Ah... Nein.
1. Das was du gezeigt/zitiert hast, ist nur, dass das digitale speichern auf privazen Geräten NOCH schwieriger ist. Bitte im Zusammenhang bleiben. Deine vorherige Aussage war ja sinngemäß, dass man Sachen auf Papier nicht löschen müsste, weil sie nicht digital sind und das habe ich mit den Vorschriften wiederlegt.
2. Die von dir verlinkten Datenschutzbeauftragte ist mit sehr großer Sicherheit keine Rechtsanwälte. Das sind i.d.R. ganz normale Lehrer, die noch nicht einmal eine extra Ausbildung dafür haben. Auf den Job hatte ich mich auch mal beworben und das ganze dann aus verschiedenen Gründen abgeleht. Ein Grund war unter anderem, dass das die Leute mir noch nicht einmal eine "Ausbildung" geben wollten, weil es die angeblichg nicht geben würde und erst als ich darauf hingewiesen habe, dass jede IHK solche Kurse anbietet, wurde zugestimmt, dass ich dort einen Kurs besuchen dürfte.
Ja, den Datenschutzbeauftragten kann man auch fragen. Wenn man es rechtssicher haben möchte, dann würde ich aber bei der Bezirksregierung fragen.
Der Datenschutzbeauftrage ist ja nicht dafür zuständig dir sagen zu müssen, was du speichern musst, sondern nur, was du nicht speichern darfst. Es gibt daher viele Datenschutzbeauftrage, die daher grundsätzlich erstmal immer "Nein" sagen, weil sie in dem Fall zumindest nicht gegen den Datenschutz verstößen, ob sie aber Speicherpflichten nachkommen, prüfen die erstmal nicht.
Du musst aufpassen, dass es bei "Datenschutzbeauftragte" einmal die Datenschutzbeauftragten, die auch Bußgelder verhängen dürfen und entsprechend rechtlich ausgebildet sind und einmal die Datenschutzbeauftragten von Firmen, Schulen, ..., die mit Glück eine Fortbildung haben, aber genaugenommen nur beratend zur Seite stehen und rechtlich nicht verantwortlich sind mögliche Fehler. Bei Fehlauskünften durch einen solchen Datenschutzbeauftragten ist im Falle eines Bußgeldes durch einen "richtigen" Datenschutzbeauftragten trotzdem noch immer der der Leiter der Firma, Schulleiter, .... verantwortlich. Die Strafe kann nicht an diese Personen abgegeben werden.