Beiträge von Volker_D

    Guck vielleicht mal hier:
    https://taxfix.de/steuertipps/nebeneinkuenfte-versteuern/

    Dort werden allerdings keine gewerblichen Einnahmen besprochen. Daher bitte vorher schlau machen, wie deine Projekte bewertet werden. Meine Projekte (programmieren, beraten) wurden als gewerblich eingestuft (obwohl das laut dem oberen Link evtl. noch als freiberuflich hätte gewertet werden können; wurde es aber nicht und dagegen zu Klagen hätte sich wohl nicht gelohnt; in anderen Fachbüchern habe ich dazu nämlich gefunden, dass dies sehr wohl als gewerblich anzusehen ist) und ich musste ein Gewerbe anmelden.

    Die Freigrenze liegt bei nicht selbstständiger Arbeit bei 410 Euro. Siehe § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG .
    Bei selbstständiger Arbeit solltest du, wenn es gewerbepflichtig ist, ggf. einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung beantragen. Dann brauchst du nur eine EÜR machen.

    @SteffdA
    - "Anfahren" hatte ich nur für die benutzt, die meinen übertrieben laut Klagen zu müssen, obwohl schon oft genau so mehrfach richterlich entschieden wurde. Natrülich normalerweise ansprechen.
    - Ansonsten sehe ich da auch nur a) lernen, b) fragen, c) Sitzplan anlegen, d) Namesschild aufstellen lassen, .... Da gibt es so viele Möglichkeiten ohne Bilder haben zu müssen. Das haben die Lehrer damals auch geschafft. Ich habe hier auch Schüler am Lehrerzimmer stehen gehabt, die die kleine Biologielehrerin sprechen wollen. Name war der Schülerin nicht eingefallen, obwohl sie bei ihr schon fast 1 Jahr Unterricht hatte. Soll die dann z.B. auch immer deinen Ausweis kontrollieren?

    Naja, egal wo sich eine Person fotografieren lasst, hat sie praktisch kaum eine Kontrolle darüber, was mit ihrem Bild passiert.
    Wenn jemand abends in der Kneipe sitzt und sich da fotografieren lässt, dann ist das Bild auch oft ganz schnell of Facebook, Youtube, ...
    Und im Gegensatz zum Jahrbuch, welches nur ein geschlossener Kreis erhält (Schüler, Lehrer und evtl. Eltern der Schule), ist das bei der Kneipe anders. Dort erhalten nicht nur die Kneipenbesucher das Bild, sondern es wird allen Menschen auf der ganzen Welt veröffentlicht.
    Und wenn da jemand etwas auf Facebook, Youtube, ... anonym hochläd, dann ist es erstmal a) oft sehr schwierig an den Täter zu kommen und b) noch schwerer das Bild zu löschen.

    Hauptsache der Lehrer bzw. die Lehrer, die sich hier über das Fotos des Lehrers aufregen sind auch so gut und treten mal für die Rechte der minderjährigen Schüler ein. Dann bitte auch so konsequent sein und
    a) die Schüler immer umfangreich über ihr tun aufklären und ihnen nicht die Anweisung geben sich dort für ein Foto hinzustellen; sondern Wahlmöglichkeit geben.
    b) die Eltern schriftlich um Erlaubnis fragen.
    c) die Lehrer auch mal ordentlich anfahren, die von den Schülern Fotos machen um die Namen der Schüler zu lernen
    ...

    Es ist, so wie ich den Artikel verstehe, keiner in die Klasse gekommen und hat einfach ein Foto vom Lehrer gemacht. Der Lehrer ist zu dem Fotographen hingegangen und hat sich fotographieren lassen. Das ist ein deutlicher Unterschied. Zum Glück gibt es ja Gerichte, die dies neutraler beurteilen. Wenn man mit dem Urteil nicht einverstanden ist (aber es ist kein Einzelurteil, es wurde schon mehrfach genau so entschieden. Und zwar nicht nur bei Lehrern. In oben verlinkter Broschüre wurde analoges auch mit Gerichtsurteil für einen Lehrling in der freien Wirtschaft / bei einer privaten Firma entschieden.).

    Dann hat der Schulleiter (oder wer auch immer) einen schlechten Vertrag gemacht. Ich würde mir immer alle Verwertungsrechte übertragen lassen und dem Fotographen möglichst alle nehen. Und das sie die Bilder nicht veröffentlicht ist (vermnutlich) auch nicht gelogen. Der Schulleiter (Klassenlehrer u.a.) könnten übrigens sehr wohl Miturheber sein, da nicht alleine das Auslösen der Kamera jemanden zum alleinigen Urheber macht. Wahrscheinlich machen das aber nicht alle und u.a. deshalb werden Schulfotografien auch z.T. ziemlich kritisch gesehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulfotograf

    Mikael: Du hast natürlich insofern Recht: Auch solche Daten müssen erstmal grundsätzlich geschützt werden. Es gibt da aber berechtigterweise viele Ausnahmen. Lies doch mal ein Buch über Datenschutzverordnungen: Solche Fälle gab es schon mehrfach und sie wurden bisher (immer?) in dieser Art beurteilt.
    Wenn du mich persönlich fragst:
    Ich vermute entweder:
    a) Der Kollege muss extrem blauäugig sein.
    b) Es ist so ein Besserwisser-Typ, der einfach mal Spaß daran hatte wieder die Grenzen auszuloten. Meiner Meinung nach ziemlich sinnfrei, da bisher - zumindest laut mir vorliegender Literatur - gleich geurteilt wurde.
    (z.B. https://www.amazon.de/Erste-Datenschutz-Grundverordnung-Unternehmen-Vereine-Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket/dp/3406716628/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=Erste+Hilfe+zur+Datenschutz-Grundverordnung+f%C3%BCr+Unternehmen+und+Vereine%3A+Das+Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket&qid=1569264902&s=books&sr=1-1&tag=lf-21 [Anzeige] )
    c) Er hatte Ärger mit dem Chef und wollte es "ihm mal zeigen".

    Da er vermutlich studiert hat, halte ich a) und b) eher für unwahrscheinlich. Ich würde, wenn ich Wetten müsste, auf c) tippen.

    Bei deinem Beispiel handelt es sich aber nicht um ein Fehlverhalten des "Verkäufers", sondern des "Käufers". Dementsprechend müsstest du den Käufer verklagen, da er illigal verbreitet hat.
    Ansonsten machst du es dir ja hier sehr einfach: Otto kauft eine DVD im MediaMarkt und gibt dies unberechtigt weiter. Deine Schlussfolgerung ist also: Verklage den MedaMarkt, weil es es Otto vermöglicht hat dies unberechtigt weiterzugeben. Sehr komisch.

    Kann mir keiner erzählen, dass wenn extra eine Fotograpfin in die Schule kommt und Bilder von allen Klassen und scheinbar auch von einzelenen Lehrern macht, dass er dann glaubt diese Bilder wandern auf den Müll. Da ist wahrscheinlich extra Unterricht ausgefallen und das Jahrbuch vom Jahr davor liegt herum.
    Und sich nicht fotograpfiren zu lassen ist als Lehrer schon einfach möglich. Ich ziehe mich da auch ganz gerne zurück und habe an sehr vielen Fototerminen nicht teilgenommen. Spannender wird das für die Schüler, wenn die von einem Lehrer die Anweisung bekommen sich da hinzustellen.
    Auch fraglich ist, was die dort unter "veröffentlichen" verstehen. Verkaufen die das öffentlich im Buchladen und haben auch eine ISBN beantragt? Oder verteilen die das Jahrbuch nur an Schüler und Lehrer der Schule. Dann wird das i.d.R. gar nicht als veröffentlichen gewertet.

    Wenn man den Text ganz liest, dann steht dort aber auch: "Danach gab die Schule, wie bereits im Jahr zuvor, ein Jahrbuch mit den Abbildungen sämtlicher Klassen und Kurse nebst den jeweiligen Lehrkräften heraus.".
    Also wenn das jetzt nicht gerade ein neuer Kollege war, dann hat er schon ganz genau gewußt wofür es ist.
    Besonders toll finde ich die Nachfrage bei der Fotographin. Woher soll die denn wissen was der Auftraggeber (vermutlich Schulleiter) mit den Bildern vor hat. Die wurde beauftrage Bilder zu machen. Klar: Sie veröffentlicht nicht die Bilder, aber sie gibt sie natürlich ihrem Auftraggeber.
    Im Grunde ist dieses Urteil aber nicht neu. In der Datenschutzbroschüre von Bayern für Schulen sind ähnliche Beispiele samt richterlichen Beschlüssen beschrieben. Ansonsten wird das ganze auch irgendwie absurt. Es gibt übrigens mehrere Situationen, in denen rechtlich gesehen gar nicht gefragt werden muss.

    Sieht gut aus. Kannte ich noch nicht. Man musste jetzt mal ausprobieren wie problemlos man Kopfhörer bzw den Stecker durch das Loch fädeln kann. Wenn das leicht geht, dann kann man das bestimmt stündlich wechseln. Wenn das schwer geht, dann befürchte ich, dass kleine Kinder da viele Minuten versuchen das Kabel durchzuziehen und letzendlich das Kabel abschaben und/oder internen Kabelbruch verursachen -> defekte Kopfhörer. Dann das Ding doch immer dranlassen.
    Ob das auch bei allen Ohrformen gut funktioniert? (Kleine Ohren von Grundschülern an dem "Erwachsenen"-Produkt? )

    63 Euro nur für eine gedruckte Version von kostenlos verfügbaren Inhalten sind schon ein stattliches Sümmchen.

    Ich glaube nicht, dass die dort sehr viel Geld dran verdienen. Klar hören sich 63 Euro erstmal viel an, aber das Ding ist a) nicht gerade dünn, b) hat eine sehr geringe Auflage und c) ein "Verfallsdatum". Das legt man sich nicht mal eben so auf Lager. Die Bücher, die ich mir so privat kaufe, sind viel dünner/kleiner, haben nicht so ein extremes Verfallsdatum, liegen dann aber preislich auch ab und zu auch gerne mal doppelt so hoch. Und ich vermute auch damit werden die nicht wirklich reich (weil die Auflage einfach viel zu gering ist.)

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