Mikael: Du hast natürlich insofern Recht: Auch solche Daten müssen erstmal grundsätzlich geschützt werden. Es gibt da aber berechtigterweise viele Ausnahmen. Lies doch mal ein Buch über Datenschutzverordnungen: Solche Fälle gab es schon mehrfach und sie wurden bisher (immer?) in dieser Art beurteilt.
Wenn du mich persönlich fragst:
Ich vermute entweder:
a) Der Kollege muss extrem blauäugig sein.
b) Es ist so ein Besserwisser-Typ, der einfach mal Spaß daran hatte wieder die Grenzen auszuloten. Meiner Meinung nach ziemlich sinnfrei, da bisher - zumindest laut mir vorliegender Literatur - gleich geurteilt wurde.
(z.B. https://www.amazon.de/Erste-Datenschutz-Grundverordnung-Unternehmen-Vereine-Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket/dp/3406716628/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=Erste+Hilfe+zur+Datenschutz-Grundverordnung+f%C3%BCr+Unternehmen+und+Vereine%3A+Das+Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket&qid=1569264902&s=books&sr=1-1&tag=lf-21 [Anzeige] )
c) Er hatte Ärger mit dem Chef und wollte es "ihm mal zeigen".
Da er vermutlich studiert hat, halte ich a) und b) eher für unwahrscheinlich. Ich würde, wenn ich Wetten müsste, auf c) tippen.