Beiträge von Volker_D

    (Liebe Moderatore, bitte den Beitrag aufmerksam lesen und löschen, falls er doch gegen die Nuzungsbedingungen verstoßen sollte.)

    Hallo,

    ich habe mitlerweile auch eine Software für die Kursplaung und Kursblockung einer Oberstufe geschrieben und suche Tester, die Lust haben die Software auszuprobieren. Gerne schreibe ich auch Import/Export-Filter für verbreitete Schulverwaltungssoftware; ohne Tester geht das aber nicht. Einen Link zu der Software möchte ich hier nicht setzen, da es gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Wer interesse am Testen hat, der möge doch gerne Kontakt per PM zu mir aufnehmen. Ich bitte darum keine Links zu der Software oder Seite hier um Forum zu setzen und auch nicht die Namen der Software bzw. meinen Nachnamen hier zu schreiben. Aus meiner Sicht könnt ihr hier aber gerne über die Vor- oder Nachteile öffentlich schreiben. Ansonsten aber auch gerne per PM.

    Schönen Schulstart
    Volker

    Jede Nacht in der Disko vor der Schule Nachtdienst verrichten: Warum nicht? [...]

    Weil dann z.B. die Arbeitszeiten bzw Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Als Grundschullehrer mit kompakten Plan mag das evtl leichter gehen, wenn ich aber so einige Gymnasiallehrer, Berfusschullehrer oder Abendrealschuellehrer höre, wie lang schon ihre normalen Tage sind und das ggf. sehr Grenzwertig bzgl. Ruhezeiten ist, dann würde ich es logisch finden es zu verbieten. Oder soll der Stundenplaner so einem Lehrer dann am Vormittag frei geben, damit er die Ruhezeiten einhalten kann? Wochenende bzw. unterrichtsfreie Zeit in den Ferien wären hingegen (meiner Meinung nach) problemlos.

    Den Antrag füllt man übrigens in 2 Minuten aus. Wo ist da das Problem?
    Ich habe bei mir auch nur "selbständig" als Auftragsgeber hingeschrieben. (Bin aber nicht Ghostwriter)
    Als Tätigkeit würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich "Wissenschaftliches Schreiben" o.ä. angeben.
    Bei der Dauer solltest du unter der 1/5 Regellung bleiben, also bei Vollzeit max 4 Stunden pro Woche. ISt aber beim Schrieben wohl eh kaum zu kontrollieren. Wer will dir den Nachweisen wie schnell du schreibt. (Außer du kommst dann rechnerisch auf >500. Anschläge pro Minute)
    Warum sollte das nicht genehmigt werden?

    PS:
    Ghostwriting kann sehr wohl gegen das Gesetz sein. Ghostwriter sichern sich daher immer expliziet in ihren AGB daher dagegen ab. Ohne eine solche Absicherung könnte dir, je nach Kunde, nämlich sehr wohl rechltich etwas vorgeworfen werden.

    PSS:
    "freie Autorin bei einer Firma". Hmm... Bin kein Rechtsexperte, aber das könnte Scheinselbständigkeit sein. Dann evtl. doch lieber diese Firma als Auftragger angeben.

    Wo kein Kläger...

    Dein Kollege wird dich wohl wahrscheinlich nicht verklagen (vermute ich zumindest mal ohne euch zu kennen). Aber warte mal ab, bis du auf dem Elternsprechtag auf dein Handy/Tablett/Laptop guckst und einem "bösen" Elternteil die schlechten Noten erklärt hast oder auch direkt einem Schüler. Die informieren sich heute auch gerne im Internet. Einige Lehrer besprechen das Thema sogar im SoWi oder Infounterricht.

    [...] welchen rechtlichen Hintergrund es bezüglich Datenschutz zu berücksichtigen gilt.

    In den meisten (allen?!) Bundesländern ist der private PC für solche Daten erstmal nicht zugelassen; es sei denn es wird angezeigt (z.B. in Ländern wie Hessen) oder genehmigt (z.B. in Ländern wie NRW). Dann darf man aber nicht alles machen was man will, da man auf so einige Dinge achten muss (Löschfristen, ...).

    Für NRW:
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dat…FAQ4/index.html

    Lesenwert für Hessen: (weil gerade aktuell; alldings leicht anderes Thema)
    https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilu…datenschutz-und

    PS:

    Dieses Thema kommt hier relativ oft. Wie wäre es mit einem Sticky Post zu den entsprechenden offiziellen Seiten für alle Länder (den für NRW habe ich ja hier schon angegeben).

    Hmmm.... Also das ein Bild sich ändern soll (ob jetzt öffentlich oder nur privat) finde ich auch nicht gut/nötig.

    Bei online-Spielen gibt es manchmal ähnliche Dinge:
    Da können Spieler z.B. melden, ob ein anderer Spieler nicht im Team mitgespielt hat, sein Vokabular "böse"/unangemessen war, ...
    Keiner kann sehen wer welche Strafen bekommen hat. Auch nicht von wem.
    Der "Denunzierte" wird automatisch (also nicht durch einen Moderator) "bestraft". Ich weiß nicht ab wann (Min. X Meldungen? Min Y verschiedene Personen, die gemeldet haben? ...)
    Die Strafe ist dann, dass der Spieler vor Start der nächsten Spielrunde ein paar Strafsekunden absitzen muss.
    Vom Prinzip das, was hier schon mal angesprochen wurde. Ab wann Bestraft ein Moderator wie hart?
    Ich glaube allerdings, dass ein Forum für Erwachsene ohne soetwas auskommen sollte.

    Interessant. Habe mich mal gerade auf der Seite umgeguckt. Was Schüler bzw. Eltern dort erhalten bzw. leisten/zahlen müssen ist schön erklärt. Ich finde allerdings nichts analoges für Lehrer. Für die staatlichen Schulen kann man das problemlos herausfinden. Wo findet man das für ihre Schule?
    zum Beispiel:
    geplante Lehrer-Schüler Relation?
    geplante Lehrer-Arbeitszeit?
    geplante Bezahlung des Lehrers?
    ...

    Wenn du wirklich Angst hast, dass dir der Schulleiter aufgrund des Versetzungsantrages einen schlechten Stundenplan gibt, dann musst du auch damit rechnen, dass er, wenn er es erst so knapp vor Ende der Frist hört, die Freigabe 5 Jahre lang ablehnt und dir 5 Jahre lang einen schlechten Plan gibt; und nach 5 Jahren dich die andere Schule nicht mehr haben will und du noch weitere Jahre an deiner jetzigen Schule mit schlechten Plänen leben musst.
    Wenn dein Versetzungswunsch doch schon im Grunde bei 100% liegt, dann kann ein einfaches "Hallo Chef, ich spiele mit dem Gedanken mich an eine andere Schule versetzen zu lassen und gucke mich da im Moment um." nicht wirklich schaden, oder? Vielleicht gibt er dir dann auch einen besonders guten Plan, damit du doch an der Schule bleibst und dich nicht weiter umguckst? Wenn er so eine Info hat, dann kann er sich schon umhören und wird dir später wesentlich schneller frei geben, als wenn er plötzlich überrumpelt wird und innerhalb kürzester Zeit überlegen muss, wie er dich ersetzen kann. Insbesondere, wenn es mitten im Halbjahr ist.

    Kann ich leider nicht direkt beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass man sich einfach noch einmal bewerben kann.

    Andererseits:
    Welchen Vorteil erhoffst du dir, wenn du es erst später machst? Dein Chef kann sich dann nicht nach Alternativen umgucken und wird evtl. ablehnen. Eine möglichst frühe Einbindung des Chefs erscheint mir sinnvoll.

    oder umgekehrt:
    Welchen Nachteil befürchtest du, wenn du es "zu früh" deinem Chef sagst?

    Morse: Wer hat den die Argumente gebracht? Hört sich ziemlich unrealistisch an. Durch beides würde man sich viele zusätzliche Nachteile erkaufen. Hört sich fast so an, also wenn bei euch viel zu viele Lehrer krank sind und vertreten werden müssen. Die sollten sich mal fragen warum das so ist. Durch beide Maßnahmen wird es bestimmt nicht besser, sondern schlechter. Da werden dann doch noch mehr Lehrer krank und müssen vertreten werden.

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