Nachdem ich diese Kostenrechnungen gelesen habe:
https://www.zukunft-mobilitaet.net/2487/strassenv…ters-autofahrt/
und
https://www.focus.de/auto/ratgeber/…aid_972519.html
vermute ich, eine Klage könnte auch folgendes herauslaufen:
Die 20 ct pro km sind zu wenig. 30 ct pro km sind realistisch.
Damit hat der Dienstherr sich zu 2/3 korrekt verhalten und um 1/3 falsch.
Damit wird die Klage größtenteils abgelehnt und die Gerichtskosten hat der Kläger voll zu tragen (im "besten" Fall muss er nur 1/3 übernehmen). (So eine analoge Begründung hatte ich im Fall einer Klage wegen unbezahlter Mehrarbeitsstunden gelesen.)
Die Kosten sind anzuheben (und im besten Fall rückwirkend für 2 Jahre nachzuzahlen).
Bin von der Problematik nicht betroffen. Ist denn hier keiner von den betroffenen Rechssutzversichert oder in einer Gewerkschaft? Die haben doch i.d.R. alle eine Rechtsschutzversichrung für ihre Mitglieder.