Ich finde sie für die Grundschule schon passend, aber für weiterführende Schulen kenne ich sie nicht und finde sie, ich wiederhole es nochmal, lächerlich.
Wenn man sich mal klar macht, dass gerade an den (Schulbus-)Haltestellen teils größere Gruppen von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichsten Jahrgängen aufeinandertreffen, dann wird schnell deutlich, dass in solchen Konstellationen auch ein erhebliches Konfliktpotential liegt. WIe generell im Bereich der Aufsichtspflicht ist die Aufsichtsführung an die entsprechenden Verhältnisse anzupassen.
Und klar: Eine Schule, bei der nur sehr wenige Schüler den ÖPNV an den "normalen" Haltestellen nutzen, wird dort wohl keine Aufsicht einrichten müssen. Bei Schulen, die viele "Buskinder" haben und direkt die Haltestelle vor der Haustür (nicht selten eine sonst im Linienverkehr gar nicht angefahrene Haltestelle), sieht das halt ganz anders aus.