Beiträge von MrsPace

    Ich habe leider keine Zeit alles nachzulesen, deswegen schnell direkt auf das Ausgangsposting:


    Dem Schüler den nicht-benötigten Teil des Betrags unbürokratisch zurückgeben. Der Teil der bereits ausgegeben war, wird erstmal nicht zurückgegeben. Schüler erhält die Info, dass er den Rest des Betrags nicht zurückbekommt. Nun kann er sich das Geld einklagen. Sollte ein Klage erfolgen, wird der Arbeitgeber (idR das Land) sich damit befassen. Sollte der Arbeitgeber vor Gericht verlieren, wird er prüfen, ob sich die betroffene SL und/oder betroffene Lehrkraft schuldhaft verhalten hat. Falls nein, wird der Arbeitgeber einspringen und für den Schaden aufkommen. Falls ja, wird er auch einspringen, aber die SL/die Lehrkraft in Regress nehmen.


    Also ich würde jetzt erstmal die Füße still halten und mir keine Sorgen machen. Es ist doch fraglich ob jemand wegen 50€ ein Gerichtsverfahren anfängt. Und selbst wenn, das Schlimmste was passieren kann, ist das man die 50€ selbst berappen muss. Würde ich dann als Lehrgeld verbuchen und mich vor der nächsten Fahrt halt ordentlich informieren, wie ich vorzugehen habe.


    Oder noch besser: sich in Kommunikation üben statt 20.000 E-Mails hin und her zu schreiben.

    AngelinaS Mit eigenen Kindern im Vorschulalter ist es dein gutes Recht in Teilzeit zu arbeiten. In Elternzeit geht das sogar unterhälftig. Ich würde da weder mit der Schulleitung rum diskutieren noch mich von den KuK blöd anmachen lassen. Es gibt immer und überall Menschen für die Empathie ein Fremdwort ist. Außerdem haben unterschiedliche Menschen unterschiedliche Lebenswirklichkeiten. Und wer selbst keine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige hat, wird deren alltägliche Herausforderungen nur sehr schwer erkennen / nachvollziehen können. Das ist aber nichts, was du auf dich beziehen solltest. Das ist deren Problem und nicht deins.

    Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz stellen. Den kann der SL nicht ablehnen und er muss es begründen, wenn er dem Antrag nicht entsprechen kann.



    § 29

    Familien- und pflegegerechte Arbeitszeit

    Die Dienststellen können auf Antrag über die gleitende Arbeitszeit hinaus eine familien- oder pflegegerechte Gestaltung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einräumen, wenn dies nachweislich zur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einer nach § 14 Absatz 1 SGB XI pflegebedürftigen nahen angehörigen Person nach § 7 Absatz 3 PflegeZG erforderlich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Ist beabsichtigt, dem Antrag einer oder eines Beschäftigten nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen. Die Ablehnung des Antrags ist von der Dienststelle schriftlich zu begründen.

    Die Vorführung eines Filmes in der Schulklasse gilt als nicht-öffentlich. Was du nicht machen darfst, ist die ganze Schule einladen und Eintrittsgeld verlangen. ;)

    Ich frage mich, ob man das ständig kommunizieren muss, wenn man außerhalb seiner Unterrichtszeit einen Termin hat?! Ich habe laufend Termine in Freistunden oder generell auch während des Schultags, bei uns 7.45 - 16.55 Uhr. Es ginge gar nicht anders bei mir.


    Erfahrungsgemäß ist es ein Geben und Nehmen. Ich sage für Vertretungen fast immer zu. Außer eben dann wenn ich einen Termin habe und da haben die Vertretungsplaner dann auch Verständnis für und suchen ein Alternative.


    Als Mitglied des ÖPR bekomme ich es oft mit, dass es diesbezüglich genau bei den KuK Probleme gibt, die jede Vertretung grundsätzlich erstmal ablehnen. Klar wird dann auch weniger Verständnis aufgebracht, wenn es dann eine Kollision mit einem privaten Termin gibt. Wie es in den Wald rein ruft, so schallt es halt raus.

    Die Schülerin ist wirklich sehr still, meldet sich ab und an oder ich muss sie aufrufen. Das ist definitiv nicht besser als eine „3“.

    Du vergibst also mdl. Noten rein anhand der Quantität der Meldungen? Ich glaube nicht, dass das so tragbar ist.


    Mdl. Noten sollten vor allem die Qualität der geleisteten Beiträge wiederspiegeln.


    Was sind denn deine Bewertungskriterien? Welche Deskriptoren benutzt du?

    Der vollständige Rückzug ins Privatleben und maximal Dienst nach Vorschrift lohnt sich als Beamter (finanziell) mehr als Einsatz im Berufsleben!

    Ich denke, das ist doch vollkommen stimmig mit der Idee des Beamtentums. Wir werden ja nicht für geleistete Arbeit entlohnt.


    Die Idee ist, dass “Vater Staat” uns mit allem versorgt, das wir benötigen um unseren Dienst bestmöglich leisten zu können. Die Bezüge kommen im Voraus; wir erhalten Beihilfe; wir können vergünstigt wohnen. Und wenn wir Familie haben, wir diese auch mitversorgt.


    Die Frage ist halt, ob diese Idee noch zeitgemäß ist.

    Ich zahle die Abos, die ich für die Schule benötige selbst. Ich habe eine Jahreslizenz für Socrative und zahle monatlich $20 für ChatGPT 4.0


    Die Arbeitszeit, die ich dadurch einspare, wiegt die Kosten um ein Vielfaches auf. Daher lohnt sich das für mich auf jeden Fall. Und beide Programme nutze ich ohnehin teilweise auch privat.


    Was ich allerdings tatsächlich auch nicht einsehe, Geld für Software zu bezahlen, die ich nicht dringend brauche. Viele KuK haben z.B. ein Canva-Abo um die Arbeitsblätter ansprechender zu gestalten. Da bin ich raus. Da reicht auch LibreOffice. Klar, wird dann nicht hübsch und bunt, aber es taugt trotzdem.

    Geht meines Erachtens nur wenn man sich im Angestelltenverhältnis befindet. Beim Beamten darf sich (salopp gesagt) die Nebentätigkeit nicht "negativ" auf den Dienst auswirken. Außerdem darfst du nur in einem bestimmten Umfang nebenbei tätig sein. Ich meine, es sind 20%? Wenn du also auf 3 Tage (also 60%) reduzierst, darfst du maximal 60%*20%=12% nebenbei Tätig sein. Bei 25 Regeldeputat (41,5 Stunden) wären das 3 Deputatstunden (ca. 5 Zeitstunden).

    Hallo zusammen,


    ich bin mit meinem Latein am Ende und wollte mal um euren Rat fragen. An meiner Schule gibt es leider ein richtiges Kollegenschw****... Er hat mich wegen vermeintlicher Fehltritte meinerseits mittlerweile viermal bei der Schulleitung oder einem Mitglied selbiger "verpetzt". Jedes Mal stellte sich heraus, dass ich im Endeffekt nichts falsch gemacht habe. Ich habe den Kollegen bereits zweimal gebeten, mich erstmal persönlich anzusprechen bevor er direkt zur Schulleitung geht. Er tut es trotzdem immer wieder. Auch ein Kollege, der mit mir zusammen in der Personalvertretung ist, hat bereits mit ihm und auch seinem Abteilungsleiter (der leider mit ihm im Boot sitzt) darüber gesprochen. Auch das fiel offenbar auf fruchtlosen Boden, denn es ist erneut vorgekommen seither. Ich bin nun kurz davor, damit zur Schulleitung zu gehen. Das möchte ich eigentlich vermeiden, denn dann mache ich ja genau das, was ich ihm vorwerfe.


    Hat mir Jemand von euch noch einen Tipp oder ein effektives Mittel?


    Liebe Grüße und danke euch,

    Mrs Pace

Werbung