Beiträge von Seph

    1. Auch an unserer Oberschule hat es drei Kollegen erwischt - bei knapp 40000 Lehrern in SN an öffentlichen Schulen und einer Zufallsauswahl......wie kann es drei KuK an einer Einrichtung, im ungefähr gleichen Alter und an der selben Schulart (OS) erwischen?

    Das ist gerade Ausdruck einer echten zufälligen Auswahl, dass es an einzelnen Schulen auch mehrere Kollegen "erwischen" kann. Der Effekt ist von Passwörtern gut bekannt: echte Zufallspasswörter enthalten durchaus auch mal mehrere gleiche Zeichen und teils auch direkt hintereinander. Menschen versuchen oft, bei "zufälligen" Passwörtern entsprechende Muster zu vermeiden und schwächen dadurch die Sicherheit...das war übrigens auch ein entscheidender Angriffspunkt gegen die Enigma.

    Sorry, dass ich erst jetzt antworte.

    Nachdem ich nochmals ausdrücklich die Anweisung zur Fahrt von der

    Leitung erbeten habe, ging der Dienstreiseantrag dann auf einmal doch. 😂

    Die Fahrt ( war ja bei mir nur eine Nacht) lief auch gut.

    Danke nochmal für eure Hinweise. Das hat mir Sicherheit und Bestätigung gegeben.

    Danke für die Rückmeldung. Super, dass dir die Antworten hier im Forum helfen konnten und weitere Sicherheit vermittelt haben. Den richtigen Riecher hattest du ja selbst schon :)

    Ich kann dich für Brandenburg an dieser Stelle bestätigen. Küche ist Hygienebereich, für die Nutzung der Lehrküche ist ein Nachweis notwendig.

    Ich möchte mal kurz anmerken, dass hier schon wieder über etwas völlig anderes als zu Beginn der Diskussion gesprochen wird. Es ging in keiner Weise darum, dass Schüler ohne Einweisung in Hygienebereichen wie der Küche der Schulmensa tätig sein sollen, sondern schlicht um das Einräumen eines Geschirrspülers. Dabei war nie die Rede von nicht betretbaren Räumlichkeiten!

    Und gibt es bei euch in Brandenburg keine Schulen, die Hauswirtschaftsunterricht (oder wie auch immer der heißt) in Lehrküchen durchführen? Genau dafür haben wir eine entsprechende Schulküche, die selbstverständlich als Unterrichtsraum genutzt wird und werden darf. Rate mal, wo die Geschirrspüler stehen. Also könnten wir vlt. einfach mal zu der Aussage zurückkommen, "Schüler dürfen keinen Geschirrspüler einräumen".

    Ich brauche keine Quelle für die Aussage, es ist bei uns verboten, wer bist du denn, dass ich dir das beweisen muss.

    Wenn es dir nicht reicht, schön, ist dann so. Bleibt aber dabei, dir muss ich überhaupt nichts mit Quellen belegen, zumal du die letzten dann teilweise nicht mal verstanden hast.

    Aber nein, dieses Verbot hängt nur schriftlich an den Türen, wer das vorgegeben hat, keine Ahnung, interessiert mich auch nicht, ist einfach so.

    Das ist so lächerlich. Du behauptest hier wieder einmal steif und fest etwas, was es so scheinbar an keiner anderen Schule und in keinem anderen Bundesland zu geben scheint. Quellen für deine Behauptung kannst oder willst du aber auch nicht angeben.

    Und persönliche Angriffe gegen mich helfen hier auch nicht. Wie du sicher mitbekommen hast, belege ich meine Aussagen hier in guter Regelmäßigkeit mit den entsprechenden schulrechtlichen Quellen und Gerichtsurteilen.

    Die Untis-Grundschulung für Admins kostet 280€ - um dem Umgang mit einem Tool zu lernen, das zukünftig ein zentraler Pfeiler der schulischen Arbeit sein soll und bei dem du das Scharnier zwischen IT-System und Kollegium bist. Wenn man darüber mit der Schulleitung ernsthaft diskutieren muss, würde ich den Job nicht machen, weil die Schulleitung offenbar ein völlig falsche Vorstellungen oder Prioritäten hat.

    Das sehe ich genauso. Wenn WebUntis als schulweites System eingeführt werden soll - was durchaus sinnvoll sein kann - dann sollten die zugehörigen Admin-Fortbildungen für wenige 100€ echt nicht das Hindernis sein. Das selbst zusammenstückeln zu lassen, kostet unter dem Strich erheblich mehr Personalkosten.

    Ja, eine gewerbliche Spülmaschine darf nur vom Essensanbieter oder dem schulischen Personal befüllt werden, es geht nicht um so eine "Billig"-Maschine, wie man sie zu Hause hat

    Sorry, aber dafür hätte ich doch gerne mal eine Quelle. Als ob die Befüllung einer Spülmaschine eine besondere Qualifikation erfordere und als ob schulisches Personal eine solche auch wirklich bekäme...

    Würde ich doch nie tun. Als Beamter muss ich jedoch meine Gesundheit bewahren und wenn's im Bauchi dann rumpelt... ;)

    Eine angekündigte Erkrankung ist im Arbeitsrecht durchaus ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung, im Beamtenrecht für entsprechende Disziplinarmaßnahmen....haben wir vor nicht allzulanger Zeit gerade erst durch.

    Hallo zusammen,

    die erwähnte App hat sich ganz schön gemausert in der Zwischenzeit, in Punkte Datensicherheit wie als auch funktionell.


    Benutzt sie hier irgendjemand und kann Erfahrungswerte teilen?

    Nein, es bleibt das Problem, dass personenbezogene Daten dafür außerhalb der schuleigenen Systeme gespeichert werden. Ich sehe im Übrigen auch keinen Mehrwert dieser App gegenüber bereits vorhandener interner Lösungen.

    Weiß jemand, ob und wie man durchsetzen kann, dass alle dafür eine Freistellung bekommen?

    Es ist kaum vermittelbar, alle Lehrkräfte einen ganzen Unterrichtstag freizustellen, nur weil sie einmal im Jahr mal 3 Stunden in der Schule Dienst an einem Samstag - immerhin auch ein Werktag - geleistet haben.

    Bei uns wurde das auch schon wie selbstverständlich abgebügelt, weil nicht alle Schüler kommen und wegen Dienstpflicht blabla. Ich empfinde diesen Samstag als Zumutung.

    Ansonsten gilt wie so oft "Sei vorsichtig mit deinen Wünschen, sie könnten sonst wahr werden": Mich persönlich stresst ein solcher Samstag wesentlich weniger als die Tage der offenen Tür - wie an einigen Nachbarschulen praktiziert - noch nachmittags ab 16 Uhr an einen ohnehin schon langen Schultag anzuhängen.

    Man müsste sich diese Tage mal aufschreiben und dann bei fünf erreichten Extrawurstterminen mal eine Woche Bauchweh haben...

    Ja, man müsste sich diese Arbeitszeit einfach mal aufschreiben, um einen guten Überblick über seine Gesamtarbeitszeiten zu behalten und diese gut planen zu können. Und nein, Bauchweh muss das nicht auslösen.

    Ich kenne keine Lehrkraft, die in sechs von zwölf Wochen Ferien wirklich jeden Tag ihre 8 Stunden arbeitet. De facto dürfte es so sein, dass die während der Unterrichtszeit angehäuften fiktiven Überstufen ebenso fiktiv in den zwölf Wochen unterrichtsfreier Zeit abgefeiert werden.

    Das kann ich nur bestätigen. Das bedeutet andersherum natürlich, dass sich die in der Zeiterfassung angesetzten Wochenarbeitszeiten in den Unterrichtswochen entsprechend erhöhen müssen. Ich habe manchmal den Eindruck, dass das nicht immer alle Kolleginnen und Kollegen beachten.

    Die Kinderbetreuung ist insofern gewährleistet, wenn man nicht gerade während der unterrichtsfreien Zeit in der Schule arbeitet - und selbst da nehmen die A15er mitunter ihre Kinder mit. (Selbst während des Corona-Lockdowns im Homeoffice war ich froh, dass ich dauerhaft von daheim arbeiten konnte und so die Betreuung meiner drei Kinder immer gewährleistet war.)

    Ja, genau so. Die Präsenzzeiten in den Ferien in der Schule halten sich auch im Rahmen und machen nur wenige Tage mit nur jeweils wenigen Stunden im Jahr aus. Ausgenommen davon sind die Tage unmittelbar vor Schuljahresstart, die auch mit Blick auf die Kinderbetreuung (Kita und Schulen sind ja noch zu) durchaus anspruchsvoll sind. Aber auch hier: sicher deutlich weniger schwierig als für Familien, bei denen beide Eltern nicht in Schule arbeiten und die mit ihrem Jahresurlaub schnell ins Straucheln kommen, wenn sie über 60 Ferientage im Jahr abfangen sollen. Spätestens dann war es das nämlich auch ganz schnell mit "Flexiblen Urlaubstagen außerhalb des Schuldienstes".

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