Praxissemester - unrealistische Vorgaben?

  • DAs ist verwirrend, weil ich das weder aus Brandenburg noch aus Berlin kenne. Da ist ein Zeitraum vorgeschrieben (und in einem Vertrag festgelegt) und wenn man krank ist, dann ist es genauso wie während eines Arbeitsvertrages, dann ist man eben einfach nicht da) die Zeit wird dann aber natürlich nicht noch irgendwo angehängt, die hat man einfach weniger und Pech gehabt.

    Es ist bei uns Teil der Ausbildung und damit ist eine Mindesstundenzahl in einem Zeitraum notwendig.


    Ich habe einmal eine sehr umfangreiche Fortbildung in Chemie gemacht. Um erfolgreich zu sein, durfte ich weniger als in 10 % der Stunden fehlen (konkret waren es 20 Tage zu je 8 Stunden, ich war einmal krank und schleppte mich die Woche darauf hin). Ich hätte sonst den Schein nicht erhalten und ob ich noch einmal mehrere Stunden Deputatserlass erhalten hätte? Ich glaube nicht.


    Es gibt keinen Ärger, wenn man entschuldigt fehlt, aber auch keinen Schein.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wir reden hier glaube ich von unterschiedlichen Dingen, ein Schulpraktikum ist bei uns ein Praktikum innerhalb der Schulzeit.

    Es ist bei uns Teil der Ausbildung und damit ist eine Mindesstundenzahl in einem Zeitraum notwendig

    Genau, das war bei uns im Studium so, wieviel Wochen man maximal zur Verfügung hat, aber man konnte es auch in einem deutlich kürzerem Zeit, somit war man also krank, wenn man krank war, nur die Stundenzahl musste stimmen, nicht die Anzahl der Tage.

  • Wir reden hier glaube ich von unterschiedlichen Dingen, ein Schulpraktikum ist bei uns ein Praktikum innerhalb der Schulzeit.

    Dass die gleichen Dinge in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich benannt werden, ist ja nun hinlänglich bekannt. Und dass wir hier von einer Studienleistung reden und nicht von "Alessi-Chantal schaut sich mal zwei Wochen an, was eine Bäckereifachverkäuferin so macht", dürfte nicht mal an dir vorbeigegangen sein. Also hör auf, dich hier so kokett-unschuldig auf ein Missverständnis rauszureden.

  • Lass einfach gut sein. Ich hoffe, man kann sich im RL zielführender und verlässlicher mit dir auseinandersetzen.

  • Lass einfach gut sein. Ich hoffe, man kann sich im RL zielführender und verlässlicher mit dir auseinandersetzen.

    Man kann sich sehr zielführend mit mir auseinandersetzen, wenn man nicht nur zum Stänkern usw. wie du da ist.

    Also halten wir fest DU redest nur von Praktika im Studium und selbst da muss bei uns kein Tag nachgearbeitet werden, wenn man krank ist, muss man ja im Arbeitsleben auch nicht.

    Man muss nur eine Stundenzahl (die so bemessen ist, dass man sie in viel kürzerer Zeit schaffen kann) ableisten, egal wie verteilt.

    Halten wir also weiterhin fest, mich verwirrt deine Antwort, dass man Krankheitstage immer nacharbeiten muss, weiterhin, denn das ist eigentlich nirgends so bzw. sogar z.T. verboten (auch wenn viele AG das gerne über den Dienstplan versuchen hinterrücks so zu ändern).

  • Also halten wir fest DU redest nur von Praktika im Studium

    Alle außer dir reden in diesem Thread von Praktika im Studium, denn um diese geht es.

    Zitat

    Man muss nur eine Stundenzahl (die so bemessen ist, dass man sie in viel kürzerer Zeit schaffen kann) ableisten, egal wie verteilt.

    In NRW scheint das nicht der Fall zu sein. Bei uns ist/war das auch nicht der Fall.

    Zitat

    Halten wir also weiterhin fest, mich verwirrt deine Antwort, dass man Krankheitstage immer nacharbeiten muss, weiterhin, denn das ist eigentlich nirgends so

    "Das ist gängige Praxis" heißt nicht, dass es immer so ist.

    Zitat

    bzw. sogar z.T. verboten (auch wenn viele AG das gerne über den Dienstplan versuchen hinterrücks so zu ändern).

    Praktika im Rahmen des Studiums sind kein Arbeitsverhältnis. Wenn man an meiner Uni im Physikpraktikum oder Seminar mehr als zwei Mal gefehlt hat (drei Mal im Wintersemester), egal aus welchen Gründen, war man raus. Wenn man bei einer IHK Fortbildung zu lange fehlt, ist man raus. Dabei hat man nicht mal, wie beim Schulpraktikum, die Möglichkeit, die Zeit nachzuholen. Das ist bei Bildungsprogrammen, und dazu gehört auch das Praktikum im Rahmen des Studiums, häufig so (häufig, nicht immer).

  • Wenn man an meiner Uni im Physikpraktikum oder Seminar mehr als zwei Mal gefehlt hat (drei Mal im Wintersemester), egal aus welchen Gründen, war man raus.

    Und auch da muss man die Tage nicht nacharbeiten. Also stimmt das wohl eher mit meinem Einwand, dass es in der Regel nicht so ist, dass man Tage nacharbeiten muss, überein.

  • Und auch da muss man die Tage nicht nacharbeiten. Also stimmt das wohl eher mit meinem Einwand, dass es in der Regel nicht so ist, dass man Tage nacharbeiten muss, überein.

    Ähm doch, sofern die Möglichkeit dazu bestand, konnte man sich genau dadurch vor dem Nichtbestehen des Kurses schützen. Es musste einfach eine bestimmte Mindestanzahl von Terminen und erfolgreichen Versuchen nachgewiesen werden.

  • Was bringt ein Praktikum als Ausbildungsleistung, wenn man die Hälfte der Zeit krank ist?

    Schon zu meiner Studienzeit musste man im Praktikum bestimmte Inhalte und Stunden nachweisen, wenn auch nicht per Unterschrift, sondern per Mappe - heute nennt man es Dokumentation oder Portfolio.

    Es wird seinen Grund haben, warum man nun Unterschriften der Lehrkräfte einfordert.


    Wenn es nur ums Hospitieren geht, bitte, immer gerne,

    wenn es um Betreuung geht bin ich nicht mehr so enthusiastisch,

    weil die Entlastung zwar denen gewährt wird, die sich abseits des Unterrichts mit den Studierenden beschäftigen, nicht aber den Lehrkräften, die die intensive Betreuung in den Schulen ganz nebenbei übernehmen dürfen. Ja, für die Betreuung im Ref sollte es 0,5h als Anrechnung geben und für die GHR300-Studierenden wohl auch inzwischen eine Anrechnung, zu Beginn war das nicht vorgesehen.


    Es gab einige Vorschläge, wie man die Studienleistung an weiterführenden Schulen erbringen kann. Ich wundere mich, warum diese:r davon ausgeht, dass ein toller Stundenplan präsentiert wird. Das Praktikum wäre dringend nötig, um mehr Einblick in Schule, Mangel und die täglichen Herausforderungen erfolgen kann. Kommunizieren und Improvisieren gehören zum Alltag in der Schule.

  • Da ist ein Zeitraum vorgeschrieben (und in einem Vertrag festgelegt) und wenn man krank ist, dann ist es genauso wie während eines Arbeitsvertrages, dann ist man eben einfach nicht da) die Zeit wird dann aber natürlich nicht noch irgendwo angehängt, die hat man einfach weniger und Pech gehabt.

    Ich vermute deine Verwirrung entsteht genau aus diesem Vergleich, der aber nicht zutrifft. Auf schulische Betriebspraktika und auch auf die in Ausbildungsordnungen festgelegten Pflichtpraktika von Studierenden findet das Arbeitsrecht gerade keine Anwendung. Vielmehr befinden wir uns hierbei im Prüfungsrecht und dabei sind verpasste Prüfungsleistungen selbstverständlich nachzuholen oder durch in den Ausbildungsordnungen geregelte Ersatzleistungen zu erbringen.

  • Ich vermute deine Verwirrung entsteht genau aus diesem Vergleich, der aber nicht zutrifft.

    Das ist ja schön, dass du besser weißt was mich verwirrt als ich, du liegst aber mal wieder falsch.

    Entweder man ist dann raus, wie oben gesagt wurde, weil es nicht mal die Möglichkeit gibt, es nachzuholen oder man muss es nachholen.

    Was denn nun,. Evtl. solltet ihr euch einfach weniger selber widersprechen.

  • Entweder man ist dann raus, wie oben gesagt wurde, weil es nicht mal die Möglichkeit gibt, es nachzuholen oder man muss es nachholen.

    Wenn man Zeiten versäumt und diese nicht nachholt/nachholen kann, ist man raus. Was ist daran nicht verständlich?

  • Wenn man Zeiten versäumt und diese nicht nachholt/nachholen kann, ist man raus. Was ist daran nicht verständlich?


    Wenn man an meiner Uni im Physikpraktikum oder Seminar mehr als zwei Mal gefehlt hat (drei Mal im Wintersemester), egal aus welchen Gründen, war man raus. Wenn man bei einer IHK Fortbildung zu lange fehlt, ist man raus. Dabei hat man nicht mal, wie beim Schulpraktikum, die Möglichkeit, die Zeit nachzuholen.

  • ...

    Bei Seminaren ist es nicht möglich, Termine nachzuholen. Bei unseren Physikpraktika auch nicht. Wenn es möglich ist, Termine/Zeiten/Tage nachzuholen, wie bspw. im Schulpraktikum, dann ist das ein Vorteil. Mir erschließt sich nicht, was du daran nicht verstehst.

    Wahrscheinlich willst du einfach mal wieder nicht. Naja, ich bin raus.

  • Und auch da muss man die Tage nicht nacharbeiten. Also stimmt das wohl eher mit meinem Einwand, dass es in der Regel nicht so ist, dass man Tage nacharbeiten muss, überein.

    Bei Fehlzeiten in Uni-Seminaren o. ä. bekommt man dann eben einfach den entsprechenden Schein nicht. Und wenn man in einem Praktikum, das man in einer Schule absolviert, oder in einem schulischen Praxissemester zu oft fehlt und die Tage, die man gefehlt hat, nicht nachholt, bekommt man halt das Praktikum unter Umständen auch nicht angerechnet. So kenne ich es aus meiner eigenen Studienzeit in NDS und so ist es hier auch noch heute.

    Es erscheint mir mehr als seltsam, dass dies in Berlin und/oder Brandenburg anders sein sollte. Aber es gibt ja immer mal wieder Unterschiede...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • zu oft fehlt

    Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass das nur eintritt, wenn man zu oft gefehlt hat und nicht, immer, wenn man fehlt

    Und das ihr dieses doch eklatanten Unterschied nicht begreift liegt dann wohl eher nicht daran, dass ich nicht will, dass ihr es nicht bergreift, sondern ihr es nicht wollt!

    Und genau so ist es in Berlin und Brandenburg auch, man braucht keine Anzahl an Tagen im Schulpraktikum, nur Stunden, wie ich die bekomme und wie oft ich dabei nicht da war, interessiert niemanden, wenn die Anzahl der Mindest-Stunden stimmt.

  • Und wenn du diese bestimmte Anzahl an Stunden nicht in dem vorgeschriebenen Zeitraum "ableistest", bekommst du doch auch das Praktikum nicht anerkannt, oder? Also läuft es doch im Endeffekt aufs Selbe heraus: Entweder - wenn man halt eine bestimmte Anzahl an Tagen anwesend sein muss - muss man bei mehreren Fehltagen die Tage nacharbeiten oder aber man muss - wenn man eine bestimmte Anzahl an Stunden vorweisen muss - diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums "erarbeiten". Hat man in beiden Fällen nicht die erforderliche Anzahl an Tagen oder eben Stunden erbracht, erhält man den Schein/die Anerkennung nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Nein, es läuft eben nicht aufs selbe drauf raus, weil eben die Tage völlig egal sind, ich habe eine Woche kürzer Praktikum gemacht als gedacht war, weil ich die Stunden bereits vorher hatte.
    Wäre ich zwischendurch krank gewesen hätte ich evtl. die volle Anzahl Tage gebraucht und nicht weniger.


    Es war also bereits Puffer für Krankheitstage usw. eingeplant sowohl bei den Stunden als auch bei den Tagen, so dass nie jemand auf die Idee gekommen wäre einzelne Krankheitstage nachzuarbeiten oder gar dies zu verlangen.

  • Deine obigen Erklärungen passen dann aber auch nicht mit dem zusammen, was du vorher geschrieben hattest:

    DAs ist verwirrend, weil ich das weder aus Brandenburg noch aus Berlin kenne. Da ist ein Zeitraum vorgeschrieben (und in einem Vertrag festgelegt) und wenn man krank ist, dann ist es genauso wie während eines Arbeitsvertrages, dann ist man eben einfach nicht da) die Zeit wird dann aber natürlich nicht noch irgendwo angehängt, die hat man einfach weniger und Pech gehabt.

    Wenn man in einem Arbeitsverhältnis erkrankt, ist man "einfach nicht da" - stimmt und da muss man überhaupt nichts nacharbeiten, weil man keine bestimmte Zahl an Arbeitstagen oder -stunden nachweisen muss. Aber wenn du während deines Praktikums (wie eben von dir beschrieben) erkrankst, musst du halt trotzdem zusehen, dass du am Ende auf deine vorgeschriebene Stundenzahl kommst, oder nicht?

    Beispiel: Eine Lehrkraft ist im Februar an fünf Schultagen, also einer Schulwoche, erkrankt (und erhält von der Hausärztin eine AU) - kein "Nachholen" der verpassten Unterrichtstage oder -stunden erforderlich. Aber: Eine Praktikantin ist an fünf Praktikumstagen erkrankt - in meinem Bundesland müsste sie diese Tage nacharbeiten um die erforderliche Zahl an Praktikumstagen vorweisen zu können; in deinem BL muss sie zusehen, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums trotzdem ihre geforderte Stundenzahl erreicht und eben doch die verpassten Stunden an anderen Tagen nachholen.


    Sorry, aber damit bin ich jetzt auch 'raus. Anders kann ich es nicht erklären.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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