Dein Argument gegen Besipiel 1 ist nicht überzeugned. Da:
a) Das "Insiderwissen" oft auf dem Stick ist bzw. durch den Fundort gegeben wird.
b) Klar sollen die Klassenbucher in der Schule bleiben. Der Stick soll aber auch nicht verloren gehen. Genauso wie Sticks verloren gehen, sind auch schon mal Klassenbücher weg.
Dein Argument gegen Beispiel 2 ist falsch:
Banken und Versicherungen feuen sich sehr wohl darüber. Die rufen bei uns immer wieder in der Schule an, um über igrendwelche Ausreden daran zu kommen. (Wir wollen Bewerbungstestunterlagen zuschicken, und brauchen nur eine Teilnehmerliste, ...)
Telefonbuch hilft nicht, da ich dort das Alter nicht kenne. Sprich: viel zu hohe Werbungskosten. Es geht doch gerade daum nur neue Kunden einmal anzuschrieben. Effektiver geht es gar nicht.
Ein junger Kunde ist sehr viel wert. Schließlich wechselt ein Deutscher seltener sein Konto und seine Versicherung, als er heiratet.
Dein Arguement gegen Beispiel 3 habe ich erlich gesagt nicht verstanden.
Ist aber letzendlich auch egal: Ich sehe da keine Ausnahme für im Datenschutzgesetzt. So wie ich es in der VO-DV I lese, musst du dich selbst bei einem einzigen Datensatz an die Datenschutzbestimmungen halten. In der Vorschrift wird auch nirgens erwähnt, dass die Daten irgendwie miteinander verknüpft sein müssen. Dort steht auch nicht wie viele es sein müssen.