Beiträge von madhef

    Also bei uns im Landkreis muss man sich bei den jeweiligen Schulen melden. Dort wird auch die grundsätzliche Entscheidung getroffen. Nur Lehraufträge gehen über das SSA. Bei der Frage wer genommen wird haben die Schulen durchaus unterschiedliche Vorstellungen über das Eingangsniveau.


    FSJ ist eine ganz andere Nummer. Es hat eine andere gesetzliche Grundlage, andere Einsatzmöglichkeiten und stellt auch an den Träger zusätzliche Anforderungen.




    Für die Kollegen bedeutet das mal Ent- mal Belastung. Eine Vertretungsstunde, die man nicht selbst halten muss, entlastet erstmal, alle, die über Wochen VSS-Betreungs/Unterricht in den Klassen hatten, wissen aber auch, was die längerfristigen Konsequenzen von "jeder murkst mal irgendwas, Hauptsache, die Kiddies springen nicht auf'm Hof rum" sind. Ist ein zweischneidiges Schwert.


    Da gibt es wirklich eine große Bandbreite.


    Das "jeder murkst mal irgendwas Problem" hat man durchaus auch dann wenn eine man eine längere Vertretung (bei Krankscheibung in kleinen Portionen) durch eine Reihe von Kollegen abdecken muss. Da ist es durchaus sinnvolle man kann auf eine (fachlich halbwegs geeignete) Vertretungskraft bauen, die jedoch dafür konsequent eingesetzt (und ggf. durch einen Fachkollegen betreut) wird.


    Was die Qualität und die Einbindung der Kräfte angeht, kommt es nicht zuletzt darauf an welches interne Konzept die Schule fährt. Als das vor 10 Jahren eingeführt wurde, wollten (sollten) alle Schulen einen entsprechend großen Pool aufbauen. Dies war in Ballungszentren (vor allem dort wo Unis waren) kein Problem. Das Ergebnis waren Kräfte, die nur wenige Stunden eingesetzt wurden und eine hohe Fluktuation.


    Auf dem platten Land fanden sich nicht so viele Kräfte, dafür aber anteilig Viele, die recht lange im System bleiben und entsprechend häufig eingesetzt werden. Kenne mehrere, die jetzt seit 8-10 Jahren dabei sind und durchaus durchschnittlich auf den Stundenumfang einer halben Stelle (und mehr!) kommen. Der Umstand, dass sie so lang und so häufig mitspielen dürfen, ist natürlich nicht dem absoluten Mangel geschuldet , sonderen natürlich auch deren Eignung.


    Mir sind zwei Fälle bekannt wor die SL sich auf die Hinterbeine gestellt hat die Kollegen fester zu binden. In einem Fall hat man es geschafft den Kollegen trotz formaler Ausbildung in den Pool für Lehraufträge (Sport) bei SSA einzubringen (wer da einmal drin ist...) im anderen Fall wollte man das für Mathe auch probieren (sogar mit Unterstützung des PR und der Fachschaft) ist aber mehrfach gescheitert.

    Dann verstoßen also Banken und andere Firmen, die für Mitarbeiter mit Kundenkontakt Kleidungsvorschriften erlassen, gegen das Grundgesetz? Und Privatschulen, die Schuluniformen haben, sind ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar?


    Nein tun sie nicht. Im Falle des Arbeitgebers sieht die Rechtsprechung den Arbeitnehmer in der Pflicht seine Arbeitsleitung in einer Form zu erbringen, die Rücksicht auf die Arbeitgeberinteressen nimmt. Bei Privatschulen gilt letztlich die Vertragsfreiheit als Grundlage. Wer nicht will, muss sich da ja nicht beschulen lassen.



    Einschränkungen von Grundrechten dürfen seitens des Staates nur im gewissen Rahmen und dann auch nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Dabei muss im Gesetz explizit das eingeschränkte Grundrecht benannt werden.

    Nun hatte ich heute 6 Stunden, in denen auch organisatorisch viel zu klären war, sodass ich viel geredet habe. Die resultieren nun in Halsschmerzen.

    Das kommt vor. Ist gerade am Anfang des Schuljahres nicht selten, wenn man dann wieder von 0 auf volle Leistung geht. Wobei ich ja zugeben muss, dass das von Jahr zu Jahr besser wird (Training?). Am besten Salbeitee mit Honig, Salbeibonbos o.ä. einwerfen.



    eine Klangschale habe ich schon

    Oh ja... die Dinger sind toll. Bringt einem fast augenblicklich Ruhe in der Klasse. Leider regen sich die Eltern immer so schnell auf, wenn man dann mal ihren Sprössling damit abgeworfen hat.

    Falls es ein Gesetz gibt, dass das den Katastrophenschutz da besonders bevorzugt, dann legt der Schüler es dem Schulleiter im Zweifelsfall vor.

    Er hat ihm das HBKG bereits vorgelegt. Da Schüler jedoch nicht explizit benannt sind erkennt es die SL nicht an.


    Wegen 6 beurlaubten Tagen bekommt der Schüler sicher keine Probleme.

    Stimmt, die Grenze liegt höher. Nur wird der Schüler eindeutig im Gegensatz zu anderen SuS benachteiligt, da er demnach für eine geringere Anzahl selbst zu vertretender Fehlzeiten vom Ausschluss bedroht wäre.

    Hallo!


    Ehrenamtlich leite ich eine Katastrophenschutzeinheit. Ende letzten Jahres musste diese auf Anordnung des Innenministeriums (via untere Katastrophenschutzebhörde) im Rahmen der Flüchtlingsproblematik tätig werden.


    Einige Helfer dieser Einheit sind Arbeitnehmer, andere noch Schüler. In allen Fällen lief die (gesetzlich vorgeschriebene) Freistelleung von ihrer Tätigkeit ohne Probleme. Da diese Tätigkeit für den Helfer keinerlei Nachteile bringe soll, wurde z.B. bei den Schülern auch kein Fehltag gewertet. Dies ist eigentlich die übliche Verfahrensweise. In der Vergangenheit wurden u.a. bei Studenten sogar Fristen verlänert und Nachschreibetermine für Klausuren angeboten etc..


    Jetzt ist Anfang der Woche ein Helfer (Schüler Technikerschule) auf mich zugekommen. Aufgrund der im Schnitt hohen Fehlzeiten seiner gesamten Klasse wurden durch die SL die Zügel angezogen (scheint den Beschreibungen nach mehr als gerechtfertigt). Dabei sind dessen 6 Einsatztage für den KatS wirder auf den Tisch gekommen. Nach (angeblicher) Rücksprache mit dem Schulamt erkennt die SL dies nur noch als entschuldigte Fehltage an. Dies hat für den Schüler zur Folge, dass er bei eventuellen Krankheitstagen die wohl vorhandene Fehlzeitengrenze leicht überschreiten könnte und somit der Schule verwiesen werden könnte. Ein Umstand, der ihn verständlicherweise nicht begeistert.


    Aus dem Bauch konnte ich ihm bisher nur den persönlichen Rat geben Widerspruch gegen das Zeugnis einzulegen und, falls man diesem nicht abhelfen möchte, das Verwaltungsgericht zu bemühen.


    Seit gestern versuche ich parallel den besagten SL bzw. den Justiziar des Schulamtes zu erreichen, dies war jedoch bisher erfolglos. Zudem befürchte ich, dass vernumpft da nicht weiterhilft. Probleme mit Arbeitgebern war ich ja aus der Vergangenheit durchaus gewohnt (und die ließen sich normalerweise lösen), in diesem Fall sitze ich natürlich ein wenig zwischen den Stühlen. Irgendwelche Vorschläge aus der Runde?

    Was wollt ihr aufbereiten? ein offenes Gewässer oder das normale Leitungswasser?


    Leitungswasser ist für Umkehrosmoseanlagen problematisch, da in geringen Mengen Chlor zugesetzt ist, welches jedoch die Mebran angreift. Im Übrigen ist Leitungswasser in Deutschland ausreichend sauber. Selbst Mineralwasser erfüllt nicht die Vorgaben der Trinkwasserverordnung.


    Was wir nach dem Prozeß bei der Anlage dem Wasser zugesetzt? Nur noch Wasser aus dem Ergebnis des Umkehrosmoseverfahrens zu sich zu nehmen kann problematisch werden. Insbesondere in Verbindung mit einer salzarmen Kost.

    Welche festbeträge sollte man da aushandeln, wenn man als alleiniger Autor (mit einer 1.Auflage von ca. 2000 exemplaren) auftritt? 2000€ oder sogar 5000€?


    Das lässt sich leider nicht so einfach sagen. Hängt natürlich auch vom Umfang ab. Aber bei der Auflage eher die 2000 als die 5000 €


    "über die Tantiemen der VG Wort"
    Sorry, das habe ich nicht verstanden!

    Die Verwertungsgesellschaft Wort vertritt die Rechte der Autoren (ähnlich wie die GEMA bei Musik) und zahlt jährlich etwas aus. Wichtig: Man muss sich selbst jedes Jahr bei denen melden.

    Da die Schulkonferenz damit auch eine Hausmachtfunktion hat, bleibt mit diesem Beschluss die Bundeswehr draußen. Davon kann man nun halten, was man will, aber unsere Gremien haben das so entschieden.


    Ich frage mich ja immer wieder ob ein solcher Beschluss vor Gericht bestandhaben würde, wenn das BMVg gegen eine solche Entscheidung klagt. Zumindest dann wenn andere Unternehmen in der Schule werben dürfen sollte es problematisch werden.


    Und ich gehe weiterhin davon aus, dass das an allen Schulen zumindest einmal Thema war.


    Das Einzelne im Lehrerzimmer darüber diskutiert haben, sollte vermutlich Flächendeckend zutreffen. Nur hat man es in einer Mehrzahl der Schulen geschafft zu verhindern, dass solche Absurditäten in irgendwelchen Gremien zur Abstimmung gestellt werden.

    Meine Erfahrungen mit Fachbüchern sehen da nicht so rosig aus.


    Für den Autor werden meist Festbeträge vereinbart (der reale Stundenlohn bleibt fast immer unter dem Mindestlohn).
    Gerade bei Schulbüchern, wo mit einer Reihe von Auflagen zu rechnen ist, sollte jman ganz sicher gehen, dass der Verlag bei Neuauflagen nachzahlen muss.
    Ist das Buch langfristig auf dem Markt verdient man über die Tantiemen der VG Wort nicht selten mehr als über den Verlag.


    Die Gewinnmarge der Buchhandlungen (Einzelhandel) liegt übrigens in der Regel bei rund 10-15%, die des Großhandels bei um die 5%.


    Die Abstimmung der Schulkonferenz (Lehrer, Eltern, Schüler) hat ergeben, dass wir Bundeswehrwerbung an unserer Schule nicht haben wollen.
    Ich gehe davon aus, dass sich nahezu jedes Kollegium der Sekundarstufe nach Beendigung der allg. Wehrpflicht mit dem Thema auseinandersetzen musste.


    Da gibt es nicht viel auseinanderzusetzen. Erlaubt man anderen Arbeitgebern in der Schule Werbung zu machen, kommt man nicht drumherum dies auch der Bundeswehr zu gestatten.

    Ich persönlich würde es bei einer schwachen Klasse anders angehen.


    1. Begrifflichkeiten am Kreis (Durchmesser, Radius, Umfang)
    (2. Explorativ versuchen Fläche eines Kreises zu bestimmen)
    3. Formeln vorgeben, einige Rechnungen dazu.
    (4. Eventueller Exkurs: Wie ist man dahin gekommen?)


    Nr. 2 würde ich eventuell weglassen, Nr. 4 nur evtl. machen. Auf jeden Fall aber in der Reihenfolge.

    Ich lasse im Zweifelsfall auch immer eine Unfallmeldung ausfüllen, die dann an den GUV geht....selbst wenn der Schüler nicht zum Arzt geht. Kann ja sein, dass der Jahre später kommt und meint im Unfall damals läge die Ursache für irgendein Leiden.


    Formulare für NRW


    1. Die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers ist unabhängig von der Unfallanzeige.
    2. Sollte jemand "Jahre später" auflaufen, so hat der Unfallversicherungsträger die Unfallanzeige nicht mehr vorliegen, da er Daten nur für die im SGB VII genannten Fälle verarbeiten darf. Muss er keine Leistung erbringen, so wandert das Ganze in den Schredder und dient noch nicht einmal annonymisiert für die Statistik.
    3. Selbst die Daten des in der Schule geführten Verbandbuches sind übrigens nach 5 Jahren zu vernichten.

    Ins Verbandbuch werden Verletzungen sowie die dazugehörige Erste-Hilfe Leistung eingetragen. Da der Schüler angibt keine Verletzung zu haben und da wohl dementsprechend keine EH-Leitung erfolgt ist, gibt es da auch nichts einzutragen.

    In Bayern braucht es die Unfallanzeige, sobald der Betreffende beim Arzt deswegen vorstellig wird, da die Gemeinde dann die Behandlungskosten trägt.

    Gilt bei euch in By ein anderes SGB VII als im Rest der Republik?


    EDIT: Zahlen tut es nicht die Gemeinde sondern (in eurem Fall) der KUVB.
    Und ja, der möchte es ausnahmsweise wirklich bei einer ärztlichen Behandlung



    Auf jeden Fall wird das Ganze ins Verbandbuch eingetragen, damit man im Fall der Fälle alle Fakten noch zusammentragen kann, gerade wenn mal "nur" erste Hilfe geleistet wurde und Wochen später Folgeschäden o.ä. reklamiert werden


    Setzt voraus, dass da was zum Eintragen ist.

    Sofort beim Sekretariat bzw. bei der Schulleitung eine Unfallanzeige erstellen.
    Sonst gibt es da versicherungstechnische Probleme.


    Blödsinn. Eine Unfallanzeige muss nur erstellt werden, wenn eine AU von mehr als drei Tagen oder der Tod des Versicherten eintritt.
    Die Stufe davor wäre das Verbandbuch - nur trägt man da auch nur real entstandene und bearbeitete und nicht vermutete Unfallereignisse ein.

    Da die Rechnung ein Buchungsbeleg ist, dürfte sie auch nach HGB 10 Jahre aufzubewahren sein - nach Umsatzsteuerrecht sowie.


    Ansonsten vermute ich mal, hängt die Aufbewahungsfrist für andere Unterlagen von der Art der Schule und des Bildungsganges ab. Gerade in der Branche bzw für diesen Berufsabschluss scheint es eine Reihe von Bildungsmöglichkeiten zu geben, von denen viele kaum staatlicher Kontrolle unterliegen.

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