Praxissemester - unrealistische Vorgaben?

  • Das ist im Grunde ein rein rechtliches Problem. Ich würde noch einmal das Gespräch mit der SL suchen, dabei auf die Gepflogenheiten an anderen Schulen verweisen und auch betonen, dass eine längere Anwesenheit ein Problem für dich darstellt, weil du nebenher arbeiten musst. Am Ende bist du aber - das sei ehrlich eingestanden - in einer bescheidenen Situation.

    Musst du im Praxissemester irgendwelche Prüfungen an der Schule ablegen, sprich: Muss die Schule dir bescheinigen, dass du das Praxissemester "bestanden" hast? Das wäre ein Vorteil für dich, denn dann gäbe es "harte" Kriterien, nach denen das Bestehen festgelegt wird, und du könntest das Prüfungsergebnis entsprechend juristisch überprüfen lassen. (Mit anderen Worten: Die Schule könnte dir das Bestehen nicht aufgrund nicht nachgeholter Stunden versagen, wenn es zu diesem Nachholen keinen rechtlichen Zwang gibt.)


    Mir scheint es aber eher so, dass die Schule nichts "falsch machen" und dir eine möglichst gute Ausbildung mitgeben will - und dabei vielleicht etwas übers Ziel hinausschießt. Bevor ich also irgendwas juristisches unternehmen würde, wäre Reden wahrscheinlich das Mittel der Wahl. Wenn es an der Schule einen guten Personalrat gibt, wäre dieser noch ein Ansprechpartner. Viel Erfolg!

  • Zumindest in meinem Bundesland bezog sich diese Vorgabe auf "Anwesenheit in der Schule", das konnte Unterricht, Hospitation oder auch "Abgammeln" im Lehrerzimmer sein.

  • Naja, wenn eine bestimmte Zahl an Tagen vorgeschrieben ist, dann müssen ausgefallene Tage schon nachgeholt werden. Das ist bei den Praktika ja nicht anders.

  • Ja Kruzitürken, was ist denn daran verwirrend? Wenn ein 15-tägiges Schulpraktikum vorgeschrieben ist und ich währenddessen 5 oder 10 Tage krank bin, dann muss ich die Tage halt nachholen. Das ist nicht "verwirrend", sondern gängige Praxis. Auch hier gilt: Wahrscheinlich will die Schule nichts falsch machen. Dass die Nachholpflicht bei einem fünfmonatigen Praktikum und beim Versäumen einzelner Tage wohl eher nicht so streng auszulegen ist, sollte eigentlich klar sein.

  • Ganz zu schweigen davon, dass die 15-Minuten-Pausen ebenfalls nicht als Praxiszeit angerechnet werden (obwohl man nach Stundenende noch mit Lehrkräften reflektiert, ins Lehrerzimmer begleitet, plant, etc.).

    Diesen Einwand finde ich jetzt schon übertrieben. Pausen und Aufsichten werden uns auch nicht angerechnet. Ich mache im Schnitt 75 Minuten Aufsichten pro Woche, es waren auch mal 100. Normales Dienstgeschäft, bei uns zumindest. Dass andere Lehrkräfte ihre Pausen an dich hängen, um dich zu unterstützen, siehst du nicht.

  • Die Praktiknatin ist keine Beschäftigte. Es gelten andere Regeln. s geht nicht um das Ableisten einer Arbeitsverpflichtung, sondern darum in der Praxis bestimmte Dinge zu lernen.


    Wenn man also befindet, dass auch bei Aufsichten ud Gesprächen etwas gelernt wird, gehören die also zur praktizierten Zeit dazu. Und da die Aufsichten zu den Dienstgeschäften gehören, lernt die Praktiknatin etwas Praktisches, wenn sie dabei begleitet. Passt für mich.


    Auf der anderen Seite, wird ein Praktikum nur dann als wirksam wahrgenommen, wenn es einen gewissen zeitlichen Umfang abdeckt. Insofern ist das Nacharbeiten begründet. Unabhängig davon, warum die Zeit nicht abgeleistet wurde. Passt für mich auch.


    Was die Unterschreiberei anbetrifft, so habe ich gehört, dass der ein Widerspruch einer späteren Referendarin gegen das Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens zu Grunde liegt. Diese hatte wohl argumentiert, dass sie nicht ordentlich ausgebildet worden sei, weil man ihr habe durchgehen lassen, dass sie nicht bei allen Praktikumsstunden anwesend war, Kligt komisch genug für eine verwaltungsrechtliche Entscheidung.


    Wie dem auch sei, wir müssen den Praktikantinnen jede einzelne Stunde abzeichnen.

  • Dass man sich jede hospitierte oder assistierte Stunde unterschreiben lassen soll, habe ich so noch nie gehört. Das war weder bei mir damals so, noch bei den Kommilitonen (und da waren schon ein paar verrückte Sachen bei). Es geht auch gegen den Wortlaut im Praxiselemente-Erlass und im LABG.


    Ich war damals studentischer Vertreter in unserer Lehrerbildungseinheit der Universität. Da gab es auch häufiger Probleme mit den Schulen und die Probleme sind oft nicht befriedigend lösbar, denn so richtig zuständig ist keiner. Die Universität verantwortet insgesamt, die kann aber den Schulen keine Weisungen erteilen, sondern müsste über das ZfsL oder die Bezirksregierung gehen.


    Bevor du dagegen vorgehst, solltest du dir aber überlegen, ob du die Schule nicht noch im Referendariat brauchst. Gerade wenn es um das Berufskolleg geht, findest du ja nicht an jedem Weiler und Waldesrand eine Schule. Wenn du vorgehst, dann ordne die rechtlichen Rahmenbedingungen, schildere deine Zeitproblematik und stelle dar, dass das Problem verschwindet, wenn man sich an den rechtlichen Rahmen halten würde, ohne ihn noch durch extra Maßnahmen der Schule zu erweitern (nur etwas diplomatischer ausgedrückt).

  • Diesen Einwand finde ich jetzt schon übertrieben. Pausen und Aufsichten werden uns auch nicht angerechnet. Ich mache im Schnitt 75 Minuten Aufsichten pro Woche, es waren auch mal 100. Normales Dienstgeschäft, bei uns zumindest. Dass andere Lehrkräfte ihre Pausen an dich hängen, um dich zu unterstützen, siehst du nicht.

    Das Praxissemester umfasst 390 Zeitstunden Ausbildungszeit an der Schule. 140 Stunden sind für Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des ZfsL vorgesehen. 250 Stunden sind Teilnahme am schulischen Leben. Das umfasst alles: Unterrichten unter Begleitung, Hospitation, Aufsichten, Konferenzen, Fahrten (wobei davon abzuraten ist, man erhält nur – ich meine – 5 Stunden pro Tag), ...

  • Dass man sich jede hospitierte oder assistierte Stunde unterschreiben lassen soll, habe ich so noch nie gehört.

    Seit etwa einem Jahr sind die Studentinnen sowas vn hinter diesen Unterschrfiten her, da muss etwas dran sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Weißt du zufällig, wie es mit Stundenausfall von Fachlehrkräften aussieht?

    Nein, keine Ahnung. Die Rechtslage kenne ich nicht. Ich habe nur meine Einschätzung abgegeben. Die ist so verbindlich wie die Meinung meiner Großmutter.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Schon vor 30 Jahren in meinem Referendariat musste ich hospitierte und "fliegende Unterrichtsaufträge" unterschreiben lassen und jeweils eine Mindestzahl (je 120 Stunden?) erreichen. Wenn etwas ausfiel, wurde halt notfalls etwas anderes besucht, aber das kam selten vor, weil wir (fast) alle deutlich mehr hospitiert und unterrichtet haben. Ich erinnere mich nur an einen Fall, in der eine Referendarin wegen Geburt eine Zeitlang ausfiel, da wurde es knapp. Sie hat es noch geschafft, hätte sonst verlängern müssen. Schulpraktikas gab es damals noch nicht.


    Aber seitdem habe ich an 3 Schulen in 2 Bundesländern viele Referendare und Pflichtpraktikanten gehabt und musste immer unterschreiben. Nur dauerhafter Unterricht über ein ganzes Schuljahr wird direkt von der SL vergeben und erfasst.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Weißt du zufällig, wie es mit Stundenausfall von Fachlehrkräften aussieht?

    Rechnerisch komme ich gefühlt schon jetzt nie auf meine 15-20 Zeitstunden/Woche, obgleich ich schon deutlich mehr Unterrichtsstunden belege als an anderen Schulen.


    Wenn bspw. die Lehrkraft, die ich 4 Std. an einem Tag begleite, entfällt - und mein selbst gesuchter Ersatzunterricht dann auch nicht stattfindet - stehe ich am Ende des Tages trotzdem ohne Nachweis da.

    Bei uns sucht der Praktikant spontan einen anderen Kollegen. Irgendjemand wird doch noch unterrichten? Und bei uns sind alle selbst gesucht (Ausnahme erste Woche).

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  • Ich verstehe nicht ganz was das Problem ist.

    Wenn du vier Tage pro Woche jeweils 6 Unterrichtsstunden im Schulunterrichtverbringst, sind das pro Woche schon 6*0,75*4 = 18 Zeitstunden und damit locker genug. An beruflichen Schulen gibt es sicher auch viel Nachmittagsunterricht, so dass du mit drei Tagen zu je 8 Unterrichtsstunden auch gut hinkommst (8*0,75*3 = 18 Stunden).


    In meinen Praxisphasen des Studiums mussten wir 20 Zeitstunden pro Woche in der Schule sein, dazu zählten allerdings auch die kurzen Pausen (nicht die große Pause/Mittagspause). Auch wir mussten uns alle Stunden mit Unterschrift bestätigen lassen. Wir hatten uns selbst einen Poolvon fünf Lehrkräften organisiert, die uns gerne mit in den Unterricht genommen haben und bei denen wir auch morgens spontan mitkonnten, wenn anderer Unterricht ausgefallen ist. Mit Nachmittagsunterricht, Konferenzen, Fachschaftsbesprechungen etc. kamen da locker 20 Zeitstunden zusammen. Nebenbei gearbeitet habe ich auch, Seminarsitzungen hatten wir ebenfalls und mussten diese ebenso wie Feiertage "nacharbeiten". In der Summe mussten pro Woche 20 Zeitstunden auf dem Zettel stehen. Zwei Krankheitstage hatten wir "frei", der Rest hätte "nachgearbeitet" werden müssen.

  • An meiner ehemaligen Stunde mussten die Studierenden sich die Stunden auch unterschreiben lassen. Aus meinen eigenen Praktika kenne ich das auch noch so. Unterschrieben wurden stattgefundene Unterrichtsstunden, alles andere nicht.

  • Bei uns sucht der Praktikant spontan einen anderen Kollegen. Irgendjemand wird doch noch unterrichten?

    • "Haben Sie einen Durchsuchungsbefehl? Sonst muss ich Sie gar nicht reinlassen."
    • "Oh, das ist heute schlecht. Ich zeige nur einen Film."
    • "Oh, das ist heute schlecht. Ich gebe nur die KA zurück und verbessere sie."
    • "Oh, das ist heute schlecht. Und morgen auch. Und den Rest der Woche. Eigentlich passt es nie, weil mich solche Besuche an mein eigenes Ref erinnern und mich total triggern."
  • An beruflichen Schulen gibt es sicher auch viel Nachmittagsunterricht, so dass du mit drei Tagen zu je 8 Unterrichtsstunden auch gut hinkommst (8*0,75*3 = 18 Stunden).

    Das Praxissemester in NRW ist so angelegt, dass man den Lernort Schule an vier Tagen die Woche besuchen muss. Eine Reduzierung auf drei Tage pro Woche ist zwar möglich, das muss die Schulleitung aber mit der Bezirksregierung klären.

  • Das Praxissemester in NRW ist so angelegt, dass man den Lernort Schule an vier Tagen die Woche besuchen muss. Eine Reduzierung auf drei Tage pro Woche ist zwar möglich, das muss die Schulleitung aber mit der Bezirksregierung klären.

    Dann vier Tage mit je 5 Unterrichtsstunden (das sind genau 15 Zeitstunden) oder mit 6 oder 7 Unterrichtsstunden um einen zeitlichen Puffer für Feiertage und Krankheit aufzubauen. Das dürfte doch problemlos machbar sein.

    • "Haben Sie einen Durchsuchungsbefehl? Sonst muss ich Sie gar nicht reinlassen."
    • "Oh, das ist heute schlecht. Ich zeige nur einen Film."
    • "Oh, das ist heute schlecht. Ich gebe nur die KA zurück und verbessere sie."
    • "Oh, das ist heute schlecht. Und morgen auch. Und den Rest der Woche. Eigentlich passt es nie, weil mich solche Besuche an mein eigenes Ref erinnern und mich total triggern."

    Zum Glück sind wir nicht so, vielleicht weil wir uns ans Referendariat erinnern? ;)


    (Ich habe aber ein sehr hilfsbereites Kollegium, jemand bittet um etwas im Lehrerchat und hat innerhalb weniger Minuten mehrere Angebote. Ich staune jedes Mal wie schnell reagiert wird (und bin fast immer zu langsam). Aber dadurch wird die Last geteilt.)

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  • Zum Glück sind wir nicht so, vielleicht weil wir uns ans Referendariat erinnern? ;)

    Ich kann mir vorstellen, dass das auch besser geworden ist, einfach weil heute öfter Leute im Unterricht sitzen als früher. Zu meiner Zeit [TM] gab es für LA Gym genau zwei Pflichtpraktika (zwei Wochen eher zu Beginn des Studiums, ein Begleitpraktikum mit einem Tag pro Woche für ein Semester). Damals habe ich es oft so erlebt wie oben - überspitzt - beschrieben. An einer Schule, wo ständig Praxisemestler rumlaufen, sollte es natürlich besser laufen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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