Beiträge von Seph

    Ich finde sie für die Grundschule schon passend, aber für weiterführende Schulen kenne ich sie nicht und finde sie, ich wiederhole es nochmal, lächerlich.

    Wenn man sich mal klar macht, dass gerade an den (Schulbus-)Haltestellen teils größere Gruppen von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichsten Jahrgängen aufeinandertreffen, dann wird schnell deutlich, dass in solchen Konstellationen auch ein erhebliches Konfliktpotential liegt. WIe generell im Bereich der Aufsichtspflicht ist die Aufsichtsführung an die entsprechenden Verhältnisse anzupassen.

    Und klar: Eine Schule, bei der nur sehr wenige Schüler den ÖPNV an den "normalen" Haltestellen nutzen, wird dort wohl keine Aufsicht einrichten müssen. Bei Schulen, die viele "Buskinder" haben und direkt die Haltestelle vor der Haustür (nicht selten eine sonst im Linienverkehr gar nicht angefahrene Haltestelle), sieht das halt ganz anders aus.

    Nein, keine Sorge. Falsch war das ja nicht, was du beschrieben hast. Und mir ist klar, dass das etwas haarspalterisch wirken muss, aber es ist dennoch ein (innermathematischer) Unterschied, ob eine (Abi-)Note als Durchschnitt von Noten berechnet wird (was zumindest mathematisch Quatsch ist) oder ob eine Abbildung von Einzelleistungen auf eine ausgewiesene Gesamtleistung erfolgt, hier hilfsweise durch addieren der in Ziffern benannten Einzelleistungen und Zuweisung der Gesamtpunktzahl zu einer Gesamtnote.

    Danke für den Tipp! Per Mail und Initiativbewerbung mit Unterlagen oder einfach Mal altmodisch anrufen?

    Am besten tatsächlich klassisch mittels Unterlagen. Wir schauen regelmäßig im Team eingegangene Initiativbewerbungen durch, laden dann teils gezielt Bewerber zu einem Kennenlerngespräch ein und schreiben bei Verfügbarkeit von Stellen dann nicht selten zielgerichtet aus.

    Lediglich die Abiturprüfung an sich, die ja "nur" 1/3 der Durchschnittsnote ausmacht, wird arithmetisch gebildet.

    Und auch das (ich habe gerade nachgeschaut: weder bei uns in NDS noch bei euch in NRW) nicht (!) als arithmetisches Mittel und damit nicht als "Durchschnitts"note im engeren Sinne, auch wenn sie als solche bezeichnet wird. Die auszuweisende Abiturnote ergibt sich vielmehr aus einer Zuordnung der erreichten Kurs- und Prüfungsnoten zu einer entsprechenden Abiturnote.

    Von "immer" kann doch keine Rede sein, der Regelfall sollte doch sein, dass die Referendare zum Halbjahresende fertig werden. Zumindest hier in NDS klappt das ganz gut, sodass meist eine direkte "Anschlussverwendung" möglich ist. Oder habt ihr in NRW wirklich so "verschobene" Termine dafür als Regelfall?

    Ich kann (und sollte) in meinem Augen den SuS zur Hälfte dieses Quartals (in meinem Fall 16.2.) eine Rückmeldung zum Leistungsstand geben, aber keine Quartalsnote.

    Davon sprach ich ja bereits. Es erfolgt eine Rückmeldung zum Leistungsstand. Diese ist aber explizit keine eigenständige Note, sondern ein Zwischenstand.

    Wie SwinginPhone schon korrekt beschrieben hat, gibt es auch später keine dedizierte "Quartalsnote", sondern am Ende des Halbjahres aus allen bis dahin erbrachten Leistungen im Halbjahr resultierende Halbjahresnote.

    Und das ganze für extrem wenig Geld.

    Auch hier immer wieder die gleiche unhaltbare Behauptung. Als (Gymnasial-)Lehrkraft gehört man selbst im Einstiegsamt, ohne Familienzuschläge und in deinem Bundesland mit angeblich "verfassungswidrig zu niedriger" Besoldung noch immer zu den oberen 20 Einkommensprozent (selbst unter nur Akademikern gilt das noch knapp), bezogen auf die Gesamtbevölkerung fast zu den oberen 10 Einkommensprozent. Bei der Wahrnehmung "extrem wenig Geld" sprechen wir von deutlich verschobenen Bezugspunkten.

    Irgendwie scheint es hier Missverständnisse bei der Bezeichnung von Quartalen und Halbjahren zu geben:

    meine Oberstufenleitung erklärte heute, dass am 16.2. (!) das 3. Quartal der Q2 ende, also alle Q2 SuS eine SoMi Note erhalten würden. Abgesehen davon, dass ich einige meiner SuS dieses Schulhalbjahr aufgrund von Krankheit noch gar nicht gesehen habe, bin ich maximal verwirrt: Ich denke, das 3. Quartal endet kurz vor den Osterferien? Könnt ihr mir helfen? Ich bereite hier schon mental Feststellungsprüfungen vor.

    Wie viele schon geschrieben hatten, endet um die Osterferien herum das extrem kurze letzte Halbjahr der Q2. Wenn man Halbjahre noch einmal in je 2 Quartale unterteilt, dann liegt diese Trennlinie halt im Februar. Zu dem Zeitpunkt muss über einen aktuellen Zwischenstand der Halbjahresbewertung informiert werden, eine eigenständige Note ist dies so jedoch nicht.

    Meines Erachtens sicherlich nicht irrelevant, weil ich dann ja aus 3 Noten (2x SoMi und 1x Klausur) die Note vor den Osterferien bilden müsste). Das habe ich in 20 Jahren an meiner alten Schule (bin frisch versetzt) noch nie gemacht und ist in meinem Augen ein Verfahrensfehler und Einspruchsgrund für die Abiturnote.

    Und ja: extrem kurze Halbjahre mit nur 1 Klausur können letztlich auch bedeuteten, dass wenige Einzelnoten vorliegen, da schlicht kaum Gelegenheiten für viele Leistungsfeststellungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit bestehen. Ob das am Ende wirklich nur 2 Einzelnoten im SoMi-Bereich sind oder doch noch 1-2 weitere Leistungsfeststellungen möglich waren, ist nicht das Problem. Jedenfalls läge im ersteren Fall sicher kein Verfahrensfehler vor.

    Fakt ist: die allermeisten Migranten aus "dem globalen Süden" sind nicht qualifiziert.

    Das liegt daran, dass der Arbeitsmarkt dort (und anderswo auf der Welt) oft wesentlich informeller organisiert ist als in Deutschland, in dem die formale Qualifikation über einen erreichten Abschluss oft wichtiger ist als die tatsächliche Qualifikation durch erlerntes Handlungswissen. Es bedeutet aber gerade nicht, dass diese Personen "unqualifiziert" im Sinne "nicht arbeitsfähig in vielen Berufsfeldern" wären.

    Die Umwandlung des Beamtenstatus in einen Angestelltenstatus (sofern möglich) dürfte gegenüber dem direkten Antrag auf Entlassung bezüglich der Nachversicherung keinerlei Unterschied machen. Spannend wäre hingegen das Bundesland, in einigen gibt es als Alternative nämlich auf Antrag das Altersgeld.

    Mir geht es bei meiner Überlegungen ausschließlich darum, dass hier unterschiedliche Versorgungsträger im Spiel sind und ich mich frage, ob es in dieser Konstellation sinnvoll ist oder nicht..

    Die Frage kann ich durchaus nachvollziehen. In der Konstellation "Beamter und Nichtbeamter" wird beim Versorgungsausgleich nämlich leider nicht berücksichtigt, dass von der verbliebenen Pension beim Beamten noch immer der nicht angepasste PKV-Satz zu bezahlen ist. Auch muss berücksichtigt werden, dass bei gegenseitigem Ausgleich zwar Pensionsansprüche in die gesetzliche RV übertragen werden, nicht jedoch andersherum. Anwartschaften der gesetzlichen RV werden zwar ebenfalls an den anderen Partner übertragen, bleiben aber in der gesetzlichen RV, sodass selbst bei zwei durchweg gleichverdienenden Partnern der Beamte am Ende schlechter dasteht als vorher, während der Nichtbeamte keinerlei Vorteile daraus ziehen würde.

    PS: Auch zu bedenken sind Konstellationen mit deutlichem Altersunterschied. Mit Entfall des Pensionistenprivilegs erfolgt die Kürzung der Ruhebezüge inzwischen sofort mit der Pensionierung und nicht erst wenn beide Partner in den Ruhestand treten.

    Ich würde mir das wirklich extrem gut überlegen. Die Bedingungen im Lehrerberuf sind generell nicht wirklich rosig und in Schleswig-Holstein sind sie leider mit am schlechtesten von allen Bundesländern:

    um mal wichtige Eckpunkte zu nennen:

    - extrem hohe Pflichtstundenzahl (höher als in vielen Bundesländern)

    - Klassen- und Studienfahrten sind Dienstpflicht

    - man wir jedes Jahr um mehrere tausend Euro betrogen (das Land verweigert verfassungswidrig seit 2007 die Auszahlung von Weihnachtsgeld, um damit den Landeshaushalt zu sanieren)

    Mal wieder die "alte Leier" und dennoch wird das auch durch häufige Wiederholung nicht korrekt, daher kurzer Faktencheck:

    1) Die Pflichtstundenzahl liegt in Schleswig-Holstein in einem Korridor, den die allermeisten Bundesländer teilen und ist insofern keineswegs "höher als in vielen Bundesländern". Im Übrigen ergibt der Vergleich der reinen Pflichtstundenanzahl ohne Blick auf die möglichen Entlastungsstunden wenig Sinn. Diese unterscheiden sich nämlich teils erheblich in den Bundesländern und kompensieren dann teilweise die auf den ersten Blick höheren Stundenzahlen.

    2) Das gilt für nahezu alle Bundesländer.

    3) Diese Behauptung postest du hier seit Jahren. Das OVG Schleswig-Holstein sieht das bislang jedoch anders und eine Entscheidung des BVerfG steht nach wie vor aus. Insofern ist es ziemlich verwegen, bereits als Tatsache darzustellen, dass hier verfassungswidrig gehandelt worden wäre.

    Aber alles, was man innerhalb der Ehe erwirtschaftet ist gemeinsamer Zugewinn an dem natürlich beide gleichermaßen partizipieren sollten. In Eheverträgen kann man kleinere Details regeln, aber an diesem Grundprinzip gibt es für mein Verständnis nichts zu rütteln.

    Von der eigenen Haltung her bin ich voll bei dir, wir sollten aber deutlich die eigene Haltung von den rechtlichen Möglichkeiten trennen. Sowohl der Ausgleich des Zugewinns als auch der Versorgungsausgleich sind keineswegs in Stein gemeißelt, sondern bilden lediglich den "Standardfall".

    Kenne das Gesetz nicht im Detail. Habe nur mitbekommen, dass es extrem schwer und aufwändig ist, Lieferketten bis zum letzten Glied zu verfolgen. Besonders, wenn die Fertigungstiefe hoch ist und viele externe Lieferanten im Spiel sind.

    Wenn ein Unternehmen für die letzte verbaute Schraube noch die Lieferkette prüfen muss, steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg.

    Und genau das scheint das Problem mit der derzeitigen Fassung zu sein. Für die Firmen bringt das unabwägbare Haftungsrisiken mit sich. Hier muss scheinbar noch dringend nachgebessert werden.

    Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

    Das ist so pauschal nicht korrekt. Der Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist durchaus per Ehevertrag vereinbar. Allerdings kann dieser (auch später erst) gerichtlich für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.

    Die Sittenwidrigkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn offensichtlich bei Vertragsverhandlungen einer der beiden Partner (wirtschaftlich) dominiert hatte und keine hinreichende Rechtsberatung der Partner erfolgte (z.B. A ist Alleinverdiener, B kümmert sich um Haushalt und Kids, Ausschluss des Versorgungs- und Zugewinnausgleichs durch A).

    Nicht sittenwidrig hingegen sind i.d.R. Konstellationen, bei denen A und B bei Vertragsschluss ähnlich aufgestellt waren und z.B. Ausschlüsse von Ausgleichen durch andere Dinge kompensiert werden (z.B. Ausschluss Versorgungsausgleich, dafür Einzahlung in private Lebensversicherung durch den finanziell stärkeren Partner zugunsten des anderen o.ä.).

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