stillschweigend zu.

    Falsch. Du kannst das Handy einziehen und der Polizei übergeben. Die Verbreitung jugendgefährdender Bilder (Pornografie) ist eine Straftat - da genügt es, wenn ein Schüler das einem anderen zeigt, der noch keine 18 ist. Und bevor einer anfängt dies abzustreiten - erkundigt euch bei der Polizei :aufgepasst:
    Bei Beleidigungen und übler Nachrede (Mobbing) gilt diese Altersbeschränkung nicht.
    Die Frage ist höchstens, ob man als Beamter sogar verpflichtet wäre, in Kenntnis der Straftat so zu verfahren.

    Wie gesagt: Schrottige Totschlagsätze. Hier geht es um elektromagnetische Wellen und nicht um Leberkäse.
    Sachargumente hätte ich ja gerne mal gelesen.

    Wenn das Bundesamt für Strahlenschutz zur Vorsicht mahnt, ist das nicht "irgendein Internetlink".

    @immergut
    Die Ausgliederung dieses Argumentationsstranges halte ich für falsch, weil das Thema "Handystrahlung im Schulumfeld" nicht off-topic ist.

    Nachtrag:
    Ich bin mit meiner Argumentation nicht alleine:

    Zitat

    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) „hält […] einen vorbeugenden Gesundheitsschutz (Vorsorge) weiterhin für erforderlich. Deshalb ist die Exposition durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.“[75] Es empfiehlt kurze Telefonate, Vermeidung schlechten Empfangs, Mobiltelefone mit geringen SAR-Werten, Headsets, SMS und Festnetztelefonate.[75] Es „spricht sich […] gegen die Vermarktung von Kinderhandys aus, selbst wenn diese durch den Blauen Engel gekennzeichnet sind.“


    https://de.wikipedia.org/wiki/Mobiltelefon

    Dort angegebene Quellen:
    Bundesamt für Strahlenschutz (Hrsg.): Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy. Stand: 27. Februar 2013. URL: http://www.bfs.de/de/elektro/hff…ngen_handy.html (abgerufen am 9. Juni 2013)
    Daraus:

    Zitat

    Ganz besonders wichtig ist die Minimierung der Strahlenbelastung für Kinder, da diese sich noch in der Entwicklung befinden und deshalb gesundheitlich empfindlicher reagieren könnten. Das BfS empfiehlt daher, Handytelefonate bei Kindern so weit wie möglich einzuschränken.


    ↑ Bundesamt für Strahlenschutz (Hrsg.): Handys für Kinder sind nicht sinnvoll. Stand: 15. Oktober 2008. Online (Version vom 14. April 2009 im Internet Archive)

    Ach Moebius, deine "Argumentation" ist - mit Verlaub - schrottig.

    WLAN gibt es an unserer Schule aus drei Gründen nicht:

    1.) Weil es strahlt
    2.) Weil es lahm ist
    3.) Weil man auch ohne WLAN sehr gut leben und unterrichten kann.

    Mal ganz ernsthaft:
    Was spricht dafür, dass die Schüler am Vormittag ihr Handy aktiviert haben? Meikes Argumente überzeugen mich nicht (da kann ein MOD jetzt einen Backlink zum ausgelagerten Thread einflicken, damit der Sinnzusammenhang verständlich ist)
    Nur weil eine Technik modern ist, bin ich nicht technikfeindlich, wenn ich diese nicht exzessiv nutze.

    BTW:
    Kürzlich in der Döner-Bude. Die Verkäuferin läuft schreiend hin und her. Außer mir ist niemand im Laden. Immer wieder macht sie Pause, das ergießt sich wieder ein Wortschwall in einem unverständlichen anatolischen Dialekt. Sie wendet sich mir kurz zu: "Was wolle?" ich bestelle meinen Döner, sie fährt fort, herumzuschreien.
    Dann registriere ich, dass sie unter dem Kopftuch den Bluetooth-Hörer hat und telefoniert.

    Kürzlich während dem Untericht auf dem Schulflur eine Schülerin: "Du Mama, ich geh' jetzt aufs Klo."

    Fluch oder Segen von Flatrates?
    Und über die Gefahren von Handystrahlung reden wir in 20 Jahren nochmal.

    Edit:
    Dass Handystrahlung bereits seit 30 Jahren wissenschaftlich untersucht wird, mag ja sein.
    Interessant an deiner Argumentation ist, dass die ersten Handynetze in Deutschland erst vor 20 Jahren installiert wurden :autsch:

    Zitat

    Im Sommer 1992 nehmen in Deutschland die Netze D1 (Betreiber: DeTeMobil Deutsche Telekom Mobilfunk) und D2 (Betreiber: Mannesmann Mobilfunk) den Betrieb auf.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Mobiltelefon

    Ach Moebius - steck mich bitte nicht in die "Alte-Oma"-Kiste. Ich bin von dir sachlichere Kommentare gewöhnt.

    Die WHO stuft Handystrahlung als "möglicherweise krebsauslösend" ein. Es dauert zehn bis 30 Jahre nach einem auslösenden Ereignis, bis ein Hirntumor auftritt. Das massenhafte Auftreten von Handys in der Schule haben wir erst seit wenigen Jahren. Wir haben als Lehrer die Pflicht sorgsam zu sein und "mögliche Gefahren" von den Schülern abzuwenden. Da gehört dieser Punkt für mich dazu.

    Auch bei den Gesundheitsgefahren durch Radaranlagen wurde in den 60er bis 80er-Jahren gesagt: "Habt euch nicht so!" - und 20 Jahre später gab es massive Spätfolgen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundhei…he_Radaranlagen

    Prima, damit hätten wir jetzt schon zwei stichhaltige Argumente für ein Handyverbot:
    1. Allgemeines Unbehagen seitens des Lehrers wegen diesem ganzen neumodischen Schnickschnack
    2. Diffuse Ängste in Folge von mangelndem technischen Verständnis
    Zu letzterem: http://www.welt.de/gesundheit/article5571874/Die-schaedliche-Angst-vor-der-Handy-Strahlung.html</a>
    Ich hoffe, hier lesen keine nicht-Lehrer mit.

    Dass die "Welt" sehr industriefreundlich ist und es hier um einen Milliarden-Markt geht, weißt du schon?
    Ich habe nicht behauptet, dass Handystrahlung schädlich sei - sondern dass die Diskussion über die Schädlichkeit auch in Fachkreisen anhält.

    Handys senden im Dezimeterbereich
    http://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetisches_Spektrum

    Im selben Bereich bewegen sich auch Mikrowellen und Radar. Dass beide Anwendungen Auswirkungen auf Organismen haben, ist unstrittig - kommt eben auf die Signalstärke an. Wenn nun auf engem Raum 30 Handys senden, kann das (muss es jedoch nicht) Auswirkungen auf die im Raum befindlichen Personen haben. Hier spielen auch Begriffe wie Interferenz und Verstärkung eine Rolle.

    Weshalb sollte man sich unnötigerweise dieser Exposition aussetzen?
    Handys aus und gut is. Braucht währed des Unterrichts sowieso (außer Meike) niemand. Das hat mit Technikfeindlichkeit überhaupt nix zu tun.
    Ich nutze täglich meinen Elektroherd. Ich vermeide jedoch tunlichst, meinen Kopf auf die Herdplatte zu legen.

    [Einschub Mod] Auf Matulas Wunsch habe ich die Strahlungsdiskussion hierher verschoben, ursprünglich hing sie in diesem Thread: Handyverbot an Schulen: Pro/Contra und Umsetzung
    Ich hoffe, ich habe alle erwischt. Jotto [Einschub Ende]

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    Nachdem noch nicht definitiv entschieden ist, ob Handystrahlung schädlich ist oder nicht, halte ich es für keinen Fehler, wenn die Handys wenigstens am Vormittag in der Schule abgeschaltet sind.
    Eingeschaltete Handys nehmen selbsttätig in kurzen Abständen Kontakt zur nächsten Sendestation auf, um abzufragen, ob ein Anruf vorliegt. Sind im Raum 30 Handys ständig auf "Sende-Empfang" liegt auf jeden Fall eine Belastung durch Hochfrequenz vor - die in dieser Dichte höchstens in der U-Bahn erreicht wird (in der man sich jedoch nicht 4-7h dauerhaft aufhält)

    Zitat

    Bei der Verbindungsaufnahme zwischen Mobilfunktelefon (Handy) und der nächstgelegenen Basisstation senden beide Stationen mit ihrer vollen Leistung. Bei Handys in den D-Netzen (GSM-900) ist das maximal 2 Watt. Ist die Verbindung hergestellt, wird die Leistung heruntergeregelt, bis die minimale Leistung zum Aufrechterhalten der Verbindung gefunden ist.


    http://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/0905051.htm

    Auf unnötige Belastungen sollte man im Interesse der Kinder (und aus Selbstschutz) verzichten.

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