Beiträge von FLIXE

    Danke schonmal für eure Antworten.

    Ich habe die Frage auch in einer Facebook-Gruppe zum Digitalen Unterrichten gestellt.

    Da wurde mir gesagt, dass man sich an die Verlage werden kann und die einem so viele Online-Codes zur Verfügung stellen, wie man Personen in der Fachschaft hat.

    Ein Code kann wohl definitiv nicht weitergegeben werden.

    Ich werde also morgen früh mal bei Klett anrufen und nachfragen, wie das mit den Fachschaftscodes so funktioniert und wie viele man maximal bekommen kann bzw. was passiert, wenn ein neuer Kollege kommt.

    Hallo liebe KuK,

    ich habe da mal eine Frage an die technisch versierten Kollegen unter euch.

    Meine Schule hat dieses Jahr für alle Fächer und Klassenstufen die passenden Digitalmaterial zu den eingeführten Lehrwerken erworben. Diese haben wir jetzt also als Kollegiumslizenz. Geschickt wurden uns 5 DVDs.

    Diese dürfen ja auf einem Schulserver installiert werden. Zusätzlich dürfen die CDs auf dem heimischen Rechner genutzt werden (laut AGB von Klett).

    Dabei waren auch 5 Online-Schlüssel, mit denen diese Programme (v.a. bei Klett) auch auf einem IPad genutzt werden können.

    Jetzt zu meinem Problem. Ich muss mir einen Ersatz für mein Surface Pro 3 kaufen. Zur Debatte steht ein neues Surface Pro 7 oder ein IPad. Natürlich möchte ich diese Programme auch auf meinem Tablet nutzen können.

    Ist es möglich, die Online-Schlüssel im nächsten Schuljahr an einen Kollegen weiterzugeben, wenn ich dann keinen Online-Zugang mehr zu diesem Produkt hätte? Oder hat man Pech gehabt, wenn 5 Kollegen die Software online aktiviert haben? Denn die DVD lässt sich ja beliebig oft löschen und weitergeben.

    Sollte keine Weitergabe möglich sein, kommt ein IPad für mich nicht in Frage. Denn mit einem externen Laufwerk kann ich mir das Programm ja sonst nur auf ein Surface bzw. PC installieren.

    Wer kennt sich aus?

    Nun noch zu Djino. Danke auch für deine Gedanken.

    Nein, Englisch und Gehörlosigkeit darf sich nicht ausschließen und schon gar nicht, wenn ein allgemeiner Bildungsgang besucht wird. Auch gehörlose und hochgradigst schwerhörige Schüler sollten nach ihrem Schulabschluss in der Lage sein (einfache) Texte auf englisch zu verstehen und sich schriftsprachlich verständigen zu können. Das Beherrschen einer entsprechenden Gebärdensprache wäre hier das Optimum.

    Bedenkt aber auch, dass diese Kinder insgesamt 4 verschiedene Sprachen lernen müssen: Deutsche Gebärdensprache, deutsche Schriftsprache, engliche/amerikanische Gebärdensprache und die englische Schriftsprache. Das muss kein Regelschüler leisten!

    Ein Dolmetscher wird an einer Hörgeschädigtenschule nicht bezahlt. Dies muss die Schule leisten. Ich glaube auch nicht, dass es in Deutschland viele Dolmetscher für den Regelschulbesuch gibt, die englisch/amerikanisch gebärden können. Es würde mich mal interessieren, was in der Inklusion passiert, wenn es keine passenden Dolmetscher auf dem Markt gibt.

    Wenn ich eine muttersprachliche Ersatzprüfung mache und den schriftlichen Teil mit ungenügend bewerte, kann ich auch die schriftliche Prüfung im Fach Englisch machen und die anderen beiden Teile mit ungenügend bewerten. Das kommt aufs Gleiche raus und ist genauso unbefriedigend.

    Vielen Dank für die Diskussion. Ich finde sie sehr interessant und bringe auch gerne mein Wissen ein.

    Die Forschung zum Thema Erst- und Zweitspracherwerb zeigt bei gehörlos geborenen Kindern die gleichen Ergebnisse wie bei hörenden Kindern. Auch die täglich Arbeit zeigt, dass Kinder die die Gebärdensprache auf altersgemäßem Niveau beherrschen, die deutsche Schriftsprache einfacher, besser und schneller erlernen.

    Die Realität sieht aber anders aus. Die meisten gehörlos geborenen Kinder haben hörende Eltern (über 90%). Diese Kinder werden heute fast ausnahmslos relativ bald nach der Geburt bzw. im ersten Lebensjahr, mit einem Cochlear-Implantat (technisches Ohr) versorgt. Auf Anraten der Ärzte (natürlich hörend) werden diese Kinder danach ausschließlich lautsprachlich gefördert. Die wenigen hörenden Eltern, die zusätzlich Gebärden verwenden, tun dies oft nur sehr schlecht und müssen sich ständig vor Ärzten rechtfertigen.

    Nun gibt es aber ein Problem. Diese Implantation führt nicht bei allen Kindern zum gleichen Erfolg. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig und noch nicht vollständig erforscht. Nach einer jahrelangen lautsprachlichen Förderung mit geringen Erfolgen ist das Kind sprachlich auf dem Niveau eines Kleinkindes. Nun wird panisch mit Gebärden angefangen. Leider ist der Zug für einen sicheren Erstspracherwerb (egal welche) da schon lange abgefahren.

    Die Folgen sehe ich täglich bei meiner Arbeit. Es gibt Kinder, die wurden früh implantiert und hervorragend gefördert (Medizin, Rehabilitation, Elternhaus). Hier hat alles zusammengepasst (organische Voraussetzungen, Intelligenz, Förderung, etc.) und die Kinder haben eine nahezu natürliche Lautsprachentwicklung durchlaufen. Heute besuchen viele dieser Kinder eine Regelschule. Viele von ihnen machen Abitur. Manche von ihnen besuchen Realschulen und Gymnasien für Hörgeschädigte, da das Lernen dort häufig mehr auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und man unter seinesgleichen ist.

    Dann gibt es die oben beschriebenen anderen Fälle. Diese Kinder haben keine adäquate Sprachentwicklung hinter sich (meist falsche und/oder zu späte Förderung). Sie gehen in der Regel auf eine Hörgeschädigtenschule und besuchen dort den Hauptschul- oder sogar Lernbehindertenzweig. Das verwundert nicht, da Sprache eben der Zugang zur Welt ist. Wer keine Sprache hat, kann sich nicht altersgemäß entwickeln.

    Gehörlos geborene Kinder, die nicht implantiert werden, haben in der Regel gehörlose Eltern. Wie gut hier der Erstspracherwerb klappt, hängt wie bei hörenden Kindern mit Migrationshintergrund, von der Gebärdensprachkompetenz und Bildung der Eltern ab.

    Aber das ist doch eine Definitionsfrage.

    Eigentlich ist der Schüler nicht in der Lage, die englische Lautsprache zu erlernen. Er kann ja meine Aussprache gar nicht hören.

    Nun haben viele gehörlose Kinder über viele Jahre die Aussprache der deutschen Laute durch haptische Rückkopplung trainiert. Ein Sinn hat sich für viele dieser Kinder nie erschlossen, da ihre Aussprache so schlecht war, dass sie trotzdem niemand verstehen konnte. Dieses Sprechtraining war und ist für viele komplett gehörlose Kinder eine Qual ohne Nutzen.

    Damit dieser Schüler die englische Aussprache lernt, muss ich ihm nun also die Vokabeln in annähernd "deutscher" Schreibweise aufschreiben. Dies "spricht" er dann nach.

    Aus "Good Morning everybody." wird dann "Gut Moaning efribadi." Dies trainiert er dann so lange, dass er die Prüfung bestehen kann.

    Leider hat Lehramtsstudent recht. Die Definition des Kumi ist eben nicht die Definition der Hörgeschädigtenpädagogik. Bei aller Ungläubigkeit muss ich nach Wegen suchen, ihm die Notwendigkeit dieser Absurdität klar zu machen und das Üben bzw. die Teilnahme am Englischunterricht irgendwie angenehmer und sinnvoller zu machen. Zum Glück weiß er noch nix von der Hörverstehensprüfung. Dann würde er wahrscheinlich komplett dicht machen und verweigern.

    @samu: Genau so! Und on top stellst du dir jetzt vor, dass dir ein Lehrer dass beibringen muss, obwohl er weiß, dass du am Ende vielleicht Gedankenfetzen erahnen kannst. Da deine Mitschüler aber über ein anderes Gehirnfeature verfügen gelingt ihnen das schon seit Geburt, so dass es keine ausgebildeten Personen gibt, die dir vielleicht eine alternative Gedankenlesetechnik beibringen könnten. Außerdem gehörst du zu einem Promillesatz von Schülern, denen dieses Feature fehlt, da muss es eben wie für alle gehen. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir für jede noch so kleine Minderheit extra Lösungen bereitstellen würden. Da könnte ja jeder kommen!

    @Kalle29: Für die Corona-Zeig gebe ich dir uneingeschränkt recht. Da sah es auch bei uns anders aus.

    Na wenn die Kollegen mit abtauchen, dann können ja alle gemeinsam die Klasse wiederholen... *ironieaus*

    Natürlich gibt es diese Schüler. Ich kenne sie auch. Bei uns machen sie einen Promillesatz der Schüler in den letzten Jahren aus.

    Aber ihr wollt mir doch nicht erzählen, dass die Mehrheit der abgetauchten, faulen und schwänzenden Schüler zu Hause auf kleine Geschwister aufpassen oder für ihre Eltern dolmetschen müssen???

    Für die wenigen Schüler muss es Lösungen geben. Hier sollte die Schulleitung Hand in Hand mit den Eltern arbeiten bzw. die richtigen Stellen für Kita-Plätze und Dolmetscher einschalten.

    Bei dem oben genannten Schüler frage ich mich, ob es ihm nicht geholfen hätte, da als Schule schneller durchzugreifen. Denn nachdem die Schule durchgegriffen hatte, gab es ja wohl eine Lösung, so dass er wieder regelmäßig die Schule besuchen konnte.

    In diesen Familien finde ich die deutsche Schulpflicht so so wichtig!

    Wenn meine Kollegen und ich völlig frustriert von unserem Dienstherr sind, dann werden wir schon mal gemein.

    Dann wünschen wir uns für die blinden und sehbehinderten Schüler nur Stift und Papier in den Prüfungen.

    Für die körperbehinderten Schüler gibt es ebenfalls keinerlei Hilfsmittel, v.a. in schriftlichen Prüfungen.

    Und die lern- und geistigbehinderten Schüler müssen ebenfalls an der zielgleichen Prüfung teilnehmen, damit sich deutlich zeigt, wie schlecht sie sind.

    Sorry, ich weiß, dass ist gemein. Aber mit meinen Schülern wird doch genauso umgegangen.

    Es ist sowohl ein fachliches, als auch ein sonderpädagogisches und ein pädagogisches Problem.

    Wir leben im Jahr 2020 und nicht mehr im Jahr 1880 als auf einem Kongress von Hörgeschädigtenpädagogen die Gebärdensprache verboten und nur die Lautsprache als Kommunikationsmittel in Schulen erlaubt wurde.

    Heute ist die Deutsche Gebärdensprache auch in Deutschland als vollwertige Sprache anerkannt. Nun könnte man natürlich argumentieren, dass Menschen mit einem Migrationshintergrund auch die deutsche Sprache sprechen lernen müssen. Diese Argumentation finde ich aber dann schwierig, wenn die körperlichen Voraussetzungen dieses nicht möglich machen.

    Aus sonderpädagogischer Sicht hat dieser Schüler das Recht, in seiner Muttersprache unterrichtet zu werden. Für das spätere Leben unter Hörenden stehen dem Schüler dauerhaft Dolmetscher rechtlich zu. In vielen Hörgeschädigtenschulen wird das nach Möglichkeit umgesetzt. Die deutsche Schriftsprache muss natürlich ebenso erlernt werden. Dies wird und wurde nie diskutiert. Für die Fremdsprache bedeutet dies einen entsprechend gebärdenkompetenten Lehrer. Bei gemischten Klassen (gehörlos, schwerhörig, Wahrnehmungsstörung) werden an dieser Stelle zwei Lehrer benötigt. Einer spricht in der englischen Lautsprache während der andere mit der korrekten Gebärdengrammatik gebärdet.

    Aus fachlicher Sicht müsste der Schüler neben der englischen Schriftsprache eine entsprechende Gebärdensprache (ASL oder BSL) erlernen, da die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache ja die zentrale Kompetenz ist. Leider ist dies aus personellen Gründen in der Regel in Deutschland nicht möglich (Hamburg und Berlin scheinen jeweils einen kompetenten Lehrer zu haben).

    Aus allgemeinpädagogischer Sicht ist zunächst einmal die Haltung des KuMis unerträglich für mich und meine Kollegen und zeigt die Verachtung und das Desinteresse gegenüber behinderten Schülern auf. Spätestens hier wird die Inklusion ad absurdum geführt. Ich finde es grundsätzlich schwierig, den Schüler viele Jahre lang mühsam die englische Aussprache einzutrainieren (ohne jegliche auditive Wahrnehmung!), nur damit er an einer Prüfung teilnehmen kann. Diese Zeit könnte er m.M.n. weitaus sinnvoller in vielen anderen Bereichen gebrauchen.

    Er könnte wohl eine rudimentäre Aussprache erlernen, die wir Lehrkräfte, die ihn kennen, dann ansatzweise in der Prüfung verstehen würden. Dort müssen wir dann aber wiederum seine schlechte Aussprache abwerten.

    Es ist ein Teufelskreis, gerade auch, weil es nur noch so wenige komplett gehörlose Kinder gibt. Ich glaube eben nicht, dass ich hier mit Zwang etwas erreichen kann. Der Schüler ist sehr willensstark...

    Natürlich kann ich diese Situation alleine nicht optimal lösen, daher auch die Frage oder Bitte nach suboptimalen Ideen, mit denen ich wenigstens Teile meines Unterrichts zufriedenstellender gestalten könnte.

    ...wobei es nicht mal zwingend "kein Interesse" sein muss - da kann genausogut "keine Ahnung" im Sinne von völlig clueless stehen...

    Ich glaube in 99% der Fälle ist der Grund nicht "keine Ahnung".

    Ich erlebe immer wieder, dass auch die "einfachsten" Eltern (im Sinne von Bildung) eigentlich wissen, dass Schule und Bildung wichtig ist. Sie schaffen es aber nicht, ihre Kinder zum Lernen anzuhalten. Wenn der Teenie tobt, weil er lernen soll und nicht zocken darf, dann lässt man ihn eben zocken und hat seine Ruhe.

    Ich erlebe es ja sogar bei mir zu Hause. Ganz oft würde ich gerne den einfacheren Weg mit meinem Kind gehen und dafür meine Ruhe haben. In der Regel schaffe ich es dann aber doch, für eine ausgewogene Lern- und Freizeitgestaltung zu sorgen. Hier sehe ich den großen Unterschied.

    Lesen und 1x1 üben oder Vokabellernen und Vorbereiten für Klassenarbeiten muss eben trotzdem noch zu Hause geleistet werden. Lernen und Bildung wird sich niemals zu 100% in die Schulen verlagern lassen.

    Jo, ich gebe zu, dass ich eine sehr sehr gute Beziehung zu meiner Klasse habe. Anders wird es in einer Hauptschulklasse aber auch sehr schwer.

    Da ich eine Hauptschulklasse an einer Förderschule unterrichte, ist aber auch klar, dass mein Klientel zum Großteil eher schwierig ist. Daher lasse ich das Argument nur eingeschränkt gelten.

    Und ja, auch ich hatte Schüler (v.a. in den Lernförderklassen), die komplett abgetaucht sind. Aber wenn ich ehrlich bin, haben die auch vorher nicht wirklich viel getan. Da ist der Schulabschluss schon lange in weiter Ferne. Aber auch die werden letztendlich die Konsequenzen merken, ob mit oder ohne Corona. Es ist traurig, aber die Realität. Wenn Eltern ihren Kinder vermitteln, dass Bildung zu anstrengend und Hartz 4 erstrebenswert und bequem ist, wird es auch vor Ort sehr schwer.

    Es ging hier im Thread aber auch um Gymnasiasten (v.a. Oberstufe) und Realschüler. Da erwarte ich einfach von ALLEN Schülern, dass sie Eigenverantwortung übernehmen. Wenn man mit dem Distanzlernen nicht klar kommt (die Gründe können ja ganz vielfältig sein), dann muss man eben seine Lehrer kontaktieren und nicht einfach abtauchen.

    Eine Kollegin von mir hat eine schwierigere HS-Klasse, die sich sehr schwer getan haben mit dem eigenständigen Lernen. Sie hat jeden morgen um 9 Uhr eine verpflichtende Videokonferenz zum Thema Tagesplanung durchgeführt. Die Eltern hatten nur die Verantwortung, dass die Kids pünktlich vor einem Endgerät sitzen (das konnte bei uns sichergestellt werden). Das hat sie den Eltern auch genauso kommuniziert. Am Anfang mussten ihre Kids sogar ihre Aufgabenpläne selbst erstellen (da verschiedene Fachlehrer) und ihr bis 10:00 vorlegen. Auch da wurde es immer besser.

    Als Fazit nach dem Distanzlernen konnte man sehr gut beobachten, dass Kinder, die eng von der Schule betreut wurden, auch unter schwierigen Umständen lernen konnten. Aber Schule muss auch einfordern (von Kindern und Eltern!) und nicht nur liefern.

    Eine befreundete Lehrerin hat mal gesagt: Sie sollen alle Abitur machen, aber bitte IN der Schule. Übersetzt heißt das, dass Eltern das Abitur für ihre Kinder fordern, aber nichts mit dem Weg dorthin zu tun haben wollen. So funktioniert es aber einfach nicht.

    Danke für deine Idee.

    Das Problem ist, dass wir keine Lehrer haben, die mal eben eine weitere Fremd-Gebärdensprache beherrschen.

    Und niemand von uns kann mal eben so eine weitere Fremdsprache in seiner Freizeit lernen.

    Ich müsste ja die Hörbeispiele selbst gebärden und aufnehmen. Da gibt es ja kein Material passend zum eingeführten Schulbuch.

    Kann man so machen, wenn man denkt, dass 12 bis 13 jährige schon das komplette Feld ihrer Handlungen durchdenken können. Ich kenne wenige, die das tun. Meine Tochter wird, wenn sie in die Mittelstufe kommt, voraussichtlich nicht mal strafmündig sein.

    Aber du und deine Tochter wisst doch sicherlich, dass 12 Wochen Nichtstun irgendeine Art von Konsequenz haben wird? Also ich kannte schon in der 5. Klasse die Konsequenz, wenn ich keinen Bock auf Vokabellernen hatte.

    Ich habe die Eigenverantwortung in meiner Klasse ab Jahrgang 5 in immer größer werdenden Portionen geübt und dann auch eingefordert. Schwierig war es immer nur für Jugendliche die als Quereinsteiger kamen. Ich arbeite sehr häufig mit individualisierten Lernplänen (nach zentralen Einführungsphasen) und fixen Deadlines. Von Anfang an gibt es eine Rückmeldung in Notenform zu den Bereichen pünktliche Abgabe, Ordnung und Vollständigkeit und ggf. Inhalt (wenn es kein Hausaufgabenplan ist). Mit den Jahren wurde ich immer strenger. Alles immer inklusive Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

    Heute erhalte ich Terminaufgaben meiner Schüler weitgehend pünktlich und mit einer sehr guten Gestaltung (wenige Ausnahmen wird es wohl immer geben) zurück. Die inhaltliche Qualität war im Homeschooling nicht immer zufriedenstellend, aber das hat mich bei Hauptschülern auch nicht überrascht.

    Durch liebevolle Strenge und Konsequenz und ganz ganz viel Motivation lernen meine 14-Jährigen nun weitgehend für sich selbst und ihre eigene Zukunft und das recht erfolgreich.

    Ein O-Ton aus meinem Unterricht:

    Schüler (gerne etwas bequemer): Ist der Lernplan für die Klassenarbeit Pflicht? Müssen wir das machen?

    Lehrer: Wir sehen am nächsten Donnerstag, ob der Pflicht war. Wenn du mir aber vorher etwas zum Korrigieren abgeben möchtest oder Fragen hast, steht ich für dich zur Verfügung.

    Ich stehe also währen der gesamten Vorbereitungszeit zur Verfügung, aber ihrer Bringschuld müssen die Teenies schon selbst nachkommen. Auch mein Schüler wusste ganz genau, dass eine Vorbereitung auf die Klassenarbeit sehr sinnvoll wäre. Mit seiner Frage nach der Pflicht, wollte er mir aber die Verantwortung für seine Note zurückgeben. Ich will die aber nicht zurück haben!

    In den Klassen 5 und 6 gab es übrigens wesentlich mehr Pflichtaufgaben. Man muss ja vieles auch nach und nach lernen.

    Natürlich verhackstückeln das die Schulleitungen der Hörgeschädigtenschulen in BW mit dem Kumi und nicht ich.

    Es geht mir auch eher um die konkrete Unterrichtssituation. Ich warte mal noch auf Frapper, die unterrichtet ja auch Englisch bei Hörgeschädigten.

    Mein größtes Problem ist die Klassenzusammensetzung. Die besteht eben aus jenem gehörlosen und gebärdendem Schüler, schwerhörigen und sprechenden Schülern, sprechenden Schülern mit einer auditiven Wahrnehmungsstörung und einer nichtsprechenden Schülerin (stark körperbehindert) mit einem Talker, den sie nicht gescheit bedienen kann.

    Dazu kommen dann noch die Vorgaben des Kumi.

    Ich suche nun nach Möglichkeiten und Ideen, all diesen Schülern irgendwie gerecht zu werden. Gerne auch mit technischen Hilfsmitteln. Ich kann ja den gehörlosen Schüler nicht komplett ausgliedern.

    In den letzten beiden Jahren habe ich eben Englisch gesprochen und dann auf deutsch unterstützend gebärdet. Das macht mich aber sehr unzufrieden, weil ich es für sehr ineffektiv halte.

    Amerkanische oder englische Gebärdensprache beherrsche ich leider nicht und kann diese ja auch nicht parallel zum Sprechen verwenden (andere Grammatik).

    Gibt es in BW die Möglichkeit, dass eine Muttersprache anstelle einer Pflichtfremdsprache anerkannt wird?
    Dann könnte vielleicht in DGS eine Prüfung abgelegt werden, um die Note in Englisch zu ersetzen?

    Danke für diesen Tipp!

    Dazu habe ich eine Frage. Hier besteht die Prüfung im Fach Englisch an der Hauptschule aus der Kommunikationsprüfung (mündlich) und der schriftlichen Prüfung (inkl. Hörverstehen).

    Wie ist das bei den muttersprachlichen Prüfungen. Müssen dann alle Teile in der Muttersprache abgelegt werden? Man kann ja keine schriftliche Prüfung in DGS ablegen, bzw. gibt es hierzu ja auch keinen Bildungsplan.

    Warum kann Englisch nicht durch beispielsweise Latein ersetzt werden, wo es keine Kommunikationsprüfung in der Form gibt?

    Weil ich an einer Förderschule arbeite und wir keine Lateinlehrer haben. Zudem ist nicht vorgesehen, dass in der Hauptschule Latein unterrichtet wird. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.

    Wir bieten derzeit nur Englisch an. In der Realschule und der Oberstufe gibt es noch Französisch.

    Ich habe leider keine Antwort, bin aber über diese Vorgaben schokiert.

    Müssen in BaWü die körperlich behinderten Schüler*innen im Rollstuhl für deren Abschluss auch einen Sprint laufen?

    Wir sind alle schockiert.

    Es gibt ja jetzt die novellierten Abschlussprüfungen. Da müssen die gehörlosen / schwerhörigen Schüler auch an der Hörverstehensprüfung teilnehmen und dann mit ungenügend bewertet werden.

    Als Nachteilsausgleich soll ein schriftliche Erklärung der schlechten Noten beigelegt werden.

    Das sind die aktuellen Vorgaben des KuMi. Wir empfehlen den Eltern aktuell den Klageweg zu gehen.

    Tatsächlich habe ich von den anderen Förderschwerpunkten momentan keine Ahnung zu den Prüfungsmodalitäten. Es gibt eben keine zentrale Abschlussprüfung im Fach Sport.

    In den zentralen Abschlussprüfungen müssen ALLE teilnehmenden Schüler an ALLEN Prüfungsbereichen teilnehmen. So soll eine Vergleichbarkeit mit den Regelschülern gewährleistet werden :schreien:.

    Ich bin mir auch zu 100% sicher, dass jeder Schüler der Sekundarstufe sich ganz genau im Klaren ist, was passiert, wenn er für 12 Wochen abtaucht.

    Mir kann niemand erzählen, dass auch nur eines dieser Teenies glaubt, dass 12 Wochen Nichtstun, keine Konsequenzen hätte. Sie würden das vielleicht niemals laut zugeben, aber sie wissen es alle!

    Wer 3 Monate GAR NICHTS arbeitet und nicht um Hilfe bittet, wird, wenn nicht im vergangenen Schuljahr, spätestens im nächsten Schuljahr sitzenbleiben oder schlechte Noten erhalten oder sogar den Abschluss nicht schaffen.

    Es liegt an uns, diese Konsequenzen umzusetzen. Die Schüler müssen die Folgen ihres Handelns spüren, um Eigenverantwortung für sich und ihr Lernen übernehmen zu können. Je früher, desto besser. Da hilft auch das ganze Jammern und Klagen vor Gericht nicht.

    Ich habe keinerlei Mitleid mit Abschlussschülern, die beim Lernen gepokert haben, dass die Prüfungen ausfallen. No Risk, no fun. Sie haben es riskiert und leider verloren. So ist das Leben. Da braucht man dann auch nicht vor Gericht gehen.

Werbung