Beiträge von MrsPace

    Wollt ihr unbedingt die Rückabwicklung oder wollt ihr die Immobilie behalten?

    Naja, wollen ist jetzt falsch ausgedrückt. Es ist so, dass die Bank das Geld nur noch bis Anfang 2024 vorhalten kann. Und das ist schon kulant! (Eigentlich sollten wir bereits seit einem halben Jahr in der Wohnung, wenn alles termingerecht gelaufen wäre...) Sprich, wir müssten neue finanzieren und bei den derzeitigen Zinsen geht das preislich nicht mehr.

    irgendwann cancelt die Bank das ganze dann, weil sie natürlich kein Interesse daran hat, heute eine Immobilie mit einer Zinszusage von vor 2 Jahren zu finanzieren, die vermutlich noch bei unter 2% gelegen hat.

    Genau. Unsere Finanzierung wurde vor 2,5 Jahren abgeschlossen und ist weit (!!!) unter 2%. Ich muss nochmal meinen Mann fragen, aber ich meine teilweise sogar unter 1%...

    Was ihr an Schadensersatz geltend machen könnt, wird euch hier keine sagen können, weil das stark von der genauen Ausgestaltung des Vertrages ab hängt - wurden Fristen und Konventionalstrafen vereinbart?

    Ja, das wird uns der Anwalt sagen können, denke ich. Man muss es ja dann nur noch zusammenrechnen. Darum geht es mir auch gar nicht, sondern eher um Erfahrungsberichte. Also vor allem, wie lange das ganze Verfahren dann gedauert hat und wie viel man im Endeffekt an Schadenersatz bekommen hat.

    Woher weißt du, dass nicht schon Raten ausgezahlt wurden? Und das es keinen Baubeginn gab?

    Es ist bisher nur die erste Rate gezahlt. Der Bau hat "schon" begonnen, aber wir sich wie gesagt noch mindestens bis Mitte 2025 ziehen.



    Danke euch für eure Beiträge!

    Ich hatte dahingehend wirklich noch nie Probleme. Wenn man selbst respektvoll und wertschätzend mit den Schüler*innen umgeht, begegnen einem die Schüler*innen auch mit Respekt und Wertschätzung. Das ist zumindest meine Erfahrung.

    Hallo zusammen,


    mein Mann und ich haben in 2021 eine Wohnung (Neubau) gekauft, deren Kauf wir jetzt rückabwickeln müssen. Der Bauträger ist über 1,5 Jahre im Verzug und die Finanzierung platzt spätestens Anfang des neuen Kalenderjahres, weil die Bank das Geld nicht länger vorhalten will.


    Gibt es hier Jemand, der schon einmal so eine Rückabwicklung gemacht hat und uns von Erfahrungen berichten kann? Insbesondere bzgl. Schadensersatzforderungen. Natürlich werden wir anwaltlich beraten, aber ich fände es wahnsinnig hilfreich, mich mit Jemanden austauschen zu können, der das Ganze schon einmal durch gemacht hat.


    Liebe Grüße und danke euch,

    MrsPace

    Also ich muss sagen, ich wundere mich immer über derartige Beiträge... An meiner sehr ländlich gelegenen Schule ist eine Vielzahl von KuK, die nebenher in der Landwirtschaft tätig sind. Weingüter, Hofläden mit Strauße, Schnapsbrennerei, Jäger, die das geschossene Wild an Gasthöfe, etc. verkaufen. Klar haben sie teilweise auch Angestellte, aber im Endeffekt dürfte das eigentlich nicht mehr genehmigt sein. Irgendwo muss es ein Schlupfloch geben... Es ist nämlich wie gesagt an der Schule allgemein bekannt und es stört sich jetzt niemand dran.

    Ich war früher auch übergewichtig. Laut Ärzten lag alles was ich je hatte am Übergewicht. Hexenschuss, Übergewicht. entzündete Achillessehne, Übergewicht. Myogelose in der Schulter, Übergewicht. Jetzt bin ich schlank und hab gerade eine ISG-Blockade. Jetzt weiß man angeblich nicht, woher es kommt. :autsch: Schon verrückt. :wink_1:

    Ich habe das schon ein paar mal gesagt, aber immer nur in einem Zusammenhang:

    Wenn mir jemand ernsthaft mit dem ausgelutschten "Argument" kommt, dass "ihr" Lehrer ja einen so tollen Job habt, so viel verdient, nachmittags frei habt, auch als Pensionäre im Geld schwimmt, und dazu kommen natürlich ein Berufsleben lang die unendlich vielen Ferientage...

    dann hat derjenige es verdient, den ebenso ausgelutschten Satz "Augen auf bei der Berufswahl" auf die Ohren zu kriegen.

    Ich sage es wenn auch in diesem Zusammenhang.


    Allerdings kann ich es in dem von chilipaprika geschilderten Zusammenhang auch teilweise verstehen. Ich meine, wenn man sich entscheidet Deutsch / Englisch auf Lehramt zu studieren, weiß man doch, dass man da einen sehr hohen Korrekturaufwand haben wird. Und wenn man sich dann immer beschwert, ja, da verstehe ich schon die KuK die das nervt und dann eben mal so einen Satz raushauen.

    Der Kollege war Sportlehrer mit gültigem Rettungsschwimmer. Es war ein Schuljahresabschlussfest. Fahrlässig insofern, dass er die Schüler nicht hätte alleine am See zurücklassen dürfen. Er hat die Aufsichtspflicht damit natürlich verletzt. Er hat den Schülern nicht ausdrücklich verboten, ohne ihn weiter schwimmen zu gehen. Eine Schulveranstaltung endet immer dort wo sie begonnen hat. Möchte man es anders haben, muss das extra beantragt werden. Die Klasse ist mit den Fahrrädern von der Schule zum Baggersee gefahren. Also hätten sie nach der Veranstaltung wieder an die Schule fahren müssen und von dort nach Hause.

    Wie kommst du darauf? Nein, natürlich müssen die KuK da gar nichts speziell schauen. Im Krankheitsfall sind Anrechnungsstunden genauso als erteilt zu werten wie der normale Unterrichtseinsatz und können nicht einfach von der SL gekürzt werden.


    PS: Falls du das meinst: das bedeutet selbstverständlich auch, dass wenn man bei einem fiktiven Deputat von 25 Stunden und Unterrichtseinsatz von 24 Stunden bei 1,5 Anrechnungsstunden auch über das Schuljahr hinweg eine halbe Stunde pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto anspart...und zwar unabhängig davon, ob man nun anwesend oder krankgeschrieben ist.

    Mittlerweile habe ich mich an zwei Stellen erkundigt und es scheint wohl tatsächlich nicht so zu sein. Man kann während der Krankheitszeit weder Stunden ab- noch aufbauen. Und die halbe Stunde, die in deinem hier niedergeschriebenen Beispiel (bei Gesundheit) in die Bugwelle geschrieben werden würde, würde im Krankheitsfall tatsächlich verfallen. Finde ich schon ein bisschen krass...

    Oh krass - weil generell am Meer sind wir ja sowieso. Was etwas Erleichterung bringt ist die Tatsache, dass alle Schüler volljährig sind inzwischen (ist die MSS 13).

    Es ist meines Erachtens vollkommen egal, ob die Schüler volljährig sind oder nicht. Dir wird immer eine Mitverantwortung zugesprochen werden, wenn etwas passiert. (In unserem Fall war es sogar so, dass der betroffene Kollege die Schulveranstaltung offiziell beendet hatte. Er dachte, die Schüler sind jetzt halt in ihrer "Freizeit" noch am See... Er war nicht einmal mehr vor Ort, als es passierte... Hat alles nicht geholfen vor Gericht.)


    Mein Rat: Wenn ihr diese Fahrt ans Meer durchführen müsst, weil jetzt eben gebucht und bezahlt, etc. erginge von mir ein ganz klares Badeverbot. Auch in der Freizeit.

    Es hilft vielleicht nicht direkt, aber wir hatten an der Schule mal einen Badeunfall (vor x Jahren). Der Kollege der dabei war bekam eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe und ist demzufolge heute auch kein Lehrer mehr. Seither sind alle Fahrten die auch nur irgendwie ans Wasser gehen streng verboten.


    (Klar, wenn man es so sieht, könnte man keine einzige Fahrt mehr anbieten, da immer was passieren kann.)


    Mir persönlich wäre es zu heikel.

    Danke euch!


    Offenbar ist es so, dass in der Krankheitszeit weder Stunden auf- noch Stunden abgebaut werden können. Das erscheint mir auch logisch. In der Krankheitszeit wird also das Regeldeputat “normal” weitergerechnet.


    Aber im Fall der Kollegin ist es eben so gewesen, dass sie nur 23 Stunden Unterricht hatte, weil sie ja die Anrechnung von 25 Stunden hatte.


    Und jetzt möchte die Schulleitung wegen der Krankheitszeit eben nur 1 Stunde Entlastung anrechnen (statt 2 Stunden). Dann würde sie doch Minus machen? Oder sehe ich das falsch?

    DAs sehen nicht alle Schulleiter so, bei uns wird es nicht nur im Kollegium angekündigt, sondern die Jül-Klassen werden darüber vorher auch informiert, damit die armen Kleinen keinen Schreck bekommen.

    Hat andersrum zur Folge, dass jeder nicht angekündigte Alarm totale Panik auslöst bei vielen.

    Wenn man es ernst nehmen würde, müsste man solche Räumungsübungen in sehr viel kürzeren und regelmäßigen Abständen machen. Dann wird auch bei einem echten Alarm keine Panik ausgelöst.


    Ich stelle mir vor, bei uns würden die Einsatzübungen angekündigt. Dann kann man die ganze Übung vergessen...

Werbung