Beiträge von Volker_D

    Oh doch, die gibt es. Nicht meine Schule, aber eine, die ich kenne.
    Die haben flächendeckend IPAD-Klassen eingeführt und erwarten, dass die Kollegen sich auch eines kaufen.

    Kenne ich auch. Von einer Schule, die Samsung Tablets benutzt. Der Schulleiter hat stolz von den vielen Vorteilen auf einem Symposium berichtet. Auch er erzählt, dass seine Lehrer sich das privat kaufen müssen. Ich hatte dort kritisch nachgefragt und gesagt, dass ich mich weigern würde, wenn mein Schulleiter dasselbe verlangen würde. In dem Moment hat er erzählt, dass sich an seiner Schule auch ein paar Lehrer weigern und die dann ein Leihgerät von der Schule erhalten. In dem Moment war ganz schon großes Gemurmel im Publikum.

    Ich frage mich gerade, warum ich - wenn die Schule möchte, dass ich mein mobiles Endgerät in der Schule nutze - dieses mobile Endgerät zur Schule mitschleppen muss (ich spreche vom Privaten).[...]

    Naja, dass ist eine ganz andere Frage, die ich hier nicht beantwortet habe.
    Wer sich meine alten Beiträge anguckt wird auch ganz schnell sehen, dass ich das ich in dem Punkt voll auf deiner Linie bin.
    Namenslistem, Noten o.ä. dürfen in NRW ohne Genehmingung durch die Schulleitung gar nicht auf einem privaten PC gespeichert werden.
    Ich gehe davon aus, dass er erstmal seine Unterrichtsvorbereitung damit machen will. Und die musst du nicht mit einem PC machen, kannst du auch mit Papier und Bleistift. Er vielleicht mal einen Filmausschnitt zeiegen will. Und das musst du in deinem Unterricht nicht machen, kannst auch einfach davon erzählen. ... Insofern bleibt das dir überlassen darauf zu versichen und deine Unterrichtsvorbereitung mit Papier und Bleistift zu machen. Ich würde jetzt aber mal fast wetten, dass du einen PC dafür zu Hause nutzt. Und: Er wird davon nicht überzeugt sein, wenn er es nicht wie geplant nutzen kann. Damit wiederspricht du dir selbst.
    Stark übertrieben: Du kannst die auch unbequeme billige Kleidung kaufen (z.B. eine Nummer zu groß oder zu klein, weil gerade stark reduziert) und nutzen es dienstlich. Viele Lehrer kaufen sich dann aber doch freiwillig teurere und bequeme Kleidung. Also wenn der Dienstherr will, dass ich in meiner Kleidung gut arbeiten kann, dann soll er sie auch gleich bezahlen (notfalls kauft man sich gar keine? ok, das würde ich dann doch nicht machen :) ). Wenn du den Computer beruflich nutzt, dann kannst du es zumindest von der Steuer absetzen. (Was aber für einen Ref nur eine sehr geringe Ermäßigung gibt und für einen Lehrer in hoher Gehaltsstufe wenigstens etwas mehr).

    Bevor du jetzt ein neues Gerät kaufst, würde ich einen Moment abwarten und schauen welche Gegebenheiten an der Schule herschen. Nachher hast du 1000€ ausgegeben, nur um festzustellen, dass du die Beamer in der Schule nicht nutzen kannst, weil dein Gerät gerade die Schnittstelle (AppleTV, MicaCast, HDMI, VGA, ...), welche an deiner Schule im schlimmsten fall ausschließlich angeboten wird, nicht oder nur mit mehreren Adaptern und Kabel (statt per Funk), nutzen kannst.

    Leuchtet mir ja alles ein. Aber gibt es denn solche Fälle wirklich? Kennt da jemand ein Beispiel?

    Das ist u.a. das gemeine am digitalen. Bei einer Tasche ist das leicht: Wenn die fehlt, dann fällt das allen auf. Wahrscheinlich hat es jeder schon mal erlebt, dass ein Kollege ins Lehrerzimmer kam und nach seinem Schlüssel, Geldbörse o.ä. gefragt hat, da er ihn nicht finden kann (und nachher lag er unter dem Pult). Jeder Lehrer versteht, dass in dem Moment ein Fehler passiert ist. Spätestens wenn er den Gegenstand zurück hat wird er wohl überlegen welche Auswirkungen das hatte/haben könnte. Schnell Geldbörse aufgemacht und die Scheine gezählt, Kreditkarte noch drin, ...?
    Bei digitalen Sachen fällt es nicht auf. Es kommt kein Lehrer rein uns sagt: "Oh.. Ein Schüler hat mein Passwort geklaut", weil dieser "Diebstahl" nicht auffällt. Es ist nur ein kopieren. Das fiese ist nun, dass der Lehrer dann auch nicht nachdenkt muss was passiert sein könnte. Er macht also nicht seine Geldbörse auf und kontrolliert. Nach schlimmer: Selbst wenn es das machen würde: Es wurde evtl noch gar nichts geändert, aber es wird "später" geändert.
    Das doofe ist, dass die Dunkelziffer hoch sein wird. Wenn man danach nicht aktiv sucht, dann wird man es auch nicht finden. Es wird ja wohl kaum ein Schüler zu einem kommen und sagen, dass das geamcht haben. (Ich habe bisher nur einmal erlebt, dass mir ein 5-Klässler von sich aus das Passwort eines Kollegen gesagt hat.)

    Wenn wir so weit gehen, dann braucht man einen Aluhut. Die Schüler könnten ja irgendwo hinter dem Lehrer über der Tafel eine versteckte Digicam installieren und seine Notizen so abfotografieren..

    Einen kleinen Unterschied gibt es hier schon noch: Durch das Fotografieren der Notizen kann man die Daten nicht ändern. Hat man aber einmal das Passowrt abgegriffen kann man danach in Ruhe von einem beliebigen anderen Ort die Daten ändern.
    Die Digicam Variant wird meiner Meinung nach aber eh kein Schüler machen, weil die Schüler doch selbst mitbekommen ob der andere Schüler eine richtige oder falsche Antwort gegeben hat. Insofern wissen die anderen Schüler doch eh schon, ohne das ein Lehrer die Noten sagt, welche Schüler in der Klasse gut bzw. schlecht sind.

    Nein, man sollte es natürlich nicht lassen. Wie ich schön öfters geschrieben habe: Ich mache viel an Rechnern. Ich lehne sie mit Sicherheit nicht ab. Aber die meisten gehen viel zu unbedarft damit um. Ich bin daruchaus für digitale Erfassung, aber nicht so wie es bei vielen im Moment ist.
    Punkt 1 ist bei mir ein Dienstrechner/Tablett oder was auch immer. Die meisten Lehrer wissen nun einmal nicht, wie sie das selbst richtig einrichten müssen. Das muss professionell eingerichtet und gewartet werden.
    Punkt 2 ist bei mit das regelmäßige Training/Schulung von Lehrern im Bereich Datenschutz, so wie es auch in vielen Unternehmen gemacht wird. Unnötig? Mit Sicherheit nicht! Wir trainnieren auch mindestens 2 mal im Jahr wie man (bei einem Feueralarm) aus dem Klassenraum auf den Schulhof geht! Böse gesagt: Als wenn ein Schüler zu blöd wäre auf den Schulhof zu gehen. Trotzdem trainieren wir es zu recht regelmäßig. So muss das auch beim Datenschutz bei den Lehrern sein. Die meisten Lehrer können es einfach nicht.

    Ich befürchte zwei "Denkfehler" in so einem "Wisch":
    1. Der Verantwortliche dürfte in so einem Fall oft schwer ausfindig zu machen sein
    2. Der "Schaden" ist dürfte in der Regel schwer zu beziffern sein. Es ist ja kein "Otto hat meinen Taschenrechner kaputt gemacht". Das ist einfach: Neuen Taschenrechner für 10 Euro kaufen und fertig.
    Wie soll den der Schaden beziffert werden, wenn der Schüler statt der 3 eine 2 auf dem Zeugnis hat? Druckkosten für ein neues Zeugnis, also 1 Euro? (Und wer ist hier der Verantwortliche? Wirklich der Schüler? Vielleicht war es ein anderer Schüler, der dem anderen Schüler nur ärgern wollte!)
    Die private Bildersammlung, die dann vom Tablett des Lehrers kopiert wurde uns ins Internet gestellt wurde. Da ist kein (direkter) materieller Schaden der beglichen werden muss.
    ...

    Oder anderes Beispiel: Letztes Jahr kam ich in den Info-Raum und der Lehrer war noch eingeloggt. War sogar noch bei Amazon eingeloggt, hatte wohl in der Stunde davor einen Film über seinen Amazon-Prime Account gezeigt.

    Ein TrueCrypt-Container ist nur ein Punkt von vielen nötigen Punkten. Man hat nichts davon, wenn man eine 3-fach verschlossene Panzerstahltür in seinem Haus eingebaut hat und das Badezimmerfenster daneben offen steht.

    Nur mal ein paar Beispiele:
    Ich kenne Kollegen die mit ihrem MacOS oder Windows höchst zufrieden sind, es aber seit einigen Jahren nicht mehr geupdated haben. Was nutzt mir ein gerade mal 4 Jahre altes MacOS, wenn bekannte Sicherheitsprobleme bei diesem Betriebsystem nicht mehr behoben werden und der Anwender kein neueres OS einspielt, weil seine Hardware nicht mehr unterstützt wird und/oder es zu faul ist ("Oh.. das neue OS sieht anders aus. Ich bleibe lieber bei meinem alten; damit kenne ich mich aus").
    (Ok, der Angriff wird wohl bei unseren Schülern eher unwahrscheinlich)

    Ein (schlechter) Passwortschutz durch Gesichtserkennung und man nur das Foto von der Hopepage oder dem letzen Klassenfoto ausdrucken muss um die Gesichterkennung zu umgehen.

    Ein (schlechter) Passwortschutz, da der Lehrer sein Handy/Tabelett gegelmäßig im Unterricht entsperrt. Man kann nicht wochenlang in jeder Stunde ungesehen sein Passwort in einer Klasse eingeben ohne das Schüler es sehen. Das muss man auch regelmäßig ändern.

    Man Dokumente/Präsentation sich von Schülern per USB-Stick oder Mail geben lässt? Es ist eine Fingerübung ein kleines Programm zu schreiben, welches alle Doumente auf der Festplatte löscht (Das sind keine 10 Zeilen Code; Wäre natürlich doof, da es sofort auffällt) oder im Hintergrund die Daten verschickt oder Tastatureingaben mitlogged (Etwas schwerer, aber ein guter 10 Klässler kann das problemlos). Das schönste daran ist: Der Lehrer wird es nur merken, wenn er danach aktiv sucht! Selbst Virenscanner werden bei solchen Programmen i.d.R. nicht anschlagen, da es kein Virus ist! Man hat als Lehrer das Programm selbst gestartet, es trägt sich ganz normal wie so viele andere Programme einfach in den Autostart ein und stellt ganz normal - wie so viele andere Programme auch - eine Internetverbindung her und versendet Daten. Das es dabei dem Lehrer auch einmal eine Präsentation angezeigt hat (oder nur mit einer "Datei kaputt" Warnung scheinbar abgebrochen ist) dient nur zur "Beruhigung" des Lehrers. Virenscanner stören sich i.d.R. nicht daran.

    Man für 5 Euro auf E-Bay einen USB-Keylogger kauft und mal kurz an den LehrerPC anschließt während dieser mal kurz kopieren ist. Kein Lehrer guckt sich hinten die Verkablung an und die Schüler greifen so die ganze Zeit die Passworte ab. Da nutzt es mir auch nichts, wenn ich nie kopieren gehe. Das muss nur einmal der Kollege vor mir gemacht haben und schon ist der Lehrer-PC unsicher und greift meine Passworte ab.

    ...

    Digitaler Datenschutz ist schon etwas komplexter als nur eine Verschlüsselung einzuschalten. Und dies nur dies war nur ein kurzer Abriss über den "Diebstahl". Wir haben noch gar nicht angefangen darüber zu reden wie Daten verfifiziert werden, ...

    Für deine 2 Schulstunden Bio müsstest du in den 1,5 bis 2 Stunden komplett mit Vor- und Nachbereitung fertig werden (inklusive Hefte kontrollieren, Tests vor und nachbereiten, ...). Würdest du nämlich für all deine 28 Schulstunden analog bis zu 28 Stunden ansetzen, dann kämst du schon auf 42 Wochenstunden. (Und dabei sind Konferenzen, Unterrichtsreihenplanung in den Sommerferien, Schüler-Eltern-Gespräche, Aufsichtszeiten, Klassenfahrten, ... noch gar nicht mit eingerechnet)

    Es spricht jedoch nichts dagegen eine Noten-App zu nutzen so lange die Daten lokal gespeichert sind und das iPad passwortgewschützt oder sogar komplett verschlüsselt.

    Es spicht nichts aufgrund der DSGVO dagegen. Das stimmt. Es gibt aber für Schulen schon lange vor der DSGVO zum Teil wesentlich strenge Regeln. Und die sprechen dagegen. Ohne Genehmigung durch die Schulleitung darfst du keine Noten, Daten, ... digital speichern. Das verbietet dir das Landesrecht von NRW und kann nicht durch die DSGVO aufgeweicht werden.
    Mehr dazu hier:
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Datenschutz/index.html

    Nachtrag: Ich hätte doch erst zuende lesen sollen :)


    Die Probleme fangen halt da an wo jemand keine Ahnung von der Materie hat und dann auch noch auf privaten Geräten Firmendaten, in diesem Fall Schülerdaten hortet.

    Dass Schulen dann ggf. komplett die Mitnahme von Daten verbieten finde ich als ITler durchaus verständlich.

    Genau so ist es.
    Das Problem sind streng genommen nicht die Daten, das Problem sind einfach die vielen Lehrer, die zu wenig Ahnung haben.

    Der zweite Fehler liegt darin, dass "diese" Kollegen dies nicht (immer) machen, weil die Computer "verteufeln", für schlechter halten, ... In meinem Fall sogar ganz im Gegenteil.
    Einige (zumindest ich) "verteufeln" es, weil den meisten Kollegen dazu schlicht und ergreifend die Medienkompetenz fehlt. Beim Smartphone/Computer haben viele diese viele schlicht und ergreifend nicht. Bei Papier haben die Kollegen aber (i.d.R.) die Medienkompetenz.
    Leute, die hier "wehement" dagegen sprechen, mach das (nicht immer), weil Computer "so böse sind", sondern weil z.B.:
    - sie es rechtlich nicht dürfen
    und/oder
    - sie die Kollegen so in Medienkompetenz schulen
    und/oder
    - sie Diskussionen starten in der Hoffnung, das unsere Vorgesetzen/Gesetze uns (Lehrer) darin (Medienkompetenz Computer) schulen und für uns "gut" rechtliche Rahmenbedingungen schaffen

    (Mit Medienkompetenz Smartphobe meine ich nicht "Wie schicke ich ein Bild über Whatsapp", ... . Damit meine ich Punkte wie: Was bedeutet Datenschutz am Smartphone? Wie erkenne ich "Datendiebstahl" am Smartphone? Wie schütze ich mich vor Datendiabstahl an PC? ... und eben auch die anderen 5 Faktoren. Nicht nur der "Diebstahl".)

    Und jetzt können die Kollegen, die sich immer so darüber empören wie unverantwortlich es ist, seine Noten am Computer zu verwalten, mal Gedanken darüber machen, was wohl häufiger passiert?

    Nach einer Meldung in einem Forum? Würde ich mir überhaupt keine Gedanken darum machen, weil es keine Aussagekraft hat. Würde ich frühstens darüber nachdenken, wenn die beiden Zahlen z.B. Deutschlandweit über einen festen Zeitraum gesammt werden und dann verglichen werden. Aber der Inernet Hype lebt es ja vor: Einmal was passiert: Immer so! Hetzjagd eröffnet!

    Aber selbst wenn verlässliche Daten vorliegen: Es ist nicht vergleichbar. Warum? Weil die Dunkelziffer unterschieldich ist. Bei dem Rucksackklau wird die Dunkelziffer relativ klein sein, da so ein Diebstahl i.d.R. auffällt. Bei einem digitalen "klau" fällt es meistens gar nicht auf. Da wohl eher selten "geklaut" wird. Die Daten verschwienden ja eher selten durch Epressungstrojaner o.ä., sondern werden wohl eher "kopiert" (Was ganz üblich ist beim "Datenklau"; steht auch regelmäßig in der Presse) oder Daten verändert werden. In den Fällen fällt es dem Betroffenen gar nicht auf. Beim Datenschutz in NRW geht es um insgesamt 6 Faktoren! Diebstahl ist nur einer davon; der ist dir jetzt durch den "Rucksackklau" aufgefallen. Die anderen 5 Faktoren kennst du scheinbar nicht.

    Versteh nicht, warum man als Neuling in diesem Forum ein - für den Neuling - unbekannten Forum soetwas fragt statt einfach:
    a) Das Handbuch zu lesen
    oder
    b) Unter "Support" bei Tupucate fragt

    Dann würde man die korrekte Antwort sehr schnell von dem Profi bekommen. Und das vermutlich sogar extrem schnell, da die an Geld/Kunden interessiert sind. Wenn die nicht Antworten, dann würde ich das Produkt wohl auch nicht kaufen, da es dann wohl nicht gut ist.
    Bitte dringend vorher den Datenschutz in deinem Bundesland prüfen. Die Nutzung der Software ist in einigen Bundesländern nicht erlaubt bzw. nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Schulleitung.

    Also wenn das "deine" Schule ist, an der du als Angesteller oder Beamter arbeitest, und dein Chef dich dort ganz normal zu einer Unterrichtstätigkeit im AG-Bereich u.ä. am Nachmittag einsetzen will, dann ist das ganz einfach:
    Dein Nebenjob hat Nachrang. Dein Chef darf dir deine Nebentätigkeit schlicht und ergreifend verbieten, da sie ihn bzw. dich in der Ausübung des Jobs behindert. Da ist nichts mit "einen darf man haben". Wenn dein Chef darauf Rücksicht nimmt, dann ist das schön. Er muss es aber nicht.
    Einzige Ausnahme: Du hättest etwas anderes in deinem Arbeitsvertrag festgelegt.
    Wie gesagt: Ich darf auch mehrere Nebnjobs haben, muss sie aber anzeigen, und (je nach Job und Bundesland) genehmigen lassen; und sie dürfen mich natürlich nicht in meine Job behindern bzw. damit kollidieren. (Z.B. weil zu viel Zeit dabei draufgeht, weil es Interessenkonflikte gibt, ...).

    Ach so. Ich vermute 70% meiner Schüler hätten es nicht gewusst und 30% hätten das mit Grand Theft Auto übersetzt; und hätten sofort "ja!" gesagt.
    Das mit den Nebenjobs kommt darauf an wie du eingestellt bist. Beamter, Angestellt, Freiberufler, ... da gelten ganz verschiedene Regeln.
    Ein Limit für die Anzahl gibt es bei Beamten z.B. nicht, aber du musst sie alle mindestens anzeigen (je nach Job auch genehmigen lassen) und darfst je nach Bundesland nicht über eine bestimmt WS-Zeit kommen.

    Insofern kann dir nur jemand helfen, wenn du mindestens folgendes angibst:
    - Bundesland
    - bist du Beamter, Angestellter, ...

    Nachträglich das folgende gestrichen, da sachlich falsch:

    ahh... Muss der schriftlicher Teil überhaupt sein? Da bin ich mir bei WP jetzt gar nicht sicher ob das für die Quali sein muss. Es zählt doch für die Quali nur als Nebenfach. Wenn es um normale Versetzung gehen würde, dann wäre es ein Hauptfach und müsste auch schriftlich sein. (Ich müsste allerdings noch nie eine Nachprüfung in WP für Quali machen, daher ist das evtl nicht richtig. Aber aus dem Bauch heraus: Quali soll erreicht werden -> WP1 nur Nebenfach -> nur mündlich.)

    Da steht "Wer [...] die Abschluss- oder Berechtigungsbedingungen erfüllt".
    Wenn er in der Nachprüfung eine 4 erhält, dann hat er mit der Note 4 ja nicht die Bedingungen erfüllt für die Quali erreicht, sondern nur die Bedingung für den normalen Abschluss. Die Bedingung für Quali ist eine 3.

    Die "Prüfung" des WP-Faches innerhalb des Jahres hat er ja auch mit einer 4 geschafft. Das ist ja nicht versetzungsgefährdent, aber für die Quali reicht ein "mit 4 bestanden/geschafft" nicht aus.

    (oben ist nur das Kurzformat. Es kommt natürlich auf alle Facher an. Bitte beachten, dass für den Quali das WP-Fach nur "Nebenfach" ist. Es ist nur für den normalen Abschluss ein Hauptfach.)

    Und da steht "Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung [...]".
    Also kein Beachten der (ursprünglichen) Zeugnisnote; soll heißen eine 3 reicht; eine 2 ist nicht nötig; keine Gewichtung.

    Am liebsten würdest du wahrscheinlich dem Prüfling mit der 4 im ursprünglichen Zeugnis eine 1 auf dem Zeugnis geben, wenn er in der mündlichen Nachprüfung eine 1 erreicht, oder?

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