Beiträge von Nettmensch

    Das ist wahrscheinlich wirklich ein Berliner Spezifikum. Die Berufsschulen sind hier sehr spezialisiert, d.h. es gibt z.B. Schulen in denen praktisch nur Bankkaufleute (diese i.d.R. haben bereits Abitur) und Wirtschaftsabiturienten sitzen mit max. 1-2 oder auch gar keinen Klassen im Berufsvorbereitungsjahr - die sind auch reif genug. Auf der anderen Seite aber auch Schulen in denen sich ein jüngeres und sozial anspruchsvolleres Klientel konzentriert - da vermute ich muss man dann schon sehr souverän auftreten um mit Auffälligkeiten umzugehen.

    Am Ende ist die eigene Einstellung und ein souveräner Umgang entscheidend. Ich erinnere mich noch an die Grundschule an eine ähnliche Sache mit einer Lehrerin - die war aber recht extrovertiert und nicht auf den Mund gefallen und dann den Spieß umgedreht. Sie hat sich, in einer sehr lockeren und scherzhaften Art, 2 Schüler die "mitmachten" mit Auffälligkeiten (keine Behinderungen) rausgegriffen und dort dann demonstriert dass es Blödsinn ist auf solchen Auffälligkeiten rumzureiten (ungefähr "soll ich dann sagen dass X sich jeden morgen eine Flasche Ketschup in die Haar gießt?"). Sie hatte dann die Lacher auf ihrer Seite und das Thema erledigte sich. Allerdings bei noch beeinflußbaren Grundschülern die noch keine Opfer der aktuellen Nicht-Erziehung waren.



    Vielleicht bietet sich aber auch der Unterricht an einer Berufsschule an? Die Schüler dort sind älter und oft auch reifer. Gerade im Informatikbereich.

    Ergänzend sei hinzugefügt, dass das Saarland klein ist und weniger als eine Millionen Einwohner hat. Umgerechnet auf NRw entspricht das über 10.000 eingesparten (vollen) Stellen.

    Ich vermute das mit der Ahnung trifft auf die Außensicht vieler anderer Berufsbilder ebenfalls zu... z.B. Polizisten sitzen einen Großteil ihrer Zeit hinterm Schreibtisch für Bürokratiekram und fahren dann oft gelangweilt ihre Streife ab; Wissenschaftler/Dozenten an der Uni haben oft null Planungshorizont für ihr Leben da sie kettenbefristet werden, nach je 2-3 Jahren die Stadt/Land wechseln (müssen) und u.U. nach 12 Jahren Uni (inklusive Promotion) praktisch ein Berufsverbot haben sofern sie kein Professor sind (auch von den Besten schaffen das nur wenige); und auch innerhalb der Lehrerschaft gibt es Bereiche in die viele Kollegen keinen tieferen Einblick haben dürften (Berufsschulsystem).

    @Topic:


    einen entscheidenden Unterschied könnte es künftig geben. Im Augenblick haben angestellte Lehrer keinen Tarifvertrag - die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den TVL, aber dieser entfaltet z.B. keine Wirkung bzgl. Arbeitszeiten etc.



    Im Augenblick laufen Verhandlungen mit der Tarifkomission der Länder, um erstmals angestellte Lehrer unter den Schutz eines Tarifvertrags zu stellen. Bislang konnten die Ländern als Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen einseitig diktieren (das es jetzt Verhandlungen über den erstmaligen Abschluß gibt liegt übrigens entscheidend an den Streiks in Berlin und der Diskussion diese auch auf die Abiturzeit auszudehnen).


    Sofern die GEW (diese hat Verhandlungen aufgenommen) jetzt nicht einknickt, könnte es bedeuten, dass auch die Arbeitszeit genau fest gelegt wird. D.h. das die Länder nicht mehr einseitig Arbeitszeiterhöhungen fest legen können. Dabei steht natürlich zu erwarten, dass davon auch Beamte profitieren könnten. Dafür müssen aber Generalklauseln vermieden werden. Falls die GEW einen Vorschlag unterzeichnet, a'la "Alle Regelungen für Beamte (außer das finanzielle) gelten sinngemäß für Angestellte, inklusive Arbeitszeit" bringt es nichts. Das wäre aber auch im Grunde ein offener Verrat an den eigenen Mitgliedern (welche Gewerkschaft würde schon eine Generalklausel zu einseitigen Diktatur der Arbeitszeit unterzeichnen?) und passiert darum nicht. Allerdings ist es irritierend, dass die GEW-Berlin der Bundes-GEW bei der Verhandlungsführung misstraut.

    Das seh ich auch so. Bisher kenne ich noch keine konkrete Art & Weise, wie man die (ich zitiere mch von weiter oben) diersen Gemengelagen bei einzelnen Lehrern messen kann. MAl abgesehen davon dass der UNTERSCHIEDLICHSTE Unterricht effektiv ist: bei UNTERSCHIEDLICHSTEN Lehrertypen. Geht das jetzt nach Geschmack des Überprüfenden? Nach Noten des Kurses (siehe unten) oder was genau?

    womit wir ja bereits bei einem Kritikpunkt am Referendariat/Lehrerausbildung wären: nicht-standardisierte, teils subjektive Beurteilung - insbesondere in Berlin wo es im berufsbegleitendem Ref. nicht mal Zwischennoten für Unterrichtsbesuche gibt, sondern erst am Ende die zentralen Lehrproben...

    man, man... der Titel des Themas hieß ja "außer Gehalt"...


    ansonsten gibt es in Berlin die Sondersituation, dass angestellte Lehrer gleich zu Beginn auf Stufe 5 nach TVL gesetzt werden, damit man trotz Lehrermangel noch Bewerber bekommt. Das relativiert sich aber nach einigen Jahren und es wurde bereits vorgerechnet, dass man als Angestellter in Berlin über die Zeit ca. 220.000 Euro weniger erhält. Gäbe es die Nachteile nicht, gäbe es bei uns nicht die größeren Streiks und Forderungen nach Verdienstangleichung. Dazu kommen andere prinzipiell nicht übertragbare Goodies wie Zuschläge und subventionierte PKV - ja, ich weiß, man kann es im Fall einer Entlassung auch als Nachteil sehen.


    Und da sind wir auch bereits beim Thema! Falls jemand hier kundig ist... hat man als angestellter Lehrer also nur die Nachteile des Angestellten (finanziell und bzgl. Sicherheit) kombiniert mit den Einschränkungen eines Beamten? Oder haben angestellte Lehrer auch alle normalen Arbeitnehmerrechte, trotz bestimmter Klauseln in Dienstverordnungen?



    Oder üben Beamte wie angedeutet auch oft kommerzielle Nebenjobs aus? Sind Mitglied z.B. der Linkspartei (in Bayern)? Kommt man als Beamter damit durch, falls man bei einer Gelegenheit sich aus Nachlässigkeit mal nicht für den Erhalt der Verfassung einsetzt (sich also mal passiv verhält und nichts tut)? Wird man bei Eigenkündigung wieder eingestellt oder gibt es eine Sperrklausel (für Angestelltenverhältnisse)?

    Kennt sich hier zufällig jemand aus?


    Als Beamter steht man in der Regel natürlich finanziell deutlich besser da. Gibt es sonst jedoch zusätzliche rechtliche Unterschiede? Ich habe in einer Dienstverordnung für NRW gelesen, dass alle die Beamten betreffenden Regelungen sinngemäß auch für Angestellte zutreffen sollen (im Guten wie im Schlechten). So ganz stimmen kann das natürlich nicht - siehe Streikrecht für Angestellte Lehrer, dass zumindest in Berlin auch effektvoll genutzt wird.


    Es kann natürlich sein, dass das Land dies nur als Generalklausel betrachtet, bis das erste Gerichtsverfahren in einem Spezialfall gelaufen ist. Spontan würden mir einfallen:



    => Arbeitskampf:
    Beamte dürfen nicht Streiken. Das allgemeine Arbeitsrecht kennt nur die Ruhepflicht, die aber an laufende Verhandlungen gebunden ist. Gibt es diese nicht darf man nach belieben streiken um seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durch zu setzen.

    => politische Zurückhaltung/Pflicht zum Eintritt für den Erhalt der Verfassung:
    das ist ein Spezifikum des Beamtenrechts; allerdings sind (verbeamtete) Lehrer in so vielen politischen Parteien/BI etc. aktiv, dass man vorr. der NPD beitreten muss um Entlassen zu werden. Andererseits stellt Bayern die Linke auf dieselbe Stufe. Dürfte jemand in Bayern als angestellter Lehrer also z.B. problemlos der Linken (oder NPD, wobei ich diese damit nicht auf eine Stufe stellen möchte) beitreten?



    => Nebenjobs: Beamte dürfen keine "kommerziellen" Nebentätigkeiten ausüben, auch wenn sie Teilzeit arbeiten (darum eben das besondere Loyalitätsverhältnis von Beamten und Land zueinander). Das allgemeine Arbeitsrecht für Normalbürger kennt so einen Umstand nicht; es kann nur u.U. das Wettbewerbsverbot gelten - der Arbeitgeber darf also untersagen, nicht nebenbei bei der Konkurrenz zu arbeiten - und man muss seine Arbeitskraft erhalten. D.h. durch den Nebenjob darf die regelmäßige Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.



    => Entlassung/Neueinstellung:
    ein Beamter der kündigt, kann der Theorie nach nicht wieder als Beamter anfangen. Einem Angestellten kann das herzlich egal sein, da er von vornherein kein Beamter ist. Kann man (oder besser: wird man in der Praxis) auch vom Land wieder eingestellt, nachdem man gekündigt hat? So als Physiklehrer... Dieser Punkt gilt natürlich auch für Beamte, die nun als Angestellte erneut in der Schule arbeiten möchten.



    => Beurlaubung: als verbeamteter Lehrer kann man sich bis zu 6 Jahre im Laufe seines Lebens ohne wichtigen Grund beurlauben lassen (natürlich ohne Sold und unter Vorbehalt des Ministeriums). Ist das eine lehrerspezifische oder beamtenspezifische Regelung (Angestellte können ja auch kündigen und sich neu einstellen lassen?)? Im allgemeinen Arbeitsrecht gibt es dazu m.E. keine Regelung, d.h. insbesondere keine Lebenszeitbegrenzung.




    Falls hier jemand genauere Kenntnisse über einen der Punkte hat (oder noch andere Punkte kennt) wäre ich über Aufklärung erfreut!

    Das könnte aber auch daran liegen, dass man als Beamter Zuschläge (Kinder, Heirat) erhält, die einem Angestellten verwehrt werden. Die richtig großen Netto-Unterschiede ergeben sich v.a. bei den hohen Stufen, wo bei Angestellten (= durch die Sozialabgaben mehr Brutto) die Steuerprogression das relative Netto in erheblichem Maße senkt.

    Berlin hat aktuell und noch mindestens die kommenden 3-4 Jahre Lehrermangel. Sofern es dir darauf ankommt, in einer großen Stadt zu sein, damit deine Freundin eine Chance hat vor Ort Arbeit zu finden könntest du zum Referendariat dorthin und hast mit Chemie gute Chancen auch eine Stelle an einem Gymnasium oder einer der "besseren" Berufsschulen zu bekommen.


    Berlin verbeamtet aber neu eingestellte Lehrer seit ein paar Jahren nicht mehr, falls es dir darauf ankommt.

    Je nach Fächerkombination und Vertrag (verbeamtet/angestellt) ist es sogar einfacher das Bundesland zu wechseln, als sich innerhalb eines Landes versetzen zu lassen. Wobei Kinder und Frau (nicht Freundin!) in der Regel als ausreichend für einen Ortswechsel angesehen werden. Ansonsten kann es viele Jahre dauern, bis man einem Wechsel statt gibt - sofern du als Beamter fest an einer Schule arbeitest und du keine "Sozialpunkte" hast. Einfach mal beschließen, dass du in 2 Jahren in der lieblichen Gegend am anderen Ende der Stadt arbeitest geht nicht, es sei denn eine Privatschule möchte dich (da kann man in einigen Ländern auch seine Verbeamtung behalten).


    Andererseits gibt es durch Schulreformen und demographisch bedingt in Zukunft wohl einige Schulschließungen und -zusammenlegungen. Da sind dann doch (un-)freiwillige Versetzungen möglich.



    Ein Tipp der mir geholfen hat: mach unbedingt vorher ein Praktikum von mindestens einer Woche Dauer mit Eigenunterricht.


    Ein persönlicher Tipp: informiere dich über Berufsschulen in S-H. Dort könnten die Einstellungschancen besser sein als für das Gymnasium, auch wenn die emotional erfüllende Arbeit mit den Kleinen entfällt. Sofern du ein reguläres Staatsexamen ablegst konkurrierst du zudem erstmal auf dem freien Lehrermarkt und es gibt sicher mehr Konkurrenz um Stellen in Kiel als auf irgendeiner Insel.

    http://www.sol.de/titelseite/t…nfuehren;art26205,4222215


    Zitat: "Commerçon betonte, dass das Saarland die Inklusion „behutsam“ einführen
    wolle. Zunächst sollen ab dem Schuljahr 2014/15 „grundsätzlich“ alle
    schulpflichtigen Kinder im Einzugsbereich einer Grundschule in deren
    Klassenstufe 1 aufgenommen werden. Vom Schuljahr 2015/16 an soll diese
    Regel analog auch für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien gelten. Mit
    Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden dem Entwurf zufolge auch die
    beruflichen Schulen einbezogen."



    Wie darf ich den Bezug zu beruflichen Schulen verstehen? Inklusion in den Klassen, die ihren Haupt- oder Realschulabschluß ablegen? Öffnung der vollschulischen Ausbildungen für Inklusionskinder ohne Abschluß? Oder bezieht sich das nur auf körperlich behinderte Kinder, die dem Unterricht auch folgen können?

    Mikael: es gibt tatsächlich Berufsschulen mit sonderpädagogischem Förderprofil. Die spezialisieren sich natürlich nicht im informatischen oder kaufmännischen Bereich, sondern einfache handwerkliche Ausbildung die nicht direkt am Menschen erfolgt (also kein Friseur). Für die duale Ausbildung gibt es zudem i.d.R. keine formalen Vorgaben, d.h. der Betrieb meldet seine Azubis einfach an und falls er jemanden ohne Schulabschluß nehmen möchte kann er das tun.



    Jule: die personelle Ausstattung ist der entscheidende Faktor. Da läuft es im Augenblick nicht gut. Es kann sein, dass die Situation besser aussieht, sobald alle Förderschulen geschlossen worden sind. Ob die entsprechenden Ressourcen dann aber im erforderlichen Umfang im System bleiben oder doch eingespart werden, können uns nur die Apologeten der Schuldenbremse sagen (ich erinnere an die Senkung/Abschaffung der Steuern auf große Vermögen und Erbschaften und auf hohe Kapitaleinkünften in den letzten 15 Jahren die garantiert nicht zurück genommen werden - im Gegenteil hat Mr. Schäuble jegliche Rücknahme ausgeschlossen).



    Eugenia : ich denke bei vielen intellektuell beeinträchtigen Kindern ist die Kluft zum Regelschulstoff so groß, dass es praktisch keinen Unterschied macht, ob man sie am Gymnasium oder der Realschule salopp formuliert "nebenbei Bilder ausmalen" oder den Zahlenraum bis erkunden 100 lässt- man korrigiere mich bitte, falls ich mich irre.

    Ich bin nach einer Nacht voll Schlaf zur Schlußfolgerung gelangt, dass es im Grunde doch egal ist, ob die Inklusion am Gymnasium oder der Mittelschule statt findet.



    Bei den "nur" körperlich behinderten die keine geistigen Einschränkungen zeigen ist es de facto kein großer Unterschied zu Regelschülern. Nach freiem Elternwahlrecht dürfen diese ihre Kinder ohnehin unabhängig von Eignung im selektiven Schulsystem an Gymnasien anmelden. Seltsam wäre es hier, falls diese bei einer Anmeldung nach Noten aber bevorzugt würden - da sehe ich dann keine Rechtfertigung für.


    Bei den geistig/stark verhaltensbehinderten Kindern gilt, dass diese kaum oder gar nicht dem Stoff folgen können. Egal ob an Gymnasien oder Mittelschulen. Und ob die Kinder dann eine Beschäftigungstherapie in der 7. Klasse auf dem Gymnasium oder Realschule bekommen (oder den Unterricht aufmischen) spielt dann keine große Rolle. Im Gegenteil, die Gymnasiasten haben nach der 10. dann 2/3 Jahre Abiturstufe, in der sie ihre Defizite zum Teil aufholen können, sobald die Inklusionskinder die Schule ohne Abschluß nach der 10. Klasse verlassen müssen. Die Mittelschüler verlassen dagegen i.d.R. nach der 10. Klasse selbst die Schule mit der Mittleren Reife und dem u.U. geringem Lernerfolg der aus mangelnder Doppelbesetzung resultiert.



    Natürlich gibt es Grenzfälle, bei denen ein Inklusionskind (darunter verstehe ich im Grunde nicht die intellektuell unbeeinträchtigten Kinder) einen Regelschulabschluß schaffen kann. Falls eine Mittelschule hier bessere Bedingungen zur Erlangung der Mittleren Reife bietet sollte das Kind dorthin; ob die Chancen für ein I-Kind dort besser sind kann ich jedoch nicht einschätzen.

    Ok; es läuft also praktisch nicht anders als an Realschulen (wobei die Schüler dort trotzdem im Extremfall negativ in ihrem Lernerfolg für die mittlere Reife beeinflußt werden - zumindest ohne dauernde Doppelbesetzung).

    Da es sich für mich noch immer nicht klar erschlossen hat kann mich vielleicht jemand kundiges aufklären:




    Sollen die Inklusionskinder - also insbesondere mit Lern- und Verhaltensförderbedarf - die gesamte Gymnasiallaufbahn bis zur 12./13. Klasse durchlaufen?



    Falls das so ist:


    - bekommen sie Noten? Auch bei den Prüfungen zur mittleren Reife? Oder ist dann in die Sek.II keine automatische Versetzung geplant?


    - nehmen wir einen Extremfall, also extrem verhaltensauffällige Kinder (die durch ihre Störungen die 50% der Unterrichtszeit beeinträchtigen), die nun bis zum Abitur in einer Klasse bleiben - beeinflußt das den Lernerfolg der anderen Kinder über die bis zu 8/9 Jahre nicht sehr negativ?

    Piksieben: an sich habe ich überhaupt nichts gegen die Ganztagsschule als Konzept - professionelle Hausaufgabenbetreuung und Erziehung der Kinder am Nachmittag und in den Ferien durch kompetentes Personal (= Lehrer) würde ich sogar als positiv bewerten.


    Das gilt aus der Top-Down-Perspektive.



    Als potentiell Betroffener der diese Ganztagsschule umsetzen muss mache ich mir aber keine Illusionen. Schau doch einfach auf die Inklusion - ja, es gibt Modellschulen mit Sondermitteln, in denen alles toll funktioniert. Flächendeckend ist die Umsetzung aber teils katastrophal.


    Das was jetzt z.B.in Bayern angedacht ist und von Frau L. skizziert wird läuft auf eine flächendeckende gebundene Ganztagsschule hinaus. Ich befürchte, dass es am Ende genauso wie bei der Inklusion läuft. Als illustrativer Fall kann das ach so soziale Dänemark dienen:



    https://www.gew.de/Lehreraussperrung_in_…rk_beendet.html


    Ich zitiere: "In Dänemark werden Lehrerinnen und Lehrer jetzt gezwungen, länger
    zu arbeiten und Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen zu
    akzeptieren. Dies, weil die sozialdemokratisch geführte Regierung unter
    Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt eine Schulreform plant, die
    die Einführung von Ganztagsschulen vorsieht und kostenneutral umgesetzt
    werden soll."
    (Hervorhebung von mir)


    "Per Eilbeschluss hatte das dänische Parlament vergangene Woche ein
    Sondergesetz verabschiedet, das die Aussperrung ab heute beendet und
    erhebliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte
    vorsieht. Deren Arbeitszeit wird verlängert und flexibilisiert.
    Schulleitungen können künftig darüber bestimmen, wie viel Arbeitszeit
    ein Lehrer für Vor- und Nachbereitung und wie viel er für den Unterricht
    aufzuwenden hat. Bisherige Schutzregelungen, die eine verringerte
    Stundenzahl für ältere Lehrkräfte über sechzig Jahre vorsahen,
    entfallen."



    Ein krasser Fall den ich noch immer nicht ganz glauben kann. Die Kollegen dort arbeiten nun mehr Stunden und diese sind über den ganzen Tag verteilt und bekommen keine Krone mehr in den Geldbeutel am Ende des Monats. Dafür wurden sie nicht an anderer Stelle entlastet - Korrekturen etc. fallen im gleichen (oder durch die erhöhte Stundenzahl sogar größerem) Umfang an.


    Nun frage ich dich: wir haben die Schuldenbremse und zumindest in Berlin, Stuttgart und Düsseldorf hat man aus diesem Grund angekündigt an den Schuletats zu streichen. Die Inklusion ist von Seiten der Politik klar kostenneutral ausgelegt, darum auch der Druck die Förderschulen zu schließen und die fehlende Doppelbesetzung in den meisten Stunden an Regelschulen. Nun kommen unsere Verbände und sagen denselben Politikern, wie schön es doch wäre die Ganztagsschule einzuführen (und in Bayern und NRW geht es eben um die gebundene Variante mit "professioneller" Betreuung). Bei soviel Naivität schaudert es mich. Es ist kein Geld da, um so etwas flächendeckend einzuführen. Punkt. Die Schuldenbremse (die über Kürzungen in der Bildung und nicht Steuern auf Vermögen finanziert wird), die scheiternde Inklusion und ausgerechnet Skandinavien sollten hier eigentlich den Letzten aufwecken.



    Es wurden gerade Zahlen veröffentlicht, welche Lehrern mit Abstand das höchste Burnout-Risiko zuschreibt - die flächendeckende Ganztagsschule ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Garantie diese Zahlen noch einmal weit in die Höhe zu treiben.



    Bei aller liebe zu den Kindern - als Profis (aka "professionelle" Betreuer) steht die Aufrechterhaltung unserer vollen Arbeitskraft (= Gesundheit) an erster Stelle. Die Verbände als unsere Interessenvertreter haben sich zu aller erst und vorrangig um dieses Anliegen zu kümmern. Alles andere kommt der fahrlässigen Mittäterschaft an der Ausbrennung der Kollegien gleich.

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