Da Dyskalkulie nicht offiziell anerkannt wie z.B. LRS ist, wird es das aber quasi müssen, mit den selben Klassenarbeiten und es bekommt auch eine Note, entsprechend der Kompetenzen der jeweiligen Jahrgangsstufe.
Du kannst jetzt nicht einfach sagen, das Kind arbeitet nur noch auf dem Niveau der 1. Klasse und wird zusätzlich gefördert.
Jein, so ganz stimmt das nicht. Aber ja die Situation ist rechtlich so, dass sie nicht praxistauglich ist.
Wir sind laut Schulgesetz dazu verpflichtet, jedes Kind individuell zu fördern.
Ein Kind mit Dyskalkulie kannst du nicht fördern, indem du ihm vermeintlich “vereinfachte“ Aufgaben im selben Zahlenraum gibst.
Was stimmt ist, dass man soweit ich informierr bin LEIDER in keinem Bundesland bisher die Mathenote aussetzen kann.
Als Lösung kann man es je nach Schulleitung und Schulrat z.B. mit den Eltern so vereinbaren, dass das Kind zwar eine fünf auf dem Zeugnis bekommt, aber die Klassenarbeiten nicht mitschreiben muss (wozu auch? Das bringt nur Frust.). Dafür schreibt man unter Bemerkungen dann sowss wie: xY konnte nicht zielgleich unterrichtet werden und hat Aufgaben auf seinem /ihren Niveau erhalten etc. xY hat im Bereich Z so große Fortschritte erlangen können etc.