Und wenn man das Bild mit seinem Handy gemacht hat und die gps ortung nicht deaktiviert hat, dann kann man ein Bild sogar entnehmen wo es aufgenommen wurde (also die gps daten auslesen).
Beiträge von Volker_D
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Nachdem ich diese Kostenrechnungen gelesen habe:
https://www.zukunft-mobilitaet.net/2487/strassenv…ters-autofahrt/
und
https://www.focus.de/auto/ratgeber/…aid_972519.htmlvermute ich, eine Klage könnte auch folgendes herauslaufen:
Die 20 ct pro km sind zu wenig. 30 ct pro km sind realistisch.
Damit hat der Dienstherr sich zu 2/3 korrekt verhalten und um 1/3 falsch.
Damit wird die Klage größtenteils abgelehnt und die Gerichtskosten hat der Kläger voll zu tragen (im "besten" Fall muss er nur 1/3 übernehmen). (So eine analoge Begründung hatte ich im Fall einer Klage wegen unbezahlter Mehrarbeitsstunden gelesen.)
Die Kosten sind anzuheben (und im besten Fall rückwirkend für 2 Jahre nachzuzahlen).
Bin von der Problematik nicht betroffen. Ist denn hier keiner von den betroffenen Rechssutzversichert oder in einer Gewerkschaft? Die haben doch i.d.R. alle eine Rechtsschutzversichrung für ihre Mitglieder.
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Jedes normale Unternehmen mit der Größe meiner Dienststelle hat einen Fuhrpark für dienstlich veranlasste Fahrten. Wir haben sowas nicht.
Weil wir entweder:
a) ... nicht zu den normalen Unternehmen gehören. Wie z.B. auch Flixbus oder https://de.indeed.com/Fahrer-MIT-Eigenem-Pkw-Jobs
oder
b) ... i.d.R. die Kosten dafür übernommen werden.Die Lösung halte ich grundsätzlich für gut, da umweltschonernder. Was soll da unnötig ein weiterer Dienstwagen angeschafft werden? Unnötige Kosten, unnötige Umweltverschmutzung.
Über die Höhe der Kostenentschädigung kann man mit Sicherheit streiten. Kann gut sein, dass die zu niedrig ist. Dann sollte man aber für Erhöhung der Kosten streiten und nicht für zusätzliche/unnötige Umweltverschmutzung durch einen weiteren Dienstwagen, den ich mir am Besten noch morgens extra abholen muss und/oder nicht privat nutzen darf.
Eine andere Alternative wäre es ggf. einen Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen. Das gibt es natülich auch. Solche Leute zahlen dann aber auch (mehr oder weniger) direkt/indirekt dafür, weil die dann weniger Geld verdienen. -
Was man auch mal gerne bei stundenweiser Abordnung an eine andere Schule beachten sollte.
siehe auch:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=398214
und
http://www.spiegel.de/karriere/diens…-a-1233889.html -
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ahh... gar nicht dran gedacht. Überlege gerade noch.
Diese "völlig faslcher Test"-Idee finde ich interessant. Überlege mir gerade "sinnvolle" Fragen.
Überlege mir aber auch gerade, ob diesen Test überhaupt alle mitmachen dürfen. Kann das auch der Schüler, der eh (fast) immer 5 steht oder der richtig ärger bekommt. Lohnt es sich bei Eltern, die es eh locker sehen. ...Bin gerade auch auf dies gestoßen:
https://www.n-tv.de/panorama/Wann-…le20930804.html
https://www.youtube.com/watch?v=fd8b98H7J-4 -
Wenn man an einer Schule aushängen will, dann immer den Schulleiter fragen.
Kommt bei uns öfters vor (nicht mit Fitness, aber mit Werbung für die Berufsschule, Ausbildung, ...). Ich persönlich würde es (Fitness) aber (auch) nicht erlauben (Ich bin aber kein Schulleiter). Das ganze würde sonst einfach ausarten.An der Uni waren damals in der Nähe der Mensa alle Wände mit Kleinanzeigen voll. War ganz verwundert als ich vor ein paar Jahren dort meinen alten Rechner zum verkaufen anbieten wollte und alles schön neu gestrichen und ohne eine einzige Kleinanzeige war. Die Zeiten ändern sich wohl.
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Oder, falls es dir Wert ist, noch einen höher Klagen. BGH ist ja evtl nicht die letzte Instanz. (Kann ich aber nicht sagen; evtl. ist es doch letzte Instanz). Das Land NRW konnte sich ja z.B. auch auf Gerichtsurteile in Deutschland stützen, würde aber dann doch vom EuGH eines besserens belehrt.
Wär es mir aber ehlich gesagt nicht Wert, zuviel Zeiteinsatz für zu wenig "Ertrag" und dann auch noch im schlimmsten Fall "Werbung" für den Laden.
Was ich erhlich gesagt an der ganzen Geschichte nicht so richtig verstehe:
Du möchtest also Fitness machen und meldest dich bei einem Fitnessladen an; Aber nicht sofort, sondern erst zu einen späteren Termin. (Weil du dich vorher um den Hauskauf kümmerst?) Wieso fängt man nicht sofort mit Fitness an, wenn man das machen möchte? -
oh... Ja. Ich war hier am Rechhner und habe fälschlicherweise angenommen, dass es am Rechner abgeschlossen wurde.
Ansonten auch ggf folgende Tipps:
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- such die einen guten Rechtsanwalt und rechne damit dich bis ganz nach oben durchzuklagen. Ich würde wetten, dass du, ähnlich wie bei Hotelbuchungen, ... zumindest Teilweise recht bekommst. Erwirk da doch mal ein Grundsatzurteil. Wäre nicht das erste mal, dass aktuelle Gesetze nicht "richtig" sind und verbessert werden müssen.
- verschenke es. Kannst dir so entweder sparen ein Geburtstagsgeschenk zu kaufen oder einem Obdachlosen ein gefallen tun. Der wird sich da ggf. auch mal gerne duschen oder ...
- hänge Plakate in der Nähe des Fintnessstudios auf. (Darf man das überhaupt?)
- gib eine Zeitungsanzeige auf (Ist bestimmt erfolgsversprechener als hier im Forum)
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Oder mal mal die Kursangebot vergleichen. Die sind laut Homepage an den verschiedenen Standorten extrem unterschieldich; und dann darauf hinweisen, dass es "deinen" Kurs an dem neuen Standort nicht gibt.
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In der AGB finde ich keine Widerruftsbelehrung. Wenn du schon vor mehr als 14 Tagen unterschireben haben solltest, dann solltest du dir mal angucken, ob in deinem Vertrag eine Wiederruftbelehrung steht. Sollte die dort nämlich auch fehlen, dann hast du (meines Wissens nach) sogar 12 Monate + 14 Tage zeit um zu wiederrufen. (Bin aber kein Experte auf dem Feld. Frag mal einen Rechtsanwalt)
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Noch nie gebraucht und das Studio stellt sich an? Wann hast du denn den Vertag unterschieben? Man hat normalerweise 14 Tage wiederrufsfrist. Ich persönlich würde zu so einem Studio nicht hingehen, wenn sie sich so anstellt. Wirft ein sehr schlechtes Bild auf den Laden.
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Also wenn die Umzug nicht als Kündigungsgrund aufgrund er Nähe zu einem anderen Standort nicht anerkennen, dann werden die sich wahrscheinlich auch in anderen Punkten an ihre AGB halten.
Dort steht unter Punkt 5:
"Nach Abschluss der Mitgliedschaft erhält der VP einen Der Ausweis bleibt im Besitz und Eigentum des VP und ist bei jedem Besuch vorzulegen. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivie- rungsgebühr in Höhe von E 10,- fällig."Falls also überhaupt übertragen wird, verlagen die mit Sicherheit noch mindestens 10 Euro für den neuen Ausweis.
Kündigung verschlafen? Oder wirklich so spontaner Umzug?
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Etwas weiter unten werden auch die A13 Stellen beschrieben. Da oben/zuerst allgemein von (allen) Bewerbungen gesprochen wird, ist das aus meiner Sicht nur ein Beispiel, welches wohl bewußt aus der Sek II gewählt wurde, da man bei einem Sek I Lehrer ja i.d.R. der erste Unterpunkt vom ersten Auswahlkriterium nicht verschieden ist.
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Wenn man die Frage bei google stellt, dann kommt man schneller an die Antwort als hier so einen langen Text zu schreiben. Aber vielleicht willst du auch nur dir Richtigkeit der Quelle verifizieren:
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ps: was machst du bitte für einen spannenden sport?
Ich würde auf Klettern tippen.
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Gute Frage.
Offensichtlich hast du schon mit ihr gesprochen.
Aufgrund ihrer Reaktion muss ich/wir/du wohl damit rechnen, dass es immer Kollegen geben wird, die das machen. Ich überlege mir, ob ich mich beim nächsten Umzug in so eine Liste eintragen lasse, den aus meiner Sicht muss man die eigentlich garnicht haben. Es geht auch ohne.Aber frag doch mal bei deinem Datenschutzbeauftragten nach. Den findest du hier:
http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung…te/index-2.html
Die Antwort würde mich auch interessieren.Falls du deinen Datenschutzbeauftragen nicht fragen willst, dann frag doch mal den vom Kreis Olpe:
https://datenschutz-schule.info/ueber/
Der ist zwar (sehr wahrscheinlich) nicht für dich zuständig; scheint mir aber sehr engagiert. Ich könnte mir vorstellen, dass der dir antwortet. -
oh. sorry. hatte das mit Susannea verwechselt.
Ist wie gesagt Schulformabhänig. Wie man hoffentlich rausgelesen hat: Ich versuche immer allen Kollegen gleich gute Pläne zu bauen. Ich denke, das versucht euer Planer mit Sicherheit auch.
Es kommt jetzt auf die genau Formulierung bei eurer Wunschliste an und den Schwierigkeitsgrad deiner Schule.
Wenn man dort z.B. ein paar Kreuze setzen kann. U.a. bei "keine Springstunden", dann finde ich das unklücklich formuliert.Wenn es sich euer Stundenplaner leichter machen will, weil er evtl. auch so am Limit bei seiner Schule arbeitet und sich Punkte sucht um den Plan noch lösen zu können, dann würde ich so einem Punkt evtl. andersherum abfragen (wenn er denn unbedingt will). Nach dem Motto: "Ich möchte viele Springstunden haben."
Ansonsten gehe ich nähmlich erstmal davon aus, dass alle wenige haben wollen.
Wobei ich dann (Möchte viele Springstunden") aber auch als Planer nachhaken würde. Dürfte ja einen Grund haben. Muss man mir natürlich nicht sagen, aber dürfte anders ggf. besser zu lösen sein. Mir ist schon öfter aufgefallen, dass sich Leute etwas wünschen, was aber gar nicht die eigentliche Ursache bekämpft. Ich konnte das dann oft ganz anders/besser lösen.
Wenn z.B. zwei Leher gemeinsam im Auto fahren, weil sie einen so extrem langen Arbeitsweg haben. Habe da auch schon erlebt, dass die gemeinsame Springstunden haben wollten. Aber dieser Wunscherfüllung hilft überhaupt nicht bei dem Problem. Das löst man anders.
Ursachen für viele Springstundenwünsch könnten sein:
Er wohnt nebenan und einen neuen Hund hat und daher ruhig ganz gerne mal zwischendurch nach ihm schaut und nicht 6 Stunden Untericht am Stück haben möchte. Das würde ich dann aber auch anders lösen.
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Die Mittagsstunde rechne ich IMMER mit. Das ist selbstverständlich eine Sprimngstunde. Das max bei allen Teilzeitkräften liegt bei 3. Inkl. Mittagsstunde!
Wenn du an einer Grundschule als TZ sonst locker 6-7 hast, dann ist das ungewöhnlich. Bei Grundschulen kenne ich in der Regel: Alle Lehrer deutlich unter 2. Oft sogar alle Lehrer ohne Springstunde; Wenn der Nachmittag extern versorgt wird und es keine Ganztagsschule ist. Bei Ganztagsschulen in D kenne ich jetzt leider spontan keine Werte, müsste ich mich mal umhören.
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Versau mir doch nicht alles.
Ok. Ich erhöhe auf 50.000€ unter folgenden zusätzlichen Bedingungen:
Wie ein Stundenplaner auch, habt ihr begrenzt Zeit. Sobald ihr die Daten bekommt, habt ihr 1 ganzes Jahr zeit um den Plan zu lösen. Ich stelle auch gerne vorher Beispieldaten zum Üben zur Verfügung. Das Startgeld für die Teilnahme an diesem Wettbewerb beträgt 100€.
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