Beiträge von MrsPace

    Such dir einfach ein sehr aufwändiges Hobby. Dann ist zu mindest das Problem gelöst, dass du zu lange am Schulkram sitzt... :victory:


    Ich kann Rettungshundearbeit empfehlen. Da hast du 8 bis 12 Stunden in der Woche einfach mal andere Pläne und darfst dir spontan die Nächte um die Ohren schlagen. Diese verbringst du bei maximal einstelligen Plusgraden an der frischen Luft, während du dich auf 300hm durch ein dicht bewachsenes Waldgebiet schlägst.


    Wenn du das Ganze noch mit einem Langhaar-Hund machst, bleibt dann wirklich gar keine Zeit mehr für die Schule, weil du diesen regelmäßig bürsten, kämmen und frisieren darfst. Besondere Freude bereitet er dir bei Regenwetter, denn dann darfst du jeden Tag eine zusätzliche Waschmaschine mit Hundesachen (Handtücher, Bademäntel, Decken, etc.) laufen lassen. :zahnluecke:

    Sorry, wenn ich das jetzt so unverblümt sage: Nein, das geht so gar nicht! Ist das ein benoteter UB, oder wirst du danach noch beraten?


    Mathematische Fragestellungen sollten sich aus einer alltäglichen Problemstellung ergeben. Diese sollte von den SuS handlungs- und problemorientiert selbstständig bearbeitet werden können.


    Die SuS kennen lineare Funktionen ("Geraden") bereits aus der Mittelstufe. Es sollte hier in erster Linie um den Funktionsbegriff gehen. Dieser ist für die Schüler in der Eingangsklasse neu. Diese Kenntnisse setzt du aber schon voraus? Das klappt nicht.


    Hilfreich wäre die Kontrastierung von Funktion / keine Funktion. Ich habe dir eine PDF in die Anlage gemacht. Hier wird der Unterschied für die SuS deutlich. Wenn die SuS das verstanden haben, sollte es drum gehen, diesen Sachverhalt an weiteren Alltagsbeispielen zu verdeutlichen, z.B.

    - Jedem Schüler wird seine Schuhgröße zugeordnet. ("Funktion")

    - Jede Schuhgröße wird einem Schüler zugeordnet. ("keine Funktion")

    (Dass dieses Beispiel diskret ist, ist mir klar. Es geht hier nur darum, das Verständnis für den Unterschied zu vertiefen.)


    Sicher fallen dir weitere Beispiele ein.


    Formatives Feedback am Ende fehlt.

    MrsPace wie meinst du es?

    Die Ehrenamtspauschale beträgt dieses Kalenderjahr 840€. D.h. du darfst bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Jahr 840€ verdienen, ohne diesen Betrag versteuern zu müssen. Wenn du über einen Verein dort am Weihnachtsmarkt arbeitest, musst du keinen Minijob anmelden und es wird auch viel eher genehmigt, weil es eben Ehrenamt ist.


    Allerdings weiß ich eben nicht, was für eine Art Weihnachtsmarkt das ist und ob da überhaupt Vereine mitmachen. Das müsstest du eruieren.

    Leistungsverweigerung ist Note 6 bzw. 0 NP. Drops gelutscht.


    Das sind ja keine Kleinkinder mehr. Das ist Oberstufe. Sie wollen wie Erwachsene behandelt werden, also haben sie sich auch wie solche zu verhalten.


    Betrifft das Problem nur diese Klasse oder hast du das in anderen Klassen auch? Wenn Letzteres der Fall sein sollte, würde ich schon einmal gucken, ob du nicht doch zum Problem beiträgst. Vielleicht kann ein Kollege / eine Kollegin deines Vertrauens dann mal bei dir hospitieren und da drauf schauen. Eventuell gibt es einen blinden Fleck, den zu selbst nicht siehst?

    Meines Wissens nach ist die Wiedereingliederung dann sofort gescheitert.

    Nein, das stimmt so nicht. Eine Erkältung hat nichts mit der ursprünglichen Erkrankung zu tun. Nur wenn man aufgrund der ursprünglichen Erkrankung auch nicht im Rahmen der Wiedereingliederung dienstfähig ist, dann hat das Konsequenzen.

    Man kann das Ref auch in Teilzeit machen. Wüsste nicht, wieso kleine Kinder da ein Hindernis sein sollten. Manche arbeiten schon Vollzeit und bekommen dann kleine Kinder und das muss dann auch irgendwie gehen. Vllt wieder so ein GenZ-Ding...


    Fakt ist, ohne Ref bzw. 2. Staatsexamen wirst du überall als Bittstellerin auftreten (müssen) und sobald Jemand mit abgeschlossener Ausbildung sich ebenso auf die Stelle bewirbt bist du eh raus.

    Im Übrigen gibt es da eine ganz einfach umzusetzende Handlungsmaxime: Auf dem schnellsten Weg aus dem Gebäude und so viele Schüler mitnehmen wie möglich. Die kommen aber ohnehin schon selbst auf die Idee rauszurennen, denn die Flucht zu ergreifen ist ein ganz normaler Reflex. Nicht alles zerdenken. Man muss schon sehr routiniert sein, um im Ernstfall dann jede Handlungsvorgabe umsetzen zu können. Der Otto-Normal-Verbraucher wird nie die Möglichkeit haben, eine Routine zu entwickeln.

    Das verbunde Geschäft gibt es auch beim Autokauf, wenn das Auto geleast oder finanziert wird. Wenn da der Kaufvertrag warum auch immer rückabgewickelt wird, wird die Finanzierung gegenstandslos und ebenfalls rückabgewickelt. Das ist keine Seltenheit.

    Ja, da hast du recht. Das habe ich auch schon öfter gelesen/mitbekommen. Allerdings geht's da halt um viel weniger Geld...

    Ich bezweifle, dass die Bank Gelder zurück erstatten muss, für die sie ihre Leistung vertragsgemäß über ein Jahr lang erbracht hat.

    Das muss sie auch nicht! Die Zinsen für den im Endeffekt ausbezahlten Betrag, darf sie natürlich behalten.


    Bezüglich der Bereitstellungszinsen sieht es offenbar anders aus:

    https://www.kredit-widerrufen.com/bereitstellungszinsen/


    Im wirksamen Widerrufsfall hat die Bank im Endeffekt keine Leistung erbracht, und daher auch keinen Anspruch auf Bereitstellungszinsen. So das Urteil vom Landgericht Stuttgart.


    Aber wie gesagt, ich werde berichten, wie es im Endeffekt tatsächlich abläuft.

    Nein, ich fürchte da liegt ihr falsch. Das Darlehen kann (bzw. muss) auch widerrufen werden, wenn der Kaufvertrag aufgelöst wird. Denn der Darlehensvertrag ist an den Kaufvertrag gebunden. Und wenn es den nicht mehr gibt bzw. wenn dieser rückabgewickelt wird, wird auch der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Das steht so in der Widerrufsbelehrung. (Wir haben nachgefragt, ob wir den Kredit z.B. für den Kauf einer anderen Wohnung verwenden könnten. Das geht nicht, weil der Kredit für diese Wohnung abgeschlossen wurde.)


    Ziel dieser Rückabwicklung ist es, dass alle beteiligten Parteien, d.h. Käufer, Verkäufer und Kreditgeber am Ende wieder so dastehen, als wären die Verträge nie geschlossen worden. Sprich, die Bank erhält die erste Rate vom Bauträger zurück. Weiterhin erhalten wir die Bereitstellungszinsen zurück. Dazu gibt es ein Urteil, dass dies in diesem Fall geschehen muss.


    Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nur dann fällig, wenn man das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Das geschieht hier nicht, da ja nur 28% bisher ausgezahlt ist. Auch eine Nichtabnahme-Entschädigung gibt es hier nicht, da es ja nicht an uns liegt, dass das Darlehen nicht abgerufen wird, sondern am Bauträger. (Die KfW hat uns angeschrieben, dass die Restsumme des Darlehens einfach gestrichen würde, falls wir nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.)


    Wir sprechen morgen aber eh mit der Bank. Dann weiß ich mehr.

    Die Projekte werden langsamer gebaut und mit Geld von neuen Projekten werden alte querfinanziert.

    Genau so läuft das gerade. Unser Anwalt ist schon kontaktiert. Es ging ja auch schon ein Anwaltschreiben an den Bauträger. Auf dieses wurde aber nicht reagiert. Wir haben Anfang November einen Termin zur Beratung dort wegen Auflösung des Kaufvertrags.

    Ich wünsche euch viel Geduld! Das klingt richtig bescheiden... Habt ihr Kontakt zu den anderen Käufern und könnt euch zusammen tun?

    Wir haben 7 Jahre Rechtsstreit wegen Baumängel hinter uns... Das kostet unheimlich Energie und Nerven.

    Danke dir! Ich hoffe ja nicht, dass es 7 Jahre geht... Wenn man dem glaubt, was man online liest, muss man "einfach" nur die Auflösung des Kaufvertrags beim Notar beantragen. Mal sehen...

    Bauträger, die nicht mehr bauen, sind in der Regel insolvent.

    Naja, sie bauen ja. Nur halt immens langsam. Baubeginn war in 2021. Das muss man auch erstmal schaffen, für ein Mehrfamilienhaus 4 Jahre zu brauchen... Sie haben auch schon wieder zwei neue Projekte im Programm, von denen sie gerade die Wohnungen verkaufen.

    plattyplus Es ging wohl um eine Wohnung in einem größeren Objekt, so habe ich das verstanden. Da wird dein Plan nicht so einfach aufgehen.

    Genau! Es ist eine Wohnung in einem großen Mehrfamilienhaus. Da hab ich vom Grundstück doch nix...



    Mittlerweile haben wir man im Darlehensvertrag nachgeschaut, was im Falle eines wirksamen Widerruf des Kredits passieren würde. Da steht (sinngemäß), dass alle Zahlungsströme wieder zurückfließen müssen, so dass alle Parteien am Ende wieder so gestellt sind, als ob der Kaufvertrag / Kreditvertrag nie geschlossen wurde. D.h. wir müssten von der Bank alles was wir an Bereitstellungszinsen gezahlt haben, zurückbekommen. Das wär doch schon einmal was. Nämlich fast 10.000€.

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