Also ich wäre da Vorsichtig mit dem "Kein Name" in der Datenbank = "legal", "kein Problem".
In den Datenschutzbestimmungen von NRW habe ich so schnell zumindest nicht gefunden, dass so ein Fall dann nicht unter die Datenschutzbestimmungen fallen würde.
Wäre für mich auch verständlich, da man u.a. folgende Probleme nicht hätte:
Findest man eine solche Datenbank, weil man sie auf einem USB-Stick verloren hat, .... oder ... dann kann man wahrscheinlich Lehrer und seine Klassen schnell erkennen bzw. herausfinden.
Beispiel 1:
In der Datenbank sind nur Fehlzeiten und Noten. Keine Namen.
Wenn jemand diese Datenbank hat und sich das Klassenbuch anguckt, dann wird er recht schnell die meisten Schülernoten kennen, da im Klassenbuch alle Fehlzeiten und Namen und.
Beispiel 2:
In der Datenbank sind nur Straße, Hausnummer und Ort. Kein Name.
Banken und Versicherungen freuen sich über solche Listen, da sie damit relativ leicht kostengünstig neue Kunden werben können.
Beispiel 3:
In der Datenbank für eine Kasse sind nur die Telefonnummern der Eltern.
Eltern leben getrennt. Nur noch ein Elternteil ist sorgeberechtigt. Mit dieser Datenbank würde der oder die Ex schnell wieder relativ schnell die geheime Telefonnummer haben.
Beispiel 4:
Geburtstag und Noten sind in der List. Damit kann ich auch ziemlich sicher Noten einem Schülernamen zuordnen.
...
Ich denke da gibt es viele Fälle solcher Art. Ist ja auch egal ob es nur ein Fall oder tausend sind. Ist ja auch egal wir realistisch das ist. Letztendlich kommt es nur darauf an:
Darf man das überhaupt? Soweit ich das richtig erkenne, muss du man sich, egal ob mit oder ohne Namen, zumindest in NRW trotzdem an die Datenschutzbestimmungen halten.