Beiträge von Volker_D

    Alles klar. Dann fasse ich noch mal etwas zusammen: Man muss damit rechnen, dass jeder zusätlziche/unnötige/egoistische persönliche Wunsch, der einem erfüllt wird, letztendlich zum Nachteil anderer führt.
    Ist (ungefähr) so, als wenn Eltern für ihre 2 Kinder 100€ im Monat haben um ihnen Wünsche zu erfüllen. Solange sich beide Kinder nicht mehr als zusammen 100€ wünschen, können die Eltern das problemlos erfüllen. Wenn ein Kind mit einer 20€ Wunscherfüllung glücklich ist, dann kann das andere Kind sogar bis zu 80€ bekommen. Problematisch wird es einfach dann, wenn sich beide zusammen oder einer alleine (und selbst das habe ich schon bei Lehrern erlebt!) mehr als 100€ wünscht. Wünschen sich beide Kinder weniger als zusammen 100€, dann haben die Eltern noch etwas über und können die Kinder mit etwas schönen überraschen, obwohl sie sich das gar nicht gewünscht haben. Ziemlich genau so ist das für einen Stundenplaner auch.

    hmm.. Wöchentlich andere Pläne hört sich wirklich extrem doof an. Für beide: Lehrer und Planer.

    Ich kann nur raten:
    - Macht euch mit verschiedenen Techniken der Stundenplanung vertraut. Wenn ihr (je nach Sichtweise) Glück/Pech habt, dann übersieht euer Planer etwas. Wenn ihr Pech habt, dann arbeitet euer Planer schon perfekt und kann einfach nicht mehr herausholen.
    - Macht es eurem Planer möglichst einfach: Wenn einzelne Lehrer nicht nicht so viele (unnötigen) Zeit oder UV-Wünsche haben, dann hat er mehr Freiheiten und kann allen bessere Pläne setzen.
    - Überlegt euch, warum so ein wöchentlicher Rhytmus sein muss. Ist es irgendwie möglich längere Phasen zu planen? Das würde euch allen helfen.

    Ich werde nicht nur mit Randstunden an den Tagen eingesetzt, aber der Stundenplaner könnte mich an all den Terminen einsetzen. Wenn man dann fürs neue Halbjahr einen komplett neuen Plan mit anderen Einsätzen mit einer Woche Vorlauf bekommt, ist das blöd.

    Daher immer die ganz einfache Regel: Statt zu merkern, einfach einmal mit dem Stundenplaner sprechen. Ich kenne nicht den Schweirigkeitsgrad eurer Pläne. Evtl. ist es ganz einfach, wenn jeder Lehrer sich einen freien Nachmittag wünschen darf. Evtl. ist das aber auch ganz schwer, geht zu Lasten anderer oder ist sogar mathematisch unmöglich. Das ist aber an jeder Schule anders und hängt ganz stark von der Zusammensetzung und UV euer Schule ab. Der Planer kann es dir dann genau für deine Schule erklären. Ich kann dir nur aus meiner Sicht sagen: Einige Wünsche sind problemlos zu beachten. Andere bzw die Menge (Anzahl) an Wünschen gehen aber immer zu Lasten aller Kollegen. Daher bitte immer erstmal nachdenken ob so ein Wünsch wirklich sein muss. Letztendlich schadet jeder Einzelwünsch dem ganzen Kollegium.

    Um irgendeinen Einsatzplan drumherum muß man ja seine privaten Termine legen. Der Zahnarzt macht die Kontrolluntersuchungen auch nur nach Termin und den Termin muß ich 6 Monate vorher festlegen, wenn ich noch gar keinen Einsatzplan habe.

    Du sprichst hier von einem Ereignis, welches 1-2 mal im Jahr eintreten könnte. Und ich unterstelle dir jetzt mal einfach ganz platt, dass es bewusst von dir proviziert wird.
    Du weißt schon heute wann die unterrichtsfreie Zeit ist. Da kann man z.B. diese 1-2 Termine legen.
    Wenn es denn unbedingt während der Unterrichtszeit sein muss: Wenn du dir im August einen neuen Termin für Februar geben lässt, dann ist klar, dass du dort einen neuen Plan haben wirst und das Risiko hoch.
    Läst du dir hingegen den Termin für Januar geben, dann ist das Risiko für einen neuen Plan extrem gering. Sollte er sich doch ändern, weil z.B. ab Septemper ein Leher dauerhaft ausfällt, dann ruft man beim Zahnarzt an und fragt nach, ob der Termin verschoben werden kann. Das dürfte aufgrund der so frühzeitigen Information problemlos möglich sein. Falls es doch nicht geht: Dann ist das halt mal so. Dann muss der Unterricht dort mal vertreten werden. (Oder bist du etwa an einer Schule, an der Unterricht einfach ausfällt und nicht vertreten wird. Das höhre ich oft von Gymnasien an der Oberstufe und Berufsschulen. Wir vertreten hier i.d.R. immer. Aber da möchte ich auch gar nicht drüber weiter Nachdenke, wenn ich Teilzeit- und Vollzeitlehrer miteinander vergleiche und dort an Vertretungsstunden, Krankheitstage, ... nachdenke. Die Vollzeitlehrer ziehen dort immer deutlich den kürzeren.)

    Neu eingestellte Lehrer unterschreiben dann zu Dienstbeginn eine Verschwiegenheitserklärung über die Höhe ihres Gehaltes. Ist doch in der "freien" Wirtschaft üblich.

    Das hätte vor 2 Jahren noch funktioniert. Aber seit einem Jahr gibt es das ETG (Entgeldtransparenzgesetz), insofern würden die Gehälter dann doch bekannt; man muss nur fragen.

    Dienstags und Freitags nachmittags ist (i.d.R.) kein Unterricht. Korrekt. Es gibt auch Schulen, die haben Nachmittags nie Unterricht. Da könnte ich mich auch drüber ärgern. Tue es aber nicht.

    So ist das eben. Wir haben übrigens 28 Unterrichtsstunden pro Woche. Wie viele hast du?

    Wir haben Klassen mit bis zu 34 pubertierenden Schülern und nicht Klassen mit wesentlich weniger erwachsenen Menschen, ...

    Du wirst da nie volle Gerechtigkeit kommen. Selbst innerhalb einer Schule. Da ist der eine Lehrer mit D und E als Fach. Ein anderer Lehrer hat Sp und Ku. Das ist von Vor- und Nachbereitungszeit nicht vergleichbar.

    Wenn du Mo bis Fr von Morgens bis 21 Uhr und Samstags eingesetzt wird, dann solltet ihr mal gucken, wie ihr das optimieren könnt.

    Die Anzahl der Konferenzen gebe ich nicht vor und ist für unsere Schulform ok. Gesamtschulen tagen hingegen gerne wöchentlich.

    Nur einmal im Quartal Lehrerkonferenz? Du sprichst also von max 4 mal im Jahr, wo es im Ausnahmefall mal schlecht für einen Teilzeitkollegen laufen könnte wenn euer Chef nicht - so wie vorgesehen - die Teilzeitkollegen nur entsprechend der Stundenbelastung an Konferenzen teilnehmen lässt? Und dafür hat der Teilzeitkollege dann noch zusätzlich viel mehr Urlaubstage bekommen als ihm eigentlich zustehen? Wie setzt ihr den Teilzeitkollegen denn dann ein? Darf der dann stattdessen in den Ferien immer die Sammlung aufräumen oder bekommt er das noch als weiteren Bonus?

    Während ich für meine 50% Beihilfe ein ganzes Jahr lang mit voller Stundenbelastung arbeiten muss, bekommt ein anderer Lehrer bei mir an der Schule auch die 50%, obwohl er dafür nicht einmal ein viertel der Arbeit leisten muss. Gerecht?

    Ich muss auch einen viel höheren Lohnsteuersatz zahlen. Gerecht?

    Ich habe Glück gehabt und meine Fächer waren gesucht und wurde verbeamtet. Mein Bruder wurde das damals nicht. Wir haben das gleiche geleistet und wurden unterschiedlich bezahlt. Gerecht?

    Ich wurde damals mit unter 25 Jahren eingestellt und wurde in die nicht existierende Besoldungsgruppe A12-3 eingestuft. Ein anderer Mitreferendar kam (nach dem Ref) in eine viel höhere Stufe, nur weil er älter war. Gerecht?

    Das Problem ist einfach, dass einige Lehrer immer nur auf sich gucken und ihren Vorteil herausarbeiten wollen. Die anderen sind denen (wenn überhaupt) nur im ersten Moment wichtig. Letztendlich denken viele nur an sich. Das meinte ich übrigens u.a. auch mit "Spezialwünsche" in meinen vorherigen Post. Wie gesagt: An meiner alten Schule hatten die Lehrer nicht so viele Spezialwünsche. Dadurch war es leicht den Plan zu setzen und ich konnte allen Lehrern ganz einfach max 2 Springstunden geben. An meiner neuen Schule gibt es aber viele Spezialwünsche. Das macht das ganz dann so schwierig und ich habe es bisher jetzt immer nur mit ach und krach geschafft max 4 Springstunden bei Vollzeitkollegen zu setzen. Ich könnte da genügend Schoten erzählen. Dadurch, dass sich einige Lehrer solche Wünsche haben und ihnen erfüllt werden, werden leider einige andere Lehrer immer in mitleiden schafft gezogen. Ein paar Kollegen (u.a. auch ich) habe z.B. seit Jahren immer die maximale Springstundenzahl. Und das nur, weil anderen ihre Spezialwünsche erfüllt werden. Das ist für mich i.d.R. ok. Ich habe mich aber schon mehrfach auch darüber geärgert, weil ich mehrfach im Nachhinein mitbekomme habe, dass diese Wünsche wirklich nur aus reinem Egoismus waren und die Begründungen schlicht gelogen waren.

    Wenn man hart ist, steht in der BaySchO [...]in Ausnahmefällen an Nachmittagen mit wenig Unterricht [...]

    Ah.. Sorry. Nur "Satz 2" und dein letzer Satz war nicht passent. Dein jetzt von mir zitierter und gekürzter Teil passt ja.
    Aber:
    1. "Ausnahmefälle". Es geht hier also nicht um mehrfach geplantes. Unter Ausnahme verstehe ich, dass etwas besonderes angefallen ist und kurzfristig eine Konferenz nötig ist um rechtzeitig etwas erledigen zu können. Wenn du das jetzt auf Mo bis Fr gleichmäßi verteilst, dann sind das 20%. Das soll eine Ausnahme sein? Wenn du den Freitag heruasnimmt, dann sind es soagr 25%.
    2. "mit wenig Unterricht". Genau das ist es: Wenn ich aber den Nachmnittagsunterricht unserer Klassen auch unsere 3 Nachmittags verteile (Montag, Mittwoch und Donnerstag), dann haben also im Schnitt ein Drittel der Schüler unterricht. 33% sind nicht wenig. Wenig sind die eine AG oder LRS, die evtl. doch mal am Dienstag oder Freitag im Ausnahmefall legen muss, weil der entsprechnede Lehrer z.B. an mehrerern Tagen nicht an unserer Schule ist und mir dann keine andere Wahl mehr bleibt. Die können dann ausfallen.

    Das heißt, ich kann sie befreien, muss aber nicht. Und bei überhälftig Beschäftigten ist es noch mehr ein Ausnahme...

    Ja, so eine ähnlich Regellung gibt es bei uns in NRW auch. Habe ich hier nicht zitiert, weil Ursprungsfrage Bayern betrifft. Aber warum zitierst du vorher meinen Text? Der hat doch damit absolut gar nichts zu tun. Mein Text bleibt trotzdem absolut richtig. Selbst dann, wenn der von dir zitierte Text z.B. für Teilzeitkräfte eine verpflichtende Freistellung enthalten würde!

    Und was würdest du als Lehrer sagen, wenn dir der Stundenplaner sagt: "Wir haben in der Woche 68 Schulstunden, an denen ich sie einsetzen kann. Halten sie sich schon einmal grundsätzlich alle privaten Termine frei, weil ich sie in der nächsten Woche in allen 68 Stunden einsetzen könnte." ?
    Darf ich dann auch in der Dienstzeit zum Friseur gehen, auch wenn ich da spontan Unterricht haben sollte, schließlich wachsen die Haare ja auch im Dienst? Der Friseur arbeitet nur mit Termin und seine kompletten Öffnungszeiten (auch am Samstag) liegen innerhalb der Verfügungszeit des Stundenplaners.

    (Das ist doch eine ganz andere Ausgangslage und hat (fast) nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun. Bitte für neue Fragestellungen einen neues Thema starten?!)

    Genau deshalb bekommen bei uns alle Leher einen Stundenplan, damit sie sich eben nicht immer bereithalten müssen und planen können. Im schlimmensten Fall sind es für einen Vollzeitkollegen an meiner neuen Schule 28+4=32 Stunden. An meiner alten Schule hatten wir weniger "Spezialwünsche" und ich konnte die Pläne viel leichter setzen. Da hatte ein Vollzeitkollege im schlimmsten Fall 28+2=30 Stunden.

    Die Frage, welche sich bei diesem Thema dann evtl eher stellt ist: Wie lange im vorraus müssen die Pläne bekannt sein (wenn sie sich so oft ändern). Bei uns hält so ein Plan i.d.R. auch ein halbes Jahr. Wenn ich es hier aber richtig versteh, dann ändert sich der Plan des Fragestellers öfters. Aber auch hier: Wenn dort immer Dienstags Konferenz ist: Also planungssicherer geht es doch gar nicht. Dann legt man Dienstags nicht seine privaten Termine.

    Also wenn es darum geht, daß jemand nicht immer an seinem freien Tag für eine Konferenz anrücken muß, wie wäre es dann damit einfach nicht den Dienstag zum Konferenztag zu machen sondern den Konferenztag bei jedem Konferenztermin um einen Tag nach hinten zu verschieben?Also wenn die letzte Konferenz an einem Dienstag stattgefunden hat, findet die nächste an einem Mittwoch statt und die übernächste an einem Donnerstag.

    So wären dann alle mal betroffen, daß sie an ihrem freien Tag anrücken müssen.

    Das ist leider falsch. Es nimmt die Plungssicherheit bei uns für hunderte von Menschen und ist genau das was ich schon vorher sagte: Die Lehrer vergessen oft die Schüler.
    Die Schüler wissen genau, dass Dienstags kein Unterricht ist und können sicher Planen. Das ist hier mit externen Institutionen abgesprochen. So können z.B. religiöse Dinge, die nicht von uns angeboten werden (Konfirmationsunterrichts, Kommunionsunterrichts, Syrisch Ortodoxer Unterricht, …), Sprachförderung in der Muttersprache (Russisch, Arabisch, Türkisch…), .... Wie sollen das Schüler, Externe und Stundenplaner sonst machen?

    Zweitens haben die Schüler nicht nur ein Schulpflicht, sondern auch ein Recht auf Schule. Wenn Konferenzen immer an einem anderen Tag liegen würden, dann würde man unnötigerweise gezielt Unterricht für die Schüler ausfallen lassen. Die Schüler haben ein Recht auf Unterricht! Auch hier wieder die Frage: Wenn ich nicht absichtlich den Unterricht geplant ausfallen lassen will, dann dürfte an allen Konferenztagen Nachmittags kein Unterricht sein. Aber dann schaffe ich es nicht die Pläne zu setzen. Wieder mathematisch unmöglich. Chef könnte rein theoretisch unnötig die Stundentafel kürzen. Aber warum? Personal ist vorhanden und hohe Stundenbandbreite bei den Schülern ist rechtlich vorgesehen. Wie gesagt: Schüler haben ein Recht auf Schule.

    Man könnte immer abwechselnd Dienstags und Freitags das ganze machen. An beiden Tagen haben die Schüler nämlich frei. Aber rate mal: Das wollen die Lehrer komischerweise nicht.

    Bei uns ist es aber auch so, dass Konferenzen im Schnitt nur einmal pro Monat sind.

    So eine Regellung gibt es nicht.

    Das Problem ist das Verhältnis an Teilzeitkollegen und Vollzeitkollegen.
    Wenn es nur wenige Teilzeitkollegen an der Schule gibt, dann kann man soagr daruf achten, dass keiner Dienstags seinen freien Tag hat.
    Je höher der Anteil an Teilzeitkollegen wird, desto schwieriger wird es. Wenn es nur "genug" Teilzeitkollegen an der Schule gibt, dann ist so eine Regel sogar mathematisch unmöglich.

    Die Lehrer vergessen leider oft, dass es auch Schüler in dem System gibt.

    Wir haben auch Dienstags Konferenz.
    Wir haben 25 Klassen. Ich kann also Dienstags in der 6. Stunde nur 25 Lehrer einsetzen (ok, etwas höher durch die Kurse (WP und Reli) kann ich (Je nach verteilung der Lehrer in den Kursen) 26-30 Lehrer einsetzen.
    Wir haben aber über 50 Leher. Sprich über 20 Leher haben in der 6. Stunde keinen Unterricht. Wenn ich versuche bis zu 30 Leher gleichzeitig einzusetzen, dann mekkern die Kollegen, dass sie nicht ihre gewünschen Klassen kommen. Setze ich die Kollegen in ihre gewünschten Klassen, dann komme ich oft nicht auf das Optimum und kann max 27 Leher Dienstags in der 6. Stunde setzen.
    Da ich immer versuche möglichst wenige Springstunden für die Leher zu setzen, haben von restlichen (mehr als 23) Leher auch sehr viele die 5. frei. Analog geht das weiter mit der 4., 3., ... Stunde.

    Es wird also bei uns immer Leher geben, die am Konferenztag etwas "pech" haben. Ich kann nicht alle in der 5. und 6. Stunde einsetzen.
    Es würde sich entschärfen, wenn ich die Anzahl der Springstunden erhöhen würde.
    Dann hätten also viele Leher die erste und 5 Unterricht. Oder die 1. und 6. Unterricht, oder ....
    Das wird vorallem die Teilzeitkollen treffen, weil die Vollzeitkollegen gar nicht so viele Springstunden haben können.

    Ich glaube kaum, dass sich die Teilzeitkollegen freuen würden, wenn Sie Dienstags nicht ihren freien Tag haben, aber nur in der 1. und 2. (oder in der 1. und 6.) Unterricht haben.

    Das geht aber wie gesagt auch nur dann, wenn der Anteil der Teilzeitkollegen nicht zu hoch an der Schule ist. Wenn der Anteil noch größer wird, dann wird es mathematisch sogar unmöglich. Wie soll ein Stundenplaner das machen? Er kann sich am Dienstag nicht plötzlich doppelt so viele Schüler bestellen und diesen Schülern dann an einem anderen Tag frei geben. Die Schüler haben nunmal eine 5 Tage Woche.

    ok. Bayern hast du schon mal verraten. Ohne zu wissen, ob du Beamte oder unbefristet Angestelt oder .... bist, wird man das nur schwer richtig beantworten können.

    Es gibt einmal das Arbeitsrecht, was für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Siehe:
    https://www.bmas.de/SharedDocs/Dow…publicationFile

    Dort gibt es keinen Anspruch auf einen freien Tag. Es wirkt sich aber auf den Urlaubsanspruch aus. Siehe Seite 44 ("Arbeitet eine Teilzeitkraft an allen Arbeitstagen der Woche, gibt es bei der Berechnung der Urlaubsdauer keine Schwierigkeiten[...]").

    Man hat dann nämlich (also wenn man einen freien Tag hat) WENIGER Anspruch auf Urlaub.
    Da die Ferien für Lehrer aber festgelegt sind, kann man einer Teilzeitkraft nur schwer weniger Urlaubstage geben. Daraus ergibt sich aus dem allgemeinen Arbeitsrecht erstmal logischerweise, dass ein Recht auf einen freien Tag für Leher im Grunde unsinnig ist. Trotzdem wird es an vielen Schulen so gehandhabt, dass ein Lehrer nach Möglichkeit ein freier Tag gegeben wird, wenn er etwa nur halbe Stundenzahl hat.

    Die Stundenplaner versuchen i.d.R. immer gute Pläne für ALLE zu machen (Schüler und Leher). Ich kenne auch Vollzeitkräft, die einen freien Tag haben. Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Ich kenne Teilzeitkäfte, die 4 freie Tage haben. Ich kenne bei uns keinen Lehrer, der mit 18 Stunden oder weniger an allen Tagen unterrichten muss.

    Man sollte auch immer bedenken, dass jede Einschränkung an an freien Tagen für einen Kollegen von Vorteil sein kann (aber nicht muss!) und für die Schüler sich dadurch ggf. große Nachteile ergeben!
    Wenn z.B. ein Leher nur 4 Stunden hat, dann kann der auch durchaus 4 freie Tage haben (Gab es bei uns). Ein anderer Lehrer mit ebenfalls nur 4 Stunden hat dies aber bewusst nicht bekommen. Warum? Weil man auch an die Schüler denken muss. Der eine Lehrer hat 2 Doppelstunden Kunst in verschiedenen Klassen. Das kann man evtl. an einem Tag setzen. Der andere Lehrer hat 4 Stunden Englisch in einer Klasse. Das wird wohl kein Stundenplaner an einen Tag setzen.

    Hmm…. Da muss ich etwas länger antworten:

    1. es haben nicht alle eine Dienstemail.

    2. Es wäre nicht mehr ganz so anonym wie vorher. Man sollte im Hinterkopf haben, dass dann evtl. einige Lehrer ihre (berechtigten) Fragen nicht mehr stellen werden bzw. sich nicht trauen dies zu tun. Das wäre evtl. sehr schade.

    Andererseits kann ich das Problem mit den Trollen nachvollziehen. Man darf aber nicht vergessen:
    Jede “Erschwernis” der Anmeldung (um Trolle) abzuhalten wird (evtl.) einige “gute” Menschen ausschließen.

    Es gibt ja verschiedene Arten von Trollen. Welche sollen ausgeschlossen werden?
    Diejenigen, die wirklich Wochen damit verbringen hier zu schreiben um zu trollen? Die wird man mit dieser Maßnahme nicht abhalten.
    Tolle, welche nur Werbung für Medikament Y oder eine XXX-Seite machen?
    Trolle, welche die komischen “goolge Translator”-Texte einstellen?
    Eltern und Schüleranfragen?

    Es gibt ja viele Möglichkeiten dies zu machen:

    a) Dienst-E-Mail bestätigen lassen

    b) Bei der Anmeldung muss eine “schwerere Frage” beantwortet werden.

    c) Man muss eine einmalige Gebühr (1€ bis 5€?) bezahlen, damit ein Login eingerichtet wird (Und könnte so dann vielleicht die Werbung hier reduzieren?!

    d) Identifikation per PostIdent (Wer bezahlt das?)

    e) Identifikation mit Hilfe einer der Großen Online-Identifiktaions-Diensteanbieter (Facebook, ...)

    ...

    Ich bin auch Moderator in einem anderen Forum. Dort hatten wir anfangs auch Probleme mit Trollen und haben uns für Variante b) entschieden. Seit der Zeit haben wir keine Trolle mehr (wobei bei uns auch diese Tolle, die eine Person vortäuschen, scheinbar nicht vorkommen. Liegt aber wohl daran, dass bei uns das Thema doch relativ begrenzt ist.)
    Die Frage ist so schwer, das sich Werbetrolle und andere nicht mehr die Mühe machen die Antwort zu suchen. Andererseits sind mir 3 Personen (von 2515) bekannt, für die die Frage zu schwer war. Zum Glück waren die schlau genug und hatten uns per E-Mail kontaktiert. Leider ist mir nicht klar wir groß die Dunkelziffer ist und wie viele Leute wir verloren haben, weil die Frage zu schwer war und sie die E-Mail nicht gefunden haben.

    Ich würde es hier erstmal mit so einer Frage versuchen bevor man zu „härteren“ Maßnahmen greift.
    Als Frage würde ich etwas nehmen wie:
    “In welchem Artikel des Grundgesetzes ist die Schulpflicht vorgeschrieben? Schreibe die Zahl als Wort mit großen Buchstaben am Anfang.” Ich denke dies wird auch in diesem Forum die meisten Werbe und Translator Trolle abhalten.

    Einfach mal bei google "datenschutz schule BUNDESLAND" eingeben.
    Für Niedersachen finden man dann, dass er dort mindestens seit 2012 ähnlich streng wie in NRW ist:
    https://www.lfd.niedersachsen.de/download/57654…ehrkraeften.pdf

    Hinzu kommen noch die Vorgaben von der DSGVO. Dein Schulleiter muss dann vor seiner Genehmingung dies ins Verfahrensverzeichnis eintragen.
    Die App "Lehrmeister" dürfte er in Niedersachsen, meiner Meinung nach, gar nicht erlauben, weil dies gegeben Punkt "4. Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen" (vgl oben angegeben Link vom Datenschutzbeauftragten Niedersachsens) verstößt. Er dürfte also überhaupt keinen ADV für eine App auf einem privaten Rechner machen. (Falls ich den Punkt zu streng verstehe und es doch erlaubt ist, dann müsste der Schulleiter aber zumindest einen ADV laut DSGVO machen.)

    @Wollsocken80: ok, wenn ihr da so viel habt, dann ist das etwas anderes. Das sich das ganze irgenwann sättigt und nicht mehr abwirft glaube ich sofort. Das dürfte an Schulen aber, vermute ich, eher die Ausnahme und nicht die Regel sein. Daher halte ich MINT-Förderung grundsätzlich immer noch für wichtig. (Wie aber jede andere Förderung auch. Wenn da X in Y fördert, dann ist das erstmal genau so gut.)

    @jotte-mit-schaf:
    Nein, ich mache keinen extra Beitag auf, da ich die Antwort doch schon selbst kenne: Es sind personenbesogene Daten. Abgesehen davon, dass ich diese in NRW ohne Genehmigung durch den Schulleiter gar nicht auf meinen privaten Geräten speichern dürfte, wäre es selbst mit Genehmigung bzw auf einem dienstlichen Rechner auch nicht erlaubt. Grund: Die Liste an erlaubten Daten ist (zumindest in NRW) vorgeschrieben und darf nicht ergänzt werden.

    Das allein finde ich schon zum Schreien. Massnahmen um Schüler zu begeistern. Soso. Jetzt begeistert euch endlich mal alle, lahmes Pack!!! :autsch:
    Hat eigentlich irgendjemand von diesen Schlaumeiern schon mal eine Evaluation veranlasst, ob die ganze blöde MINT-Förderung auch tollere MINT-Studenten produziert? Ich meine *toller*, nicht *mehr*.

    Selbst ohne große Evaluation würde ich auf "ja" tippen. Wenn ich da sehe, dass bei mir Schüler in den Ferien bzw. an Samstagen freiwillig an solchen Veranstaltungen mit Begeisterung teilnehmen. Bzw. wenn ich sehe, dass wir und andere Schulen von den Betrieben Mittel zur Verfügung gestellt bekommen um damit "schöneren" Unterricht zu machen. Dann wird das, meiner Meinung nach, bestimmt helfen.
    Wenn dem nicht so wäre, dann wäre das für die Kommunen ja ein super Argument: "Hat schonmal überhaupt eine Schule eine Evaluation veranlasst, ob die ganze blöde MINT-Förderung (Sammlung der Physik, Chemie, Biologie, Informatikräume) auch tollere MINT-Studenten produziert? Ich meine *toller*, nicht *mehr*." . Dann hat die Kommune ja jetzt das Argument sofort die Förderung einzustellen. Mit Bucharbeit können die Schüler analoges genau so gut lernen?!

    Für Lehrer, die in Bundesländern leben, welche vom Landesgesetzt her personenbezogene Daten auf privaten Rechnern genehmigungs frei (aber nicht melde frei) speichern dürfen (Meines Wissens nach z.B. Hessen):
    Dort macht es DSGVO übrignes jetzt schwerer als damals.
    Wenn man sich die Datenschutzbedingungen der App anguckt, dann steht dort, dass sie auch Anwendungsdaten "(Klassen, Kurse, etc.)" speicher. Das ist sehr ungenau. Wenn damit auch Namen der Schüler gemeint sind, dann erzwingt die DSGVO übrings einen ADV (Auftrags Datenverarbeitungs Vertrag), den du mit dem Anbieter dieser App abschließen müsstest. Weiterhin schreibt dir die DSGVO vor, dass du dies dann in dein Verfahrensverzeichnis übernehmen musst, die Eltern auch über den ADV informieren musst und auch über deine digitale Speicherung (Rechtsgrundlage, Rechte der Eltern/Schüler, ...).

    Das ist gesetzlich geregelt.
    z.B. darf in NRW ein Leher personenbezogene Daten nicht privat digital speichern. Egal wo (auf einem Server oder zu hause), egal wie sicher (verschlüsselt oder ....). Er darf es nicht.
    Ausnahme: Er hat eine Genehmigung vom Schulleiter. Dieser darf Genehmigungen aber streng genommen nur im Ausnahmefall geben; also nicht an jeden Leher.

    Solche Daten (egal ob digital oder analog) unterliegen übrigens auch Löschfristen. Wenn du da eine Exceldatei von vor 20 Jahren auf deinem privaten Rechner hast mit einer Namensliste deiner Schüler, dann hättest du dich in NRW gleich 2 mal falsch verhalten.

    Die DSGVO hat es in NRW übrigens für Lehrer in diesem Punkt (Verbot) nicht strenger gemacht. Das war schon vorher so streng.

Werbung