Ich weiß leider nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber in NRW geht bei "Eigen- und Fremdgefährdung" schon eher was. Ich hatte schon mal einen Fall, bei dem das häufiger vorkam und man kann (sogar sollte) das Kind nach solchen Vorfällen direkt von den Eltern abholen lassen. Das ggf. mehrfach in der Woche bis die Eltern einsehen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Schließlich ist man als Lehrkraft auch für die Sicherheit der anderen Kinder mit verantwortlich!
Dann folgen Ordnungsmaßnahmen wie z. B tageweise Suspendierung vom Unterricht. Dann verstehen (besonders berufstätige) Eltern oft erst, dass sie dich dringend Hilfe suchen müssen.
Ein Schulbegleiter kann dann eine gute Hilfe sein, aber das dauert natürlich mehrere Monate bis das bewilligt ist und muss von den Eltern selbst beantragt werden.
Bei ganz heftigen Ausrastern kann man auch den Notarzt rufen.
Zumindest hier können Kinder auch recht zügig auf die Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung wechseln, sofern die Eltern einverstanden sind und bei "Eigen- und Fremdgefährdung" ggf auch ohne das Einverständnis der Eltern. Geht das in Berlin tatsächlich nicht? Das kann ich kaum glauben.