Beiträge von GS NRW

    Hallo Ella,

    es gibt eine Anrechnungsstunde pro Woche für die Administration von LOGINEO:

    Quelle: "Dienstvereinbarung zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Schulen in NRW"

    Diese müsst ihr bei der Einrichtung abgeschlossen haben.

    Zitat:

    ...

    Die Nutzung von LOGINEO NRW erfordert die Benennung einer oder mehrerer Personen, die folgende Aufgaben in der Schule übernimmt/übernehmen:

    - Anlegen und Aktualisieren der Nutzerinnen und Nutzer mittels Import der notwendigen Stammdaten aus dem Schulverwaltungsprogramm,

    - Koordination der Pflege der Ordnerstrukturen und Zugriffsrechte,

    - Meldung von Störungen in LOGINEO NRW an die Medienberatung NRW.

    Für diese Aufgabe erhält die Schule eine Anrechnungsstunde pro Woche.

    LOGINEO NRW kann von einer Nutzerin / einem Nutzer verwendet werden, sobald sie/er den Nutzungsbedingungen (s. Anlage) zugestimmt und die Datenschutzerklärung (s. Anlage) zur Kenntnis genommen hat.

    ...

    Grüße

    Hallo,

    die ganze Diskussion um SoStump. und andere Konzepte ist sehr schwierig und komplex. Aber sie MUSS geführt werden, da der Schriftspracherwerb das zentrale Anliegen der Grundschule ist.

    Ich versuche mich mal auf einige wenige für mich relevante Schwerpunkte zu konzentrieren.

    Vorab: Ich arbeite seit über zwei Jahrzehnten als "ausgebildeter“ Deutschlehrer in der Primarstufe (an insg. 6 Schulen) und habe viele Konzepte „mitgemacht“ und „ge-/ertragen“.

    Was mich stört: Die Debatte wird viel zu emotional und oft an der Sache vorbei (sprachwissenschaftliche Grundlagen) in den Kollegien geführt. Im Zentrum muss m.E. die Sachstruktur stehen; das ist in Mathe vermeintlich einfacher als in Bezug auf den Schriftspracherwerb. Daher muss sich die Diskussion daran ausrichten, an welchen sprachlichen Strukturen / an welchem stufenweisen Aufbau sich das jeweilige Konzept ausrichtet, vor allem beim Leseerwerb. Meiner Meinung nach werden bei den Beratungen bezgl. eines Konzeptes viel zu oft sachfremde Erwägungen getätigt. („Tolles“ Material, mit dem sich vermeintlich differenzieren lässt / „tolle“ Aufmachung / Konzept ist „Drill“, nicht „modern“...) Oft sind die vorgegebenen Strukturen in Lehrgängen besser als beim hausgemachten und oft unterschiedlich gehandhabten sog. "Methodenmix". Aber klar: Jedes Lehrwerk hat seine Schwächen und muss gründlich vorab geprüft werden.

    Einen systematischen Lese-/Schreibaufbau bilden Fibeln i.R. am besten ab.

    Diese sprachlichen Strukturen geben

    a) den Kindern (Wo ist der nächste Lernschritt?) &

    b) den Kollegen/-innen (Anzahl fachfremd Deutsch unterrichtender Kollegen wird in der GS immer größer, bis hin zu Seiteneinsteigern ...)

    einen an der Sache (Sprache) orientierten Rahmen. Dann kommt mit dem Faktor "Können der Lehrkraft" auch noch eine weitere entscheidende Größe hinzu; jedes Konzept kann halt „vergeigt“, aber auch „veredelt“ werden …

    Entscheidend ist für mich, dass die Rolle der Anlauttabelle „gestutzt“ wird, da sie aus meiner Sicht den Kindern ein falsches Konstruktionsprinzip der Sprache (vermeintliche Eindeutigkeit der Laut-Buchstaben-Zuordnung) an die Hand gibt. https://books.google.de/books/about/Re…en_Schulja.html

    SoStu. ist aus meiner Sicht nicht geeignet, da es ursprünglich als Förderkonzept entstanden ist und nicht den Ansprüchen eines „integrativen Deutschunterrichtes“ entspricht. Außerdem wird zu lange mit der Anlauttabelle gearbeitet und zu wenig für den systematischen Leseerwerb getan. Positiv ist, dass er mit seinen Diagnosediktaten damals erstmals eine qualitative Bewertung von Rechtschreibleistungen ermöglicht hat.

    Auch wenn der Herr von „grundschulservice.de“ m.E. auch zu viel polemisiert, liegt er in seiner Argumentation (damit meine ich noch nicht mal den Verweis auf die wiss. Untersuchungen) inhaltlich richtig.

    Gruß

    Bayern/Realschule (5. - 10. Jgs):

    Krankmeldungen ausschließlich per Telefon, Fax oder per via Token eindeutig zuordenbarer App, die nur auf dem Handy der Eltern installiert sein kann.

    Krankmeldungen per E-Mail akzeptieren wir nicht, weil ja im Grunde jeder eine Mailadresse fälschen kann. Beim Anruf (selbst auf dem AB) hat der Abhörende zumindest noch ein Bauchgefühl, ob sich das nach Eltern anhört oder nicht. Wir hatten auch schon Fälle, wo Krankmeldungen auf dem AB oder per E-Mail nicht von den Eltern kamen und die wir per Bauchgefühl hinterfragt und aufgedeckt haben (mit den entspr. schulischen Konsequenzen für unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht).

    Fehlen Schüler unentschuldigt, wird angerufen, auf sämtlichen bekannten Nummern. Ist nach einer gewissen Zeit weder Eltern noch der Schüler selbst (ggf. über ein Handy von Mitschülern) erreichbar und die Situation geklärt, verständigen wir die Polizei. Härtefälle hab ich gelegentlich auch selbst schon zu Hause abgeholt.

    Auch wenn ich dir jetzt keine Vorschrift nennen kann: Selbstverständlich ist es Pflicht der Schule, Fällen nachzugehen, wenn Kinder unentschuldigt fehlen. Das sollten Eltern m.E. klar von der Schule im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Kinder und Jugendlichen erwarten dürfen.

    Es ist wichtig, sich Gedanken über den Missbrauch des Informationskanals für die Krankmeldung am ersten Tag zu machen.
    Aber, ich muss dir widersprechen - es ist pauschal nicht die Pflicht der Schule dem unentschuldigten Fehlen am ersten Tag nachzugehen.
    Wer soll den in einer kleinen Grundschule mit einer Vormittagspräsenz im Sekretariat an ein bis zwei Wochentagen die Anrufe übernehmen? Schulleiter? Ist , je nach dem, noch 10-14 Wochenstunden im Unterricht?
    Sicherlich gibt es besondere Fälle, wo z.B. in Kooperation mit dem JugendA. ganz besonders auf die Erfüllung der Schulpflicht geachtet werden muss, aber wie gesagt, pauschal geht die Pflicht der Schule nicht so weit.

    Hallo Agnes,
    >Gibt es die Pflicht (gesetzlich oder Anordnung) der Lehrer und oder Schulleitung bei Abwesenheit des Schülers die Eltern Erziehungsberechtigten zu verständigen?
    nein.
    Aber umgekehrt gilt nach §43(2):
    Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das
    Schulversäumnis mit.
    Das vollständige Nachhalten, ob ein Kind in der Schule angekommen ist, ist rechtlich nicht vorgesehen und m.E. aus personellen (Sekretariat nur 1x Woche besetzt, ...), organisatorischen (SL im Unterricht, ...) und technischen Gründen (veraltete Telefonanlage, ...) nicht möglich. Dass Lehrkräfte - außer im Notfall- während der Unterrichtszeit Anrufe entgegen nehmen, ist ein NOGO, auch unter dienstrechtlichen Aspekten. Damit werden Kinder in ihrem Rechtsanspruch auf Unterricht beschnitten, außerdem vernachlässigen die Lehrkräfte u.U. die Aufsichtspflicht für die anderen 25 Kinder.
    100%ige Sicherheit gibt es nicht - du hast ja zurecht darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg den Eltern obliegt. Sollten diese ihr Kind nun begleiten wollen, müsste man m.E. mal aufzeigen, was die Kinder dadaurch verlieren (Selbstständigkeit, eigenständiges bewältigen der alltäglichen Probleme auf dem Schulweg etc.). Diese Abwägung müssen letztlich die Eltern vornehmen.
    Herzliche Grüße
    GS

    Hallo zusammen,

    ich habe meinem Chef meine Schwangerschaft angezeigt und die Freigabe vom BAD erhalten. Mir stellen sich in Bezug auf den Mutterschutz allerdings gerade 2 konkrete Fragen:

    1. Ich bin fast ausschließlich in Doppelbesetzung eingesetzt. Ich weiß, dass ich keine Mehrarbeit leisten darf, meine 2 Stunden Vertretungsreserve fallen also schonmal flach. Darf man mich aber aus der Doppelbesetzung heraus nehmen, um in anderen Klassen zu vertreten? Es ist zwar stundenmäßig keine Mehrarbeit, faktisch aber schon, da ich ja mehr oder minder doppelt vorbereiten muss. Außerdem empfinde ich Vertretungsunterricht als sehr stressig. :daumenrunter:

    2. Gilt der Tag der offenen Tür als Mehrarbeit? Ich müsste an einem Samstag für ca. 6 Stunden in der Schule anwesend sein. Oder wird das als allgemeines Dienstgeschäft angesehen?

    Den ToT könnte ich gut verkraften, wenn ich nicht dauernd vertreten müsste...

    Hallo,
    zu 1: Sonderpädagogen im GL unterrichten in vielfältigen Arbeitsformen: Einzelförderung, Doppelbesetzung, Fachunterricht etc. Sie erteilen- wie an der Förderschule auch- Unterricht alleine im Klassenverband. Von daher lautet die Antwort auf der Basis der Informationen, die Sie im Post aufgeführt haben: Ja, man darf Sie aus dem Klassenverband "herausnehmen". Da Sie nicht erkrankt sind, haben Sie ihr Wochenstundendeputat abzuleisten, so oder so.
    zur 2: Als Mehrarbeit gelten nur geleistete Unterrichtsstunden über das Wochenstundendeputat hinaus. Es kommt also darauf an, wie der "ToT" an ihrer Schule gelagert ist. Das sollte aber doch vorab in der LeKo geklärt worden sein, oder?
    Grüße

    Alternativ würde ich vermutlich einen anderen Weg wählen: kurz vor Abgabeschluss einen Nachmittag hinsetzen und irgendwelche Allgemeinplätze für jeden Schüler runtertippen und am spätmöglichsten Termin abgeben. Das die übernehmende Kollegin im nächsten Jahr nichts damit anfangen kann, ist bedauerlich, aber nicht dein Problem.

    Tach nochmal,

    Alternativ würde ich vermutlich einen anderen Weg wählen: kurz vor Abgabeschluss einen Nachmittag hinsetzen und irgendwelche Allgemeinplätze für jeden Schüler runtertippen und am spätmöglichsten Termin abgeben. Das die übernehmende Kollegin im nächsten Jahr nichts damit anfangen kann, ist bedauerlich, aber nicht dein Problem.

    das kann doch kein ernst gemeinter Lösungsansatz sein. Ich kann Lizzy nur raten, das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen , ggf. Lösungsvorschläge mit dem LR zu präsentieren oder es ggf. zu einem Konferenzthema zu machen.

    Herzlich

    Hallo,

    Zitat

    Wie ist das denn rechtlich? Muss ich der Aufforderung nachkommen oder
    kann mir bei Verweigerung irgendetwas disziplinarstrafenmäßiges (nennt
    man das so?) wiederfahren?

    ich kann dir dringend empfehlen der Aufforderung nachzukommen, es klingt so, als sei das als Dienstanweisung zu verstehen. Auch wenn ich deine Belastung und deinen Ärger gut nachvollziehen kann, ist an dem "Arbeitsauftrag" aus meiner Sicht nichts anrüchiges zu erkennen.

    Grüße

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